Personengesellschaften: GbR und Co. im Schnellcheck

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Personengesellschaften eignen sich als Rechtsform für Teamgründungen, bei der die Gründer kein Mindeststartkapital, wie zum Beispiel bei der GmbH, aufbringen wollen oder können. Oder, weil sie schnell und unkompliziert gründen möchten. Hierfür nehmen sie das Risiko der Haftung mit ihrem Privatvermögen in Kauf. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist die beliebteste Rechtsform unter den Personengesellschaften. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die GbR und zeigen weitere Personengesellschaften im Schnellcheck.

 

Wer im Team gründet, der sollte bei der Wahl der Rechtsform die grundlegende Unterscheidung zwischen privater Haftung (Personengesellschaften) und Beschränkung der Haftung auf das Firmenvermögen (Kapitalgesellschaften) kennen. Vergangene Woche haben wir die Rechtsformen vorgestellt, bei denen die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen vorhanden ist. Heute widmen wir uns den Personengesellschaften mit privater Haftung. Dazu zählen:

Die Haftung ist aber nicht der einzige Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften stehen die Gesellschafter im Vordergrund: Diese sind, mit Ausnahme der KG, solange die Geschäftsführer, bis andere Vereinbarungen im Gesellschaftervertrag getroffen werden. Der Gesellschaftervertrag ist formfrei, also auch mündlich gültig. Anders bei Kapitalgesellschaften: Dort muss der Vertrag notariell beglaubigt werden.

Die beliebteste Personengesellschaft: GbR gründen

 

Die beliebteste aller Rechtsformen im Bereich der Personengesellschaften ist die GbR. Wenn Sie eine GbR gründen, benötigen Sie mindestens zwei Gesellschafter. Dabei ist bei einer GbR kein Mindeststartkapital notwendig, dafür haften die Gesellschafter mit dem Privatvermögen. Ein Vorteil der GbR ist vor allem die schnelle Anmeldung mit wenigen Formalitäten. Die wichtigsten Fragen, wenn Sie eine GbR gründen, haben wir für Sie in unserem Schnellcheck zusammengestellt: Wo muss ich mich anmelden, wenn ich eine GbR gründen möchte? Was steht im Gesellschaftervertrag einer GbR? Wer übernimmt die Geschäftsführung innerhalb der GbR?

 

Die GbR im Schnellcheck: 5 Fragen

1. Wie gehe ich vor, wenn ich eine GbR gründen will?

Wenn Sie eine GbR gründen wollen, müssen Sie sich an das zuständige Gewerbeamt wenden. Dort registrieren sich alle Gesellschafter der GbR. Die Anmeldung der GbR kostet in der Regel weniger als 50 Euro pro Gesellschafter und dauert nur ein paar Minuten - teilweise ist die Anmeldung sogar online möglich. Sie benötigen für die Anmeldung nur Ihren Personalausweis. Vor Ort füllen Sie einen Anmeldebogen aus. Die Anmeldung einer GbR ist im Verhältnis zu anderen Rechtsformen sehr einfach.

 

Nicht zu den Gewerben zählen viele künstlerische, lehrende oder rechtsberatende Tätigkeiten. Diese laufen in Deutschland als Freiberufler, dazu zählen unter anderem Anwälte, Steuerberater, Architekten, Wissenschaftler, Künstler, Ärzte, selbstständige Krankenpfleger, Journalisten und Designer.

 

2. Wo muss ich mich anmelden, wenn ich eine GbR gründen will?

 

Wenn Sie eine GbR gründen wollen und die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vorgenommen haben, erfolgen weitere Schritte: Von Ihrem Finanzamt erhalten Sie, nachdem Sie Ihre GbR angemeldet haben, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn Sie in Ihrer GbR weitere Mitarbeiter anstellen, müssen Sie außerdem beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen und diese bei der jeweiligen Krankenkasse melden. Zudem müssen Sie nach der Anmeldung Ihrer GbR eine Mitgliedschaft in der entsprechenden Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer beantragen und sich bei der Berufsgenossenschaft melden.

3. Was steht im Gesellschaftsvertrag einer GbR?

Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht vorgeschrieben, wenn Sie eine GbR gründen. Dennoch ist es ratsam, die mündlichen Vereinbarungen immer schriftlich festzuhalten. So kann bei möglichen Streitigkeiten oder Unklarheiten auf den Vertrag Bezug genommen werden. Diese Elemente sollten in einem Vertrag für Ihre GbR nicht fehlen:

  • Gesellschaftszweck der GbR
  • Geschäftsführung bzw. Vertretung
  • Interne Haftungsverteilung der GbR
  • Tätigkeitsvergütung und Entnahmerecht
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • Informations- und Kontrollrechte
  • Wettbewerbsverbot
  • Abtretung von Geschäftsanteilen der GbR
  • Regelungen zum Ausscheiden oder bei Tod eines Gesellschafters sowie Abfindung

4. Muss die GbR im Handelsregister eingetragen werden?

Im Gegensatz zur OHG oder der KG sowie Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, muss die GbR nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Wird die GbR ins Handelsregister eingetragen, wird aus der GbR automatisch eine OHG mitsamt ihren Eigenschaften.

5. Wer übernimmt bei der GbR die Geschäftsführung?

Sofern keine weiteren Regelungen getroffen sind, ist die Geschäftsführung der GbR durch die Gesellschafter zu übernehmen. Es ist aber auch möglich, die Aufgaben der Geschäftsführung an eine weitere Person zu übertragen, solange mindestens einer der Gesellschafter die Geschäftsführungsbefugnis weiterhin wahrnehmen kann.

Die GbR wird unter einer gemeinschaftlichen Geschäftsführung geleitet. Das heißt, dass alle Geschäftsführer der GbR verantwortlich sind und bei Rechtsgeschäften oder Ähnlichem die Zustimmung aller Gesellschafter notwendig ist. In wesentliche Entscheidungen sind somit immer alle Gesellschafter eingebunden. Im Gesellschaftsvertrag der GbR kann auch eine Stimmmehrheit oder eine Übertragung der Geschäftsführung festgelegt werden.

Die Alternativen zur GbR im Überblick

Die OHG unterscheidet sich zur GbR in erster Linie durch den verpflichtenden Eintrag ins Handelsregister. Hierdurch ist der Aufwand der Gründung höher und eine doppelte Buchführung vorgeschrieben. Bei der GbR ist es die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Im Gegenzug ist jedoch der Firmenname freier wählbar, natürlich stets mit dem Zusatz OHG.

Mehr Unterschiede gibt es bei der KG, insbesondere in Sachen Haftungsbeschränkung: Gesellschafter der Kommanditgesellschaft sind entweder Kommanditisten, bei denen die Haftung beschränkt ist, oder Komplementäre, die voll und mit ihrem Privatvermögen haften. Die Gesellschafter der Kommanditgesellschaft können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Auf diese Weise kann sich auch der Sonderfall einer GmbH & Co. KG ergeben, bei der als Komplementär die GmbH eingesetzt und damit auch für den Komplementär eine Haftungsbeschränkung erzielt wird.

 

Für den Zusammenschluss von Freiberuflern dient außerdem noch die Partnerschaftsgesellschaft als Rechtsform, welche der OHG ähnelt. Bei der Partnergesellschaft ist kein Mindeststartkapital erforderlich und die Haftung erfolgt mit dem Privatvermögen. Die Gewerbesteuerfreiheit für Freiberufler bleibt bei der Gründung als Partnerschaftsgesellschaft erhalten.

 

Personengesellschaften im Vergleich Schnellcheck: Unterschiede zwischen GbR, KG und OHG.

Sie sind auf der Suche nach der passenden Rechtsform? Hier erfahren Sie, welche grundlegenden Entscheidungen Sie treffen müssen, wenn Sie eine Rechtsform wählen. Auch ein Rechtsformtest kann Ihnen bei der Suche nach der richtigen Rechtsform helfen.

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