Wichtige Fristen für Gründer

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Best Practice

Das Tagesgeschäft verlangt eure ständige Aufmerksamkeit. Oben drauf kommen die zahlreichen buchhalterischen Pflichten und die entsprechenden Fristen. Damit ihr immer den Überblick behaltet, haben wir euch die wichtigsten, regelmäßig anfallenden Termine zusammengetragen.

 

Rechnungen

Sofern keine konkrete Frist angegeben ist, müsst ihr Rechnungen bis maximal 30 Tage nach Fälligkeit begleichen. Üblicher ist jedoch, dass Rechnungsteller eine Frist von vierzehn oder sogar nur sieben Tagen zur Begleichung des Betrages angeben. Haltet ihr euch nicht an diese Fristen, müsst ihr mit Mahngebühren bis hin zu Inkassoforderungen rechnen.

Kündigungsfristen

Bei der Kündigung gelten gesetzliche Kündigungsfristen zum 15. oder zum Ende des Monats hin, allerdings mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen. Die genauen Fristen hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

fristen 1200 Fristen, vor allem auch die unangenehmen, solltet ihr besser einhalten. (Foto: Unsplash)

Grundsätzlich verhält es sich so: Je länger ein Arbeitnehmer bei euch beschäftigt ist, desto länger genießt er Kündigungsschutz. Ab einer zweijährigen Beschäftigung beträgt die Dauer des Schutzes einen Monat, ab fünf Jahren zwei Monate, ab acht Jahren drei Monate und so weiter.

  • In unseren Vorlagen findet ihr unter anderem Musterbriefe für Rechnungen und Kündigungen.

Einkommensteuer

Als Personengesellschaft, Freelancer oder Einzelunternehmer fällt Einkommensteuer an. Die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung des vorherigen Jahres endete bisher am 31.05. des laufenden Jahres. Ab der Steuererklärung für das Jahr 2018 wurde diese Frist jedoch bis zum 31.07. des Folgejahres verlängert.

Solltet ihr die Frist nicht einhalten können, dürft ihr beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Wenn ihr eure Steuererklärung von einem Steuerberater ausfüllen lasst, habt ihr sogar bis zum 28. Februar Zeit. Ihr solltet das Finanzamt jedoch vorab davon in Kenntnis setzen, um unerwünschte Verspätungszuschläge zu vermeiden.

Körperschaftsteuer

Wenn ihr eine Kapitalgesellschaft wie eine UG oder eine GmbH führt, müsst ihr eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag abführen. Besteht die Steuerpflicht während des Kalenderjahres, gelten dieselben Fristen und Ausnahmen wie bei der Einkommensteuer. Der Körperschaftsteuererklärung müsst ihr zusätzlich einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und unter Umständen den Prüfungsbericht beifügen.

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

Als Steuerpflichtige müsst ihr am 10.03., am 10.06., am 10.09. und am 10.12. Vorauszahlungen an Einkommensteuer entrichten, die ihr im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich schulden werdet. Die Höhe der Vorauszahlungen wird vom Finanzamt durch den Steuerbescheid festgesetzt. Dieselben Fristen gelten für die Körperschaftsteuer-Vorauszahlung.

Gewerbesteuer

Wenn ihr dem Gesetz nach Gewerbetreibende seid, gilt für euch der 31.05. des Folgejahres zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung. Ihr könnt diese Frist auf den 30.09. verlängern, wenn ein Steuerberater die Erklärung anfertigt. In zu prüfenden Ausnahmefällen ist eine weitere Fristverlängerung möglich.

Lohnsteuer

Als Arbeitgeber müsst ihr die im Anmeldezeitraum von euch einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats an das Betriebsstättenfinanzamt abführen.

Wenn ihr im Vorjahr eine Lohnsteuer von höchstens 1.080 Euro abgeführt habt, müsst ihr die Lohnsteueranmeldung im darauffolgenden Jahr nur einmalig und bis zum 10.01. einreichen. Bei unter 5.000 Euro Lohnsteuer im Vorjahr wird eine vierteljährliche Abführung (10.01., 10.04., 10.07., 10.10.) fällig. Bei mehr als 5.000 Euro Lohnsteuer wird eine monatliche Abführung fällig.

Sollte der Abgabetermin nicht auf einen Werktag, sondern auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, verschiebt sich die Frist zum nächstgelegenen Werktag. Wir empfehlen euch dringend, die Fristen einzuhalten, da ansonsten Verspätungs- und Säumniszuschläge von Seiten des Finanzamtes drohen.

Umsatzsteuervoranmeldung

Innerhalb der ersten zwei Jahre eurer Existenzgründung müsst ihr an jedem 10. Tag des Monats eine Umsatzsteuervoranmeldung für den vorausgegangenen Monat einreichen. Ob ihr nach diesen zwei Jahren weiterhin jeden Monat oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müsst, hängt von eurer Umsatzsteuerlast ab.

Anmeldung bei der Krankenkasse

Mit der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung, aber bis spätestens sechs Wochen nach Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung müsst ihr die Anmeldung durch Datenübermittlung bei der Krankenkasse abgeben.

Sozialversicherungsbeiträge

Der Sozialversicherungsbeitrag beinhaltet alle Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sowie den Anteil eurer Mitarbeiter und euren Arbeitgeberanteil. Ihr selbst seid verantwortlich dafür, den Arbeitgeberanteil einzubehalten und den Beitragsnachweis an die Krankenkasse des Mitarbeiters bis zum fünftletzten Bankarbeitstag um 0 Uhr zu erbringen.

fristen 1200 kalender Nach Möglichkeit solltet ihr Fristen nicht bis zum letzten Tag ausreizen.Wenn dann doch einmal etwas schief läuft, kann das schnell teuer werden. (Foto: Unsplash)

Der Sozialversicherungsbeitrag muss bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorliegen. Wer zu spät zahlt, riskiert hohe Schätzungen seitens der Krankenkasse und Säumniszuschläge. Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Wertstellung.

Berufsgenossenschaft

Bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse meldet ihr euch im Rahmen des Meldeverfahrens zur gesetzlichen Unfallversicherung einmal im Jahr, damit die Beiträge korrekt berechnet werden können.

Bedenkt bitte, dass die Berufsgenossenschaft seit der Einführung des digitalen Lohnnachweises Unternehmen nicht mehr im November aktiv anschreibt, um diese an die Meldefrist bis Februar des folgenden Jahres zu erinnern. Die Daten müsst ihr von euch aus jährlich über euer Entgeltabrechnungsprogramm mit der Stammdatendatei der gesetzlichen Unfallversicherung abgleichen.

Learning Nr. 1: Bildet Rücklagen

Es gibt nicht wenige Start-ups, denen ein falscher Umgang mit dem Finanzamt und anderen Behörden zum Verhängnis wurden. Vergessene Einkommensteuervorauszahlungen, keine Rücklagenbildung und andere Fehler, die über Monate bis Jahre nicht weiter auffallen, können euch plötzlich in Schwierigkeiten bringen. Dann zum Beispiel, wenn Schätzungen erhoben oder unerwartete Nachzahlungen fällig werden.

Sorgt also immer dafür, das Geld, welches dem Staat und anderen Institutionen zusteht, auf die Seite zu legen. Bildet weiterhin so viele Rücklagen wie möglich, da ihr immer damit rechnen müsst, dass Forderungen auf euch zukommen.

Learning Nr. 2: Holt euch so früh wie möglich einen Steuerberater

Gründer kämpfen an allen Fronten, um ihr Start-up nach vorn zu bringen. Holt euch daher so früh wie möglich Hilfe in puncto Steuern und Buchhaltung, da diese Themen in Deutschland hochkomplex sind.

Ein Spezialist kann euch viel Arbeit abnehmen und euch die Sicherheit geben, dass alle Unterlagen ordnungsgemäß und vor allem rechtzeitig bei den Behörden eingereicht werden. Zusätzlich erhaltet ihr, wie weiter oben angegeben, häufig eine Fristverlängerung, wenn ihr einen Steuerberater beauftragt.

Fristen kennen ist nicht schwer …

… sie einzuhalten manchmal sehr. Notiert euch die zahlreichen Termine daher in eurem Kalender, um sie nicht zu verschwitzen. Und holt euch so viel Unterstützung wie möglich, um euch böse Überraschungen durch Versäumnisse zu ersparen.

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