- Die Krankenhauszusatzversicherung erweitert die gesetzlichen Leistungen um z.B. Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer.
- Wer sehr jung startet, hat geringe Kosten von unter 10 Euro pro Monat. Wer älter ist, zahlt bis zu 100 Euro.
- Ein Tarif mit Altersrückstellung ist sinnvoll, um Kostensteigerungen im Alter zu vermeiden.
- Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft werden erst nach einer achtmonatigen Wartezeit übernommen.
| Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?
Die Krankenhauszusatzversicherung ist eine private Versicherung, die den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung bei Krankenhausaufenthalten erweitert. Sie ist für alle gesetzlich Versicherten möglich.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen laut Sozialgesetzbuch “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sein (§ 12 Abs. 5 SGB V). Bei Krankenhausaufenthalten bedeutet das meist Mehrbettzimmer und Behandlung durch das diensthabende Personal – Grundversorgung eben.
Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht den Versicherten, zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Mögliche Zusatzoptionen sind u.a. die Chefarztbehandlung oder die garantierte Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Der Abschluss der Krankenzusatzversicherung ist freiwillig. Die Zusatzversicherung richtet sich vor allem an gesetzlich Versicherte, die ihre stationäre Versorgung auf das Niveau eines Privatpatienten anheben möchten. Verschiedene Tarife decken unterschiedlich viele Zusatzleistungen ab – bis hin zu Premium-Paketen.
| Für wen ist sie sinnvoll?
Eine Krankhauszusatzversicherung ist sinnvoll für alle, die in den Genuss von Leistungen auf Privatversicherungsniveau kommen wollen.
Wer sich selbstständig macht, steht meist vor der Frage: freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln. In rund 60 Prozent aller Fälle entscheiden sich Gründer für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die zusätzliche Krankenhausversicherung ist für alle sinnvoll, die in der GKV mehr möchten als Standardbehandlungen - ohne die Kosten einer privaten Krankenversicherung tragen zu müssen. Bei der Entscheidung sollten sich gesetzlich Versicherte folgende drei Fragen stellen:
- Welche Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt sind mir wichtig?
- Könnte ich Zusatzleistungen wie ein Zweibettzimmer bei Bedarf aus eigener Tasche bezahlen?
- Ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung eine bessere Option?
Die Wahl der richtigen Absicherung hängt stark von den individuellen Bedürfnissen, der finanziellen Situation und dem eigenen Risikoempfinden ab. In einem ersten Schritt sollten Kosten und Leistungen einander gegenübergestellt werden, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.
| Private Krankenhauszusatzversicherung: Leistungen & Kosten
Wer mehr Komfort möchte, eine Behandlung durch den Chefarzt oder besonders geschulte Spezialisten, kann durch eine private Zusatzversicherung die Leistungen der Kasse aufstocken. Wir erläutern, welche Leistungen die Zusatzversicherungen bieten und ob sich die Kosten dafür lohnen.
Welche Leistungen bietet die Zusatzversicherung?
Der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung bietet neben dem erhöhten Komfort viele weitere Optionen:
- Chefarzt oder Belegarztbehandlung
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
- Kurtagegeld
- Erstattung von Arzthonoraren ohne Deckelung
Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet einen Anspruch auf eine Chefarzt- oder Belegarztbehandlung. Außerdem beinhaltet die Versicherung eine freie Arzt- und Krankenhauswahl, kürzere Wartezeiten und ggf. Anspruch auf Ersatz-Krankenhaustagegeld.
Eine wichtige Leistung ist die Erstattung von Arzthonoraren über die Höchstgrenze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus. Die GOÄ regelt die Abrechnung von privatärztlichen Leistungen und ist für alle Ärzte bindend, die privat abrechnen.
Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht Ärzten, den 3,5-fachen Satz der GOÄ abzurechnen, ohne dass der Patient die hohen Kosten selbst tragen muss. Mit dieser Leistung können Ärzte Behandlungen durchführen, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung den Rahmen von “ausreichend und wirtschaftlich” sprengen würden.
Ersatz-Krankenhaustagegeld ist eine finanzielle Entschädigung, die die versicherte Person erhält, wenn sie auf die Zusatzleistungen der Krankenhauszusatzversicherung verzichtet. Wer stattdessen eine reguläre Behandlung in einem Mehrbettzimmer akzeptiert, wird also belohnt. Für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts erhält der Versicherte dann einen festgelegten Betrag als Entschädigung. Die Höhe dieses Tagegelds variiert je nach Tarif und Versicherung.
Einige Versicherer bieten auch die Option auf Kurtagegeld an. Das Kurtagegeld wird für jeden Tag der Kurbehandlung gezahlt. Die Höhe des Tagegeldes variiert je nach Tarif und Versicherung. Es kann für zusätzliche Ausgaben verwendet werden, die während der Kur anfallen. Solche Ausgaben sind z.B. Unterkunft, Verpflegung oder Freizeitaktivitäten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.
Auch ambulante Operationen inklusive der vor- und nachstationären Behandlung werden meist von einer Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt.
Weitere häufige Tarifoptionen sind:
- weltweiter Schutz
- Zweitmeinungsservice
- Gesundheitshotline
- Übernahme von Kommunikations- und Krankentransportkosten
- persönlicher Speiseplan
- Sofortleistung bei Unfall
- Familienzimmer
Achtung: Sind alle Einzelzimmer belegt oder der Chefarzt nicht verfügbar, kann die Leistung nicht erzwungen werden. Krankenhauszusatzversicherungen bieten in der Regel eine finanzielle Entschädigung, wenn die versicherten Leistungen nicht erbracht werden können. Wenn kein Einzelzimmer verfügbar ist oder der Chefarzt nicht behandelt, bekommt der Versicherte ggf. eine Pauschale oder einen Teil der Versicherungskosten zurückerstattet.
Option: Krankenhauszusatzversicherung für Kinder & Familie abschließen
Ein wichtiges Argument für den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung für Familien mit Kindern ist das Rooming-in. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, als Elternteil während des Krankenhausaufenthalts des Kindes mit im Zimmer übernachten zu können.
Eltern können direkt vor Ort bleiben und haben somit eine bessere Möglichkeit, die Behandlung des Kindes zu begleiten, Fragen zu stellen und Entscheidungen zu treffen. Die Rooming-in Option gilt oft bis zum 12. Lebensjahr.
Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt die Kosten für das Rooming-in. Diese liegen zwischen 50 und 100 Euro pro Nacht und umfassen Übernachtung und Verpflegung. Von der gesetzlichen Krankenversicherung wird diese Leistung meist nicht übernommen.
Für erwachsene Personen ist normalerweise kein Rooming-in vorgesehen. Einige Krankenhäuser bieten jedoch bei sehr alten Patienten die Möglichkeit, dass ein erwachsenes Kind mit im Zimmer übernachten kann. Das Rooming-in bei Erwachsenen muss medizinisch oder psychologisch begründet sein. Ein Gespräch mit der Versicherung klärt, ob hierfür die Kosten übernommen werden.
Welche Leistungen schließt die Zusatzkrankenversicherung aus?
Nicht versichert sind auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen.
Kosmetische Eingriffe sind in der Regel ausgeschlossen. Auch alternative Heilmethoden werden von der Krankenhauszusatzversicherung nicht unterstützt.
Behandlungen, die bereits von anderen Institutionen übernommen werden, werden nicht zusätzlich bezahlt. Wenn z.B. die Rentenversicherung für eine Reha-Maßnahme aufkommt, zahlt die zusätzliche Krankenversicherung nicht. Ist die Grundversorgung anderweitig gedeckt, kommt die Krankenhauszusatzversicherung aber ggf. für Upgrades, wie ein Einzelzimmer, auf.
Nicht alle Versicherer übernehmen kieferorthopädische oder zahnärztliche Behandlungen, wie eine Weisheitszahn-Entfernung. Werden diese Leistungen übernommen, muss oft eine lange Wartezeit in Kauf genommen werden, bis tatsächlich Zahlungen geleistet werden.
Viele Versicherer übernehmen keine Behandlungskosten in einer Privatklinik, wenn kein Vertragsverhältnis mit der gesetzlichen Kasse des Patienten besteht. Vor der Behandlung in einer Privatklinik sollte der Versicherte klären, ob solch ein Vertragsverhältnis besteht.
Viele Versicherungen haben Wartezeiten für Leistungen nach Vertragsabschluss, um sich vor Missbrauch und übermäßigen Kosten zu schützen. Wartezeiten verhindern, dass Personen eine Versicherung abschließen, wenn sie bereits wissen, dass sie eine Leistung benötigen. Bei Unfällen spielt die Wartezeit dagegen meist keine Rolle.
Wartezeit bei Schwangerschaft
Es gilt eine eine achtmonatige Wartezeit bis Leistungen in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft übernommen werden.
Ist die zu versichernde Person bei Antragstellung bereits schwanger und hat ein Arzt die Schwangerschaft auch schon festgestellt, kann sie keine Leistungen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft in Anspruch nehmen. Ein ruhiges Einbettzimmer nach der Geburt auf Kosten der Versicherung ist damit keine Option.
Soll die Versicherung einen erholsamen Start ins Wochenbett garantieren, muss sie vor der Empfängnis abgeschlossen werden.
Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?
Wer jung startet, zahlt durchschnittlich unter 10 Euro im Monat. Wer bereits 40 ist, zahlt rund 40 Euro oder mehr.
Die Kosten erhöhen sich außerdem, wenn eine Altersrückstellung gewünscht wird. Bei einigen Anbietern können die Beiträge online anonym berechnet werden. Dies kann Orientierung beim Anbietervergleich geben.
Berechnungsbeispiel – Krankenhauszusatzversicherung Kosten pro Monat:
Leistungen im Einzelzimmer: Chefarzt/Spezialist, freie Arzt- und Krankenhauswahl, Verlegung ins Wunschkrankenhaus, Familienzimmer, Rooming-in, Ersatz-Krankenhaustagegeld bis 100 Euro, mit Altersrückstellung
Leistungen im Zweibettzimmer: Chefarzt/Spezialist, freie Arzt- und Krankenhauswahl, Verlegung ins Wunschkrankenhaus, Familienzimmer, Rooming-in, Ersatz-Krankenhaustagegeld bis 80 Euro, mit Altersrückstellung
Einbettzimmer | Zweibettzimmer | |
Geburtsjahr 2004 | 9 Euro | 7 Euro |
Geburtsjahr 1984 | 54 Euro | 35 Euro |
Geburtsjahr 1964 | 88 Euro | 57 Euro |
Bei den Kosten gilt es abzuwägen: Lohnt sich die Krankenhauszusatzversicherung oder könnten Leistungen im Bedarfsfall auch privat bezahlt werden?
Inanspruchnahme der Krankenhauszusatzversicherung
Im Falle eines Krankenhausaufenthalts müssen in der zusäztlichen Krankenhausversicherung Versicherte folgende administrative Schritte einhalten:
- Überprüfung, ob die Leistung vom eigenen Vertrag abgedeckt ist.
- Ein Gespräch mit dem Versicherer, um Kostenübernahme und Formalitäten zu klären.
- Absprache mit der Klinik über die gewünschten Wahlleistungen. Das Krankenhaus informiert dann den Arzt.
- Nach der Behandlung stellt das Krankenhaus die Rechnungen aus. Je nach Vertrag muss der Versicherte dann in Vorleistung gehen oder nicht. Anschließend reicht der Versicherte die Rechnung zur Kostenerstattung ein.
- Die Versicherung überweist die Summe auf das Konto des Versicherten oder rechnet direkt mit dem Krankenhaus/Arzt ab.
Wer bei einer Erkrankung eine Chefarztbehandlung wünscht und eine Zusatzversicherung hat, schließt einen Wahlleistungsvertrag mit dem Krankenhaus ab. Der Arzt rechnet dann privat ab. Der Versicherte zahlt die Rechnung und reicht sie dann bei der Versicherung ein. Der Versicherte bekommt seine Auslagen dann erstattet. Wahlleistungen können auch ohne Versicherung gebucht werden, eine Erstattung ist dann logischerweise ausgeschlossen.
Bei einem Wahlarztvertrag muss der vom Versicherten ausgewählte Arzt die fachlich anspruchsvollen Teile der Behandlung oder Operation durchführen. Der Wahlarzt kann Tätigkeiten delegieren, darf dann allerdings nicht privat abrechnen.
Krankenhauszusatzversicherung zahlt nicht – was nun?
Will die Krankenhauszusatzversicherung bereits von einem Arzt erbrachte Behandlungsleistungen nicht übernehmen, können Sie dies anfechten.
Überprüfen Sie zunächst, dass die Leistungen auch tatsächlich vom eigenen Tarif abgedeckt sind. Lassen Sie sich außerdem von Ihrem Krankenhaus bestätigen, dass die erbrachten Leistungen gerechtfertigt waren.
Schalten Sie ggf. einen Fachanwalt für Versicherungen ein. Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Fall hilfreich. Die Aussicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung bewegt Versicherungen oft zum Einlenken.
| Krankenhauszusatzversicherung: Anbieter & Tarife
Im Mittel liegen die Kosten für eine 40-jährige Person bei 35 – 60 Euro pro Monat. Deutlich günstigere Angebote gibt es, wenn keine Altersrückstellung enthalten ist oder andere Leistungen ausgenommen sind. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte allerdings nicht nur auf die Preise achten, sondern auf die individuellen Zusatzoptionen abseits der Basisausstattung.
Sechs Beispiele für Krankenhauszusatzversicherungen im Vergleich
Gothaer MediClinic Plus | Bavaria Direkt UKV KlinikPRIVAT Premium AR | INTER Versicher-ungsgruppe | bessergrün (INTER) S2R | DKV KGZ2 | ARAG 262 | |
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2-Bett-Zimmer | ||||||
1-Bett-Zimmer | ||||||
Chefarzt / freie Arztwahl | ||||||
Arzthonorare ohne Begrenzung | ||||||
Stabiler Beitrag im Alter | ||||||
Ohne Wartezeit | ||||||
1-Bett-Zimmer nach Unfall | ||||||
Auslandsschutz | ||||||
schnelle Bearbeitung | ||||||
Häusliche Krankenpflege | ||||||
Rechtsservice | ||||||
Nachhaltiger/ökologischer Tarif | ||||||
SofortCheck der Gesundheitsfragen | ||||||
Monatlicher Beitrag | 35,95 Euro | 56,96 Euro | 32,19 Euro | 32,92 Euro | 34,20 Euro | 34,56 Euro |
Der dargestellte Vergleich orientiert sich an einem Vergleich von Check24 für eine 40-jährige Person.
| Krankenhauszusatzversicherung abschließen: Mit oder ohne Gesundheitsprüfung?
Die Gesundheitsprüfung ist ein entscheidender Teil des Antragsprozesses für eine Krankenhauszusatzversicherung. Sie dient dazu, das individuelle Risiko des Antragstellers einzuschätzen und festzulegen, ob der Versicherungsschutz gewährt wird und zu welchen Konditionen.
Falsche oder unvollständige Angaben können später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wenn der Versicherer im Leistungsfall feststellt, dass wichtige Informationen verschwiegen wurden, kann er die Leistung verweigern.
Der Antragsteller muss in der Regel einen Fragebogen ausfüllen, der Fragen zu Erkrankungen, Krankenhausaufenthalten, Operationen und Medikamenteneinnahmen enthält. Meist geht es dabei um einen Zeitraum zwischen fünf bis zehn Jahren vor Versicherungsbeginn.
Die Antworten werden von der Versicherung geprüft, um das gesundheitliche Risiko zu bewerten. In den meisten Fällen ist kein Arztbesuch notwendig. Die Prüfung erfolgt hauptsächlich auf Basis der Selbstauskunft des Antragstellers.
Es ist sinnvoll, verschiedene Versicherer zu vergleichen. Anforderungen und Bedingungen der Gesundheitsprüfung sind je nach Anbieter unterschiedlich.
Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung können eine interessante Option für Menschen mit Vorerkrankungen sein. Sie haben oft Schwierigkeiten einen Versicherungsschutz zu bekommen. Die Angebote ohne Gesundheitsprüfung unterscheiden sich allerdings von den Tarifen, die eine Gesundheitsprüfung erfordern.
Da das Risiko für den Versicherer höher ist, verlangen sie für Tarife ohne Gesundheitsprüfung in der Regel höhere Beiträge. Oft fällt die Deckung für bestimmte Vorerkrankungen niedriger aus. Auch die Wartezeit, bevor Leistungen gezahlt werden, ist oft länger.
Es ist nicht ratsam einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung zu wählen, nur um der Prüfung aus dem Weg zu gehen. Wer allerdings aufgrund von Vorerkrankungen anderweitig keinen Schutz bekommt, kann sich so - mit Einschränkungen - dennoch versichern.
Krankenhauszusatzversicherung kündigen
Die meisten Krankenhauszusatzversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von einem bis zu drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann die Versicherung mit einer Frist von einem bis drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen, hat der Versicherte in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
| Was ist eine Altersrückstellung und warum ist sie sinnvoll?
Die Altersrückstellung verhindert starke Beitragserhöhungen im Alter. Das Prinzip funktioniert folgendermaßen:
Während der jüngeren und meist gesünderen Lebensjahre zahlen Versicherte etwas höhere Beiträge als eigentlich notwendig wäre. Die überschüssigen Beiträge werden als Rückstellungen angespart und verzinst.
Im höheren Alter, wenn die Gesundheitskosten typischerweise steigen, werden diese Rücklagen genutzt, um die dann eigentlich höheren Beiträge zu reduzieren und auf einem stabilen Niveau zu halten.
Versicherte können langfristig besser kalkulieren und müssen nicht befürchten, dass die Versicherung im Alter unbezahlbar wird.
Oft können ab einem mittleren Alter nur noch Tarife mit Altersrückstellung abgeschlossen werden.
Achtung: Nicht alle Tarife bieten eine Altersrückstellung an. Interessierte sollten unbedingt das Kleingedruckte beachten und sich über die langfristige Beitragsentwicklung informieren.
Die Altersrückstellung kann bei einem Versicherungswechsel häufig nicht übertragen werden. Die Wahl des Anbieters sollte daher gut überlegt sein.
Verträge ohne Altersrückstellung sind also bei Abschluss günstiger, werden über die Jahre allerdings teurer.
| Alternativen und Ergänzungen zur Krankenhauszusatzversicherung
Zur Krankenhauszusatzversicherung gibt es verschiedene Alternativen und ergänzende Versicherungen, die für bestimmte Personengruppen, wie Selbstständige, interessant sein könnten. Diese Optionen bieten unterschiedliche Arten von Schutz und können je nach individuellen Bedürfnissen und Umständen vorteilhaft sein:
1. Dread-Disease-Versicherung
Die Dread-Disease-Versicherung zahlt bei Diagnose schwerer Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Einmalzahlung aus. Sie dient dazu, finanzielle Belastungen zu lindern, die durch langfristige und schwere Krankheitsverläufe entstehen.
Während die Krankenhauszusatzversicherung den stationären Aufenthalt komfortabler macht, bieten die Dread Disease Versicherung eine Erleichterung im häuslichen oder beruflichen Umfeld bei Krankheit. Die Dread-Disease-Versicherung ist als Alternative oder Ergänzung zur Krankenhauszusatzversicherung möglich.
2. Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung zahlt ein Tagegeld, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit länger arbeitsunfähig ist. Für Selbstständige ist sie besonders wichtig, da sie im Krankheitsfall kein Einkommen aus einer Lohnfortzahlung erhalten.
Während die Krankenhauszusatzversicherung den Komfort im Krankenhaus verbessert, sorgt die Krankentagegeldversicherung für den finanziellen Ausgleich bei Verdienstausfällen.
3. Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall ein tägliches Pflegegeld, das nicht zweckgebunden ist und flexibel für Pflegeleistungen verwendet werden kann.
Gerade für Selbstständige kann es sinnvoll sein, sich gegen das Risiko abzusichern, pflegebedürftig zu werden und somit den eigenen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten zu können.
4. Private Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet einen umfassenderen Schutz als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Sie enthält in der Regel Leistungen, die auch über die einer Krankenhauszusatzversicherung hinausgehen.
Für Selbstständige kann die PKV besonders attraktiv sein, da sie oft bessere Konditionen für junge und gesunde Versicherte hat und maßgeschneiderte Tarife bietet.
5. Unfallversicherung
Die Unfallversicherung greift bei Unfällen, die sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld passieren. Sie bietet Leistungen wie Einmalzahlungen, Invaliditätsrenten oder die Übernahme von Rehabilitationsmaßnahmen. Die Krankenhauszusatzversicherung ergänzt die Unfallversicherung optimal. Unfälle führen oft zu Krankenhausaufenthalten, die mit besonderen Behandlungen und Unterbringungsbedürfnissen verbunden sind.