Ab dem 1. Januar 2022 liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro pro Stunde – weitere stufenweise Erhöhungen sind geplant. Arbeitgeber müssen alle Regelungen bzgl. des Mindestlohns beachten, um Bußgelder zu vermeiden. Wir zeigen, was für Arbeitgeber wichtig ist und welche Ausnahmen für den Mindestlohn je nach Branche und Beschäftigungsart gelten.
Zum 1. Januar 2022 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf geplante 9,82 Euro pro Stunde, zum 1. Juli 2022 erfolgt dann die Erhöhung auf 10,45 Euro. Durch diese stufenweise Erhöhung des Mindestlohns würde dieser 2023 folglich bei 12 Euro liegen. Der Mindestlohn enthält dabei keine Zulagen wie Sachbezüge, geldwerte Vorteile oder Trinkgelder – diese gelten stets zusätzlich zum Mindestlohn.
Für Arbeitgeber steigen langfristig also die Lohnkosten – dies gilt es in der Personalplanung zu beachten. Die Anpassung des Mindestlohns wirkt sich natürlich auch auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen aus – eine Lohnsoftware unterstützt hier.
Grundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer über 18 Jahren der gesetzliche Mindestlohn gemäß dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zu, das seit 2015 den Mindestlohn regelt: "Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber" (§ 1 MiLoG (1)). Aber keine Regel ohne Ausnahmen, denn je nach Branchen und Beschäftigungsart gibt es auch Sonderfälle.
In einigen Branchen galten bereits vor der Einführung des Mindestlohns Tarifverträge. Diese gelten bis heute, weshalb der Mindestlohn je nach Branche niedriger oder auch höher als der gesetzliche Mindestlohn ausfallen kann.
Hinweis: Die folgenden Branchenmindestlöhne steigen teilweise unterjährig stufenweise an. Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrem Lohnbuchhalter, welcher Mindestlohn für Ihre Branche aktuell ist. Wir vermitteln Ihnen gerne den passenden Experten.
Branche | Branchenmindestlohn |
Abfallwirtschaft | 10,25 €, ab 1. Oktober 2021 10,45 € |
Bauhauptgewerbe |
|
Berufliche Aus- und Weiterbildung |
|
Dachdecker |
|
Elektrohandwerk | 12,40 € |
Gebäudereinigung |
|
Geld- und Wertdienste (Geld- und Werttransport, Geldbearbeitung) |
|
Gerüstbauer | 12,20 € |
Maler und Lackierer |
|
Pflege | Westdeutschland & Berlin
Ostdeutschland
|
Schornsteinfeger | 13,80 € |
Steinmetze und Steinbildhauer | 12,20 € |
Zeitarbeit | Ab 1. April 2021 10,45 €; ab April 2022 10,88 € |
Für einige Gruppen gilt der Anspruch auf Mindestlohn nicht:
Beschäftigungsart | Erläuterung |
Auszubildende | Azubis erhalten keinen Mindestlohn, da sie die Ausbildung in erster Linie absolvieren, um Berufserfahrung zu sammeln und nicht, um Geld zu verdienen. Der Staat hat daher eine stufenweise Steigerung vorgesehen, die die Unabhängigkeut junger Menschen vom Elternhaus nach und nach erhöht. |
Freiwilligendienst / Ehrenämtler | Menschen, die freiwillig oder ehrenamtlich arbeiten, können maximal mit einem Taschengeld rechnen. |
Selbstständige und Freiberufler | Für Menschen, die sich selbstständig gemacht haben, gelten die Regelungen des Mindestlohns nicht. |
Für Praktikanten gelten verschiedene gesetzliche Regelungen zum Mindestlohn – abhängig von der Art des Praktikums und der Dauer:
Dauer | Pflichtpraktikum | Freiwilliges Praktikum |
Max. 3 Monate | kein Mindestlohn | kein Mindestlohn |
Mehr als 3 Monate | kein Mindestlohn | Mindestlohn |
Sie haben Mitarbeiter oder sind mitten in der Personalplanung für 2021? Dann sollten Sie den steuerlichen Aspekten, der Arbeitszeit sowie der Lohn- und Gehaltsabrechnung besondere Beachtung schenken.
Diese Faktoren sind wichtig:
Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer der Tätigkeit eines Arbeitnehmers. Diese Dokumente müssen stets bereit gehalten werden, falls es zu einer Kontrolle durch den Zoll oder die Rentenversicherung kommen sollte. In der Praxis wurde bereits gefordert, die konkreten Pausenzeiten zu notieren – dafür gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage.
Diese Dokumentationspflichten gelten für alle Arbeitgeber, die
Für die Aufzeichnung dieser Informationen ist übrigens kein einheitliches Format notwendig, der Arbeitnehmer kann seine Arbeitszeiten daher auch selbst notieren und dann entsprechend seinem Arbeitgeber weiterreichen.
Die Aufzeichnungen müssen spätestens sieben Tage nach Arbeitsleistung zur Verfügung stehen und über einen Zeitraum von zwei Jahren archiviert werden.
Wird einem Arbeitnehmer weniger Lohn gezahlt als ihm zusteht, muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den vorenthaltenen Lohn nachträglich ausbezahlen. Auf diesen nachentrichteten Lohn werden dann Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
In vielen Fällen wird es auch eine Geldbuße geben, welche nach einer gesetzlich nicht festgelegten, jedoch allgemeingültigen Formel berechnet wird:
Zu wenig gezahltes Entgelt x 2 x 30 %
Bei Vorsatz würde diese Summe verdoppelt werden.
Voll durchstarten mit der Unternehmensgründung! Jetzt die Lohn- und Gehaltsabrechnung an Profis auslagern.
Jetzt Angebot einholenEinen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn gibt es deutschlandweit seit dem 1. Januar 2015.
Beim Mindestlohn handelt es sich um Bruttolohn.
Der Mindestlohn gilt bis auf einige wenige Ausnahmen unabhängig vom Umfang der Arbeit, also auch regulär für Minijobber.
Die Kontrolle der Einhaltung des MiLoG obliegt der Behörde der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit). Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Da eine Berufsausbildung dazu dient, Kenntnisse und Fertigkeiten im gewählten Beruf zu erlernen und die Auszubildenden in der Regel im Elternhaus wohnhaft sind (= finanziell nicht auf sich allein gestellt), gilt hier der Mindestlohn nicht.
Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, auch wenn es einige Ausnahmen gibt, wie bspw. Praktikanten, Auszubildende oder diverse Branchen, in denen der Mindestlohn nicht durch das MiLoG geregelt ist, sondern durch individuelle Tarifverträge.
Den Mindestlohn regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG).
Da die Lebenshaltungskosten der Bürger stetig ansteigen, hat die Bundesregierung die Mindestlohnkommission ins Leben gerufen. Diese wird alle fünf Jahre neu berufen und setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender (Jan Zilius, Stand 2021), drei Gewerkschaftsvertreter, drei Arbeitgebervertreter, zwei wissenschaftliche Mitglieder
Die Kommission schlägt alle zwei Jahre vor, um wie viel Prozent der gesetzliche Mindestlohn ansteigen soll. Dabei dient als Orientierungshilfe der Tariflohn-Index des Statistischen Bundesamtes. In der Regel liegt der Mindestlohn nicht unter der allgemeinen Tariflohnentwicklung.
Ist der Vorschlag ausgearbeitet, entscheidet die Bundesregierung darüber, ob sie diesen annehmen oder ablehnen will. Ändern kann sie ihn jedoch nicht. Ist die Regierung mit der Empfehlung einverstanden, setzt sie diese per Verordnung um.
Der Mindestlohn steigt seit 2015 kontinuierlich – allein deshalb sollten Arbeitgeber sich bewusst sein, dass dies Anpassungen innerhalb der Lohnbuchhaltung und Personalplanung nach sich zieht. Hier noch einmal die wichtigsten Aspekte zusammengefasst:
Alle diese Punkte können Sie auch mit Ihrem Lohnbuchhalter besprechen. Wir empfehlen gerne den passenden Ansprechpartner. Bei der schnellen Anpassung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen hinsichtlich des Mindestlohns hilft Ihnen auch eine Lohnsoftware. Wir haben die Top Anbieter verglichen und Testsieger gekürt: