Wie Sie mit Abschreibungstabellen richtig arbeiten

Die Höhe der Abschreibungen in Ihrer Finanzplanung hängt ab von den Anschaffungskosten der Investition und der  Dauer der Abschreibung, die nach §7 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bestimmt wird. Die jeweiligen Abschreibungen reduzieren den zu versteuernden Gewinn - wie Sie in Ihrer monatlichen BWA dann sehen können.

Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) helfen Ihnen, die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen. Sie sind rechtlich nicht bindend, werden aber von den Finanzbehörden anerkannt.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Mit Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) die Nutzungsdauer ermitteln

 Hier finden Sie die wichtigsten Quellen, woher Sie Ihre Abschreibungstabellen erhalten:

  • Website des Bundesfinanzministeriums: Dort können Sie Abschreibungstabellen herunterladen.
  • Buchhaltungsprogramme: Dort sind häufig Abschreibungstabellen als Stammdaten hinterlegt.

Wie sind Abschreibungstabellen aufgebaut? Zuerst wird der Vermögensgegenstand benannt, anschließend die Nutzungsdauer und dann der Prozentsatz der linearen Abschreibungen. Beispiel: wird ein Vermögensgegenstand über 10 Jahre abgeschrieben, beträgt der lineare Abschreibungssatz 10%.

Abschreibungstabellen müssen Sie natürlich nicht auswendig können. Sie sollten aber in der Lage sein, eine AfA-Tabelle zu lesen und für Ihre Planrechnungen damit arbeiten können. Wir stellen Ihnen jetzt ein paar typische Vermögensgegenstände dar und wie sie abgeschrieben werden dürfen.

Branche Anlagegüter Nutzungsdauer Linearer Afa-Satz (in Prozent)
Branchenunabhängige Anlagegüter Solaranlagen 10 10 %
  Lichtreklame 9 11,1 %
  PKW 6 16,7%
  Messestände 6 16,7%
  PCs, Drucker 3 33,3%
  Software 3 33,3%
  Webauftritte 3 33,3%
Beispiel Gastgewerbe Ausschanksäule 5 20 %
  Bar Theke 5 20%
  Bieraufzüge 10 10%
  Hühnerbratroste 5 20%
Beispiel Maler, Lackierer Teppichreinigungsgeräte mobil 4 25%
  Hochdruckreiniger 5 20%
  Mischmaschinen 5 20%
Quelle: Abschreibungstabellen des Bundeswirtschaftsministeriums

Die Abschreibungstabellen des Finanzministeriums

Wichtig für Sie zu wissen: auch die AfA-Tabellen auf der Website des Bundesfinanzministeriums sind lediglich Schätzwerte und rechtlich nicht bindend. Wenn Sie als Gründer mit Abschreibungstabellen arbeiten, geben Ihnen diese Schätzwerte eine hohe Sicherheit bei Ihrer Planung. Denn sie beruhen auf Erfahrungswissen und sind von der Wirtschaft und insbesondere den Steuerbehörden akzeptiert.

Die Abschreibungstabellen des Bundesfinanzministeriums umfassen:

  • Allgemeine Tabellen für die Nutzungsdauer von Gegenständen, die branchenübergreifende Gültigkeit haben.
  • In branchenspezifischen AfA-Tabellen finden Sie die für bestimmte Branche geltenden Schätzwerte für Abschreibungssätze von Anlagegütern.

Unter den branchenspezifischen AfA-Tabellen finden sich bspw. Abschreibungstabellen für:

  • Bauunternehmen
  • Brot- und Backwarenindustrie sowie Bäckereien und Konditoreien
  • Friseurgewerbe und Schönheitssalons
  • Gartenbau und Landschaftsbau
  • Gaststätten und Restaurantbetriebe
  • das Maler- und Lackiererhandwerk
  • Waren und Kaufhäuser
  • und viele mehr...

Möglicherweise werden Sie in den Afa-Tabellen des Bundeswirtschaftsministeriums nicht alle Anlagegüter finden. Insbesondere, wenn Sie in einer innovativen Branche gründen. In so einem Fall fragen Sie am besten Ihren Steuerberater. In jedem Fall sollten Sie als Gründer und Unternehmer die Abschreibungsregelungen für die wichtigsten Investitionsgüter und Anlagegüter Ihrer Branche kennen.

Fazit: Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen)

Abschreibungstabellen liefern Ihnen Schätzwerte für die Nutzungsdauer Ihrer Investitionsgüter. Sie beruhen auf anerkannten Erfahrungswerten für die betriebsübliche Nutzungsdauer von Anlagegütern. Die Angaben zur Nutzungsdauer bzw. der Abschreibungssätze, die Sie in diesen Tabellen finden, sind rechtlich nicht bindend, werden aber von den Finanzbehörden anerkannt, auch im Rahmen einer Betriebsprüfung. Daher stellen die Afa-Tabellen eine gute Planungsgrundlage dar, mit der Sie Ihre Abschreibungen in Ihrer Finanzplanung kalkulieren oder die tatsächlichen Abschreibungen im Rahmen Ihrer Buchhaltung ermitteln können.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.