- Sie versichert Bauherren und Bauunternehmen, einschließlich ihrer Subunternehmer.
- Schutz bietet die Bauleistungsversicherung gegen unvorhersehbare Schäden wie extreme Wetterereignisse, Vandalismus oder Konstruktionsfehler.
- Ein geringer Versicherungsbeitrag schützt kostspielige Bauprojekte.
- Bei der Wahl der passenden Bauleistungsversicherung helfen die 10 Schritte unserer Checkliste.
| Warum ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?
Bauprojekte sind in der Regel kostspielig, da teure Maschinen und Materialien zum Einsatz kommen. Gleichzeitig sind Bauvorhaben anfällig für Schäden, die die Kosten in die Höhe treiben und den Bauprozess verlängern.
Eine Bauleistungsversicherung schützt Bauunternehmen und Bauherren.
Die Versicherung kommt bei Sachschäden auf der Baustelle auf und deckt Reparaturen und Wiederbeschaffungen ab. Die Bauleistungsversicherung ermöglicht eine rasche Wiederaufnahme der Bauarbeiten, sobald der Schaden behoben wurde.
Schadenbeispiele der Bauleistungsversicherung
Sturmschaden: Durch einen heftigen Sturm ist eine neu gebaute Wand Ihres Anbaus eingestürzt. In der gesamten Nachbarschaft sind Schäden an Häusern, Autos und anderem Eigentum sichtbar. Daher ist der Sturm schnell als Schadensursache ausgemacht. Ihre Bauleistungsversicherung deckt die Kosten für die Aufräumarbeiten und die Wiederherstellung der bereits errichteten Mauer.
Vandalismus: Nach dem Wochenende fahren Sie zur Baustelle Ihres geplanten Hotels und stellen fest: Randalierer haben sich unerlaubt Zutritt verschafft und eine Party gefeiert. Überall liegen Flaschen und Müll herum, die Wände sind beschmiert und gelagerte Holzbretter wurden für ein Lagerfeuer missbraucht. Auch hier kommt die Bauleistungsversicherung für die entstandenen Kosten auf.
Fahrlässigkeit: Ein Tag auf dem Bau. Die Arbeiten laufen auf Hochtouren. Der Kollege im Bagger ist mit einer Ladung Sand auf der Schaufel auf dem Weg zum Abladeplatz. Als er die Kurve etwas zu steil und zu schnell nimmt, streift der Bagger eine Ladung Abwasserrohre. Zwei Rohre werden aufgeschlitzt, der Bagger trägt einen Lackschaden davon. Für den Bagger tritt die Maschinenversicherung ein. Die Rohre werden als Lieferungen auf dem Baugelände auf Kosten der Bauleistungsversicherung ersetzt.
Eine Bauleistungsversicherung ist zwar keine Pflicht, aber gerade für Unternehmensgründer ist der Versicherungsschutz von Vorteil: Existenzbedrohende Mehrausgaben durch Schäden werden minimiert. Außerdem zeigt die Absicherung des Bauvorhabens Investoren und Kunden, dass Risiken ernst genommen werden. Das wirkt professionell und schafft Vertrauen.
Bei jeder Art von baulichen Maßnahmen sollten sich die unmittelbar Beteiligten ausreichend versichern. Das gilt für Bauherren ebenso wie für ausführende Firmen. Unvorhersehbare Ursachen für Schäden auf Baustätten passieren schnell – und hier setzt die Bauleistungsversicherung an.
Existenzgründer sollten sich generell um einen angemessenen Versicherungsschutz kümmern. Dies betrifft sowohl private als auch gewerbliche Versicherungen.
| Was deckt die Bauleistungsversicherung ab?
Führen höhere Gewalt, Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler zu Sachschäden auf Ihrer Baustelle, kommt die Bauleistungsversicherung dafür auf. Gleiches gilt für Fahrlässigkeit, Sabotage und unbekannte Baugrundeigenschaften.
Das sind die versicherten Schadensursachen im Detail:
- Höhere Gewalt: Naturkatastrophen, sehr starke Wetterereignisse
- Vandalismus: Vorsätzliche Beschädigung bzw. Zerstörung fremden Eigentums
- Fahrlässigkeit: Unabsichtliches, unvorsichtiges Handeln
- Material- und Konstruktionsfehler: Optische bzw. funktionelle Schäden mit eingeschränkter Sicherheit
- Sabotage: Gezielte Behinderung durch Beschädigung oder Zerstörung
- Unbekannte Bodeneigenschaften: Schäden aufgrund unklarer Bodenbeschaffenheit, Wasserdurchlässigkeit, Erosionsanfälligkeit, Bearbeitbarkeit etc.
Die Bauleistungsversicherung, bis heute auch Bauwesenversicherung genannt, gilt als Allgefahrendeckung: Ihr Versicherungsschutz umfasst als Sachversicherung alle Sachschäden, die die Versicherung nicht ausdrücklich ausschließt.
Begrenzungen der Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung ist räumlich wie zeitlich begrenzt:
Die Versicherung umfasst nur die im Vertrag als Baustätte ausgewiesenen Räume. Schäden, die abseits der Baustelle entstehen, wie etwa auf Transportwegen oder in Lagerstätten, werden nicht von der Bauleistungsversicherung gedeckt.
Sie bietet für einen Zeitraum von 12 Monaten bis maximal 3 Jahren einen Versicherungsschutz und das auch nur für die aktive Bauphase. Sobald das Gebäude fertiggestellt und von der Baubehörde genehmigt ist, endet die Deckung. Der Versicherungsschutz endet ebenfalls sechs Werktage ab der Nutzung des Gebäudes. Grundsätzlich gilt: Das früher eintretende Ereignis bestimmt das Ende der Deckung.
Wichtig: Informieren Sie Ihren Versicherer über Termine zum Bauende oder Änderungen unverzüglich. Wenn sich beispielsweise die Bauzeit über den Deckungszeitraum hinaus verzögert, ist eine Verlängerung möglich. In der Regel fällt dafür ein geringer Aufpreis an.
Des Weiteren ist die Bauleistungsversicherung eine Neubauversicherung. Wenn Sie im Zuge Ihrer Existenzgründung einen Anbau oder eine Renovierung planen, sind demnach nur die neu gebauten Bereiche auf Ihrem Baugrund versichert. Schäden, die am Altbau entstehen, lassen sich über eine Zusatzleistung innerhalb dieser Bauversicherung abdecken.
Die folgende Grafik fasst zusammen, welche Bereiche eines Bauvorhabens unter welchen Bedingungen durch eine Bauleistungsversicherung geschützt sind:
| Was deckt die Bauleistungsversicherung nicht ab?
Folgende Schadensursachen schließt die Bauleistungsversicherung aus:
- Insolvenz: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit während der Bauphase aufseiten des Bauunternehmens oder des Auftraggebers greift die Baufertigstellungsversicherung.
- Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion übernimmt die Feuerrohbauversicherung. Diese kann als Zusatzbaustein der Bauleistungsversicherung oder als kostenloser Bestandteil der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.
- Leitungswasser: Das unabsichtliche sowie unkontrollierte Ausdringen von Wasser aus Wasserleitungen übernimmt die Gebäudeversicherung.
- Witterung: Schäden durch Hagel, Frost, Wind oder Nässe übernimmt eine Gebäudeversicherung.
- Diebstahl: Lose herumliegende Gegenstände wie Kleingeräte und Handwerkszeug werden bei Diebstahl durch eine spezielle Werkzeugversicherung abgesichert.
- Personen- und Vermögensschäden: Bei Verletzungen oder finanziellen Einbußen kommen die Haftpflichtversicherungen zum Einsatz.
- Baumängel: Pfusch am Bau sowie Sach- und Rechtsmängel am Bauwerk werden ebenfalls von einer Haftpflicht wie der Bauherrenhaftpflichtversicherung übernommen.
- Bau-Fahrzeuge: Bei Beschädigungen an fahrbaren Maschinen wie Baggern kommt eine Maschinenversicherung auf.
Die Auflistung ist ein Auszug möglicher Ausschlüsse einer Bauleistungsversicherung. Denn wenngleich diese Bauversicherung eine All-Risks-Versicherung ist, deckt sie nicht alle Schadensfälle rund um Ihr Bauvorhaben. Dies liegt an den unterschiedlichen Ausschlüssen der verschiedenen Versicherer.
Trotz der Ausschlüsse in vielen gängigen Bauleistungsversicherungen existieren verschiedene Zusatzleistungen. Prüfen Sie die Relevanz dieser zusätzlichen Leistungen für Ihr Bauprojekt. Gegen einen Aufpreis können Sie weitere Schadensursachen und Objekte absichern.
Zusatzbausteine der Bauleistungsversicherung
Feuer, Blitzschlag und Explosionen sind als Schadensursachen von einer Bauleistungsversicherung ausgeschlossen. Daher ist eine Zusatzversicherung in diesem Bereich sinnvoll. Eine sogenannte Feuerrohbauversicherung kann gegen Aufpreis in die Bauleistungsversicherung eingeschlossen werden.
TIPP: Einen Kostenvorteil haben Sie, wenn Sie diese Versicherung gegen Feuer im Rahmen einer Gebäudeversicherung abschließen. Diese schützt Ihr Gebäude unmittelbar nach Ablauf der Bauleistungsversicherung. Außerdem ist die Feuerrohbauversicherung in vielen (gewerblichen) Gebäudeversicherungen kostenlos enthalten.
Auf Ihrer Baustelle sind bereits verbaute Materialien wie Amaturen oder Kabel geklaut worden? Wenn Sie den Diebstahl fest verbauter Elemente als Zusatzleistung absichern, zahlt die Bauleistungsversicherung für den Ersatz. Bei einigen Bauleistungsversicherungen ist Diebstahl grundsätzlich abgesichert.
Sie möchten an ein bestehendes Gebäude anbauen oder dieses sanieren? In diesem Fall sollten Sie die Zusatzkosten für die Absicherung von Altbauteilen in einer Bauleistungsversicherung prüfen.
Elementarschäden wie Hochwasser, Schneedruck oder ein Erdrutsch sind eine reale Gefahr. Sie betreffen aber nicht alle Bauvorhaben oder jeden Baugrund gleichermaßen, da sie standortabhängig sind. Wer in der Nähe eines Gewässers oder in einer Bergregion baut, sollte vorsorgen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer bezüglich einer Elementarschadenversicherung als Teil der Bauleistungsversicherung.
Wenn während der Bauzeit ein Schaden eintritt, wird dieser möglicherweise erst nach Abschluss der Arbeiten festgestellt. In diesem Fall haftet die Bauleistungsversicherung nicht mehr, falls der Schaden nach Ablauf der Versicherungsdauer festgestellt wird. Eine Nachhaftungszeit kann als Zusatz vereinbart werden. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer aber den Nachweis erbringen, dass der Schaden während der Bauzeit entstanden ist und nicht erst danach.
Schäden während der Bauzeit verlängern die Bauperiode. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten. Etwa für die Verlängerung der Bauleistungsversicherung. Aber auch der Ausfall geplanter Mieteinnahmen oder ausbleibende Kundenaufträge kosten Geld. Hier ergänzt die Bau-Betriebsunterbrechungsversicherung die Bauleistungsversicherung und kommt für diese Kosten auf.
Beschäftigen Sie sich zunächst mit den individuellen Gegebenheiten und Herausforderungen Ihres Bauprojekts. Wenn ein erhöhtes Risiko besteht, ist es ratsam, die Aufnahme dieser Risiken in die individuelle Versicherungspolice zu besprechen. Ziel ist es, das Risiko für Schäden während der Bauzeit sinnvoll zu minimieren. Dabei helfen auch weitere Bauversicherungen.
Warum unterscheiden sich die Bauleistungsversicherungen auf dem Markt?
Gegenwärtig wenden die Versicherer in der Branche drei leicht unterschiedliche Deckungskonzepte an:
Die Allgemeinen Bedingungen für
- Bauleistungsversicherungen durch Auftraggeber (ABN 2011)
- Bauleistungsversicherungen von Unternehmerleistungen (ABU 2011)
- Versicherungen von Bauleistungen (ABBL 2018)
Die Bauherrenhaftpflicht kommt für Schadenersatzansprüche Dritter auf. Bauherren haften für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf der eigenen Baustelle entstehen.
Eine Baufertigstellungsversicherung sichert Sie gegen eine mögliche Insolvenz des ausführenden Bauunternehmens ab. Diese Versicherung beinhaltet eine Fertigstellungsgarantie. Zusätzlich umfasst sie eine Kostenübernahme für den Fall, dass ein anderes Unternehmen die baulichen Maßnahmen fertigstellen muss. Auch wenn das insolvente Bauunternehmen die Gewährleistungsansprüche in den Folgejahren nicht erfüllen kann, greift die Kostenübernahme.
Die Montageversicherung ist der Bauwesenversicherung sehr ähnlich. Sie ist ebenfalls eine Sachversicherung mit Allgefahrendeckung. Diese Versicherung schützt vor Beschädigungen und Verlusten bei Montagearbeiten sowie durch Montageobjekte im Probebetrieb.
Eine Maschinenversicherung versichert mobile Maschinen wie Bagger und Kräne gegen Sachschäden und deckt Teil- und Totalausfälle. Eine solche Versicherung ist gerade auf Großbaustellen sinnvoll.
Die Berufsunfallversicherung ist keine klassische Bauwesenversicherung, dient aber dem Schutz der ausführenden Personen bei ihrer Arbeit auf der Baustätte.
| Leistungen, Kosten, Anbieter
Die Leistungen der Bauleistungsversicherung sind im Wesentlichen:
Viele Versicherungen bieten zudem Beratungsdienstleistungen an, um Schäden vorzubeugen, Deckungsanpassungen vorzunehmen oder um bei der ordnungsgemäßen Nachweisführung zu unterstützen. Einige Versicherer sorgen im Rahmen der Bauleistungsversicherung auch für Rechtsschutz, wenn z.B. Streitigkeiten über die Schuldfrage gerichtlich geklärt werden müssen.
Risikoabsicherung
Durch die Absicherung möglicher Schäden während der Bauzeit trägt die Bauleistungsversicherung dazu bei, die finanzielle Stabilität des Bauprojekts zu gewährleisten. Auf diese Weise können sich die Beteiligten auf die Fertigstellung des Bauvorhabens konzentrieren, ohne übermäßige Sorge vor finanziellen Rückschlägen durch unerwartete Ergebnisse.
Schadensregulierung
Sobald ein Schadenfall eintritt, übernimmt die Bauleistungsversicherung den Prozess der Schadensregulierung: Der Schaden wird begutachtet, die Ursache bewertet und die Entschädigungssumme festgelegt. Auf diese Weise können beschädigte oder zerstörte Teile des Bauprojekts wiederhergestellt werden.
Eine transparente Kommunikation zwischen Versichertem und Versicherer ist essenziell für eine effiziente Abwicklung, eine präzise Schadensbewertung und eine faire Schadensregulierung.
Finanzielle Entschädigung
Die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Deckung der durch den Schaden entstandenen Kosten ist das Kernstück der Bauleistungsversicherung. Die Entschädigungssumme finanziert die Reparatur, den Ersatz oder die Wiederherstellung beschädigter Bauleistungen oder Baumaterialien. So kann das Bauprojekt trotz der entstandenen Schäden ohne finanzielle Einbußen für den Bauherren fortgeführt werden.
Wer kann eine Bauleistungsversicherung abschließen?
Eine Bauleistungsversicherung können sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen abschließen.
Die Bauversicherung sichert die Interessen von Bauherren sowie General- und Bauunternehmen, einschließlich Subunternehmen, mit ab.
Durch die Bauleistungsversicherung sind Bauarbeiter und Handwerker nicht direkt mitversichert, profitieren aber von dem Schutz, den die Versicherung dem Bauvorhaben bietet.
Was kostet eine Bauleistungsversicherung?
Die Kosten für eine Bauleistungsversicherung sind im Vergleich zu den Kosten des Bauvorhabens gering: Eine sechsstellige Bausumme kann mit wenigen hundert Euro über eine Bauleistungsversicherung abgesichert werden.
Die Kosten einer Bauleistungsversicherung hängen hauptsächlich von der kalkulierten Bausumme ab.
Diese setzt sich zusammen aus
-
den Herstellungskosten der versicherten Leistungen und Objekte,
-
dem Neuwert der Bauteile und Baustoffe,
-
dem Neuwert der Bauhilfsstoffe und Hilfsbauten,
-
dem Wert der vorgesehenen Eigenleistungen.
Die Zusammensetzung der Bausumme berücksichtigt mehrere Faktoren nicht. Dazu gehören der Grundstückspreis und die Erschließungskosten. Außerdem werden Kosten für Makler, Architekten und Ingenieure nicht einbezogen.
Erst nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Versicherungssumme über die tatsächliche Bausumme abgerechnet. Dies kann als Einmalzahlung oder in Teilzahlungen erfolgen.
Expertenwissen
Wenn sich die Bausumme im Laufe des Bauvorhabens erhöht, teilen Sie dies Ihrem Versicherer direkt mit. Andernfalls entsteht eine Unterversicherung: Die Versicherungssumme ist niedriger als der Versicherungswert. Wenn in der Zwischenzeit ein Schaden eintritt, kann dies sogar zur Kürzung der Versicherungsleistung führen.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, bei der Angabe der geplanten Versicherungssumme vor Vertragsabschluss einen Puffer einzuplanen. So können eventuelle Mehrausgaben direkt einkalkuliert werden, ohne dass sich die Prämie übermäßig erhöht. Zu viel gezahlte Beträge erhält der Versicherungsnehmer nach der Abrechnung zurück.
Wer zahlt die Bauleistungsversicherung?
Der Versicherungsnehmer, in der Regel der Bauherr oder der Generalunternehmer, zahlt die Bauleistungsversicherung selbst. Die Kosten lassen sich je nach Vereinbarung aber auf die ausführenden Bauunternehmen umlegen. Dies ist möglich, da die Unternehmen ebenfalls durch die Bauleistungsversicherung geschützt sind. Überdies ist diese Bauversicherung für Bauunternehmen steuerlich absetzbar.
In der Bauleistungsversicherung ist der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers üblich. Dieser beträgt je nach Tarif zwischen 150 und 500 Euro und ist im Leistungsfall selbst zu tragen.
Anbieter für Bauleistungsversicherungen
Die Auswahl an Versicherern und Bauleistungsversicherungen mit unterschiedlichen Deckungen ist groß. Bekannte Versicherer wie die Allianz, Zurich Versicherungen, die Gothaer oder die VHV bieten diese Bauversicherung neben anderen wie der Bauherrenhaftpflicht an.
Um die passende Bauleistungsversicherung für Ihr Bauvorhaben auszuwählen und abzuschließen, sollten Sie folgende Schritte einhalten:
- Bedarfsanalyse
- Informationssammlung
- Marktübersicht
- Beratung durch Fachexperten
- Angebotsanforderung
- Angebotsvergleich und Auswahl
- Verhandlungen und Anpassungen
- Entscheidung und Abschluss
- Dokumentation und Verwaltung
- Überprüfung und Anpassung
Unsere ausführliche Checkliste zu den genannten Punkten unterstützt Sie bei der Wahl Ihrer Bauleistungsversicherung.
| Was passiert im Schadensfall?
Wenn auf Ihrer Baustelle ein Schadensfall eintritt, müssen Sie strukturiert und überlegt vorgehen. Damit der Schaden von Ihrer Versicherung anerkannt wird und Sie die Bauarbeiten rasch wieder aufnehmen können, unternehmen Sie die folgenden Schritte:
- Schadensmeldung
- Schadenbegrenzung
- Schadensbericht
- Sachbeauftragung
- Auszahlung
Bleiben Sie ab der Schadensmeldung bis zum Abschluss des Vorfalls laufend mit Ihrer Versicherung in Kontakt.
So können Sie sich kleinschrittig absichern und wissen beispielsweise, wann und unter welchen Umständen Sie weiterarbeiten dürfen.
#1 Schadensmeldung
Sobald sich auf Ihrem Baugrund ein Schaden ereignet, müssen Sie als Versicherungsnehmer der Bauleistungsversicherung diesen bei Ihrer Versicherung melden. In der Regel gibt Ihnen Ihr Versicherungsvertrag detailliert vor, was Sie im Schadensfall zu tun haben.
#2 Schadensbegrenzung
Parallel zur Schadensmeldung sorgen Sie für Schadensbegrenzung, um eine Verschlimmerung zu verhindern. Je nach Schadensfall hilft bereits eine Plane zum Abdecken. Bei größeren Problemen sind umfangreichere Maßnahmen notwendig. Dies gilt etwa, wenn eine Mauer einzustürzen droht.
#3 Schadensbericht
Um für die Versicherung einen möglichst detaillierten Schadensbericht zu erstellen, sollten Sie die Umstände ausführlich dokumentieren: Filmen und fotografieren Sie die Schadensstelle sowie Ihre eventuellen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.
Erläutern Sie, wie und wann der Schaden aufgetreten ist und welche Auswirkungen er für das Bauvorhaben hat. Halten Sie zudem relevante Unterlagen wie Baupläne oder Rechnungen bereit, die für die Versicherung relevant sein könnten.
#4 Sachbeauftragung
Sie können selbst einen Sachbeauftragten bitten, den Schaden zu bewerten. Grundsätzlich veranlasst das aber ohnehin die Versicherung. Dieser Experte prüft, ob die Bauleistungsversicherung die Ursachen für den Schaden abdeckt und die betroffenen Güter versichert sind.
#5 Auszahlung
Sobald der Anspruch seitens der Versicherung anerkannt wurde, wird die Summe ausgezahlt.