Steuer ABC für Selbstständige und Unternehmen

Zum Thema Steuern gibt es viel zu sagen: angefangen von den unterschiedlichen Steuerarten über die Buchführung bis hin zum Jahresabschluss und der Steuererklärung. Begriffe wie Abschreibungen, Vorsteuer, Kontenrahmen oder Buchwert sind vielen Gründern zunächst nur vage bekannt. 

Zudem verändern sich viele Dinge im Steuerrecht kontinuierlich. Allerdings müssen Selbstständige dies nicht alles selbst im Blick haben - ein Steuerberater hilft weiter und Sie haben das Tagesgeschäft im Blick.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Die Steuerarten auf einen Blick

Wir haben Ihnen umfangreiche Informationen für die wesentlichen Arten der Steuern für Selbstständige und Unternehmen zusammengestellt:

Während die drei erstgenannten Steuerarten für die Besteuerung des erwirtschafteten Gewinns relevant sind, sind die Vor- und Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, sind Sie für die Zahlung der Lohnsteuer an das Finanzamt verantwortlich.

Tipp

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Für die Ermittlung der Steuerlast: die Buchführung

Die Grundlage für die Frage, wie viel Steuern Sie zahlen müssen, ist die Buchführung und der Jahresabschluss bzw. die Steuererklärung. Für die Buchführung gibt es unterschiedliche Vorgaben. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:

Je nachdem wie komplex die Buchführung ist, kann man sich für eine Buchhaltungssoftware entscheiden. Wenn man die Buchführung komplett aus der Hand geben will, wählt man lieber direkt den Steuerberater.

Tipp

Software, die Sie für die Buchhaltung nutzen können, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Buchhaltungssoftware im Vergleich

Häufig gesuchte Steuer-Begriffe

Das Steuerrecht füllt ganze Bände und es ist nicht möglich eine umfassende Schilderung an dieser Stelle vorzunehmen. Stattdessen wollen wir Ihnen ein paar häufig gesuchte Begriffe erläutern:

Abschreibungen: Nicht alle Ausgaben, die Sie tätigen, werden direkt als Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Gerade bei teuren Vermögensgegenständen werden stattdessen jährlich Abschreibungen vorgenommen, die dann als Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung stehen. Wie hoch die Abschreibung jeweils ist, hängt dann von der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands ab. Hierfür wiederum gibt es AfA-Tabellen vom Bundesfinanzministerium. Hier  finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Abschreibungen.

Firmenwagen: Viele Selbstständige denken sofort an einen Firmenwagen - und sei es, dass der private PKV doch nun beruflich genutzt werden könne, um Kosten geltend zu machen. Die Thematik Firmenwagen ist jedoch nicht ganz trivial - schließlich will der Gesetzgeber vermeiden, dass private Fahrten betrieblich abgerechnet werden können. Lesen Sie mehr über den Firmenwagen.

Jahresabschluss: der Jahresabschluss stellt den Abschluss der Buchführung des Geschäftsjahres dar. In der Regel endet ein Geschäftsjahr zum 31.12. - es kann aber auch vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahre geben. Komponenten des Jahresabschlusses sind die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz sowie ein Anhang mit Erläuterungen zur Bilanz. Der festgestellt Gewinn ist dann die Basis für die zu zahlenden Steuern.

Kontenrahmen: der Kontenrahmen enthält die notwendigen Konten für die Buchführung eines bestimmten Wirtschaftszweiges - er ist also so etwas wie die Vorlage für die Buchführung.

SKR / SKR 03 / SKR 04: SKR bedeutet ganz einfach Standardkontenrahmen. Diese unterscheiden sich bei der Struktur. Und so gibt es unterschiedliche Nummerierungen wie SKR 03 und SKR 04 oder auch SKR 70 sowie SKR 51.

Vorsteuer und Umsatzsteuervoranmeldung: Auf Dienstleistungen oder Waren, die Sie verkaufen, berechnen Sie Umsatzsteuer. Diese müssen Sie dann an das Finanzamt abführen. Wenn Sie hingegen Waren oder Dienstleistungen einkaufen, wird die ausgewiesene Umsatzsteuer für Sie als Vorsteuer verbucht. Diese können Sie aber im Rahmen mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnen. Dies mindert dann den Betrag, womit Sie die gezahlte Vorsteuer wieder ins Unternehmen holen. Die Umsatzsteuervoranmeldung nehmen Sie in der Regel monatlich vor. Die Zahlung ist dann innerhalb einer bestimmten Frist zu leisten.

Werbegeschenke: Wer möchte gute Kunden oder mögliche Kunden nicht gerne mit Werbegeschenken überzeugen? Oder es soll ein spezieller Versand von Aufmerksamkeiten in der Weihnachtszeit erfolgen. Grundsätzlich ist dies möglich - allerdings sind die Kosten für Werbegeschenke nicht unbegrenzt abzugsfähig und können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Diese Grenze liegt derzeit bei netto 35 Euro pro Kunde pro Wirtschaftsjahr.

Nächstes Kapitel: Genehmigungen bei der Existenzgründung

Nach dem Thema Steuern geht es im nächsten Abschnitt um notwendige Genehmigungen bei der Gründung und Selbstständigkeit: mehr erfahren.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.