Gewerbehaftpflichtversicherung: Risiken, Arten und Branchen

Die gewerblichen Haftpflichtversicherungen springen dann ein, wenn berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter gestellt werden. Diese Versicherungen bieten Ihnen Sicherheit gegenüber einer Vielzahl von Risiken, die im Geschäftsalltag auftreten können. Deshalb ist die richtige Gewerbehaftpflichtversicherung essenziell für (fast) alle Unternehmer.

Erfahren Sie, welche betrieblichen Haftpflichtversicherungen es gibt und welche für Sie sinnvoll sind. Dabei hilft Ihnen auch unsere kostenlose Bedarfsanalyse.

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Gewerbliche Haftpflichtversicherungen schützen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter.
  • Eine Risikoanalyse ist die Ausgangslage, um den eigenen Versicherungsbedarf zu ermitteln.
  • Die Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflicht sind die gängigsten Gewerbehaftpflichtversicherungen.
  • Eine weitere branchenspezifische Gewerbehaftpflichtversicherungen ist die Produkthaftpflicht.

  | Die wichtigsten Gewerbehaftpflichtversicherungen

Unter dem Begriff der gewerblichen Haftpflichtversicherungen laufen verschiedene Haftpflichtversicherungen zusammen, welche allesamt Sie und Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden absichern.

Zu den wichtigsten zählen: 

Diese unterscheiden sich jeweils leicht in den abgesicherten Schäden und sind für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben.

Neben diesen Haftpflichtversicherungen gibt es weitere branchenspezifische Gewerbehaftpflichtversicherungen.

Die Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenshaftpflicht sind verschiedene Formen der Gewerbehaftpflichtversicherung

Für welche Branchen eignen sich Gewerbehaftpflichtversicherungen?

Gewerbehaftpflichtversicherungen sind für viele Branchen unverzichtbar. Sie schützen Unternehmen vor finanziellen Folgen durch Schäden, welche im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit entstehen.

Da die Vielfalt an Branchen und Berufen nicht vollständig abbildbar ist, zeigen die folgenden Beispiele, in welchen Branchen gewerbliche Haftpflichtversicherungen eine zentrale Rolle spielen:

  • Baugewerbe: Risiken wie Baustellenunfälle sind allgegenwärtig. Bei diesen können schnell Dritte verletzt oder deren Eigentum beschädigt werden. Eine Gewerbehaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche ab, welche Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden umfasst.
  • Einzelhandel: Wenn die Produkte eines Einzelhandelsgeschäfts Schäden verursachen oder Sicherheitsstandards nicht erfüllen, kann der Inhaber dafür haftbar gemacht werden. Gleiches gilt, wenn sich Kunden innerhalb des Geschäfts verletzen. Eine Gewerbehaftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen, die aus solchen Ursachen resultieren.
  • IT-Dienstleister: Ein Programmierfehler oder ein unzureichender Datenschutz kann für Kunden erhebliche finanzielle Verluste nach sich ziehen. Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung bietet Unterstützung, wenn das Unternehmen aufgrund dieser Fehler haftbar gemacht wird.
  • Gastronomie: Restaurants und Cafés sind vielfältigen Risiken ausgesetzt: Dazu zählen etwa Lebensmittelvergiftungen oder Verletzungen. Die Gewerbehaftpflicht kommt für Kosten medizinischer Behandlungen sowie damit verbundene Schadensersatzforderungen auf.
  • Freiberufliche Dienstleistungen: Fehlerhafte Beratungen etwa durch einen Architekten oder einen Steuerberater kann zu unerwünschten Ergebnissen und somit finanziellen Einbußen aufseiten des Kunden führen. Eine Gewerbehaftpflichtversicherung schützt bei Ansprüchen, die aus beruflichen Fehlern resultieren.

 

  | Welche Schäden sichern die Gewerbehaftpflichtversicherung ab?

Der Großteil gewerbliche Haftpflichtversicherungen versichert 

  • Sachschäden: Werden Gegenstände, Kraftfahrzeuge oder ganze Gebäude Dritter im Zuge Ihrer Geschäftstätigkeit beschädigt oder zerstört, greift die Haftpflicht. Sie deckt Reparatur- und Ersatzkosten.
  • Personenschäden: Verletzen sich Dritte innerhalb der geschäftlichen Räumlichkeiten, kommt die Haftpflicht für Kosten wie Krankenhausaufenthalte und Folgebehandlungen auf.
  • aus den Schäden resultierende Vermögensschäden: Finanzielle Folgeschäden von Sach- und Personenschäden werden auch als unechte Vermögensschäden bezeichnet. Einnahmen, welche aufgrund dieser Schäden ausbleiben, bedeuten finanzielle Nachteile. Diese erstattet die Haftpflichtversicherung.

Wichtig: Die Vermögensschadenhaftpflicht, ebenfalls eine Gewerbehaftpflichtversicherung, sichert keine Sach- und Personenschäden ab. Sie erstattet ausschließlich Vermögensschäden.

Der passive Rechtsschutz ist Bestandteil der verschiedenen Gewerbehaftpflichtversicherungen: Sollten Dritte unbegründete Ansprüche an Sie und Ihr Unternehmen stellen, kommt der Versicherer für die Kosten auf. Er trägt die Kosten für die Abwehr dieses Anspruchs. Das beinhaltet auch Anwalts- und Prozesskosten.

Tipp

Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zum Rechtsschutz durch eine Gewerbehaftpflichtversicherung.

Sie sorgt für einen aktiven Rechtsschutz: Diese Versicherung schützt bei hohen Kosten eines Rechtsstreits, bei denen Sie als Kläger auftreten.

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Welche Schäden sichern die Gewerbehaftpflichtversicherungen nicht ab?

Die folgenden Schäden sind bei Gewerbehaftpflichtversicherungen nicht abgesichert:

  • Erfüllungsansprüche: Die Haftpflichtversicherung haftet nicht, wenn berechtigte Schadensersatzansprüche entstehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das versicherte Unternehmen seine Aufträge nicht ordnungsgemäß erfüllt. 
  • Eigenschäden: Werden Schäden durch Mitarbeiter des Unternehmens oder den Versicherungsnehmer selbst verursacht, haftet die Gewerbehaftpflichtversicherung nicht. Unter Umständen lässt sich diese Ursache gegen einen Aufpreis in den Deckungsumfang mit aufnehmen.
  • Vorsatz: Wird der Schaden absichtlich herbeigeführt, kommt die gewerbliche Haftpflichtversicherung nicht für die entstandenen Kosten auf.

Echte Vermögenswerte, die nicht in Folge von Personen- oder Sachschäden entstehen, werden von einigen gewerblichen Haftpflichtversicherungen wie der Betriebshaftpflicht ebenfalls nicht abgesichert. Diese sind dagegen in der Berufshaftpflicht sowie insbesondere in der Vermögensschadenhaftpflicht durchaus Teil der Versicherungsleistung.

  | Gewerbliche Haftpflichtversicherungen im Detail

Betriebshaftpflichtversicherung

Die wohl wichtigste gewerbliche Haftpflicht für Unternehmen ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie kommt immer dann zum Tragen, wenn das Unternehmen sich mit berechtigten Schadensersatzforderungen Dritter konfrontiert sieht. Damit sind Schäden gemeint, denen ein Personen- oder Sachschaden als Ursache vorausgeht.

Obwohl die Betriebshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, können nur wenige Berufsgruppen auf die Betriebshaftpflicht verzichten.

Insbesondere Handwerker, Einzelhändler, das produzierende Gewerbe und Unternehmen mit Mitarbeitern im Außendienst sollten eine Betriebshaftpflicht prüfen. Nur Vermögensschäden infolge von vorherigen Personen- oder Sachschäden sind bei der Betriebshaftpflicht mitversichert.

Mitversichert sind dabei Inhaber, Führungspersonal sowie alle übrigen Betriebsangehörigen, insofern der Schaden in Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht wurde. Schäden an Mitarbeitern selbst sind durch diese gewerbliche Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt – das übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung.

Beispiel: Die nachlässig ausgedrückte Zigarette eines Malers sorgt für einen Hausbrand bei einem Auftraggeber. Dieser verlangt von dem Betrieb, bei dem der Maler angestellt ist, für den Schaden aufzukommen. Das übernimmt dann die Betriebshaftpflichtversicherung.

Berufshaftpflichtversicherung

Bei der Berufshaftpflicht gilt der Versicherungsschutz für einzelne Personen als Berufsträger – kann jedoch auch von Unternehmen abgeschlossen werden.

Die Berufshaftpflicht deckt über Personen- und Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden hinaus auch echte Vermögensschäden ab. Echte Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile Dritter. Dabei geht es um Schäden, die ohne vorausgehende Personen- oder Sachschäden entstehen.

Sie ist in Branchen mit hohem Berufsrisiko sogar gesetzlich vorgeschrieben und besonders für auf Auftragsbasis arbeitende Personen interessant.

Auch hier gilt: Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter müssen einen Schaden bei einem Dritten während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht haben. 

Beispiele:

  • Journalisten fügen durch Falschangaben Personen oder Unternehmen Schaden zu
  • Übersetzer verursachen Schäden durch Fehler in einer Bedienungsanleitung
  • IT-Experten setzen das Sicherheitssystem eines Unternehmens nachlässig auf und es kommt zum Datenklau

Zu den Berufsgruppen, die zum Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtet sind, zählen folgende:

  • Ärzte, Tierärzte
  • Architekten, Ingenieure
  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare
Tipp

Der Begriff Berufshaftpflicht wird in der Versicherungsbranche nicht einheitlich verwendet. Es kann also durchaus sein, dass Ihnen eine Berufshaftpflicht angeboten wird, die vom Leistungsumfang her eher einer Vermögensschadenshaftpflicht entspricht.

Prüfen Sie vor Abschluss einer Versicherung also immer genau, welche Schadensarten tatsächlich abgedeckt sind.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

In manchen Berufszweigen hat ein Fehler einen echten Vermögensschaden zur Folge. Dieser wird dadurch definiert, dass er nicht durch einen vorangegangenen Personen- oder Sachschaden verursacht wurde. Ein Beispiel hierfür ist eine Falschberatung, welche einem Kunden einen rein finanziellen Schaden zufügen kann.

Für diesen Fall ist eine spezielle gewerbliche Haftpflichtversicherung, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, vorgesehen. Auch ein unechter Vermögensschaden kann über eine Vermögensschadenversicherung versichert werden muss.

Hilfreich für die Unterscheidung dieser Vermögensschäden sind die folgenden Beispiele: 

Beispiele:

  • Echter Vermögensschaden: Sie sind als Unternehmensberater tätig und raten Ihrem Kunden, einen neuen Firmenstandort zu eröffnen. Diese Empfehlung basiert jedoch auf völlig falschen Kalkulationen. Als Folge entstehen dem Unternehmer immense Verluste.
  • Unechter Vermögensschaden: Ein Kunde stolpert in Ihrem Büro über ein Kabel und verletzt sich. Es kommt zu einem Vermögensfolgeschaden, bei dem der Kunde Schmerzensgeld, Behandlungskosten und eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall fordert.

Auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen:

  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare
  • Versicherungsvermittler
  • Wirtschaftsprüfer
  • Immobilienverwalter und -vermittler

Branchenspezifische Gewerbehaftpflichtversicherungen

Neben den drei branchenübergreifenden gewerblichen Haftpflichtversicherungen gibt es noch weitere gewerbliche Versicherungen.

Hier eine kleine Auswahl an berufsspezifischen gewerblichen Haftpflichtversicherungen:

  • Produkthaftpflicht: Alle Berufsgruppen, die Produkte herstellen und sie vertreiben, sollten ihre Erzeugnisse absichern. Nicht nur Handwerker oder Fabriken, die Waren anfertigen, gehören zur Zielgruppe der Produkthaftpflicht. Auch Gastronomen, die Gerichte herstellen, sind im weiteren Sinne Teil dieser Zielgruppe.
  • Veranstalterhaftpflicht: Diese gewerbliche Haftpflichtversicherung richtet sich an Veranstalter. Sie greift, wenn während einer Veranstaltung Personen- oder Sachschäden entstehen. Die Versicherung kommt zum Einsatz, wenn der Veranstalter diese Schäden schuldhaft verursacht hat. Diese Versicherung ist oft Teil eines Versicherungspaketes im Zuge der Veranstaltungsversicherung.
  • D&O-Versicherung: Diese betriebliche Haftpflichtversicherung stellt eine spezielle Art der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dar. Sie wird von Unternehmen abgeschlossen, zur Absicherung ihrer Geschäftsleitung. Sie deckt durch diese verursachte Fehler ab. Diese Fehler können bilanzielle Schäden für das Unternehmen zur Folge haben.
  • Frachtführerhaftpflicht: Hier werden solche Drittschäden versichert, bei denen transportierte fremde Ware beschädigt oder zerstört wird. Diese gewerbliche Haftpflichtversicherung richtet sich vornehmlich an die Logistikbranche.
  • LKW-Haftpflicht: Diese Versicherung deckt gewerblich genutzte LKWs und Lieferwagen ab. Sie bietet drei individuell zubuchbare Bestandteile. Diese umfassen die Absicherung des Fahrzeugs, Teil- und Vollkasko. Zusätzlich ist die Absicherung des Fahrers möglich.

  | Kosten der Gewerbehaftpflichtversicherungen

Die Kosten für eine gewerbliche Haftpflichtversicherung lassen sich nicht pauschal benennen. Bei verschiedenen Anbietern findet man eine Preisspanne von knapp 100 Euro bis über 1000 Euro. Diese große Varianz liegt an den folgenden Faktoren, aus denen sich die Kosten zusammensetzen:

  • Art der Haftpflichtversicherung
  • Art der Branche
  • Größe des Unternehmens
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Höhe des Jahresumsatzes
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Deckungsumfang 
  • Vertragslaufzeit

Ein kleines Unternehmen in einer vergleichsweise risikoarmen Branche mit wenigen Mitarbeitern und einem Basis-Deckungsumfang zahlt somit deutlich weniger als ein mittelständisches erfolgreiches Unternehmen mit zahlreichen Zusatzbausteine innerhalb der Versicherung.

Eine Bedarfsanalyse, wie sie im Folgekapitel erläutert wird, hilft bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes.  

Kostenfreier Versicherungscheck

  | Individuellen Versicherungsbedarf ermitteln

Um sich als Gründer oder Selbstständiger mit der passenden Gewerbehaftpflicht optimal abzusichern, sollten Sie einige Aspekte berücksichtigen.

Dazu lohnt es sich, folgende vier Fragen zu beantworten:

  1. Welche betrieblichen Risiken bestehen?
    Schreiben Sie alle Risiken auf, gegen die Sie sich schützen können. Im Idealfall resultiert daraus eine Liste mit fünf bis zehn betrieblichen Risiken.
  2. Wie hoch sind die Risiken?
    Im zweiten Schritt geht es um die Eintrittswahrscheinlichkeiten der eben erfassten Risiken. Schreiben Sie jeweils die Prozentzahl der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos neben das entsprechende Risiko.
  3. Wie hoch wäre der Schaden bei Eintreten des Risikos?
    Im dritten Schritt ergänzen Sie die Liste um die jeweils höchstmögliche Schadensumme, die aus dem jeweiligen Risiko resultieren könnte.
  4. Welches sind die zwei bis drei größten Risiken? Mit den ersten drei Schritten haben Sie eine Übersicht der Risiken erarbeitet. Sie können nun entscheiden, welche Risiken Sie absichern und welche Sie bewusst in Kauf nehmen möchten. Alternativ könnten Sie versuchen, Risiken durch vertragliche Vereinbarungen zu vermindern. Beschränken Sie sich dann auf die größten Risiken.

Fordern Sie Angebote von Versicherungen an, um die Kosten für die Absicherung des entsprechenden Risikos zu erfahren. Danach erstellen Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse.

Schließlich können Sie sich entscheiden, welchen Risikoschutz Sie eingehen möchten. Sie wählen aus, welche Gewerbeversicherung Sie abschließen möchten.

Kostenfreier Versicherungscheck

  | Unser Fazit

Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aufgrund Ihrer betrieblichen Tätigkeiten entstehen, können dank der gewerblichen Haftpflichtversicherungen abgesichert werden.

Einige der Gewerbehaftpflichtversicherungen sind für verschiedene Berufsgruppen und Branchen gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch jene, die nicht zu dieser Versicherung verpflichtet sind, sollte die Vorzüge dieser Gewerbeversicherung in Betracht ziehen.

Berücksichtigen Sie weiterhin die branchenübergreifenden sowie branchenspezifischen Haftpflichtversicherungen.

Die Kosten setzen sich aus unterschiedlichen Faktoren wie der Branche, der Größe des Unternehmens oder der Höhe der Selbstbeteiligung zusammen.

Eine Bedarfsanalyse sowie die Beratung durch einen Versicherungsexperten helfen bei der Wahl der passenden Haftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen.

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.