OSS: Was gilt für Amazon-Händler?

Der One-Stop-Shop soll es Onlinehändlern leichter machen, ihren Umsatzsteuerpflichten im EU-Ausland nachzukommen. Wir erklären, wie er funktioniert, warum es für Amazon FBA Händler kompliziert bleibt und wo Sie eine einfache und zeitsparende Softwarelösung für Ihre Steuerpflichten finden.

Geich loslegen? Umsatzsteuersoftware hier kostenfrei testen

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Teilnahme am OSS-Verfahren ist freiwillig. 
  • Die Registrierung erfolgt über das Portal BOP des Bundeszentralamts für Steuern. 
  • Der OSS gilt nur für innergemeinschaftliche Fernverkäufe.
  • EU-Warenlagernutzung und B2B-Verkäufe: Umsatzsteuermeldungen müssen im jeweiligen EU-Land erfolgen.
  • Spezialisierte Steuersoftware für den E-Commerce hilft Onlinehändlern bei ihren Steuerpflichten.

  | Amazon und Umsatzsteuer-ID: was hat sich geändert?

Der bürokratische Aufwand für Online-Händler, die innerhalb der EU Waren an Privatpersonen verkauften, war bis zum 1. Juli 2021 immens:

  • Onlinehändler wurden in den Ländern, in die sie Waren verschickten, ab einer bestimmten Lieferschwelle umsatzsteuerpflichtig und benötigten eine Umsatzsteuer-ID.
  • Jeder EU-Mitgliedstaat hatte seine eigene Lieferschwelle.

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpakt hat die EU die Umsatzsteuer auf europäischer Ebene reformiert. Für innergemeinschaftliche Fernverkäufe (= B2C-Verkäufe von einem EU-Land in ein anderes) gilt seitdem: 

  • Es gibt keine länderspezifischen Lieferschwellen mehr.
  • Die EU-weite gemeinsame Lieferschwelle beträgt 10.000 EUR netto pro Kalenderjahr.
  • Überschreiten Onlinehändler die 10.000 EUR, benötigen sie in jedem EU-Land, in das sie Ware verschicken, eine Umsatzsteuer-ID und müssen dort Umsatzsteuer abführen.
Pflicht: Umsatzsteuer-ID auf Online-Marktplätzen

Online-Händler müssen eine Umsatzsteuer-ID hinterlegen, wenn sie auf Online-Marktplätzen wie Amazon Marketplace oder eBay verkaufen. Andernfalls sind sie vom Handel ausgeschlossen.

  | Welche Vorteile hat das OSS-Verfahren für Amazon-Händler?

Das OSS-Verfahren bringt Amazon-Händlern einige Vorteile:

  • Sie können ihre Umsätze aus allen EU-Staaten in einer einzigen Steuererklärung in ihrem Herkunftsland melden.
  • Die gesamte Umsatzsteuer kann zentral an die Heimatbehörde abgeführt werden. Das Finanzamt verteilt die fälligen Umsatzsteuerbeträge an die entsprechenden EU-Länder.
  • Sie benötigen keine Umsatzsteueranmeldungen in den EU-Ländern, in die sie Waren versenden.  Bei Steuerpflicht müssen sie keine Umsatzsteuererklärung in den jeweiligen EU-Staaten machen.
  • Sie müssen für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe keine Rechnungen ausstellen.
Wie erfolgt die Anmeldung am OSS-Verfahren?

Für das OSS-Verfahren ist eine Umsatzsteuerregistrierung nötig. Die Anmeldung zum OSS erfolgt in Deutschland über das Portal BOP des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt).

Die Teilnahme am OSS-Verfahren ist freiwillig. Online-Händler können also weiterhin ihre lokalen Umsatzsteuermeldungen in den jeweiligen EU-Staaten abgeben.

Was nicht möglich ist: einen Teil der Fernverkäufe über den OSS zu melden, einen anderen über lokale Meldungen. Sind Online-Händler für den OSS registriert, müssen alle Fernverkäufe über ihn gemeldet werden.

Nach der Registrierung beim OSS unterliegen alle B2C Fernverkäufe dem Steuersatz des jeweiligen EU-Ziellandes. Die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 EUR entfällt.

Für wen lohnt sich der OSS nicht?

Beispiel: Ein in Deutschland ansässiger Onlinehändler verkauft Produkte nach Ungarn und Polen. Dort ist der Steuersatz jeweils höher als in Deutschland: In Polen liegt der Normalsatz bei 23 %, in Ungarn bei 27 %.

Bleibt der Händler mit seinen Verkäufen unterhalb der Lieferschwelle von 10.000 EUR netto im Kalenderjahr, ist es für ihn zuträglicher, auf den OSS zu verzichten. Denn Verkäufe bis zur Lieferschwelle gelten als Inlandsverkäufe und werden mit dem heimischen Umsatzsteuersatz besteuert. In diesem Fall wären das die 19 % Umsatzsteuer in Deutschland. Mit dem OSS müsste der Händler für seine Verkäufe dagegen die höheren polnischen und ungarischen Umsatzsteuerbeträge abführen.

Steuersoftware hier kostenfrei testen

  | Zusammenhang Amazon FBA und OSS

Wer an Amazon FBA teilnimmt, lässt seine Waren in unterschiedlichen EU-Ländern lagern. Genau hier liegt die große Ausnahme vom OSS: Wer Warenlager in anderen EU-Ländern nutzt, muss sich weiterhin in den jeweiligen Ländern umsatzsteuerlich registrieren und seinen Umsatzsteuerpflichten dort nachkommen. Da Amazon FBA Händler meist nicht genau wissen, wo ihre Waren lagern, benötigen sie eine Registrierung in allen EU-Ländern, die Teil ihres Programms sind.

Um den Umsatzsteuerpflichten korrekt nachzukommen, muss bei Transaktionen mit Amazon FBA jede einzelne Kombination aus Lagerland und Empfängerland betrachtet werden. Drei Beispiele:

  • Für Verkäufe innerhalb Deutschlands wird die deutsche Umsatzsteuer über die „normale“ Umsatzsteuererklärung geleistet.
  • Wird aus einem französischen Warenlager ein Paket an einen Kunden in Frankreich verschickt, benötigt der Händler eine französische Umsatzsteuer-ID und muss in Frankreich seinen Steuerpflichten nachkommen.
  • Wird die Ware aus dem französischen Warenlager wiederum nach Italien verschickt, wird die Umsatzsteuer – bei OSS-Registrierung – über den OSS nach Deutschland abgeführt.

Für Amazon FBA-Seller bleibt der administrative und bürokratische Aufwand also hoch. Denn jeder einzelne Verkauf muss den entsprechenden Steuerpflichten in den EU-Ländern zugeordnet und mit dem geltenden EU-Steuersatz versehen werden.

Steuersoftware kostenfrei testen

  | Steuersoftware automatisiert Abläufe

Um einen OSS-Report zu erstellen bedarf es mehrerer Schritte: Verkäufe innerhalb Deutschlands müssen von Verkäufen ins EU-Ausland getrennt werden. Anschließend müssen die Transaktionen sortiert werden nach

  • Herkunftsland des Pakets,
  • Empfängerland,
  • angewendeten Steuersätzen.

Werden Verkäufe nicht eindeutig identifiziert und voneinander abgegrenzt, steigt das Risiko, Transaktionen gar nicht oder doppelt zu melden. Je mehr unterschiedliche Standorte für Warenlager genutzt werden, desto aufwendiger werden die Meldungen. Das Gleiche gilt für die Produktkategorien: Unterschiedliche Produkttypen sind in den verschiedenen EU-Ländern mit unterschiedlichen, teils reduzierten Steuersätzen belegt – sie müssen recherchiert und in den Meldungen angegeben werden.

Spezielle Umsatzsteuer-Software für den E-Commerce hilft Online-Händlern dabei, Fehler bei den umsatzsteuerlichen Verpflichtungen zu vermeiden und Zeit zu sparen. Denn die Software

  • bewertet Transaktionsdaten umsatzsteuerlich,
  • bestimmt automatisiert Steuersätze,
  • analysiert automatisiert grenzüberschreitende OSS-relevante B2C-Verkäufe,
  • stellt einen OSS-Export bereit,
  • wickelt weitere umsatzsteuerliche Registrierungen und Meldungen innerhalb Europas ab, die nicht über den OSS deklariert werden können,
  • stellt sicher, dass alle Transaktionen korrekt gemeldet werden.

Zum Service der Softwareanbieter gehört in der Regel außerdem ein Team aus Steuerberatern, an das sich Online-Händler mit ihren Umsatzsteuerfragen wenden können.

Umsatzsteuer-Software: kostenfrei testen

  | Offene Fragen

Was ist der Mini-One-Stop-Shop (MOSS)?

Der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) war als Vorgänger des One-Stop-Shops seit 2015 in Kraft. Er galt ausschließlich für Dienstleistungen aus dem Bereich Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen sowie weitere elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer. Unternehmer konnten mit ihm ihre Umsatzsteuerpflichten aus anderen EU-Ländern z. B. in Deutschland zentral beim Bundeszentralamt für Steuern abführen konnten. Dadurch mussten sie sich nicht in anderen EU-Ländern umsatzsteuerlich registrieren.

Können inländische Verkäufe auch beim OSS gemeldet werden?

Inländische Verkäufe können nicht über den OSS gemeldet werden. Sie werden wie zuvor in der Umsatzsteuererklärung des Heimatlands angegeben.

Was ist eine Lieferschwelle?

Die Lieferschwelle betrifft ausschließlich Versandhändler, die ihre Waren an Privatpersonen in anderen EU-Ländern versenden. Sie ist eine Umsatzgrenze. Mit ihrem Überschreiten müssen Händler im Empfängerland ihrer verkauften Waren Umsatzsteuer abführen und sich steuerlich registrieren lassen. Seit dem 1. Juli 2021 gilt eine EU-weite Lieferschwelle von 10.000 EUR netto pro Kalenderjahr.

  | Unser Fazit

Trotz vereinfachtem Verfahren durch den OSS ist es für Onlinehändler aufwendig, ihren Umsatzsteuerpflichten nachzukommen. Hinzu kommt das Risiko, Transaktionen gar nicht, doppelt oder mit einem falschen Steuersatz zu melden.

Eine spezielle Steuersoftware für den E-Commerce hilft Onlinehändlern dabei, alle Verkäufe korrekt und innerhalb der Fristen zu melden, ganz egal, ob diese beim OSS oder anderswo deklariert werden müssen.

Wer mehr möchte: Im Service der Softwareanbieter ist oft sogar noch die Kommunikation mit Finanzbehörden in der EU oder die Beantragung der Steuernummer enthalten.

Steuersoftware kostenfrei testen