MiLoG Mindestlohn 2026: 13,90 € – das müssen Arbeitgeber wissen

News

Die Mindestlohnkommission hat heute beschlossen: Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Bis 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 € ansteigen. Diese Entscheidung betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige und Unternehmer als Arbeitgeber, insbesondere in Branchen mit geringem Lohnniveau.

Besorgter Café-Inhaber  kalkuliert seine Kosten
Besonders für kleine Betriebe in der Gastronomie stellt der neue Mindestlohn eine Herausforderung dar.

Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beschäftigen 58 % der Betriebe in Deutschland Arbeitskräfte, die weniger als 14,41 € verdienen. Rund 19 % aller befragten Betriebe erwarten bei einem Mindestlohn von 14 € einen Rückgang der Beschäftigung.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Branchen mit traditionell niedrigen Löhnen, wie das Gastgewerbe, die Gebäudereinigung oder Teile des Einzelhandels, sind besonders betroffen. In diesen Bereichen ist der Anteil der Beschäftigten, die weniger als 14,41 € verdienen, besonders hoch.

Ist der neue Mindestlohn brutto oder netto?

Der gesetzliche Mindestlohn wird immer als Bruttolohn angegeben, also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Für Selbstständige und Unternehmer ist dieser Unterschied entscheidend: Wenn sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen sie nicht nur den Bruttolohn zahlen, sondern zusätzlich auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einplanen. Diese betragen in der Regel rund 20 % bis 23 % des Bruttogehalts – je nach Branche und Beschäftigungsart.

Top-Angebot
Tide
Geschäftskonto & Tagesgeld
200 € Bonus
  • Keine Kontoführungsgebühr
  • 4,25 % p. a. auf Tagesgeld
  • Deutsche IBAN
  • Kostenlose Debitkarte und Rechnungs-Tool
  • Ohne SCHUFA

Angebot gilt nur für kurze Zeit!

Nur bis
31.03.
Eröffnung
in wenigen Minuten
Top-Angebot
Finom
Geschäftskonto
100 € Bonus
  • Für alle Rechtsformen
  • Mit Rechnungstool
  • Ab 9 € im Monat
  • Deutsche IBAN
  • Ohne Schufa

Gut abgeschnitten im Geschäftskonto-Vergleich mit der Note 1,8

Nur bis
31.01.
Testnote
1,8
Putzkraft reinigt Mietshaus
Der Mindestlohn betrifft Branchen im Niedriglohnsektor wie die Gebäudereinigung.

Wird die Minijob-Grenze 2026 erhöht?

Ja, denn seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet: Steigt der gesetzliche Mindestlohn, erhöht sich automatisch auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber. Es ist kein zusätzlicher politischer Beschluss oder gesonderte Veröffentlichung erforderlich.

Mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 € lautet die neue Minijob-Grenze für 2026: 602,33 €. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass Minijobber trotz gestiegenem Lohn weiterhin durchschnittlich rund 43 Stunden im Monat arbeiten können.

Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, sollten darauf achten, dass die Grenze nicht versehentlich überschritten wird. Dann entstehen plötzlich versicherungspflichtige Beschäftigungen – mit deutlich höheren Lohnnebenkosten und Meldepflichten.

Lohnt sich die Beschäftigung von Minijobbern jetzt noch?

Ja, aber nur für klar begrenzte Aufgaben. Bei 13,90 € Mindestlohn und 30 % Abgaben zahlen Unternehmer rund 18 € pro Stunde. Das liegt fast auf Teilzeit-Niveau – ohne deren Vorteile wie Urlaubsanspruch oder Mitarbeiterbindung.

Wer regelmäßig eine Arbeitskraft mit mehr als 43 Stunden im Monat braucht oder häufig Minijobber wechselt, sollte Alternativen prüfen: Teilzeitangestellte oder Werkstudenten sind flexibel einsetzbar und können auf lange Sicht kostengünstiger sein.

Minijobber im Supermarkt
Arbeitgeber müssen sich aufgrund des neuen Mindestlohns die Frage stellen, ob sich ihre Minijobber noch rentieren.

Mindestlohn 2026: Diese Maßnahmen helfen jetzt

Die steigenden Lohnkosten treffen Selbstständige und Unternehmer unmittelbar. Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss rasch reagieren – sonst schmilzt die Marge. Diese drei Maßnahmen schaffen kurzfristig Entlastung und sichern mittelfristig die Wettbewerbsfähigkeit:

1. Lohnkosten auffangen

Amazon und Microsoft machen es vor: Viele Aufgaben wie Terminvereinbarungen, Rechnungserstellung oder einfache Kommunikation lassen sich heute mit günstigen KI-Tools wie Chatbots, Texterkennungssoftware oder Rechnungsapps automatisieren.

Ein weiterer Schlüssel zur Kostensenkung liegt in der optimierten Zeitauslastung pro Mitarbeiterstunde. Die produktive Arbeitszeit sollte bei mindestens 80 % liegen. Liegt der Faktor darunter, sollten Prozesse überarbeitet werden. Typische Hebel: bessere Schichtplanung, digitales Zeiterfassungstool, klarere Rollenverteilung.

2. Preiskalkulation neu denken

Steigt der Mindestlohn, steigen auch die Gesamtkosten pro Stunde. Viele Arbeitgeber kalkulieren hier zu knapp. Wichtig ist, nicht nur den Bruttolohn, sondern auch alle zusätzlichen Kosten einzubeziehen. Dazu zählen:

  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ca. 20–23 %)
  • Lohnnebenkosten wie Urlaub, Krankheit, Weiterbildung

  • Verwaltung, IT, Lizenzen, Infrastruktur

  • unternehmerisches Risiko (z. B. Leerlauf, Ausfall)

Ein typischer Hebel zur Optimierung der Marge ist die Senkung der Fixkosten: Gibt es günstigere IT-Angebote? Ist die Miete zu hoch? Können Tools gebündelt werden?

Zudem lohnt sich der Blick auf die Angebotsstruktur: Zusatzleistungen wie Expresszuschläge oder Beratungsstunden können separat ausgewiesen werden. Das steigert nicht nur die Marge, sondern auch die Preistransparenz.

3. Preise anpassen und mit Kunden kommunizieren

Eine Befragung des ifo Instituts aus dem Jahr 2022 ergab, dass 58,3 % der betroffenen Unternehmen als Reaktion auf die Anhebung des Mindestlohns auf 12 € ihre Preise erhöhten. Die Anhebung des Mindestlohns zwingt viele Betriebe dazu, ihre Stundensätze, Projektpauschalen oder Paketpreise nach oben anzupassen – auch Kunden wissen das.

Wichtig ist dabei, diese Preisanpassungen transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren. Bewährt haben sich sachliche Hinweise auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, etwa durch ein kurzes Erklärschreiben oder eine Fußnote im Angebot.

Auch der Einsatz von dynamischen Preismodellen kann sinnvoll sein: Staffelpreise, Neukundenkonditionen oder Paketlösungen ermöglichen Spielräume, ohne die Preisanpassung vollständig zurückzunehmen.

Fazit: Kosten steigen – Unternehmer müssen reagieren

Der neue Mindestlohn ab 2026 ist ein betriebswirtschaftlicher Einschnitt. Besonders für Selbstständige und kleine Unternehmen mit Personal entsteht spürbarer Anpassungsdruck. Höhere Lohnkosten, neue Minijob-Grenzen und gestiegene Abgaben erfordern eine klare Reaktion: Prozesse straffen, Preise neu kalkulieren und Kundengespräche professionell führen.

Doch die Mindestlohnerhöhung bietet auch Chancen: Wer jetzt auf digitale Tools, saubere Kalkulationen und transparente Kommunikation setzt, kann nicht nur Kosten auffangen – sondern auch das eigene Geschäftsmodell zukunftsfähig aufstellen.

Wer sich für zukünftige Entwicklungen weiterbilden will, kann die kostenlosen Webinare von Für Gründer in Anspruch nehmen: Vergangene Themen waren unter anderem KI-Automation und die Umstellung auf die E-Rechnung.

Auch spannend:

zurück