Gründungszuschuss: Wir helfen Ihnen!
Wenn Sie ALG 1 Empfänger sind und sich selbstständig machen möchten, können Sie den Gründungszuschuss beantragen. Da es jedoch keinen rechtlichen Anspruch gibt und Sie eine Reihe an Dingen beachten müssen, sollten Sie sich frühzeitig von einem unserer erfahrenen Experten beraten lassen. Mit Ihrem persönlichen Coach erstellen Sie dann u.A. einen überzeugenden Businessplan und/oder erhalten eine fachkundige Stellungnahme. Die Beratungsleistung wird dabei bis zu 100% gefördert.
ALG 2 Emfpänger können dank dem AVGS-Gutschein (muss vorher zwingend beim Arbeitsamt beantragt werden) die Hilfe eines erfahrenen Beraters kostenfrei in Anspruch nehmen, um so erfolgreich zu gründen.
Vereinbaren Sie ein kostenfreies Gespräch
Wenn Sie Hilfe bei Ihrem Gründungszuschuss benötigen, füllen Sie bitte nachfolgendes Formular aus. Ein erfahrener Berater aus unserem Netzwerk wird sich dann innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden.
Beim kostenfreien Erstgespräch wird er Ihnen die verschiedenen Wege zum Gründungszuschuss aufzeigen und ggf. schon die nächsten Schritte mit Ihnen besprechen.