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| Ist ein Geschäftskonto für die SE Pflicht?
Eine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift, nach der eine Societas Europaea (SE) dauerhaft ein separates Geschäftskonto führen muss, gibt es nicht. In der Praxis ist ein eigenes Firmenkonto für die SE jedoch regelmäßig erforderlich. Das gilt insbesondere, wenn im Rahmen der Gründung Bareinlagen geleistet werden.
Für eine SE mit Sitz in Deutschland gelten hinsichtlich Gründung und Kapital grundsätzlich die Vorschriften, die auch für eine deutsche Aktiengesellschaft gelten. Das vorgeschriebene Grundkapital der SE beträgt mindestens 120.000 Euro.
Was gilt bei einer Gründung mit Bareinlagen?
Bei einer Gründung mit Bareinlagen muss vor der Anmeldung zum Handelsregister ein Teil des Grundkapitals eingezahlt sein. Nach dem Aktiengesetz müssen grundsätzlich mindestens 25 % des geringsten Ausgabebetrags der Aktien sowie ein eventuell vereinbartes Aufgeld vollständig geleistet werden.
Der eingezahlte Betrag muss dem vertretungsberechtigten Organ der Gesellschaft endgültig zur freien Verfügung stehen. Wird das Kapital auf ein Konto eingezahlt, erfolgt der Nachweis gegenüber dem Handelsregister durch eine Bestätigung des kontoführenden Instituts.
Damit gilt:
- Bei einer Bargründung ist ein Geschäftskonto praktisch erforderlich, um die Kapitaleinzahlung abzuwickeln und nachzuweisen.
- Bei Sacheinlagen kann die Situation anders aussehen, da die Einlage nicht in Geld erbracht wird.
- Auch bei einer SE, die beispielsweise durch Umwandlung oder Verschmelzung entsteht, muss nicht zwingend neues Grundkapital auf ein neu eröffnetes Konto eingezahlt werden.
- Nach der Eintragung besteht keine eigenständige gesetzliche Kontoführungspflicht. Ein separates Geschäftskonto ist dennoch für eine saubere Buchführung und die Trennung des Gesellschaftsvermögens praktisch unverzichtbar.
Als Kapitalgesellschaft unterliegt die SE außerdem den handelsrechtlichen Buchführungspflichten. Geschäftsvorfälle müssen vollständig nachvollziehbar sein und einen Überblick über die Vermögenslage der Gesellschaft ermöglichen.
Hinzu kommt eine Besonderheit der SE.
Gibt es Besonderheiten bei der SE?
Ja, eine Besonderheit der SE ist, dass das Gesellschaftsvermögen vom Privatvermögen getrennt ist. Mit ihrer Eintragung erhält die SE eine eigene Rechtspersönlichkeit. Vermögen, Einnahmen und Verbindlichkeiten gehören damit der Gesellschaft und nicht ihren Aktionären.
Ein Geschäftskonto schafft diese Trennung rechtlich nicht erst, macht sie im Zahlungsverkehr aber eindeutig nachvollziehbar.
| Worauf sollten Sie bei der Kontowahl für die SE achten?
Ein günstiger Grundpreis als Auswahlkriterium allein reicht nicht. Das Geschäftskonto muss zur Struktur Ihrer SE und ihrem Zahlungsverkehr passen. Achten Sie beim Vergleich auf diese Kriterien:
1. Rechtsform und Gründungsstatus
Klären Sie zuerst, ob der Anbieter eine eingetragene SE oder auch eine SE in Gründung akzeptiert. Zusätzlich können Branche, Unternehmenssitz, Beteiligungsstruktur und Wohnsitz der handelnden Personen für die Kontoeröffnung entscheidend sein.
2. Nutzerrechte und Zahlungsfreigaben
Achten Sie auf eigene Zugänge mit abgestuften Rechten: Wer darf Umsätze einsehen, Zahlungen vorbereiten oder freigeben? Die Freigaben müssen zu den Vertretungsregeln und Kontovollmachten Ihrer SE passen. Ein App-Zugang allein ersetzt keine Vollmacht.
3. Gesamtkosten
Vergleichen Sie neben der Grundgebühr auch die Kosten für Buchungen, Karten, zusätzliche Nutzer und Unterkonten. Berücksichtigen Sie außerdem benötigte Schnittstellen und Auslandszahlungen. Bei vielen Buchungen kann ein höherer Monatspreis mit mehr Inklusivleistungen günstiger sein.
4. Zahlungsverkehr im In- und Ausland
Prüfen Sie Sammel- und Gehaltszahlungen, Echtzeitüberweisungen und Zahlungslimits. Möchten Sie Geld bei Kunden einziehen, muss das Konto den SEPA-Lastschrifteinzug unterstützen.
Für Auslandszahlungen zählen unterstützte Länder und Währungen sowie Überweisungsgebühren und Wechselkursaufschläge.
5. Buchhaltungsanbindung
Das Konto sollte mit Ihrer Buchhaltungssoftware und Steuerkanzlei zusammenarbeiten. Prüfen Sie Datenexporte, Schnittstellen und mögliche Zusatzkosten. Lassen Sie die Anbindung vor der Entscheidung von Ihrer Buchhaltung prüfen.
6. Bargeld, Finanzierung und Betreuung
Benötigen Sie Bareinzahlungen, einen Kredit oder persönliche Beratung? Vergleichen Sie die Verfügbarkeit und Kosten dieser Leistungen gesondert. Ein Geschäftskonto bedeutet nicht automatisch, dass die Bank auch eine Finanzierung zusagt.
7. Schutz des Kontoguthabens
Geschützte Bankeinlagen sind grundsätzlich bis 100.000 Euro je Einleger und Bank gesetzlich abgesichert. Prüfen Sie, ob Ihre SE unter diesen Schutz fällt. Mehrere Unterkonten bei derselben Bank erhöhen die Grenze nicht.
Bei Zahlungs- und E-Geld-Konten kann der Schutz anders ausgestaltet sein. Lassen Sie sich erklären, wie und bis zu welcher Höhe Ihr Guthaben geschützt ist.
Tipp: Berechnen Sie die Gesamtkosten für einen normalen Monat und einen Monat mit besonders vielen Zahlungen. So erkennen Sie, welcher Tarif zu Ihrer SE passt.
| Welche Anbieter eröffnen ein Geschäftskonto für die SE?
Für eine bereits eingetragene SE kommen sowohl digitale Anbieter als auch klassische Banken infrage. Da die Europäische Aktiengesellschaft nicht bei jedem Anbieter ausdrücklich aufgeführt ist, sollten Sie die Annahme der Rechtsform vor der Kontoeröffnung prüfen.
Geeignete Anlaufstellen sind beispielsweise:
- Vivid Money
- Finom
- Ethikbank
- GLS
- Deutsche Bank
- Commerzbank
- Postbank
- HVB
- Sparkassen
- Volksbanken
Hinweis: Für eine SE in Gründung sollten Sie zusätzlich klären, ob der Anbieter bereits vor der Handelsregistereintragung ein Konto eröffnet und dieses für die Kapitaleinzahlung genutzt werden kann.
| Fintech, Direktbank oder Filialbank: Was passt besser zur SE?
Welche Kontoart zur SE passt, hängt vor allem von den Banking-Anforderungen und der Unternehmensstruktur ab.
Wann sind welche Anbieter vor allem geeignet?
1. Fintechs:
- wenn die SE Zahlungen überwiegend online abwickelt.
- wenn eine moderne App, mehrere Nutzer, Karten sowie digitale Buchhaltungsfunktionen wichtig sind.
Anbieter u.a. darauf prüfen: Viele Fintechs bieten keine Kontoeröffnung für die SE.
2. Direktbank:
- wenn digitales Banking in Verbindung mit klassischen Bankleistungen gewünscht sind.
- wenn leistungsfähiges Online-Banking gefragt ist, eine Filiale z. B. für Beratungsgespräch in der Bank aber keine Rolle spielt.
Anbieter darauf prüfen: Freigaberechte, Zahlungsverkehr, Schnittstellen und mögliche Finanzierungsmöglichkeiten.
3. Filialbank:
- wenn die SE persönliche Beratung, Finanzierungen oder komplexere Vollmachten benötigt.
- wenn ein persönlicher Ansprechpartner die Kontoeröffnung erleichtern soll, etwa bei einer SE in Gründung oder umfangreicher Beteiligungsstruktur.
| Voraussetzungen für die Kontoeröffnung bei SEs
Für die Eröffnung eines Geschäftskontos muss die Bank die SE, ihre vertretungsberechtigten Personen und die wirtschaftlich Berechtigten prüfen.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Anbieter und von der Unternehmensstruktur ab.
Typischerweise sollten folgende Unterlagen bereitgehalten werden:
- aktueller Handelsregisterauszug
- Satzung der SE
- Ausweise der vertretungsberechtigten Personen
- Steuer-ID der zu legitimierenden Personen, wenn die Bank diese verlangt
- Steuernummer der SE, sofern bereits vergeben
- Umsatzsteuer-ID, sofern vorhanden
- Angaben zur Vertretungsregelung
- Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten
- Nachweis bzw. Angaben aus dem Transparenzregister
- Unterlagen zur Aktionärs- und Beteiligungsstruktur, bei komplexen Strukturen ggf. ein Organigramm
- gegebenenfalls Nachweise über die Bestellung von Vorstand bzw. geschäftsführenden Direktoren
- bei einer SE in Gründung zusätzlich Gründungsunterlagen
Die Bank kann zusätzlich Angaben zur Geschäftstätigkeit, zum erwarteten Zahlungsverkehr oder zur Herkunft größerer Geldbeträge verlangen.
Bei einer SE in Gründung kommen die entsprechenden Gründungsunterlagen hinzu. Banken sind verpflichtet, die Gesellschaft sowie handelnde Personen und wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren.
Wer darf über das Geschäftskonto verfügen?
Wer das Konto für die SE eröffnen und über das Guthaben verfügen darf, richtet sich nach der Vertretungsregelung der Gesellschaft.
Bei einer SE mit Vorstand und Aufsichtsrat vertritt der Vorstand die Gesellschaft. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, gilt grundsätzlich die gemeinschaftliche Vertretung, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.
Bei einer monistischen SE mit Verwaltungsrat übernehmen die geschäftsführenden Direktoren die Vertretung. Auch hier kann Einzel- oder gemeinschaftliche Vertretung vorgesehen sein.
Zusätzlich können beispielsweise Mitarbeitende aus Buchhaltung oder Finanzabteilung eine Kontovollmacht oder eigene Nutzerrechte erhalten. Welche Zahlungen sie vorbereiten oder freigeben dürfen, lässt sich je nach Bank unterschiedlich festlegen.
Wie lange dauert die Kontoeröffnung?
Bei einer SE sollten Sie für die Kontoeröffnung mehr Zeit als bei einem einfachen Geschäftskonto für Selbstständige einplanen. Die Bank muss unter anderem Vertretungs- und Beteiligungsverhältnisse prüfen.
Als Orientierung nennt die GLS Bank für juristische Personen eine Bearbeitungszeit von etwa zwei bis drei Wochen. Bei anderen Banken kann die Kontoeröffnung schneller oder langsamer erfolgen.
Mehr Zeit kann erforderlich sein, wenn die SE eine komplexe Beteiligungsstruktur, ausländische Aktionäre oder mehrere Vertretungsberechtigte hat. Auch bei einer SE in Gründung sollten Sie zusätzliche Zeit für die Prüfung der Gründungsunterlagen und die Kapitaleinzahlung einplanen.
Tipp: Reichen Sie Handelsregisterauszug, Satzung, Ausweise und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten möglichst vollständig ein. Fehlende Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe dafür, dass sich die Kontoeröffnung verzögert.
Keine Kontoeröffnung für SE möglich? Nicht andere Rechtsform angeben
Das von Ihnen gewünschte Konto steht nicht für die SE zur Verfügung?
Die Unterstützung einer AG oder einer anderen Kapitalgesellschaft allein genügt nicht als Nachweis für die SE. Wählen Sie in einem Kontoantrag auch nicht ersatzweise „AG“ oder „GmbH“, wenn tatsächlich eine SE Kontoinhaberin werden soll.
Der Anbieter muss die korrekte Rechtsform und die zugehörigen Register- und Vertretungsangaben erfassen.
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