Makler, Bauträger und Baubetreuer benötigen für die Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Damit sollen insbesondere persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden.
Entsprechend dazu müssen zahlreiche Unterlagen eingereicht werden. Wir erklären Schritt für Schritt, wie und wo Sie den Antrag nach § 34c GewO stellen und welche Kosten dabei für Sie entstehen.
34c GewO ist ein Paragraph der Gewerbeordnung, der besagt, dass die Tätigkeit von Maklern, Bauträgern und Baubetreuern erlaubnispflichtig ist. Sprich: Wer beispielsweise Grundstück, Immobilien oder Darlehensverträge um Werte Dritter vermittelt, der muss diese Erlaubnispflicht nach § 34c GewO einholen, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt.
Hintergrund der Erlaubnispflicht ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in diesen Bereichen ein besonderes Vertrauen notwendig ist: Zum einen natürlich, weil es bei Finanzen und Immobilien um ein sensibles Thema geht, nicht zuletzt aber auch, weil damit verbunden viele rechtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen. Mit einem Antrag für § 34c GewO sollen also persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden.
Im Folgenden klären wir die fünf wichtigsten Fragen zu Paragraph 34c GewO.
Fasst man es zusammen, so trifft Paragraph 34c GewO vor allem auf Makler, Bauträger und Baubetreuer zu. Genauer gesagt, sind es aber all diejenigen, die gewerbsmäßig (frei zitiert nach § 34c GewO)
Wie so oft gibt es aber auch hier Ausnahmen. Nicht betroffen von der Erlaubnispflicht sind beispielsweise Kreditinstitute, für die bereits eine Erlaubnis des Kreditwesengesetzes erteilt wurde. Dasselbe gilt für deren Zweigstellen. Außerdem sind aber auch folgende Gruppen nicht von § 34c GewO betroffen:
In drei Schritten kommen Sie zur Gewerbeerlaubnis nach Paragraph 34c GewO.
Wenn Sie von der Regelung im Paragraphen 34c GewO betroffen sind, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit einen persönlichen oder schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde (siehe #4) einreichen. Das Formular mit dem Titel "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO)" liegt bei Ihrer zuständigen Behörde aus - oftmals ist dieses auch online auf der Webseite der jeweiligen Behörde zu finden.
Neben dem ausgefüllten Antrag für § 34c GewO müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Bei juristischen Personen müssen Sie die Unterlagen zusätzlich für alle Mitglieder der Geschäftsführung beantragen. Neben den genannten Unterlagen ist auch eine Kopie des Handelsregisterauszugs und des Gesellschaftsvertrags notwendig.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Dies kann einige Tagen bis Wochen in Anspruch nehmen.
Mit dem Ergebnis der Prüfung nach § 34c GewO erhalten Sie Ihren Gebührenbescheid. Die Kosten können im niedrigen dreistelligen Bereich liegen - aber auch deutlich in den vierstelligen Bereich gehen. Mehr dazu erfahren Sie in Punkt #5.
Wenn Sie eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO beantragen, müssen Sie Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde kontaktieren, d.h. das zuständige Landratsamt (oder Ordnungsamt im Falle einer kreisfreien Stadtverwaltung). Die Zuständigkeit für den Antrag § 34c GewO unterscheidet sich außerdem zwischen natürlichen und juristischen Personen:
Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO ist relativ teuer und die Kosten können nicht pauschal benannt werden. Sie unterscheiden sich nach
Die Kosten für Immobilienmakler oder Bauherren liegen erfahrungsgemäß im niedrigeren dreistelligen Bereich. Darlehensvermittler müssen in manchen Fällen bis zu etwa 2.000 Euro zahlen.
Neben Paragraph 34c GewO können weitere Genehmigungen auf Sie zukommen. Lesen Sie hier, welche das sein können. Haben Sie alle Genehmigungen beantragt? Hier erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt Ihr Unternehmen anmelden (inkl. Infografik).
Vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit sollten Sie sich vergewissern, dass Sie die Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes umsetzen. Erfahren Sie mehr über die Rolle der Gewerbeaufsicht.
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