Wenn Sie sich selbstständig machen, fallen vor der eigentlichen Gründung bereits Gründungskosten an, wie etwa Gebühren für die Gewerbeanmeldung. Diese Kosten kommen einmalig auf Sie zu und sind grundsätzlich abzugrenzen von Investitionen und den Betriebskosten. Die Gründungskosten sind ein wichtiger Bestandteil des Finanzplans und Selbstständige in spe sollten nicht vergessen, sie dort hinein zu übertragen.
Wenn Sie Ihren Finanzplan erstellen, ist es wichtig, dass Sie die Gründungskosten nicht vergessen und auch komplett durchkalkulieren. Denn fehlt ein Kostenpunkt oder haben Sie mit falschen Werten gerechnet, kann es schnell zu Liquiditätsengpässen kommen. Folgende Kostenpunkte sollten Sie daher unbedingt in Ihren Finanzplan aufnehmen:
Gründungskosten | Kostenpunkte im Detail |
Beratung und Weiterbildung | Seminare, Coaching, Messen, Existenzgründungsberatung |
Businessplan | Gründercoaching |
Anwalts- und Notarkosten | Erstellung und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und ggf. der Geschäftsführerbestellung durch Notar, Handelsregisteranmeldung, Gründungsbeschluss |
Gebühren | Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag |
Genehmigungen | ggf. Prüfung des Meistertitels, Zulassungen, Sahckundeprüfung/Unterrichtung, Gesundheutszeugnis etc. |
Maklergebühren | Kaution, Abstand, Courtage o. Ä. |
Marketing | Erstellung Marketingkonzept, Corporate Design, Webauftritt, Werbemittel |
Sämtliche Gründungskosten fließen im ersten Geschäftsjahr in die Planung der Deckungsbeiträge, der Gewinne und Verluste und in die Liquiditätsplanung.
Gründungskosten fallen lediglich einmal an, und zwar vor der Gründung – das unterscheidet sie von Betriebskosten, die in regelmäßigen Intervallen im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen. Auch von Investitionen müssen Gründungskosten unterschieden werden: Investitionen sind meist größere Anschaffungen, werden über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben und die Investitionsgüter zudem auch langfristig genutzt.
Im Finanzplan listen Sie alle Ihre Gründungskosten auf. Diese sollten für eine bessere Übersicht in Kategorien gegliedert werden. So könnte Ihre Gliederung etwa aussehen:
Mit einem Finanzplan-Tool erfassen Sie Ihre Gründungskosten einfach und unkpompliziert. Tragen Sie dazu einfach die angefallenen Kostenpunkte an der entsprechenden Stelle ein. Zudem können Sie auch beliebig viele Punkte erfassen – je nachdem, wie detailliert die Auflistung sein soll (idealerweise sehr detailliert). Beachten Sie aber, dass die Investitionen erst im nächsten Schritt erfasst werden – Dinge, die über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden, sind dort zu erfassen (etwa Computer oder Maschinen).
Sind alle Gründungskosten erfasst, rechnet das Tool alle Unterpunkte automatisch zusammen. In der Zusammenfassung sehen Sie, welche Kosten für was anfallen, inklusive Puffer, Gesamtbetrag und Steuern.
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Finanzplan online erstellenEine Kategorie der Gründungskosten sind die administrativen Kosten. Hierunter fallen alle Kostenpunkte, die das rechtliche Grundgerüst für Ihr Unternehmen bilden, wie etwa Kosten für die Gewerbeanmeldung. Diese Kosten schwanken stark, je nachdem, ob Sie sich für ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft entscheiden. Hier fallen unterschiedliche Formalitäten an, die sich natürlich auch auf die Gründungskosten auswirken:
Einzelunternehmen | Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft | |
Notarkosten | – | ggf. Beratung sowie Erstellung der Satzung | Beratung, Beurkundung der Gesellschaftdokumente und Anmeldung im Handelsregister durch einen Notar |
Eintragungsgebühr Handelsregister | – | nur als oHG | ja |
Gewerbeanmeldung | ja | ja | ja |
Genehmigungen | abhängig von Branche und Beruf | ||
Summe administrative Kosten ca. | 80 – 200 Euro | mehrere hundert Euro | 600 – 1.400 Euro |
Gründer strecken die Gründungskosten zudem in den meisten Fällen aus eigener Tasche vor. Rein rechtlich gesehen handelt es sich – zumindest bei Kapitalgesellschaften – um ein Darlehen vom Unternehmen an die Unternehmer. Damit das auch tatsächlich so funktioniert, müssen Gründer eine zusätzliche Klausel in der Satzung vereinbaren, nach der die Gründungskosten durch das Stammkapital finanziert werden. Personengesellschaften und Einzelunternehmen finanzieren die Gründungskosten stets aus Eigenkapital.
Es gibt eine Reihe an Möglichkeiten, wie Sie Ihr Budget für Ihre Gründung effizienter einsetzen können. Folgende kostengünstige Alternativen sollten Sie prüfen, um Gründungskosten zu senken:
Gründungkosten fallen bereits vor der eigentlichen Existenzgründung an und können stark variieren – je nachdem, welche Rechtsform Sie wählen, welchen Umfang Ihr Unternehmen haben soll und am wichtigsten: wie Ihr Geschäftsmodell aussieht. So fallen die Gründungskosten für einen kleinen Online-Shop bspw. geringer aus als für eine Konditorei mit Café – hier wird der Meisterbrief überprüft, Ladenräume müssen gesucht und gemietet, Maschinen und Ausstattung gekauft werden und zudem benötigen Sie noch Gesundheitszeugnis und Co. von der IHK/HWK. Sie sehen, die Gründungskosten schwanken je nach Ihrem Vorhaben.
Nachdem Sie sich jetzt ausführlich mit Ihren Gründungskosten befasst und diese in Ihren Finanzplan eingepflegt haben, geht es im nächsten Schritt um die Investitionen.