Polizei warnt Betrug mit Fake-Insolvenzmasse: Unternehmer im Fadenkreuz

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Betriebe in ganz Deutschland erhalten derzeit unaufgeforderte E-Mails mit stark rabattierten Maschinen, Werkzeugen und Materialien "aus der Insolvenzmasse". Als Absender tritt eine Anwaltskanzlei auf, die entweder gar nicht existiert oder deren Identität gestohlen wurde. Wer die geforderte Anzahlung überweist, bekommt keine Ware und sein Geld nicht zurück. Allein die Polizeidirektion Görlitz meldete Anfang August den dritten angezeigten Fall binnen weniger Tage.

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Lange Reihe identischer orangefarbener Kettenbagger mit abgestellten Baggerlöffeln auf einem sandigen Freigelände.
In einer Reihe aufgestellte Kettenbagger (Symbolbild): Maschinen aus angeblichen Insolvenzverfahren sind der häufigste Köder – geliefert wird nach der Vorkasse nichts. Bild: s m anamul rezwan / Pixabay.

Werkzeuge, Bagger, Goldbarren: Was in den Angebotsmails steht

Die Warenlisten sind auf den Empfänger zugeschnitten. Ein Elektrounternehmer aus Wiesbaden bekam eine detaillierte Bestandsliste mit Verbrauchsmaterialien, Werkzeugen und Solar-Materialien angeboten, ein Firmeninhaber aus Niesky Werkzeuge und Baumaschinen aus der angeblichen Insolvenz einer Baufirma. In früheren Mailwellen standen Nutzfahrzeuge, Landmaschinen, Gebäudetechnik sowie Anlagegoldbarren und Industriekupfer auf der Liste.

Den Preisnachlass liefert die Mail gleich mit einer Erklärung: Die Insolvenz begründet, warum es so günstig ist. Genau diese eingebaute Plausibilität unterscheidet die Masche von plumpen Fake-Shops – der Rabatt wirkt nicht verdächtig, sondern logisch. Wer laufend Maschinen, Fahrzeuge oder Material beschafft, hat damit kein Alarmsignal mehr im Angebot selbst.

Klein bleibt der Schaden selten: Der Wiesbadener Betrieb überwies 2.000 € für eine Bestellung, der Firmeninhaber aus Niesky eine Anzahlung von mehreren tausend Euro. Geliefert wurde in beiden Fällen nichts, der Kontakt brach nach der Zahlung ab.

Warum die Fake-Kanzlei jeder schnellen Prüfung standhält

Die Täter bauen komplette Kanzlei-Websites nach, hinterlegen echte Registerdaten und hängen den gefälschten Beschluss über das Insolvenzverfahren direkt an die E-Mail. Im Niesky-Fall lag die vollständige Warenliste samt Beschluss bereits im ersten Anschreiben. Danach folgten Telefonate und weitere Mails, die Anbahnung sieht aus wie ein normaler Geschäftsvorgang.

Ein Blick ins Kammerverzeichnis reicht deshalb nicht. Im Wiesbadener Fall war der genannte Anwalt tatsächlich unter der angegebenen Adresse bei der Rechtsanwaltskammer eingetragen, die Kanzlei selbst existierte nicht. Das im Schreiben genannte Transportunternehmen war laut Handelsregister längst liquidiert.

Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen, sagt, die Täter "setzen gezielt auf Social Engineering": Sie übernehmen Adressen, Fotos und Handelsregisternummern real existierender Kanzleien.

Für den Einkauf heißt das, dass der Berufsstand des Absenders als Vertrauensanker ausfällt. Inzwischen treten die Täter auch als Wirtschaftsprüfer, Großhändler oder Autohändler auf.

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Wie sich Unternehmer vor der Betrugsmasche schützen können

Vor jeder Freigabe gehört der Absender ins Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer. Entscheidend ist nicht, ob der Name dort auftaucht, sondern ob Telefonnummer und Adresse exakt übereinstimmen. Rückfragen laufen ausschließlich über die dort hinterlegten Kontaktdaten, nie über die Nummer aus der Mail.

Der zweite Prüfschritt gilt dem Verfahren selbst: Auf insolvenzbekanntmachungen.de lässt sich kostenfrei nachsehen, ob das Verfahren überhaupt eröffnet wurde und wer als Insolvenzverwalter bestellt ist. Passt der Name nicht, ist der Fall erledigt. Bleiben Zweifel, hilft eine direkte Anfrage beim angegebenen Insolvenzgericht.

Der dritte Schritt ist eine Regel für die eigene Beschaffung: keine Vorkasse an unbekannte Anbieter, erst recht nicht auf ein Privatkonto. Überweisungen lassen sich nicht zurückholen.

Wer bereits gezahlt hat, sollte die Bank informieren und Strafanzeige erstatten. Das geht auch über die Onlinewache der Polizei.

Insolvenzverkäufe laufen über Auktionshäuser, nicht über Kaltakquise

Die Verwertung von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren wird üblicherweise über Auktionshäuser abgewickelt. Insolvenzverwalter verschicken keine Massenmails mit Warenlisten und schließen auch keine Abholung "zum Schutz der Insolvenzmasse" aus. Genau dieses Argument nutzten die Täter im Wiesbadener Fall, um eine persönliche Übergabe zu verhindern.

Die Anzeigen häufen sich, und die Täter wechseln laufend Domains, Namen und Branchen. Realistisch ist deshalb, dass weitere Wellen folgen und der nächste Deckmantel schon ein anderer ist. Wer Beschaffung und Zahlungsfreigabe jetzt um die beiden Registerprüfungen ergänzt, geht auf Nummer sicher.

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