Foodtruck kaufen: So starten Sie ihr mobiles Geschäft

Mit einem eigenen Foodtruck durchs Land zu fahren und auf den unterschiedlichsten Events sein Essen anzubieten, klingt aufregend und spannend. Aber was muss man beachten auf dem Weg, um einen eigenen Foodtruck zu kaufen oder zu mieten?

Hier lesen Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wenn Sie Ihren eigenen Foodtruck auf die Straße bringen wollen. 

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

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Checkliste

Die Checkliste hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Punkte auf dem Weg zur Gründung zu beachten.

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  | Foodtruck mieten oder kaufen?

Man sieht sie nicht nur auf Events, sondern auch unter der Woche auf Märkten und öffentlichen Plätzen: Foodtrucks. Die Nachfrage nach schnellem Essen ist nach wie vor ungebrochen. Ob mit Burgern, veganen Suppen, Burritos oder ganz klassisch Currywurst und Pommes: In den mobilen Küchen ist alles zu bekommen.

Sie können sich dafür einen Foodtruck kaufen, z. B. bei einem spezialisierten Händler oder auch über einen Online-Marktplatz. Natürlich können Sie für den Start auch einen Foodtruck mieten, um keine große Investition aufbringen zu müssen. Wer neu ins Geschäft startet, sollte dabei vor allem auf den Preis und die Nebenkosten achten, denn ein Umbau oder Reparaturen können teuer werden.

Beim Kauf sollten Sie sich folgende wichtigen Fragen stellen:

  • Gibt es eine Stromversorgung?
  • Wie kommt die Abluft aus dem Foodtruck?
  • Finden alle Mitarbeiter bequem Platz?
  • Ist die Beleuchtung gut genug, um effektiv zu arbeiten?
  • Ist das Fahrzeug auch für längere Fahrten gerüstet?

Denken Sie daran: wenn der Wagen nicht fährt, können Sie kein Geschäft machen!

Kosten für ein Foodtruck-Business

Neben den Fahrzeugkosten müssen Sie auch Gebühren für Anmeldungen, Genehmigungen und die Erstausstattung rechnen. Es macht auch einen Unterschied, ob Sie mit Ihrem Foodtruck an verschiedenen Standorten tätig sein wollen oder einen festen Platz im Auge haben. Für letzteren Fall benötigen Sie eine Stellgenehmigung bzw. eine Sondernutzungserlaubnis nach § 16 des Straßengesetzes, um auf öffentlichen Flächen Ihre Gerichte verkaufen zu dürfen.

Falls Sie jedoch wechselnde Standorte im Blick haben, bspw. auf Streetfood Märkten, Messen oder anderen Veranstaltungen, können Sie sich einen Stellplatz über den Veranstalter mieten. Recherchieren Sie hierzu Großveranstaltungen und informieren Sie sich beim Veranstalter über die Konditionen für einen Stellplatz.

  | Voraussetzungen für das Foodtruck-Business

Wenn Sie sich einen Foodtruck oder Imbiss-Anhänger zulegen wollen: Haben Sie eigentlich den passenden Führerschein? Dürfen Sie mit Ihrem Führerschein den Truck bzw. Anhänger fahren? Wenn Sie nicht sicher bzgl. Ihrer Fahrerlaubnis sind, lassen Sie sich beraten. Sind Sie unsicher, wie gut Sie mit mit dem Gefährt zurecht kommen, absolvieren Sie besser noch ein paar Stunden Fahrtraining.

Um einen fahrbaren Imbiss zu eröffnen, brauchen Sie in Deutschland keine spezielle Ausbildung. Da Sie allerdings täglich mit Lebensmitteln und Menschen zu tun haben werden, sind jedoch Fachkenntnisse und gute Umgangsformen von Vorteil. Sie werden schnell feststellen, dass das Arbeiten mit Lebensmitteln eine Sache ist und der Umgang mit vielen verschiedenen Menschen noch einmal eine ganz andere. Sollten Sie hier Defizite befürchten, arbeiten Sie im Vorfeld in einem etablierten Imbiss oder Foodtruck mit. So erfahren Sie auch schon einmal, worauf es im Arbeitsalltag ankommt. Einige Berufserfahrungen in der Gastronomie können generell nicht schaden, da Sie so auch besser einschätzen können, was auf Sie zukommt und ob die Arbeit Ihnen überhaupt liegt.

Als selbstständiger Foodtruck-Betreiber sollten Sie natürlich auch gewisse kaufmännische Kenntnisse mitbringen; hier sind Gründerseminare der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie die Lektüre entsprechender Fachliteratur zu empfehlen. Spezielle Angebote und Seminare für Existenzgründer werden sowohl von der IHK als auch dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) angeboten.

Sie erfüllen die Voraussetzungen und möchten mit der Planung Ihres Foodtrucks beginnen? In den nachfolgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen.

Tipp

Tristan de Cap, Fritamin B:

"In Deutschland kann jeder einen Imbiss [...] eröffnen. Man muss nur ein geeignetes Objekt suchen und sich um die nötigen Anmeldungen kümmern und dann kann es im Grunde genommen losgehen."

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  | Geschäftsidee & Zielgruppe für Ihren Foodtruck

Es genügt nicht, einfach auf Verdacht irgendwo Speisen und Getränke anbieten zu wollen. Ohne ein klares Konzept und eine Analyse, an welchen Standorten Sie Ihre Kunden finden können, werden Sie vermutlich nur wenig Umsatz machen.

Zielgruppe

Überlegen Sie sich genau, welche Zielgruppe Sie ansprechen möchten und ob diese von Ihrem Konzept begeistert wäre. Die eigene Begeisterung reicht in der Regel nicht aus. Analysieren Sie Ihre zukünftigen Kunden möglichst genau und umfassend. Eventuell führen Sie auch stichprobenartige Befragungen an den angepeilten Standorten durch, um zu erfahren, welche Speisenangebote noch fehlen. Suchen Sie die Orte und Märkte, die für Ihren Truck infrage kommen, auf und schauen Sie, ob Ihre anvisierte Zielgruppe dort tatsächlich auch vorbeikommt. 

Standortanalyse

Neben Ihrer Zielgruppe müssen Sie auch die Konkurrenz analysieren. An welchen Standorten können Sie im Foodtruck Essen verkaufen? Wer ist dort bereits zu finden? Deckt Ihr spezielles Angebot einen Bedarf oder gibt es schon mehrere vergleichbare Anbieter? Fahren Sie Food-Märkte in Ihrer Umgebung ab und schauen Sie, ob es schon vergleichbare Foodtrucks wie Ihren gibt, die Ihnen Konkurrenz machen oder ob Sie eine Nische bedienen, die bei den Kunden auch gefragt ist.

Außerdem gibt es zahlreiche andere Anlässe, bei denen Foodtrucks gebraucht werden. Geeignete Veranstaltungen für Ihren Foodtruck können bspw. sein:

  • Wochenmärkte
  • Sportveranstaltungen
  • Musikfestivals
  • Messen
  • Firmenfeste

Der Vorteil eines Foodtrucks ist die Flexibilität bei der Wahl des Standorts, nutzen sie diese!

Tipp

Tristan de Cap, Fritamin B:

"Man braucht eine solide Finanzierung und genügend Puffer, um nicht gleich beim ersten Hindernis aufgeben zu müssen."

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  | Business- und Finanzplan für Ihren Foodtruck

Ihre Geschäftsidee steht? Sehr gut, dann können Sie jetzt zum nächsten Schritt übergehen: dem Businessplan. In diesem geht es darum, Ihre Geschäftsidee in ein rentables Geschäftsmodell zu überführen. Hierzu haben Sie bereits Ihre Zielgruppe sowie potenzielle Standorte analysiert. Da Sie sich mit einem mobilen Gewerbe selbstständig machen möchten, müssen Sie direkt mehrere geplante Standorte in Ihren Businessplan aufnehmen. Weiterhin hilft Ihnen die sogenannte SWOT-Analyse dabei, Stärken, Schwächen, Chancen und Gefahren Ihres Konzepts zu erkennen und auszubessern.

Wichtigster Part im Businessplan ist jedoch der Finanzplan. Mit diesem betrachten Sie Ihre Plan-Zahlen im Detail und sehen so auf einen Blick, ob Ihr Foodtruck wirtschaftlich sein wird oder nicht. Im Finanzplan widmen Sie sich ausgiebig der Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche Ausgaben habe ich?
  • Wie setzt sich mein Preis zusammen?
  • Mit wie vielen Kunden pro Tag kann ich rechnen?
  • Wie viel Kapitalbedarf habe ich und woher will ich das Geld beziehen?
  • Habe ich einen finanziellen Puffer, der mir durch die ertragsarmen Wintermonate hilft?

Ein tragfähiger Businessplan ist mit seiner Finanzplanung nicht „nur“ Wegweiser und Leitfaden für Sie und Ihre Gründung, sondern auch die Eintrittskarte zu einer Finanzierung: Kapitalgeber schauen genau hin, wenn es um die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens geht, schließlich möchten sie das eingesetzte Kapital in den meisten Fällen auch wieder zurückerhalten. Sofern Sie also auf einen Bankkredit o. Ä. angewiesen sind, brauchen Sie einen Businessplan, um Geldgeber von Ihrem Konzept und seiner Wirtschaftlichkeit zu überzeugen.

Tipp

Unkomplizierte Finanzierung

  • Trotz Schufa-Eintrag möglich
  • Einfacher Antrag ohne Businessplan
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  | Gründungscheckliste für einen Foodtruck

Ob lokaler Imbiss oder Foodtruck: Bevor Sie die erste Wurst verkaufen können, müssen Ihre Verkaufsräume die gesetzlichen Anforderungen für die Gastronomie erfüllen, denn ein Foodtruck gilt in Deutschland als ein Gastronomieunternehmen. Das bedeutet, dass Sie für den Betrieb eines Foodtrucks nicht nur eine Erlaubnis benötigen, sondern auch diverse andere Formalitäten bei Ihrer Gründung abhaken müssen. Planen Sie für die Behördengänge und Anmeldungen unbedingt ausreichend Zeit ein. Folgende Punkte gehören zu den Gründungsformalitäten für einen Foodtruck:

  • Gaststättenunterrichtung und Infektionsschutzbelehrung
    Im ersten Schritt müssen Sie an einer Unterrichtung der IHK teilnehmen, sofern Sie nicht durch Ihre Ausbildung bereits mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften vertraut sind und die nötigen Unterlagen vorweisen können. Dabei geht es um Fragen der Lebensmittelhygiene und der Krankheitsvorbeugung, den richtigen Umgang mit verderblichen Lebensmitteln, Lebensmittelüberwachung sowie um Verordnungen zum Jugendschutz und zu Preisangaben. Im Anschluss erhalten Sie ein Gesundheitszeugnis.
  • Gaststättenerlaubnis
    Für die Gaststättenerlaubnis brauchen Sie den Grundriss Ihres Wagens und einen Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag, denn die Konzession ist an Ihre Person und Ihren Foodtruck gebunden. Die Erlaubnis müssen Sie beim zuständigen Gewerbeamt einholen.
  • Gewerbeanmeldung
    Sie müssen Ihren Foodtruck beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Dafür benötigen Sie neben der Gaststättenkonzession einen Personalausweis oder Reisepass, ein polizeiliches Führungszeugnis und evtl. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. 

  • Reisegewerbekarte
    Ggf. benötigen Sie eine Reisegewerbekarte für den Betrieb Ihres Foodtrucks. Dies hängt davon ab, wo Sie Ihre Gerichte verkaufen wollen – denn Sie benötigen die Reisegewerbekarte nur, wenn Sie außerhalb des in der Gewerbeanmeldung angegebenen Ortes Speisen und Getränke verkaufen wollen. Für den Verkauf im eigenen Wohnort benötigen Sie keine Reisegewerbekarte.

  • Antrag auf Bewirtung im Freien
    Damit Sie Ihre Kunden auch draußen bewirten dürfen, müssen Sie beim Ordnungsamt einen Antrag auf Bewirtung im Freien stellen.

  • Stellgenehmigung bzw. Sondernutzungserlaubnis
    Damit Sie auf öffentlichen Flächen gewerblich tätig sein dürfen, benötigen Sie eine Stellgenehmigung vom Ordnungsamt.

Tipp

Tristan de Cap, Fritamin B:

"Du bist, wenn du dich mit einem Imbiss oder Foodtruck selbstständig machst, auch Koch, Reinigungskraft, Buchhalter, Einkäufer, Organisator und Fahrer. Es gehört einfach sehr viel mehr dazu, als nur die Tür aufzumachen und Pommes zu verkaufen."

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Sobald Sie Ihren Foodtruck beim Gewerbeamt angemeldet haben, werden automatisch weitere Behörden von Ihrer Gründung informiert:

  • Finanzamt
    Das Finanzamt lässt Ihnen nach erfolgter Gewerbeanmeldung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zukommen. Füllen Sie diesen bitte ordnungsgemäß aus. Auf Grundlage Ihrer Angaben wird festgelegt, wie Sie in Zukunft steuerlich veranschlagt werden – zudem erhalten Sie auch Ihre Steuernummer.
  • IHK/HWK

    Die Mitgliedschaft in der IHK bzw. HWK ist für Sie Pflicht. Darum wird sich die entsprechende Kammer nach der Anmeldung beim Gewerbeamt ebenfalls bei Ihnen melden und Sie als Mitglied willkommen heißen. Der jährlich fällige Beitrag berechnet sich aus Ihrem Gewinn.

  • Bauordnungsamt
    Gesundheits- und das Bauamt werden ebenfalls von Ihrer Gewerbeanmeldung in Kenntnis gesetzt. Wenn Sie alle nötigen Genehmigungen eingeholt und die Abnahme Ihres Wagens durch das Gesundheitsamt bereits durchführen haben lassen, brauchen Sie sich darum allerdings keine Sorgen zu machen.

  • Berufsgenossenschaft
    Für Gründungen im gastronomischen Bereich ist die „Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe“ (BGN) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Sie zuständig. Die dortige Mitgliedschaft für Sie ist kostenlos – solange Sie kein Personal haben. Sie sollten nicht warten, bis sich die Berufsgenossenschaft bei Ihnen meldet, sondern sich frühzeitig mit ihr in Verbindung setzen.

  | Versicherungen, Geschäftskonto, Mitarbeiter

Leider können Sie auch nach dem Gründungsprozedere noch nicht mit Ihrem Foodtruck loslegen, denn der laufende Geschäftsbetrieb muss zunächst gesichert werden – mithilfe von Versicherungen, einem Kassensystem und ggf. Mitarbeitern, die Sie beim Betrieb des Foodtrucks unterstützen.

Versicherungen für Gründer

Neben der Unfallversicherung sollten Sie sich auch um weitere relevante Versicherungen – bspw. eine Berufshaftpflichtversicherung – für Ihren Betrieb kümmern. Weiterhin ist eine umfassende Fahrzeugversicherung inkl. der Absicherung Ihrer Ware von elementarer Bedeutung. Denn auch, wenn man nicht an so etwas denken möchte, können auch unvorhersehbare Dinge geschehen: ein Unfall auf dem Weg zum nächsten Event, Stromausfall oder Beschädigung der Kühlung und damit Verlust von Ware und Vorräten. Diese Dinge lassen sich absichern und zeigen der finanzierenden Bank (sofern Sie eine Finanzierung benötigen) bei der Vorlage Ihres Finanz- und Businessplans, dass Sie alles gut bedacht haben und im Schadensfall abgesichert sind.

Geschäftskonto & Kassensystem

Zusätzlich benötigen Sie noch ein Geschäftskonto und ein Kassensystem, denn auch in einem Foodtruck ist eine ordnungsgemäße Erfassung der Einnahmen und Ausgaben Pflicht. Es erleichtert zudem Warenkontrolle, Einkauf und letztendlich die Buchführung.

Mitarbeiter anmelden

Sollten Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Sie auch diese ordnungsgemäß bei allen Behörden anmelden und versichern. Damit fallen neben den reinen Lohnkosten allerdings noch weitere Gebühren an. Informieren Sie sich am besten frühzeitig, um nicht von diesen „Nebenkosten“ überrascht zu werden.

Hygienebestimmungen

Das Gesundheitsamt überprüft regelmäßig, ob Sie die Hygienebestimmungen erfüllen. Dazu gehören Trinkwasser- und Abwasseranschlüsse oder bei Foodtrucks entsprechend gekennzeichnete Tanks, Hand- und Spülbecken, leicht zu reinigende Oberflächen sowie die Möglichkeit, Lebensmittel vorschriftsmäßig zu lagern und zuzubereiten. Auch während des laufenden Betriebs kann es immer wieder zu unangemeldeten Kontrollen durch das Gesundheitsamt kommen. Sorgen Sie dafür, dass immer alle Hygienestandards erfüllt sind, und führen Sie dazu Protokoll über Ihre Küchenhygiene und Lebensmittelüberwachung. Haben Sie Personal, sorgen Sie dafür, dass auch dieses sich penibel an die Hygienevorschriften hält, indem Sie es regelmäßig schulen.

  | Für den Foodtruck werben: Marketing

Weil Sie viel mit Ihrem Foodtruck unterwegs sein werden, sind Online-Werbung und PR für Sie von Anfang an von höchster Wichtigkeit. Ihre zukünftigen Kunden müssen wissen, wo Sie mit Ihrem Foodtruck stehen werden. Sie sollten sich daher schon im Vorfeld genau überlegen, welche Marketingkanäle Sie nutzen wollen und wie Ihre Idee am besten zu transportieren ist – denn auch mit einem rollenden Imbiss kann man Stammkunden generieren. Die günstigste und wohl auch beste Methode, wie Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit die Werbetrommel für Ihren Foodtruck rühren können, ist dabei das Social Media Marketing. Posten Sie visuell ansprechende Fotos auf den relevanten Kanälen (Facebook und Instagram für den Anfang) und teilen Sie Ihren Fans mit, wo der Truck heute stehen wird.

Beginnen Sie so früh wie möglich mit Werbung, um Ihren Namen und Ihr Konzept bekannt und die Kunden neugierig zu machen. Auf den Plätzen und Märkten, wo Sie später stehen, sollten Sie deutlich sichtbar sein und nicht in der Masse untergehen. Richten Sie deswegen viel Augenmerk auf den Foodtruck selbst und dessen Wirkung. Überlegen Sie sich daneben kleine, aber feine Möglichkeiten, um sich von Ihren Wettbewerbern abzuheben.

  | Fazit: Mit einem Foodtruck in die Selbstständigkeit

Obwohl es sich bei Foodtrucks um eine noch relativ junge Branche handelt, boomt das Business. Wenn Sie nach der Lektüre dieses Leitfadens also Lust auf eine Selbstständigkeit im mobilen Gastgewerbe bekommen haben, stellen wir Ihnen alle Tools zur Verfügung, die Sie für die nächsten Schritte benötigen. Beginnen Sie einfach mit dem Businessplan!

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.