Steuern für Selbstständige

Für Ihre unternehmerische Tätigkeit als Existenzgründer müssen Sie Steuern zahlen. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer oder Vor- und Umsatzsteuer fallen je nach Rechtsform Ihres Unternehmens an. Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über Steuern für Selbstständige, wer sie zahlen muss und welche Fehler häufig in Bezug auf Steuern gemacht werden.

Zudem haben wir für Unternehmer einen gesonderten Bereich mit allen relevanten Themen rund um die Buchhaltung erstellt und empfehlen Ihnen gerne den passenden Steuerberater bei Ihnen vor Ort.

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Steuern zahlen als Selbstständiger

Auf Umsätze und Gewinne, die Sie mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit erzielen, müssen Sie Steuern zahlen. Die Steuern für Selbstständige sind u.a. abhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Allerdings sollten Sie sich bereits vor der Existenzgründung schon mit dem Thema Steuern für Selbstständige beschäftigen, auch wenn Sie das Thema Steuern für schwierig erachten.

Zugegebenermaßen können Steuern für Selbstständige zu Beginn verwirrend sein, wenn bisher erst wenige Kenntnisse in diesem Bereich erworben wurden. Aus diesem Grund haben wir im Folgenden die wichtigsten Steuern für Selbstständige aufgelistet und werden sie genauer erläutern.

  | Wer zahlt was? Steuern auf einen Blick

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die verschiedenen Steuerarten auf einen Blick. Danach erläutern wir diese mehr im Detail.

Steuern für Selbstständige Wer zahlt die Steuer?
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer jedes Unternehmen, kann als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden; Umsatzsteuer, die Sie auf Ihrer Rechnung ausweisen, müssen Sie dann ans Finanzamt abführen; wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, müssen Sie keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen
Einkommensteuer natürliche Personen, bzw. Kleingewerbetreibende oder GbR
Körperschaftsteuer Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, Limited, AG, Genossenschaft
Gewerbesteuer alle Gewerbetreibende - Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer
Vorsteuerabzug einen Vorsteuerabzug können alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer vornehmen
Lohnsteuer Arbeitgeber zahlt für Arbeitnehmer, erfahren Sie mehr zum Thema Lohnsteuer und Lohnbuchhaltung

  | Wie erledigen Sie Steuern und Buchhaltung?

Steuern, Buchhaltung, Jahresabschluss - dabei hilft Ihnen ein Steuerberater zuverlässig weiter. Der Steuerberater kann Ihnen eine Menge Arbeit abnehmen, sodass Sie sich auf die Kernaufgaben Ihres Unternehmens konzentrieren können. Wir empfehlen Ihnen gerne einen passenden Steuerberater vor Ort zu einem transparenten Preis - lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot machen.

Aber auch eine Buchhaltungssoftware kann Ihnen schon viel Arbeit abnehmen und bspw. die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung automatisiert vornehmen und einen Jahresabschluss nach EÜR erstellen. Zudem sparen Sie mit der Software auch viel Zeit, wenn Sie Angebote und Rechnungen erstellen.

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Einkommensteuer für Selbstständige

  • Alle natürlichen Personen müssen die Einkommensteuer entrichten.
  • Falls Sie eine Personengesellschaft (Einzelunternehmer, Kaufmann, GbR oder OHG) haben, zahlen Sie Einkommensteuer auf den Gewinn, den Sie anteilig vom Unternehmensgewinn erhalten.
  • Wenn Sie Verluste erwirtschaften, müssen Sie keine Einkommenssteuer zahlen.
  • Nicht zu versteuern für Selbstständige ist der Grundfreibetrag, der sich jährlich erhöht.

Körperschaftsteuer für Selbstständige

  • Juristische Personen haben die Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer zu zahlen.
  • Die Körperschaftsteuer fällt für die Gewinne von Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG an.
  • Es gibt hierbei zwei Steuerpflichtigkeiten. Uneingeschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist man, wenn sich der Unternehmenssitz im Inland befindet. Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sich der Sitz sowie die Geschäftsleitung im Ausland befinden, aber Einkünfte im Inland bestehen.
  • Seit 2010 beträgt diese Steuer für Selbstständige 15 %.

Gewerbesteuer für Selbstständige

  • Diese Steuer für Selbstständige betrifft den Betrieb. Davon ausgenommen sind die Landwirtschaft und freie Berufe.
  • Somit unterliegen fast alle inländischen Unternehmen und Einzelunternehmer der Gewerbesteuer, die von den Gemeinden erhoben wird, in denen der Unternehmenssitz liegt.
  • Durch die optimale Wahl des Standortes kann somit jährlich viel Geld gespart werden.
  • Im Rahmen der Steuererklärungen geben gewerbesteuerpflichtige Unternehmen die Gewerbesteuererklärung ab.

Vor- und Umsatzsteuer für Selbstständige

  • Jeder Selbstständige ist dazu verpflichtet die Umsatzsteuer, oder auch Mehrwertsteuer, in Rechnung zu stellen, die an das Finanzamt abgeführt werden. Diese beträgt allgemein 19 %, für Lebensmittel 7 %.
  • Die Umsatzsteuer wird also auf fast alle Umsätze erhoben, die Sie im Inland tätigen.
  • Beziehen Sie hingegen Waren oder Dienstleistungen als Vorleistung können Sie die darauf berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer von der von Ihnen zu leistenden Umsatzsteuer abziehen.

Steuer ABC für Selbstständige

  • Das Thema Steuern für Selbstständige ist manchmal ein hartes Brot. Gut, dass Sie wissen, wo Sie nachfragen und -sehen können.
  • Hier finden Sie Informationen zu aktuellen steuerlichen Themen, häufigen Fragen und wichtigen Details. Hilfestellung geben dabei auch Fachbeiträge von Steuerberatern.

Fehler vermeiden bei Steuern für Selbstständige

Steuern für Selbstständige und die Rechtsform: Wählen Sie die richtige Rechtsform für Ihre Selbstständigkeit. Denn die Gründung einer GmbH bedeutet, dass Sie von Beginn an eine Lohnsteuer für das Geschäftsführergehalt zu zahlen haben. Allerdings ist zu Beginn der Gründung kaum von Gewinn zu sprechen.

Steuern für Selbstständige und fehlende Verträge: Wenn Sich Gründer von Familienmitgliedern und Freunden helfen lassen, ohne sie zu entlohnen, verschenkt der Betrieb Steuern. Denn jedes Familienmitglied hat bei der Einkommenssteuer zahlreiche Freibeträge, die so vergeudet werden.

Steuern für Selbstständige und niedrige Vorauszahlungen: Sind die Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu niedrig, kann die Nachzahlung finanzielle Probleme mit sich ziehen. Eine freiwillige Anpassung nach oben ist daher sinnvoll.

Steuern für Selbstständige und die Umsatzsteuer: Die Fristverlängerung zur Voranmeldung der Umsatzsteuer bedeutet auch die Verspätung der möglichen Vorsteuer-Erstattung. Des Weiteren sollten Sie Ihre Belege gut aufbewahren, denn sonst verschenken sie Vorsteuerabzug.

Steuern für Selbstständige und mangelnde Buchführung: Fehlende oder fehlerhafte Belege oder eine falsche Kontoführung führen zu einer verspäteten oder zu gering gezahlten Umsatzsteuer.

Tipp

Geben Sie das Thema Steuern in sichere Hände: Wir empfehlen Ihnen einen Steuerberater für Ihr Unternehmen.

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Steuern und Buchhaltung

Neben den einzelnen Steuern, die für Unternehmen anfallen, werden Sie auch mit zahlreichen Fragen der Buchhaltung im Unternehmeralltag konfrontiert. Sei es, wie Sie die Rechnung richtig schreiben, die Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen oder den Jahresabschluss erstellen. Hierfür haben wir Ihnen das Kapitel Buchhaltung zusammengestellt.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.