Eintrag in das Partnerschaftsregister

Eine Partnerschaft ist ein Zusammenschluss von Freiberuflern und stellt eine mögliche Rechtsform für die Existenzgründung dar. Entscheiden Sie sich als Freiberufler nun dafür, eine Partnerschaft  mit einem weiteren Freiberufler einzugehen, müssen Sie diese im Partnerschaftsregister durch das zuständige Amtsgericht eintragen lassen.

Wie Sie sich beim Partnerschaftsregister anmelden müssen, erfahren Sie hier.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Was ist das Partnerschaftsregister?

Das Partnerschaftsregister gibt Auskunft über die wichtigsten Rechtsverhältnisse von Partnerschaften, die als eine mögliche Rechtsform für Existenzgründer in den Freien Berufen besteht. In einer Partnerschaft können sich also Freiberufler wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Ärzte zusammenschließen.

Abhängig vom jeweiligen Berufsrecht der Freien Berufe können sich Freiberufler neben einer Partnerschaft auch in anderen Rechtsformen zusammenschließen, zum Beispiel in einer GbR, OHG, GmbH oder AG.

  • In einer Partnerschaft können sich auch verschiedene Freiberufler zusammenschließen.

Das Partnerschaftsregister enthält nach Eintragung der Partnerschaft sodann Informationen unter anderem über die Mitglieder der Partnerschaft oder Vertretungsregelungen. Die Anmeldung für das Partnerschaftsregister erfolgt ausschließlich elektronisch. Allgemein wird das Partnerschaftsregister nur elektronisch geführt und im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht.

Das Partnerschaftsregister wird von den Amtsgerichten geführt und ist ein öffentliches Verzeichnis, dessen Aufgabe es ist, Rechtssicherheit zu schaffen. Alle interessierten Personen können folglich zu Informationszwecken Einblick in das Partnerschaftsregister nehmen.

Partnerschaftsregister: Wer muss sich anmelden?

Mitglieder Freier Berufe, die sich in einer Partnerschaft zusammenschließen, müssen sich in das Partnerschaftsregister durch das zuständige Amtsgericht eintragen lassen. Das heißt, alle Partner sind zur Anmeldung in das Partnerschaftsregister verpflichtet.

Voraussetzungen für eine Partnerschaft und somit für die Eintragung in das Partnerschaftsregister sind, dass die Freien Berufe von den Partnern aktiv ausgeübt werden und dass es sich bei den Partnern um natürlich Personen handelt, die einen Partnerschaftsvertrag abschließen.

Der Eintrag ins Partnerschaftsregister

Die Eintragung in das Partnerschaftsregister muss in elektronischer und notariell beglaubigter Form erfolgen. Wenden Sie sich dazu an einen Notar, der dann die notwendigen Formalitäten übernimmt und Ihnen bei der Formulierung des Eintragungsantrags für das Partnerschaftsregister hilft.

Pflichtangaben für das Partnerschaftsregister

Zu den meldepflichtigen Angaben für das Partnerschaftsregister gehören:

  • Name und Sitz der Partnerschaft
  • die Berufsbezeichnungen aller Freiberufler, die als Partner im Partnerschaftsregister eingetragen sind
  • Name, Vorname, Wohnort sowie Geburtstag jedes Partners
  • Gegenstand der Partnerschaft
  • die Vertretungsmacht der Partner

Die Anmeldung in das Partnerschaftsregister ist von allen Partnern gemeinsam vorzunehmen. Auch Veränderungen oder das Auflösen der Partnerschaft müssen dem Partnerschaftsregister gemeldet werden.

Für die Eintragung in das Partnerschaftsregister entstehen neben dem Honorar für den Notar, Kosten in Abhängigkeit vom Eintragungsaufwand.

Weitere Pflichten bei der Anmeldung

Neben dem Eintrag in das Partnerschaftsregister bestehen für Freiberufler zum Start in die Selbstständigkeit noch weitere Pflichten bei der Anmeldung, die wir Ihnen im Überblick zusammengestellt haben.

Wichtig: der Transparenzregister-Eintrag

Partnergesellschaften müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Partnerschaftsregistereintrag auch im Transparenzregister anmelden und eintragen.

Weitere Informationen für Freiberufler

Wenn Sie sich als Freiberufler mit anderen Freiberuflern zusammenschließen, ist eine Eintragung in das Partnerschaftsregister nötig. Dies ist jedoch nicht die einzige Sonderregelung für Freiberufler. Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen speziell für die Freien Berufe:

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.