Den kalkulatorischen Unternehmerlohn berechnen

Unter dem Unternehmerlohn versteht man die Vergütung eines operativ tätigen Gesellschafters im eigenen Unternehmen. Die Berechnung des Unternehmerlohns wird bei der Finanzplanung eines jungen Unternehmens jedoch oft vernachlässigt, was sich gravierend auf die Liquiditätsplanung auswirken kann.

Worauf muss Sie bei der Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns achten sollten und ab wann das Thema Lohnbuchhaltung relevant wird zeigen wir Ihnen nachfolgend auf. Außerdem stellen wir ein Tool vor, mit dem Sie Ihre privaten Ausgaben leicht berechnen können.

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Der Unternehmerlohn gehört in den Businessplan!

Für die Erstellung des Businessplans ist ein detaillierter Finanzplan erforderlich, der einen Überblick über geplante Kosten und zukünftige Umsätze gibt. Bei der Kalkulation der anfallenden Kosten gilt es, sämtliche Investitionen und Kosten aufzunehmen, die die Liquidität des Unternehmens beeinflussen. Ein wichtiger Kostenfaktor, der dabei oft von Gründern außer Acht gelassen wird, ist der Unternehmerlohn.

Beim Unternehmerlohn handelt es sich um die Vergütung der Tätigkeit eines Gesellschafters des Unternehmens. Gründet man also ein Unternehmen, darf man die Zahlung des Unternehmerlohns bei der Finanzplanung nicht vergessen. Schließlich müssen Sie auch nach der Gründung weiterhin wie bisher die Kosten für die private Lebensführung aufbringen. Daher gehört der Unternehmerlohn unbedingt in die Kalkulation Ihres Kapitalbedarfs für die Selbstständigkeit. Dabei sollten Sie zunächst Ihre privaten Kosten ermitteln. Diese sind die Grundlage für den anzusetzenden Unternehmerlohn - später können Sie natürlich auch mit einer höheren Entlohnung kalkulieren.

  | Unternehmerlohn berechnen: So funktioniert's

Von welchen Faktoren ist die Höhe des eigenen Unternehmerlohns abhängig? Es empfiehlt sich bei der Kalkulation Ihrer Vergütung folgende drei Fragen zu beachten:

  • Wie viel Kapital ist für meine private Lebensführung notwendig?
  • Wie viel Kapital sollte ich der Gesellschaft maximal entziehen, ohne ihr damit wirtschaftlich zu schaden?
  • Bei einer Kapitalgesellschaft: Was ist ein marktübliches Geschäftsführergehalt?

Insbesondere zur Unternehmensgründung und in der darauffolgenden Zeit sind die Umsätze oft noch niedrig und Gewinne klein oder kaum vorhanden. Daher gilt es einen Unternehmerlohn zu definieren, der zur Deckung der privaten Kosten genügt, aber das Unternehmen nicht in Schwierigkeiten bringt.

Zur Berechnung der privaten Lebenshaltungskosten sollten Sie folgende Punkte mit in die Kalkulation des Unternehmerlohns einfließen lassen:

  • Haushalt (Miete, Wohnnebenkosten, Lebensmittel, Telekommunikation, Kleidung etc.)
  • Auto und Freizeit (Urlaub, Kino, Geschenke etc.)
  • Finanzen (Darlehenszins, Kredittilgung, Steuern etc.)
  • Versicherungen (Kranken-, Haftpflicht-, Hausratversicherung etc.)

Denken Sie auch daran, Rücklagen für etwaige Steuervorauszahlungen oder -nachzahlungen zu bilden. Die Einzahlung in die Rentenversicherung oder eine andere Art der Altersversorge sollte im Unternehmerlohn natürlich ebenfalls enthalten sein – allerdings können Sie in der Gründungsphase aufgrund von Kapitalmangel ggf. auch in den ersten Monaten darauf verzichten.

Wenn Sie sich bei der Berechnung des Unternehmerlohns bezüglich der zu erwartenden privaten Ausgaben nicht sicher sind, dann kalkulieren Sie lieber etwas großzügiger. Dies lässt Sie auch bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Unfällen oder längeren Krankheiten nicht direkt in Geldnot geraten. Um den Unternehmerlohn ganz leicht zu berechnen, können Sie unser Excel-Tool für private Ausgaben herunterladen.

Tipp

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  | 5 Tipps, um den Unternehmerlohn niedrig zu halten

Aller Anfang ist schwer. Zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit fehlt es oft an Bekanntheit bei der anvisierten Zielgruppe und damit einhergehend fallen die Umsätze entsprechend niedrig aus.

Daher empfiehlt es sich, in der Anfangszeit der Geschäftstätigkeit den Unternehmerlohn möglichst gering zu halten, sodass man als Gründer gerade noch so über die Runden kommt. Sich direkt ein üppiges Gehalt auszuzahlen, ist hier fehl am Platz. Mit diesen fünf Tipps sollte das Sparen leichter fallen und der Unternehmerlohn gering gehalten werden:

  1. Altersvorsorge
    Verzichten Sie in den ersten Monaten auf die Bildung von Rücklagen für die Altersvorsorge. In späteren Phasen, sobald Sie höhere Umsätze generieren, sollten Sie die Altersversorge jedoch unbedingt mit in die Kalkulation des Unternehmerlohns einbeziehen. Je nachdem können Sie sich auch von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen. 
  2. Bescheidenheit
    Entscheiden Sie sich für den Weg in die Selbstständigkeit, gilt es in der Anfangszeit einen etwas bescheideneren Lebensstil zu wählen. Verzichten Sie auf teure Restaurants, Urlaube und unnötigen Luxus.
  3. Partner
    Wenn Sie in einer Partnerschaft leben und dadurch ein zweites Einkommen haben, können Sie Ihren Partner in den Anfangsmonaten um Unterstützung bitten.
  4. Leasing
    Sie können natürlich nicht nur im privaten, sondern auch im geschäftlichen Bereich Einsparungen vornehmen, um so etwas mehr für Ihren Unternehmerlohn übrig zu haben. Durch das Leasing von Maschinen, Anlagen oder Fahrzeugen können teure Anschaffungskosten vermieden und steuerliche Vorteile erreicht werden.
  5. Home Office
    Sind Sie beispielsweise als freiberuflicher Unternehmensberater, Journalist oder Webdesigner tätig, benötigen Sie nicht unbedingt ein eigenes Büro. Besuchen Sie Ihre Kunden vor Ort und sparen Sie sich so zu Beginn die Kosten für die Miete.

Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, kostensparend vorzugehen und den benötigten Unternehmerlohn so noch weiter zu drücken. Stellen Sie dazu eine detaillierte Liste Ihrer Kosten auf und versuchen Sie alle unnötigen Ausgaben in der Gründungszeit auf ein Minimum zu beschränken.

Übrigens: Ihr Unternehmerlohn sollte bei Ihrer Planung nicht über mehrere Jahre auf diesem niedrigen Niveau stagnieren. Mit steigenden Umsätzen sollten Sie Ihren Unternehmerlohn ebenso ansteigen lassen.

  | Warum der Unternehmerlohn außerdem wichtig ist

Die Kalkulation des Unternehmerlohns ist für eine korrekte Finanzplanung des Existenzgründers entscheidend und sollte daher nicht vernachlässigt werden. Aber auch für externe Stakeholder wie Kapitalgeber gehört der der Unternehmerlohn natürlich mit in die Finanzplanung hinein.

Wird der Unternehmerlohn nämlich nicht miteinkalkuliert, können sich Investoren kein einwandfreies Bild über den Wert eines Unternehmens machen. Ebenso macht es beim Bankgespräch keinen guten Eindruck, wenn Sie auf die Darstellung des Unternehmerlohns in der Finanzplanung verzichten.

Vor externen Stakeholdern sollten Sie daher die Höhe Ihres definierten Unternehmerlohns nachvollziehbar und glaubhaft darstellen können.

  | Unternehmerlohn bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Der Begriff des Unternehmerlohns meint zwar grundsätzlich immer dasselbe, unterscheidet sich aber je nach Gesellschaftsform insbesondere aus steuerlichen Gesichtspunkten.

So versteht man bei Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise der GmbH, UG oder AG, unter Unternehmerlohn die Vergütung der Gesellschafter, die sich in der Geschäftsführung bzw. im Vorstand befinden. Da es sich hierbei um ein Angestelltenverhältnis handelt, wird ein normales Gehalt bezahlt und die Lohnsteuer entsprechend abgeführt. Diese Zahlungen werden steuerlich als normale Betriebsausgabe gewertet und können abgesetzt werden. Dieses Geschäftsführergehalt planen Sie als fixe Kosten in die Deckungsbeitragsrechnung und damit auch in die Gewinn- und Verlustplanung.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist es jedoch nicht möglich, in dieser Form die Tätigkeit der Gesellschafter zu bezahlen. Stattdessen wird im Rahmen von Privatentnahmen das Eigenkapital des Unternehmens reduziert. Ganz wichtig dabei: Diese Entnahmen, auch Gewinnvorweg genannt, dürfen sich nicht gewinnsenkend als Aufwendung auswirken und damit die Steuerlast reduzieren. Das entnommene Kapital wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch als kalkulatorischer Unternehmenslohn bezeichnet und sollte unter dieser Bezeichnung in der Kosten- und Leistungsrechnung mitaufgenommen werden.

  | Der marktübliche Unternehmerlohn bei Kapitalgesellschaften

Laufen die Geschäfte gut, können Sie Ihren Unternehmerlohn natürlich anheben und beispielweise mehr Geld in Ihre private Altersvorsorge investieren. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften können Sie ihren kalkulatorischen Unternehmerlohn frei definieren – hier werden Ihnen keine Grenzen gesetzt, solange keine externen Stakeholder wie Investoren oder Banken miteinbezogen werden.

Als bei einer Kapitalgesellschaft tätiger Gesellschafter müssen Sie bei der Berechnung des Unternehmerlohns jedoch darauf achten, ein marktübliches Gehalt zu definieren. Überschreiten Sie nämlich eine gewisse Höhe, kann das Geschäftsführergehalt vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. Dieser Tatbestand kann weitreichende Konsequenzen, wie beispielsweise hohe Steuernachzahlungen, mit sich bringen.

Aber was ist ein marktübliches Geschäftsführergehalt? Dies hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise

  • der Branche des Unternehmens,
  • der Anzahl der Mitarbeiter sowie
  • dem Umsatz des Unternehmens.

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat hierzu die sogenannte „Karlsruher Tabelle" herausgegeben, die bei der Kalkulation eines angemessenen und marktüblichen Geschäftsführergehalts bzw. Unternehmerlohns unterstützt. Demnach verdient beispielsweise ein Geschäftsführer im Einzelhandel bei unter 2,5 Mio. Euro Umsatz etwa zwischen 120 und 150 Tsd. Euro. Bei Unternehmen zwischen 25 und 50 Mio. Euro Umsatz liegt das Gehalt in derselben Branche bereits bei 210 bis 440 Tsd. Euro.

  | Achtung: Gewinnausschüttung der GmbH kein Unternehmerlohn!

Was nicht mit dem Unternehmerlohn verwechselt werden sollte, sind Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner der Gesellschaft. Dies ist insbesondere für Kapitalgesellschaften wie bei der GmbH relevant, bei denen die Gesellschafter nicht zwingend eine operative Tätigkeit im Unternehmen verfolgen müssen.

Als geschäftsführender Gesellschafter kann man von einem gut laufenden Unternehmen also doppelt profitieren: zum einen vom Unternehmerlohn in Form eines Geschäftsführergehalts und zeitgleich von den Ausschüttungen der Gewinne an die Gesellschafter des Unternehmens.

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Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.