Analyse anfordern!
Füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus und die Versicherungsexperten unseres Partners Grafenberg AG melden sich bei Ihnen.
Gut informiert: wann helfen Berufs- und Betriebshaftpflicht?
Eines haben die Betriebshaftpflichtversicherung und die Berufshaftpflichtversicherung gemeinsam: Beide Versicherungen schützen Sie bzw. Ihr Unternehmen gegen Schadensansprüche Dritter. Der Unterschied zwischen der Berufs- und Betriebshaftpflicht liegt jedoch in den Risiken, die durch die jeweilige Versicherungsart abgedeckt werden.
Wenn durch die berufliche Tätigkeit einem anderen ein Vermögensschaden, z.B. durch eine Fehlberatung oder durch eine verspätete Leistungserbringung, entsteht, dann springt die Berufshaftpflicht ein. Für einige Berufssgruppen ist die Berufshaftplicht gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für Berufsgruppen, deren Arbeit sich auf das Vermögen Dritter bezieht oder Menschen mit medizinischen oder lehrenden Berufen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Risiken ab, die durch einen Personen- oder Sachschaden entstehen. Verletzt sich z.B. ein Kunde in Ihrer Werkstatt oder wenn Sie die Haustüre Ihres Kunden beschädigen, springt die Betriebshaftpflicht ein. Die Betriebshaftpflicht ist zwar eine freiwillige Versicherung, jedoch können viele Berufsgruppen wie z.B. Handwerker oder Einzelhändler nicht auf die Betriebshaftpflicht verzichten.