Wechsel von der PKV zur GKV: Diese Möglichkeiten haben Selbstständige und Angestellte

Steigende PKV-Kosten bringen viele privat Versicherte ins Grübeln: Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung – geht das überhaupt? Und wann ist ein Wechsel sinnvoll?

Die Rückkehr in die GKV ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Erfahren Sie, wie der Wechsel klappt, welche Schritte notwendig sind und worauf zu achten ist.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist nur möglich, wenn sich mit einer veränderten Lebenssituation das Einkommen ändert.
  • Wer z.B. durch Aufgabe der Selbstständigkeit versicherungspflichtig wird, kann in die GKV wechseln.
  • Über 55-Jährigen wird ein Wechsel in die GKV durch die Gesetzgebung erschwert, ist aber u.U. möglich.
  • Als Alternative zum Kassenwechsel bieten sich Tarifwechsel oder eine Reduzierung der Leistungen an.

  | Gründe und Vorteile eines Wechsels von der PKV zur GKV

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird oft aus finanziellen Gründen erwogen. Viele PKV-Versicherte erleben im Alter stark steigende Beiträge, die langfristig zur Belastung werden können. Die GKV bietet einkommensabhängige Beiträge, was mehr Planbarkeit und Sicherheit bedeutet.

Hohe Kosten für die ganze Familie sind ein weiterer Grund für einen Wechsel. Gerade Familien profitieren von der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner sind ohne zusätzliche Kosten in der Familienversicherung mitversichert. Das kann für Familien erhebliche finanzielle Vorteile bringen.

Eine Veränderung im Einkommen, z.B. durch Eltern- oder Teilzeit, ist ebenfalls ein häufiger Grund für einen Wechselwunsch. Wenn das Einkommen bei Selbstständigen oder in der PKV versicherten Angestellten unter die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) sinkt, ist ein Wechsel ebenfalls möglich.

Durch ihre Eltern können angehende Studenten und Azubis in der PKV versichert sein. Nehmen junge Menschen ihre Ausbildung auf, können sie wechseln. Dies kann finanzielle Vorteile bringen.

Typische Gründe für einen Wechsel von der PKV in die GKV

Grund Vorteil in der GKV
Steigende PKV-Beiträge Planbare, einkommensabhängige Beiträge
Hohe Kosten für die Familie Kostenlose Familienversicherung
Vorerkrankungen Keine Gesundheitsprüfung, breite Abdeckung
Einkommensrückgang (z. B. Teilzeit, Elternzeit, im Alter, Gehalt sinkt unter die Versicherungspflichtgrenze) Beiträge sinken bei niedrigerem Einkommen

Ob ein Wechsel in die GKV tatsächlich eine Kostenersparnis mit sich bringt, muss im Einzelfall abgeklärt werden. Dabei müssen Kosten und Leistungen einander gegenübergestellt werden.

Es gibt auch Alternativen zum Wechsel des Kassensystems – z.B. ein Wechsel des PKV-Tarifs. Wer eine zeitlang in der PKV pausieren muss, kann durch eine Anwartschaftsversicherung die Rückkehr in die PKV zu den Ausgangskonditionen sichern. Ein Gespräch mit einem Versicherungs-Experten hilft bei der richtigen Entscheidung.

Jetzt PKV-Vergleich starten

  | Kostenunterschiede und Fristen beim Wechsel

Der Wechsel von der PKV zur GKV ist in der Regel nicht mit direkten Gebühren verbunden.

Wenn Versicherte eine Kündigungsfrist bei der PKV einhalten müssen, müssen sie die Beiträge während dieser Zeit dort weiterzahlen. Meist handelt es sich dabei um ein bis drei Monate.

Das private und das gesetzliche Kassensystem unterscheiden sich hinsichtlich ihrer monatlichen Beiträge. Diese Unterschiede sind bei einem Wechselwunsch stets zu berücksichtigen.

Wie unterscheiden sich die Kosten in PKV und GKV?

Die Kosten der PKV und der GKV unterscheiden sich grundlegend in ihrer Berechnung. In der GKV richten sich die Beiträge nach dem Einkommen plus Zusatzbeitrag. Die Beiträge steigen mit dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zu den Sozialversicherungen berechnet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung und Pflegeversicherung liegt für 2025 bei 5.512,50 monatlich. Familienangehörige können kostenlos mitversichert werden. 

Die PKV berechnet ihre Beiträge anhand von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Kinder müssen separat versichert werden. Während GKV-Beiträge mit steigendem Einkommen zunehmen, bleiben PKV-Beiträge unabhängig vom Einkommen, steigen jedoch oft mit dem Alter.

Was viele übersehen - auch die GKV-Beiträge steigen über die Jahre. Die Beitragserhöhungen treffen hier alle in der GKV Versicherten. Eine detaillierte Übersicht über die Kostensteigerung von GKV und PKV bietet unsere Seite PKV Kosten.

Durchschnittlich werden in der PKV Beitragskosten in Höhe von 600 Euro fällig. Jüngere und gesunde Versicherte zahlen oft weniger als in der GKV. Wer einen Basisschutz wählt, bekommt bereits für rund 200 Euro einen privaten Versicherungsschutz. Die niedrigen Beiträge in jungen Jahren sind oftmals verlockend. Allerding können sie im Alter beträchtlich steigen.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von 3.500 Euro zahlt in der GKV einen monatlichen GKV-Beitrag von etwa 290 Euro. Bei einem Bruttoverdienst von 5.000 Euro sind es etwa 410 Euro GKV-Beiträge.

Damit kann die GKV ggf. bereits teurer sein als die PKV. Es kommt auf den Tarif und die persönlichen gesundheitlichen Gegebenheiten an.

Ob die PKV oder die GKV langfristig für eine Person günstiger ist, hängt von vielen Faktoren ab und muss individuell betrachtet werden. Auf keinen Fall sollte ein Wechsel überstürzt erfolgen. Bei einem Wechsel in die GKV gehen auch die Altersrückstellungen verloren. Altersrückstellungen sind angesparte Beiträge, die in jungen Jahren zusätzlich geleistet werden. Im Alter helfen die Altersrückstellungen dabei den Tarifbeitrag stabil zu halten. In der GKV gibt es keine Altersrückstellungen. 

Ein Beratungsgespräch mit einem Experten hilft, die passende Lösung zu finden.

Welche Fristen muss man bei Arbeitslosigkeit beachten?

Wenn ein Selbstständiger seine Tätigkeit aufgibt und arbeitslos wird, kann er sofort in die GKV wechseln, sobald er Arbeitslosengeld bezieht.

Der Übergang zur GKV erfolgt ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Agentur für Arbeit meldet Arbeitslose nicht automatisch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Vielmehr können sich Betroffene die GKV selbst aussuchen.

Sobald sich Betroffene für eine Kasse entschieden haben, übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge während der Arbeitslosigkeit. Die Wahl der GKV sollte frühzeitig getroffen werden, um eine nahtlose Versicherungsdeckung sicherzustellen.

  | Selbstständige: Optionen für einen Wechsel zurück in die GKV

Für Selbstständige ist ein Wechsel von der PKV in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die wichtigste Wechselbedingung für in der Privatversicherte ist, dass eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht. Bei diesen drei Optionen entsteht eine Versicherungspflicht:

  1. Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis
  2. Selbstständig im Nebenerwerb
  3. Familienversicherung nutzen

#1 Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis

Selbstständige können in die GKV wechseln, indem sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.

Beispiel: Ein selbstständiger Grafiker beschließt, künftig als angestellter Grafiker in einer Werbeagentur zu arbeiten. Dort verdient er 3.500 Euro. Die Voraussetzungen für einen Wechsel in die GKV sind damit gegeben.

Das Einkommen aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit muss oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 556 Euro monatlich) und unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro jährlich) liegen. Die selbstständige Tätigkeit kann entweder komplett aufgegeben oder auf eine Nebenberuflichkeit reduziert werden.

#2 Selbstständig im Nebenerwerb

Wird die selbstständige Tätigkeit auf ein geringfügiges Niveau reduziert und eine Hauptbeschäftigung als Angestellter aufgenommen, entsteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entscheidend ist, dass die abhängige Beschäftigung den Hauptberuf darstellt. 

Beispiel: Ein Selbstständiger verdient 1.000 Euro im Monat mit seiner Tätigkeit. Er nimmt einen Teilzeitjob an, bei dem er 2.000 Euro brutto im Monat verdient und mehr Stunden arbeitet als in seinem eigenen Unternehmen. Die Selbstständigkeit wird dadurch zum Nebenjob, und er kann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

#3 Familienversicherung nutzen

Wer seine Selbstständigkeit aufgibt kann über den gesetzlich versicherten Ehepartner beitragsfrei mitversichert werden. Das Einkommen muss  allerdings unterhalb der Einkommensgrenze von 556 Euro monatlich liegen.

Sonderfall: Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH

Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH befinden sich in einer besonderen rechtlichen Position.

Je nach ihrer Beteiligung an der GmbH und ihren Entscheidungsbefugnissen werden sie entweder als sozialversicherungspflichtig oder als selbstständig eingestuft. Dies hat Auswirkungen darauf, ob und unter welchen Umständen sie in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln können.

Sozialversicherungspflichtig: Wenn der geschäftsführende Gesellschafter eine geringe Beteiligung an der GmbH hat (weniger als 50 %) und keine umfassende Entscheidungsfreiheit (z. B. kein Vetorecht in der Gesellschafterversammlung), gilt er als abhängig beschäftigt. Dann ist er sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall ist der Wechsel in die GKV möglich, sofern die Einkommensgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht überschritten wird.

Selbstständig: Hat der geschäftsführende Gesellschafter eine Mehrheitsbeteiligung an der GmbH (50 % oder mehr) oder weitreichende Entscheidungsbefugnisse (z. B. alleinige Vertretungsmacht), wird er als selbstständig eingestuft. Er ist nicht sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der GKV, und ein Wechsel ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Eine Möglichkeit, um in die GKV wechseln zu können, ist die Reduzierung der Geschäftsführerbeteiligung. Der geschäftsführende Gesellschafter kann Anteile an der GmbH abgeben, sodass seine Beteiligung unter 50 % fällt.

Dadurch kann er als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden. Dies gilt vor allem, wenn er zusätzlich keine wesentlichen Entscheidungsbefugnisse mehr hat. Es muss allerdings eine echte vertragliche Weisungsgebundenheit gegenüber der Gesellschafterversammlung bestehen.

  | Angestellte: Wechseloptionen bei Gehaltsveränderung

Privatversicherte Angestellte können unter bestimmten Voraussetzungen in die GKV wechseln. Entscheidend ist, dass eine Versicherungspflicht in der GKV eintritt. Folgende Voraussetzungen und Schritte sind notwendig, um den Wechsel erfolgreich umzusetzen:

  1. Gehalt sinkt unter die Versicherungspflichtgrenze
  2. Versicherungspflichtgrenze steigt

#1 Gehalt sinkt unter die Versicherungspflichtgrenze

Wenn das regelmäßiges Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, tritt automatisch die Versicherungspflicht in der GKV ein. Für 2025 liegt die Entgeltgrenze bei 73.800 Euro brutto jährlich oder 6.150 Euro brutto monatlich.

Zum Gehalt zählen das vereinbarte Fixgehalt sowie regelmäßige Boni, Zulagen oder Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld). Einmalige Prämien zählen nicht dazu.

Während der Elternzeit werden die Einkünfte oft reduziert, was zur Versicherungspflicht führen kann. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann das Einkommen ebenfalls unter die Entgeltgrenze sinken.

In der Probezeit kann das Gehalt aufgrund eines niedrigeren Einstiegsgehalts unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. In diesem Fall wird man für die Dauer der Probezeit versicherungspflichtig, solange das Gehalt unter der Entgeltgrenze bleibt.

Die Versicherungspflichtgrenze muss dauerhaft unterschritten werden. Ein einmaliges Unterschreiten der Entgeltgrenze reicht nicht aus. Kurzfristige Schwankungen oder temporäre Reduktionen (z. B. durch unbezahlten Urlaub) spielen keine Rolle.

Beispiele:

  • Dauerhaft: Ein Angestellter wechselt von einer Festanstellung in Vollzeit auf eine Teilzeitstelle. Dadurch sinkt das Gehalt langfristig unter die Versicherungspflichtgrenze. In diesem Fall wird der Angestellte versicherungspflichtig in der GKV.
  • Nicht dauerhaft: Ein Angestellter reduziert sein Gehalt durch unbezahlten Urlaub für zwei Monate und verdient in dieser Zeit weniger als die Versicherungspflichtgrenze. Danach steigt das Gehalt wieder. Hier tritt keine Versicherungspflicht ein.

#2 Versicherungspflichtgrenze steigt

Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst. Wird die Entgeltgrenze angehoben und das Gehalt fällt unter die neue Grenze, wird man automatisch versicherungspflichtig in der GKV.

Auch 2025 wird die Entgeltgrenze wieder erhöht. Die Versicherungspflichtgrenze liegt dann bei 73.800 Euro brutto jährlich. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.150 Euro.

Den Wechsel umsetzen: So geht’s Schritt für Schritt

Wenn Ihr Gehalt dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, muss der Wechsel innerhalb von drei Monaten umsetzt werden. Der Privatversicherte muss selbst aktiv werden.Verstreicht die Frist, muss der Versicherte in der PKV verbleiben. Sobald die Voraussetzungen für einen Wechsel gegeben sind, sollte also schnell gehandelt werden! Diese Schritte führen zu einem erfolgreichen Wechsel:

Mitteilung an die GKV:

  • Informieren Sie die gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl über den Eintritt der Versicherungspflicht.
  • Reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein, z. B. Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag oder andere Nachweise, die das Einkommen belegen.

Austritt aus der PKV:

  • Kündigen Sie anschließend Ihre private Krankenversicherung. Achten Sie dabei auf die vertraglichen Kündigungsfristen. 
  • In der Regel reicht die Bestätigung der neuen gesetzlichen Krankenkasse aus, um die Kündigung zu vollziehen.

Beitragshöhe klären:

  • Der Beitrag zur GKV richtet sich nach Ihrem Einkommen. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten (z. B. regelmäßige Boni) korrekt erfasst werden.

Bestätigung abwarten:

  • Sie erhalten von der GKV eine Mitgliedsbescheinigung, die den Wechsel bestätigt.
  • Achtung! Wenn die Versicherungspflicht eintritt, muss der Wechsel vom Versicherten aktiv anstoßen werden. Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt nicht automatisch.
  • Wer trotz Versicherungspflicht in der PKV bleiben möchte, kann eine Befreiung von der Pflicht beantragen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden.

  | Studenten und Azubis: So können sie in die GKV wechseln

Für Studierende und Auszubildende, die zuvor über ihre Eltern in der PKV versichert waren, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in die GKV zu wechseln. Dabei müssen allerdings besondere Fristen beachtet werden.

Wann können Studenten in die GKV wechseln?

Status  Wechsel zur GKV möglich?  Voraussetzungen und Hinweise 
Vor dem Beginn des Studiums Ja Anmeldung an einer Hochschule; rechtzeitige Kündigung der PKV vor Studienbeginn.
Während des Studiums Ja, unter bestimmten Umständen Wechsel innerhalb von 3 Monaten nach Immatrikulation; danach nur bei besonderen Lebenslagen.
Nach Ende des Studiums Ja, abhängig von der neuen Tätigkeit Eintritt bei versicherungspflichtigem Job oder Arbeitslosigkeit; Einkommensgrenze beachten.

Vor Beginn des Studiums ist der Wechsel problemlos möglich. Mit der Anmeldung an einer Hochschule oder der Aufnahme einer Ausbildung greift die Pflichtmitgliedschaft in der GKV.

Während des Studiums ist der Wechsel innerhalb von drei Monaten nach Immatrikulation möglich. Danach geht dies nur in Ausnahmefällen, etwa bei der Aufnahme einer Arbeit z.B. als Werkstudent.

Nach dem Studium ist die Versicherung von der anschließenden Beschäftigung abhängig. Bei Arbeitslosigkeit oder als Angestellter erfolgt ein Verbleib in der GKV. Wer sich selbstständig macht, kann wählen.

Wann können Auszubildende in die GKV wechseln?

Status Wechsel zur GKV möglich? Voraussetzungen und Hinweise
Vor Beginn der Ausbildung Ja Unterzeichneter Ausbildungsvertrag, automatische Pflichtmitgliedschaft in der GKV, PKV muss gekündigt werden
Während der Ausbildung Eher unüblich, da Azubis meist in der GKV versichert sind Möglich durch Einkommensgrenze oder Wechsel in die Familienversicherung
Nach Ende der Ausbildung Ja, abhängig von der Beschäftigung nach Abschluss Automatischer Wechsel bei versicherungspflichtiger Tätigkeit; freiwillige Mitgliedschaft bei Selbstständigkeit

Vor Beginn der Ausbildung: Mit unterzeichnetem Ausbildungsvertrag gilt die automatische Pflichtversicherung in der GKV. Eine vorherige Mitgliedschaft in der PKV muss gekündigt werden. Wer lieber privat versichert bleiben will, muss einen Antrag stellen. 

Mit Beginn der Ausbildung ist der Auszubildende versicherungspflichtig in der GKV. Daher besteht selten eine Wechselnotwenigkeit. Wer einen Antrag auf Verbleib in der PKV gestellt hat, ist für den Rest der Ausbildung in der PKV versichert.

Nach Ende der Ausbildung hängt ein Wechsel von der neuen Beschäftigung ab. Ein versicherungspflichtiger Job oder Arbeitslosigkeit führen automatisch zur Mitgliedschaft in der GKV. Bei Selbstständigkeit ist neben der PKV auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich.

  | Wechsel für Personen über 55

Der Wechsel in die GKV ist für Personen ab 55 Jahren gemäß § 6 Abs. 3a SGB V in der Regel stark eingeschränkt. Dies ergibt sich daraus, dass Menschen statistisch im Alter häufiger Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Haben Personen in ihrem Berufsleben nicht oder wenig in das Solidarsystem der GKV eingezahlt, kann die gesetzliche Kasse die Belastung bei einem Wechsel in späteren Jahren nicht refinanzieren. Denn in der GKV zahlten Versicherte ihren Beitrag nicht zur eigenen Versorgung im Alter.

In der GKV finanzieren verschiedene Generationen einander solidarisch. Der Gesetzgeber versucht daher zu verhindern, dass in jungen Jahren die Vorzüge der PKV genossen werden und im Alter von der GKV profitiert wird.

Wer einen Wechsel von der PKV in die GKV plant, sollte diesen Wechsel daher so früh wie möglich durchführen. Gelingt der Wechsel, kann davon auch ein in der PKV mitversicherter Partner profitieren. Der Partner kann nun nämlich in die Familienversicherung mit einsteigen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig vom Alter.

Auch wenn der Gesetzgeber mit der Altersschranke ein Zeichen gesetzt hat: Es gibt Möglichkeiten, wie auch Privatversicherte über 55 in die GKV wechseln können:

Wechsel in eine Festanstellung

Privatversicherte über 55 können in die GKV wechseln, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen und die sogenannte 5-Jahres-Regel eingehalten wird. Um diese Regel zu erfüllen, muss man in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag in der GKV versichert gewesen sein.

Beispiel: Ein ehemals Selbstständiger, der eine Festanstellung mit Einkünften unterhalb der Versicherungspflichtgrenze annimmt, wird pflichtversichert, sofern er in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag in der GKV versichert war.

Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos wird und Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wird in der Regel wieder pflichtversichert in der GKV. Voraussetzung dafür ist, dass die Person vor der PKV bereits gesetzlich versichert war.

Achtung: Bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erfolgt keine Rückkehr in die GKV, da hier keine Versicherungspflicht eintritt!

Rückkehr aus dem Ausland

Personen, die aus dem Ausland zurückkehren und nachweisen können, dass sie dort gesetzlich oder in einem vergleichbaren System versichert waren, können sich in der GKV versichern. Dies gilt auch für über 55-Jährige.

Wer über 50 ist und plant, später in die GKV zurückzukehren, sollte frühzeitig seine Versicherungssituation analysieren. So können noch rechtzeitig die Voraussetzungen geschaffen werden. Der Wechsel in die GKV für über 55-Jährige ist komplex und sollte stets mit einem Renten- oder Versicherungsberater besprochen werden.

  | Alternativen zum Wechsel in die GKV

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beiträge stetig an. Zusätzliche Leistungen müssen mit Zusatzversicherungen (z.B. Krankenhauszusatzversicherung, Dread Disease Versicherung) teuer bezahlt werden.

Ein Wechsel muss also nicht immer langfristig auch eine große Kostenersparnis bedeuten. Es ist daher sinnvoll, auch andere Optionen, als den Weg zurück in die GKV, in Erwägung zu ziehen. Zu diesen Möglichkeiten zählen:

  1. Reduzierung von Leistungen
  2. Tarifwechsel
  3. Wechsel in einen Basistarif
  4. Wechsel der PKV
  5. Erhöhung der Selbstbeteiligung

#1 Reduzierung der Leistungen

Wer die Kosten für seine private Krankenkasse senken möchte, kann dies über eine Reduzierung der Leistungen tun. Dabei sollte genau geprüft werden, welche Leistungen tatsächlich verzichtbar sind.

Die Reduktion später wieder rückgängig zu machen, ist nicht einfach möglich. Achten Sie bei der Reduzierung von Leistungen darauf, ob es eine Option gibt, in Zukunft den Schutz wieder aufzustocken.

#2 Tarifwechsel

Ein Tarifwechsel ist eine naheliegende und einfache Option, Kosten in der privaten Krankenkasse zu sparen. Der Anbieter bleibt der gleiche und es ändert sich lediglich das konkrete Leistungspaket. Oft bieten Versicherer von sich aus Wechseloptionen z.B. in einen günstigeren Standardtarif an.

In jedem Fall sollten Sie nicht nur nach dem Preis schauen, sondern sorgfältig die angebotenen Leistungen vergleichen. Eine Beratung durch einen versierten Versicherungsexperten hilft bei der Wahl des richtigen Tarifs.

#3 Wechsel in einen Basistarif

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung orientiert sich an den Leistungen der GKV. Die Beiträge sind gedeckelt und dürfen den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen. Der Tarif ist eine Möglichkeit, Beiträge zu senken, bietet aber oft deutlich weniger Leistungen als reguläre PKV-Tarife.

Eine gründliche Abwägung und Beratung sind essenziell. Weitere Informationen haben wir auf der Seite Basistarif PKV zusammengestellt.

#4 Wechsel der PKV

Ein Wechsel zu einer anderen privaten Versicherungsgesellschaft ist möglich, allerdings oft verlustbehaftet. In der Regel wurden in der ehemaligen PKV Rückstellungen erworben, die durch den Wechsel ganz oder teilweise verloren gehen.

Rückstellungen entstehen aus einem Teil der Beiträge, die in jungen Jahren gezahlt werden. Sie sollen sicherstellen, dass die Prämien im Alter stabil bleiben. Ohne Rückstellung können die Beiträge im Alter signifikant steigen.

Außerdem muss eine erneute Gesundheitsprüfung absolviert werden. Diese Gesundheitsprüfung wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht so positiv ausfallen, wie die Prüfung beim erstmaligen Eintritt in die PKV.

Wer allerdings jung, gesund und fit ist und über die finanziellen Mittel verfügt, kann durch umfassende Marktrecherche problemlos einen neuen Versicherer finden.

#5 Erhöhung der Selbstbeteiligung

Eine höhere Selbstbeteiligung kann die monatlichen Beiträge erheblich reduzieren. Dabei wird ein Teil der Kosten im Leistungsfall vom Versicherten übernommen. Wichtig ist, dass die Selbstbeteiligung gut kalkuliert ist und das finanzielle Risiko überschaubar bleibt.

Um den passenden Selbstbehalt zu wählen, sollten die durchschnittlichen Gesundheitskosten der letzten Jahre analysiert und mit den potenziellen Beitragseinsparungen abgeglichen werden. Ein Versicherungsberater oder ein Krankenkassen-Rechner kann hier weiterhelfen.

  | Unser Fazit

Der Wechsel von der GKV in die PKV erfordert sorgfältige Überlegung. Voraussetzungen wie gesunkens Einkommen, Alter und berufliche Veränderungen spielen eine zentrale Rolle.Wer unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, hat gute Chancen auf einen Wechsel.

Besonders im Alter können hohe Beiträge finanziell belasten. Für Personen über 55 ist ein Wechsel schwieriger, aber unter bestimmten Bedingungen möglich.

Alternativ bieten sich Tarifwechsel, Leistungskürzungen oder ein höherer Selbstbehalt an, um die Kosten zu senken, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen. Expertenberatung kann helfen, langfristig finanzielle Vorteile zu sichern.

Jetzt PKV-Vergleich starten
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.