Geschäftsinhaltsversicherung versichert Hab und Gut
Ein Feuer in der Werkstatt zerstört Ihre Einrichtung. Oder in Ihrem Lager ist jemand eingebrochen und hat bereits fertiggestellte Waren gestohlen. Das sind Risiken, die bei Handwerksbetrieben vorkommen können. Die dabei entstehenden Kosten sind enorm und könnten ohne die richtige Versicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Um sich für solche Fälle abzusichern, wird Handwerkern die sogenannte Geschäftsinhaltsversicherung empfohlen. Sie greift bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl.
Versichert sind alle beweglichen Gegenstände. Diese werden bei Beschädigung oder Zerstörung zum Neuwert ersetzt. Um die Höhe der Deckungssumme festzulegen, wird einfach der Wiederanschaffungswert, also der Neuwert, des zu versichernden Inventars ermittelt.
Schadensbeispiel: Bei einem schweren Hagelsturm zerbrechen die Fenster der Lagerhalle eines Tischlers. So werden einige der fertiggestellten Möbel beschädigt. Die Geschäftsinhaltsversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf.
Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung
In der Selbstständigkeit haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote der jeweiligen Krankenkassen, um das für Ihren Bedarf geeignete Angebot zu finden. Starten Sie am besten mit einem kostenlosen PKV-Vergleich.
Betriebshaftpflichtversicherung: unerlässlich für Handwerker
Man kann noch so sorgfältig sein und doch lassen sich Fehler nicht vermeiden. Deshalb sollte kein Handwerker auf eine Betriebshaftpflichtversicherung verzichten. Sie sichert den Betrieb gegen Schäden Dritter ab, die der Eigentümer oder ein Mitarbeiter in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zu verantworten hat.
Konkret handelt es sich dabei um Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Unter Vermögensfolgeschäden, auch unechte Vermögensschäden genannt, versteht man Schäden, die durch einen Personen- beziehungsweise Sachschaden bedingt sind. Außerdem werden nicht gerechtfertigte Ansprüche, die gegen den Handwerksbetrieb gestellt werden, durch die Versicherung abgewehrt.
Die Versicherungssumme „bedarfsgerecht" festzulegen, ist streng genommen nicht möglich. Sie wissen nicht, wie hoch ein Schaden, für den Sie haftbar gemacht werden können, sein kann. Als Indikatoren dienen Ihnen deshalb folgende Faktoren: Ihre Branche, das Volumen Ihrer Kundenaufträge, die Größe Ihres Betriebs und vor allem Ihr genaues Betätigungsfeld. Grundsätzlich wird eine Versicherungssumme von nicht weniger als drei Millionen Euro empfohlen.
Exemplarischer Schadensfall für eine Betriebshaftpflicht: Ein Malermeister überträgt einem Lehrling den Auftrag, das Großraumbüro seines Kunden zu streichen. Dieser stolpert gegen seine Leiter, die auf einen der Schreibtische fällt. Auf diesem befindet sich ein Computerbildschirm, der durch den Aufprall beschädigt wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die entstandenen Kosten.
Ausfallversicherungen für Handwerker
Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt zum Einsatz, sobald aufgrund von Schäden an Gegenständen, Maschinen oder auch Waren, der Betrieb eines Unternehmens zum Erliegen kommt. Dann greift die Betriebsunterbrechungsversicherung und kommt für Gewinneinbußen, laufende Fixkosten sowie Instandsetzungskosten auf. Schadensursachen können Elementarschäden, Feuer, Leitungswasser oder Diebstahl sein.
Die Betriebsausfallversicherung deckt ebenfalls Fixkosten, Umsatzausfall sowie entgangene Gewinne ab. Bei dieser Ausfallversicherung wird aber nicht das Unternehmen selbst abgesichert, sondern für das Unternehmen relevante Schlüsselpersonen. Sobald diese aufgrund von Krankheit, Unfall oder Quarantäne ausfallen und der Betrieb des Unternehmens nicht aufrechterhalten werden kann, setzt die Betriebsausfallversicherung an.
Firmenrechtsschutz
Manchmal kommt man um rechtliche Auseinandersetzungen nicht herum, auch in handwerklichen Betrieben. Sie müssen beispielsweise einen Mitarbeiter entlassen oder haben Unstimmigkeiten mit Ihrem Vermieter. Dadurch können hohe Kosten entstehen. In solchen Fällen greift eine Firmenrechtsschutzversicherung. Diese deckt die Kosten für Anwalt, Gutachter, Zeugenbestellung sowie den Prozess im gesamten Verlauf des Streitfalls ab.
Schadensbeispiel: Der ehemalige Mitarbeiter einer Tischlerei fordert ein Arbeitszeugnis an. Der Tischler kommt der Forderung nach und stellt ihm ein Zeugnis aus. Jedoch ist der Ex-Mitarbeiter mit dem Inhalt nicht einverstanden und nimmt sich einen Anwalt. Die Kosten, die dem Tischler durch den Rechtsstreit entstehen, übernimmt dessen Rechtsschutzversicherung.
Individueller Versicherungsschutz für Handwerker
Je nach Art und Bestand des Handwerksbetriebs können weitere Versicherungen nützlich sein. Sollten Sie in Ihrem Betrieb teure Maschinen oder einen großen Fuhrpark besitzen, empfehlen wir eine Maschinenbruchversicherung. Diese springt im Fall eines unvorhergesehenen Schadens ein und übernimmt entstandene Kosten. So ein Schaden kann beispielsweise durch einen Brand, aber auch durch Unachtsamkeit oder Bedienungsfehler verursacht sein.
Wenn Sie häufig Waren ausliefern, empfiehlt sich eine Transportversicherung. Diese schützt Sie im Fall eines Schadens der transportierten Waren - unabhängig davon, ob Sie diese mit eigenen oder fremden Transportmitteln ausliefern.
Sie sind Auftragnehmer oder Subunternehmer bei einem Bauvorhaben? Schützen Sie sich vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Naturkatastrophen, Vandalismus oder Fahrlässigkeit mit der Bauleistungsversicherung.
Und falls Sie Ihre Versicherung kündigen möchten: Wir helfen Ihnen mit einer kostenlosen Vorlage für ein Kündigungsschreiben.