- Die Produkthaftpflichtversicherung sichert Hersteller ab, wenn ihre Produkte Schäden an Personen oder Sachen verursachen.
- Sie kann nur in Verbindung mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Hersteller ist nicht gleichbedeutend mit Produzent! Auch Händler können als Hersteller gelten, z. B. wenn sie Waren unter dem eigenen Namen oder Logo vertreiben.
- Daher wichtig für alle im e-Commerce, ob bei Ebay, Amazon Marketplace oder Shopify.
| Wer braucht eine Produkthaftpflichtversicherung?
Eine Produkthaftpflichtversicherung ist wichtig für alle Unternehmen und Selbstständige, die Produkte herstellen oder mit Produkten handeln. Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller, wenn seine Produkte an Menschen oder Sachen einen Schaden verursachen (§ 1 ProdHaftG). Auch wer ein Produkt nicht selbst hergestellt hat, kann als Hersteller gelten und für Schäden haften, wenn er:
- das Produkt in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einführt, um es zu verkaufen, zu vermieten oder zu verleasen.
- das Produkt unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke vertreibt und sich damit als Hersteller ausgibt.
- den Hersteller des Produktes nicht feststellen kann, z. B. bei Kauf im Ausland oder im Großhandel.
Produkthaftung: Hersteller müssen dafür sorgen, dass von den eigenen Produkten keine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht. Es geht nicht darum, ob das Produkt seine Funktion erfüllt. Anders bei der Mängelhaftung: Verkäufer müssen Käufern eine Ware ohne Mängel übergeben (§ 433 BGB). Andernfalls kann der Käufer Mängelgewährleistungsansprüche stellen, z. B. auf Reparatur oder Ersatz, d. h. er kann z. B. für einen undichten Regenschirm einen funktionierenden Schirm verlangen.
Wichtig ist die Produkthaftungsversicherung für:
- Amazon Marketplace Händler (Amazon FBA)
- Einzelhändler
- eBay Shop Händler
- Gastronomen, z. B. Betreiber von Cafés, Catering oder Restaurants
- Handwerker, z. B. Schreiner oder Tischler
- Importeure (bei Import in den Europäischer Wirtschaftsraum - EWR)
- Facebook Shop Händler
- Hersteller, z. B. von Kosmetikprodukten
- Lieferanten
- Online Shop Händler
- Produzenten
- Quasihersteller, d. i jemand der durch das Anbringen seines Namens, Logos oder seiner eigenen Marke nach außen als Hersteller auftritt
- Shopify Händler
- Verkäufer von Private Label Produkten
- Zulieferer
- Zwischenhändler
Dropshipping bedeutet, dass ein Online-Händler Produkte anbietet, die er selbst nicht besitzt oder auf Lager hat. Bestellt ein Kunde ein Produkt, leitet der Onlineshop-Betreiber die Bestellung an seinen Großhändler oder Hersteller weiter, der es dem Käufer direkt zusendet. Wird das Produkt dabei z. B. aus China in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt, haftet bei einem Schaden der Online-Händler!
Denken Sie daran: Manche Produkte entsprechen nicht den europäischen Sicherheitsstandards. Und Lieferanten aus dem Ausland sind manchmal nach kurzer Zeit nicht mehr erreichbar: Sie können dann Ihre eigenen Regressansprüche nicht durchsetzen.
| Welche Schäden werden abgedeckt?
Die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung gilt nur für Endprodukte. Sie ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung und springt ein bei
- Sachschäden
- Personenschäden
- unechten Vermögenschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens, z. B. bei Verdienstausfall der geschädigten Person
Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung versichert Schäden durch Produkte, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind (z. B. Halbzeuge oder Zuliefererprodukte). Sie deckt zusätzlich echte Vermögensschäden ab. Echte Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist.
Schadenbeispiele:
Personenschaden: Auf Amazon Marketplace verkaufen Sie einer Kundin ein Fahrrad, das Sie von einem Hersteller außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums beziehen. Als die Kundin mit dem neuen Rad eine Radtour unternimmt, bricht der Rahmen des Fahrrads. Die Kundin stürzt und verletzt sich schwer.
Sachschaden: Als Shopify-Händler lassen Sie Kleidungsstücke im Ausland herstellen und vertreiben sie unter Ihrer eigenen Marke. Einer Ihrer Kunden kauft bei Ihnen eine Hose, die so stark abfärbt, dass sie den hochwertigen Bezug seiner Sofagarnitur beschädigt.
Unechter Vermögenschaden (Vermögenfolgeschaden): Eine Kundin isst in Ihrem Café ein Stück Kuchen. Dieser enthält einen Inhaltsstoff, den Sie nicht auf der Speisekarte ausgewiesen haben. Die Kundin erleidet daraufhin einen allergischen Schock und hat über mehrere Tage einen starken Hautausschlag (Personenschaden), sodass sie längere Zeit nicht arbeiten kann.
Echter Vermögenschaden: Sie liefern mit Ihrem Unternehmen einem Hersteller von Mobiltelefonen Akkus. Als ein Großteil der Akkus eingebaut ist, stellt sich heraus, dass einige der Akkus nicht funktionstüchtig sind. Sämtliche Mobiltelefone müssen daraufhin überprüft und die schadhaften Akkus ausgetauscht werden.
| Leistungen, Kosten & Anbieter
Im Schadenfall übernimmt die Produkthaftpflichtversicherung folgende Leistungen:
- Ausgleich des Schadens bei berechtigten Schadenersatzforderungen
- Passiver Rechtschutz: Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
Die Produkthaftpflicht deckt in der Regel keine Markenrechtsverletzungen ab. Ebenso sind Eigenschäden durch ein fehlerhaftes Produkt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, etwa entgangene Verkaufserlöse oder Kosten für Produkte, die nicht mehr verkauft werden konnten.
Die jährlichen Beiträge der konventionellen Produkthaftpflichtversicherung beginnen bei ca. 90 Euro. Die Beitragshöhe hängt ab von:
- Branche: Ein Großexporteur von Lebensmitteln trägt ein höheres Risiko als ein Möbeltischler.
- Umsatzhöhe des Unternehmens: Je mehr Umsätze ein Unternehmen erwirtschaftet, desto höher ist seine Versicherungsprämie
- Art und Menge der hergestellten oder vertriebenen Produkte: Werden z. B. in großem Umfang Produkte zur Weiterverarbeitung hergestellt, steigt das Risiko und damit auch die Versicherungsprämie.
- Selbstbeteiligung: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag.
- Deckungssumme: Je höher die Deckungssumme, desto höher der Versicherungsbeitrag.
- Zahlungsintervall: Bei einem längeren Zahlungsintervall sinkt der Versicherungsbeitrag.
- Zusatzleistungen: Wird der Versicherungsschutz erweitert, z. B. um eine Rückrufkostenversicherung, steigt die Prämie.
Die Versicherungen raten zu einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro je Schadenereignis.
Alle großen Versicherer wie Allianz, Gothaer und HDI bieten die Produkthaftpflichtversicherung als Bestandteil oder Zusatzbaustein ihrer Betriebshaftpflichtversicherung an. Besondere Pakete für Onlinehändler halten Hiscox und Mailo bereit, die sich auf berufsspezifische Risiken im e-Commerce spezialisiert haben.
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| Offene Fragen
Eine Onlineshop-Versicherung sichert typische Risiken im e-Commerce ab. Die Versicherer bündeln dafür die Leistungen verschiedener Versicherungen wie der Betriebshaftpflichtversicherung (inklusive der Produkthaftpflichtversicherung), der Berufshaftpflicht- und Inhaltsversicherung sowie der Elektronik- und Cyberversicherung.
Die Kosten eines Produktrückrufs sind in der Regel nicht in der Produkthaftpflichtversicherung enthalten. Hier schützt Sie eine zusätzliche Rückrufkostenversicherung. Sie deckt bei einer Rückrufaktion die Kosten für Kundenbenachrichtigung, Transport, Prüfung, Lagerung, Austausch und Vernichtung des Produktes. Sie ist vor allem bei der Herstellung und dem Vertrieb von Lebensmitteln wichtig, betrifft aber auch Spielzeug-, Kosmetik- und Textilprodukte.
Bei Personenschäden, die durch ein Produkt verursacht worden sind, liegt der Haftungshöchstbetrag bei 85 Millionen Euro (§ 10 ProdHaftG). Bei der Haftung von Sachschäden gibt es keine Obergrenze. Nach § 11 ProdHaftG muss sich im Fall eines Sachschadens der Geschädigte mit einer Summe von bis zu 500 Euro selbst beteiligen.
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte (der Anspruchsteller) den Schaden, den Fehler und die Person des Ersatzpflichtigen (z. B. des Herstellers, Lieferanten, Händlers) kennt oder zumindest kennen müsste. Sämtliche Ansprüche, die nach dem ProdHaftG geltend gemacht werden können, erlöschen zehn Jahre, nachdem das Produkt in den Verkehr gebracht wurde – außer über den Anspruch ist ein Rechtsstreit oder Mahnverfahren anhängig (§ 13 ProdHaftG).