Holding gründen: Beteiligungen strukturieren und Steuern sparen

Mit einer Holding wird einerseits das operative Risiko von der Muttergesellschaft getrennt. Andererseits können 95 % der Gewinnausschüttungen von der Körperschaftsteuer befreit an die Holding fließen.

Wir zeigen, für wen sich die Holding lohnt und wie die Gründung abläuft.

Redaktion

Geschrieben von Experte Rechtsformen

Für-Gründer.de Redaktion

Daniel Sorge hat sich bereits als Werkstudent redaktionell mit Finanzthemen auseinandergesetzt. Als SEO-Redakteur ist er bei Für Gründer einerseits dafür verantwortlich, dass möglichst viele Gründungsinteressierte die kostenlosen Inhalte über Google erreichen. Andererseits verfasst er auch selbst Beiträge: rund um das Thema Rechtsformen.

Inhaltlich geprüft Chefredakteur

Für-Gründer.de Redaktion

Seit 2010 ist René als Gründer von Für-Gründer.de Teil der deutschen Gründerlandschaft. Seine Mission: Gründerinnen und Gründern praxisnahe Inhalte und echte Insights an die Hand zu geben. Das tut er als Chefredakteur, Podcast-Host, Webinar-Moderator und auf unserem YouTube-Kanal.

Er ist Interviewpartner in anderen Medien und verfasst Fachbeiträge zu Gründungsthemen.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Holding: keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Struktur aus mehreren Firmen.
  • Das Mutterunternehmen hält Anteile an den Tochterfirmen.
  • Holding-NeugründungKosten für mehrere Gesellschaften.
  • 95 % der Ausschüttungen an die Holding sind nach Besteuerung bei der Tochter-GmbH steuerfrei.
  • Eine Holding lohnt sich nur, wenn der Gewinn nicht sofort privat entnommen wird.

  | Definition: Was ist eine Holding?

Eine Holding ist ein Unternehmen, das Anteile an anderen Unternehmen hält. Die Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Organisationsstruktur.

Ziel der Holding ist die strategische Führung und finanzielle Steuerung der Beteiligungen an anderen Unternehmen, häufig verbunden mit Steuervorteilen. Die Holding selbst betreibt in der Regel kein eigenes Geschäft, sie verkauft oder produziert nichts.

Im Unterschied dazu sind GmbH, UG oder AG Rechtsformen mit gesetzlichen Vorgaben. Eine Holding kann jede dieser Formen annehmen, also zum Beispiel als GmbH oder AG gegründet werden.

Die Struktur einer Holding: Die Muttergesellschaft (Dachgesellschaft) halt Anteile an den operativen Tochtergesellschaften.
Die Struktur einer Holding ist im Prinzip simpel: Die Muttergesellschaft hält Anteile an den operativen Tochtergesellschaften und trifft strategische Entscheidungen.

Wie funktioniert eine Holding?

Eine Holding hält als Muttergesellschaft Anteile an Tochtergesellschaften. So kann sie strategische Aufgaben wie Finanzierung, Steuerung und Kontrolle für die Töchter übernehmen.

Die Tochtergesellschaften bleiben rechtlich eigenständige Unternehmen mit eigener Geschäftsführung, Haftung und Bilanz. Sie kümmern sich um das operative Tagesgeschäft (z. B. Handel, Dienstleistungen oder Produktion). Die Holding steuert diese Unternehmen indirekt über:

  • Gesellschafterrechte,
  • strategische Vorgaben oder
  • interne Verträge.

In der Praxis hält die Holding meist 100 % der Anteile an mehreren Tochter-GmbHs. Dadurch ist sie alleiniger Gesellschafter und kann über wichtige Entscheidungen mitbestimmen (z. B. durch die Besetzung der Geschäftsführung oder über Gesellschafterbeschlüsse).

Darüber hinaus kann die Holding ihren Tochterunternehmen auch konkrete Leistungen wie Finanzierung oder Personalmanagement anbieten. So lassen sich Abläufe effizient bündeln und Ressourcen besser nutzen.

  | Welche Arten von Holdings gibt es?

Es gibt so viele Holding-Arten, wie es unternehmerische Zielsetzungen gibt: Da es sich bei der Holding nicht um eine Rechtsform handelt, gibt es keine gesetzlich vorgegebenen Typen.

Holding-Arten im Überblick: Finanzholding, Managementholding, operative Holding, vermögensverwaltende Holding, Strukturholding, Zwischenholding, Spitzenholding
Es gibt so viele Holding-Arten, wie es Unternehmensziele gibt.

Die häufigsten Holding-Arten, die Unternehmer in der Praxis nutzen, sind:

  • Finanzholding: Hält Beteiligungen ausschließlich aus finanziellen Gründen. Sie greift nicht ins operative Geschäft ein, sondern konzentriert sich auf Kapitalverwaltung und Rendite.
  • Managementholding: Übernimmt die strategische Steuerung der Tochtergesellschaften. Typisch für mittelständische Gruppen, die mehrere operative Bereiche zentral führen möchten.
  • Operative Holding: Ist zusätzlich selbst geschäftlich tätig, zum Beispiel im Vertrieb oder in der Entwicklung. Sie verbindet zentrale Steuerung mit eigenem operativem Handeln.
  • Vermögensverwaltende Holding (Vermögensholding): Konzentriert sich auf das Halten und Verwalten von Vermögenswerten wie Beteiligungen, Immobilien oder Markenrechten. Beliebt bei Unternehmern zur privaten Vermögensstrukturierung.
  • Strukturholding: Dient der strukturellen Gliederung, beispielsweise nach Regionen, Geschäftsbereichen oder Produkten. Wird häufig in Konzernen genutzt, um Komplexität zu steuern.
  • Zwischenholding: Zwischengeschaltete Gesellschaft innerhalb eines Konzerns. Wird genutzt, um steuerliche, organisatorische oder haftungsrechtliche Ziele zu erreichen.
  • Spitzenholding (Dachholding): Steht an der Spitze eines Konzerns und übernimmt zentrale Aufgaben wie Finanzierung, Controlling oder Personalwesen.

Diese Einteilung zeigt, wie flexibel eine Holdingstruktur eingesetzt werden kann. Ob als reines Finanzvehikel, zur Vermögenssicherung oder zur aktiven Konzernsteuerung: Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem individuellen Unternehmensziel.

Beispiele für Holdings

Holdingstrukturen werden in vielen Branchen eingesetzt. Es gibt Familienholdings sowie internationale Mutterkonzerne. Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich Holdings in der Praxis aufgebaut sein können:

Name der Holding Branche Holding-Art
Porsche Automobil Holding SE Automobil Managementholding
Signa Holding GmbH Immobilien Vermögensverwaltende Holding
Bertelsmann SE & Co. KGaA Medien Strukturholding
Deutsche Telekom AG Telekommunikation Spitzenholding
Viessmann Family Holding Energie Managementholding

Die Tabelle veranschaulicht, wie vielfältig Holdinggesellschaften in verschiedenen Branchen eingesetzt werden: Je nach Ziel kann die Holding verwaltend, steuernd oder strategisch koordinierend agieren.

Podcast: Beteiligung in 16 Branchen – Unternehmer baut millionenschwere Holding auf

Was ist eine Holding-GmbH?

Die Holding-GmbH ist eine besonders in Deutschland verbreitete Form der Holdingstruktur. Dabei ist das Mutterunternehmen (Holding) als Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert.

Auch die Töchter sind meist GmbHs. Diese Konstellation bringt steuerliche Vorteile und klare Haftungsregeln.

In der Praxis wird die Holding fast immer als GmbH gegründet. Andere Gesellschaftsformen sind zwar grundsätzlich möglich, bringen aber Einschränkungen oder spezifische Risiken mit sich. Hierzu zählen höhere Publizitätspflichten bei AGs oder die gesetzliche Rücklagenpflicht bei UGs.

Gewinnabführungsvertrag zwischen zwei GmbHs

In Holdingstrukturen mit zwei GmbHs kann ein sogenannter Gewinnabführungsvertrag sinnvoll sein. Dieser Vertrag verpflichtet die Tochtergesellschaft, ihren gesamten Gewinn an die Holding abzuführen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Holding, Verluste der Tochter auszugleichen.

Der große Vorteil: Die Abführung des Gewinns erfolgt steuerfrei, es fällt also keine Kapitalertragsteuer an. Zudem kann durch den Gewinnabführungsvertrag eine steuerliche Organschaft begründet werden. Dadurch lassen sich Gewinne und Verluste innerhalb der Unternehmensgruppe miteinander verrechnen.

Ein Gewinnabführungsvertrag muss notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Er ist zudem mindestens fünf Jahre lang einzuhalten, damit die steuerlichen Vorteile anerkannt werden. Bei vorzeitiger Beendigung kann es zu einer rückwirkenden Aberkennung und Steuernachzahlungen kommen.

Alternativen zur Holding-GmbH

Obwohl die GmbH die mit Abstand gebräuchlichste Rechtsform für eine Holding ist, gibt es auch Alternativen. Diese bringen jedoch besondere Anforderungen oder Einschränkungen mit sich:

  • AG: Die Aktiengesellschaft eignet sich als Holding vor allem für sehr große Unternehmensgruppen oder Konzerne. Beteiligungen lassen sich zentral steuern und Kapital kann über Aktien eingesammelt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen ist sie wegen des höheren Gründungsaufwands und der umfangreichen Offenlegungspflichten ungeeignet.
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, GmbH & Co. KG): Auch diese können als Holding fungieren, sind aber steuerlich weniger attraktiv. Im Gegensatz zur GmbH greift bei ihnen § 8b KStG nicht. Das bedeutet: Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft an die Holding sind in voller Höhe steuerpflichtig. Außerdem ist die steuerliche Behandlung aufwendiger und die Gewinnverteilung ist individuell auf Ebene der Gesellschafter zu berücksichtigen: Die Gesellschafter der Holding müssen Einkommensteuer auf ihren Anteil zahlen, selbst wenn das Geld im Unternehmen verbleibt.

Für die meisten Gründer und Unternehmer ist die GmbH die praktikabelste und steuerlich günstigste Rechtsform für eine Holding. Alternativen kommen nur in speziellen Konstellationen in Betracht, zum Beispiel bei familiären Holdingstrukturen.

Tipp

§ 8b KStG: 95 % der Dividenden aus Tochtergesellschaften bleiben steuerfrei – allerdings nur bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH.

Was sind Kapitalgesellschaften?

UG-Holding

Eine UG-Holding lohnt sich für Inhaber kleiner bis mittlerer Betriebe, die regelmäßig hohe Gewinne erwirtschaften und großen Wert auf steueroptimiertes Reinvestieren sowie eine klare Haftungsbegrenzung legen.

In den folgenden drei Situationen kann eine Unternehmergesellschaft als Holding besonders vorteilhaft sein:

  1. Es werden regelmäßig hohe Gewinne reinvestiert: Wenn das Unternehmen jährlich einen stabilen Überschuss von etwa 70.000 € oder mehr erwirtschaftet und diesen im Unternehmen belassen will, eignet sich die UG-Holding für steueroptimiertes Reinvestieren.  Ohne Holding würden diese Gewinne bei Einzelunternehmern oder Gesellschaftern einer Personengesellschaft mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Das sind bei hohen Einkommen bis zu 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. In der UG-Holding hingegen fallen lediglich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an, zusammen etwa 30 %.
  2. Mehrere Geschäftsfelder sollen ohne Haftungsrisiko verbunden werden: Soll in verschiedenen Geschäftsfeldern operiert werden, lassen sich mit einer UG-Holding mehrere Tochter-UGs gründen. Jede Tochter haftet nur für ihre eigenen Verbindlichkeiten, und auch die Holding bleibt von den Risiken der einzelnen Töchter verschont.
  3. Veräußerung eines Geschäftsbereichs (Exit) ist geplant: Wenn ein operatives Geschäft später verkauft werden soll, kann die UG-Holding den Verkaufserlös zu einem Steuersatz von rund 1,5 % statt über 25 % bei privater Veräußerung realisieren. Voraussetzung ist, dass die Anteile mindestens sieben Jahre in der Holding gehalten wurden.

In allen drei Fällen rechnet sich der Mehraufwand für Gründung, Rücklagenbildung und Buchführung schnell durch die spürbaren Steuer­vorteile und die klare Haftungstrennung.

Tipp

Mehr zur UG ("Mini-GmbH") erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Was ist eine UG?

  | Vor- und Nachteile der Holding

Eine Holding kann helfen, Unternehmensanteile effizient zu bündeln, rechtlich abzusichern und Steuern zu sparen. Gleichzeitig bringt die Holding zusätzliche rechtliche, steuerliche und administrative Anforderungen mit sich (z. B. eigene Buchführung, gesonderte Steuererklärungen, Verträge).

Ob sie sich lohnt, hängt stark von den individuellen Zielen, der Unternehmensgröße und der geplanten Entwicklung ab. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Vorteile und Nachteile auf einen Blick.

Vorteile einer Holding

Die Holding bietet im Hinblick auf Haftung, Steuern und Unternehmenssteuerung folgende Vorteile:

  • Haftungstrennung und Risikodiversifikation: Risiken aus dem operativen Geschäft werden klar von der Holding getrennt. Die Holding ist rechtlich eigenständig und haftet nicht für die Tochtergesellschaften.

  • Steuervorteile bei Gewinnausschüttung: Werden Gewinne der Tochtergesellschaft an die GmbH-Holding ausgeschüttet, bleiben sie zunächst zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Erst, wenn die Gewinne an die Holding-Gesellschafter ausgeschüttet werden, fällt auf deren Ebene Abgeltungsteuer an (meist 25 % plus Solidaritätszuschlag).

  • Steuerfreie Veräußerungsgewinne: Verkauft die Holding Anteile an einer Tochtergesellschaft, sind 95 % des Veräußerungsgewinns auf Ebene der Holding von der Körperschaftsteuer befreit. Auf den gesamten Veräußerungsgewinn kann aber Gewerbesteuer anfallen, wenn die Holding gewerblich tätig ist. Werden Gewinne später an die Gesellschafter ausgeschüttet, fällt darauf Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an.

  • Zentrale Steuerung und Kontrolle: Über die Holding lassen sich Geschäftsbereiche klar trennen, Beteiligungen koordinieren und über Beteiligungen hinweg einheitliche Entscheidungen treffen (z. B. bei Expansion, Umstrukturierungen oder Investitionen).

  • Nachfolge und Vermögensplanung: Anteile an der Holding können gezielt übertragen oder schrittweise vererbt werden, ohne das operative Geschäft zu schädigen.

Trotz dieser Vorteile bringt eine Holding auch Nachteile in Bezug auf Kosten, Verwaltungsaufwand und rechtliche Gestaltungsspielräume mit sich.

Nachteile einer Holding

Zu den wichtigsten Nachteilen der Holding zählen:

  • Gründungs- und Verwaltungskosten: Je mehr Gesellschaften, desto mehr Kosten und Aufwand. Bei GmbHs fallen beispielsweise Notar-, Register- und Beratungskosten an. Auch der laufende Aufwand steigt: Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sind separat für jede Gesellschaft nötig.
  • Komplexere Struktur: Durch die Trennung in Mutter- und Tochtergesellschaft entstehen zusätzliche Gremien und Zuständigkeiten. So müssen wichtige Entscheidungen (z. B. Investitionen oder Umstrukturierungen) oft auf Ebene der Tochtergesellschaft vorbereitet und anschließend von der Holding genehmigt werden. Das erhöht den Abstimmungsaufwand und kann Entscheidungen verzögern.
  • Bindung von Kapital: Für jede GmbH wird ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro benötigt. Das kann für kleinere Unternehmen eine Hürde sein.
  • Erhöhter Beratungsbedarf: Die richtige Ausgestaltung einer Holding erfordert fundierte Kenntnisse im Gesellschafts-, Steuer- und Umwandlungsrecht. Fehler können teuer werden.

Diese Nachteile zeigen, dass eine Holdingstruktur gut durchdacht sein muss. Sie lohnt sich nur, wenn der organisatorische Aufwand durch steuerliche oder strategische Vorteile aufgewogen wird.

  | Warum zahlt eine Holding so wenig Steuern?

Der wichtigste Steuervorteil der Holding ergibt sich aus § 8b des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Demnach bleiben 95 % der Gewinne aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften steuerfrei (z. B. bei Gewinnausschüttungen oder Veräußerungsgewinnen).

Die übrigen 5 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und werden regulär besteuert. Der Vorteil greift erst, nachdem die Tochter-GmbH ihren Gewinn bereits regulär versteuert hat.

In zwei Fällen spart man mit der Holding Steuern: 1. Wenn die Tochtergesellschaft Gewinn an die Holding ausschüttet. 2. Wenn die Holding Anteile der Tochtergesellschaft verkauft. In beiden Fällen werden nur auf 5 % des Gewinns Körperschaftsteuer erhoben.
Bei Gewinnausschüttung und Veräußerungsgewinnen lassen sich mit der Holding Steuern sparen.

In zwei Fällen sind also nur 5 % des Gewinns steuerpflichtig:

  1. Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft: Die Tochter zahlt ihren nach Steuern verbleibenden Gewinn an die Holding aus. Dort sind 95 % steuerfrei, 5 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.
  2. Veräußerungsgewinne: Die Holding verkauft Anteile an einer Tochterfirma (z. B. an einen Investor) und macht dabei Gewinn. Auch hier sind 95 % steuerfrei.

Gewerbesteuer bei der Holding

Auch bei der Gewerbesteuer gibt es für Holding-GmbHs steuerliche Vorteile, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Für Gewinnausschüttungen gilt: Wenn die Holding dauerhaft mindestens 15 % der Tochterfirma besitzt, kann sie 95 % der Ausschüttung von der Gewerbesteuer abziehen (§ 9 GewStG).

Auch Veräußerungsgewinne können zu 95 % von der Gewerbesteuer befreit werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Beteiligung mindestens ein Jahr bestand und mindestens 15 % betrug.

Steuern sparen durch die Holding: Rechenbeispiel

Ob eine Holdingstruktur in der Praxis wirklich Steuern spart, hängt vom Gewinnvolumen und der geplanten Verwendung des Gewinns ab.

Besonders deutlich wird das bei einem direkten Vergleich: Gewinnausschüttung bei einer einfachen GmbH vs. Ausschüttung bei einer thesaurierenden Holding-GmbH vs. Gewinnausschüttung über Holding an Gesellschafter.

In den Rechenbeispielen wurden folgende Annahmen getroffen:

  • Die Gewerbesteuer liegt pauschal bei 14,35 %.
  • Bei Ausschüttungen an natürliche Personen fällt Abgeltungsteuer inkl. Soli mit 26,375 % an.
  • Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt.

Szenario 1: 100.000 € Gewinn

  Einfache GmbH Thesaurierende Holding Ausschüttung über Holding an Gesellschafter
Gewinn vor Steuern 100.000 € 100.000 € 100.000 €
Steuern auf Tochter-Ebene 30.175 € 30.175 € 30.175 €
Steuer auf Holding-Ebene - 1.053 € 1.053 €
Verbleib in GmbH/Holding 69.825 € 68.772 € -
Steuer auf Gesellschafter-Ebene 18.417 € - 18.144 €
Gesamtsteuerlast 48.592 € 31.228 € 49.372 €

Bei der klassischen GmbH zahlt das Unternehmen zunächst rund 30 % Steuern auf den Gewinn (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer). Der verbleibende Gewinn wird anschließend direkt an die Gesellschafter ausgeschüttet.

Diese Ausschüttung unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Am Ende bleiben von 100.000 € Gewinn rund 51.400 € netto beim Gesellschafter.

Bei der thesaurierenden Holding wird der Gewinn ebenfalls in der Tochter-GmbH versteuert. Anschließend wird er an die Muttergesellschaft (Holding-GmbH) ausgeschüttet. Dort sind 95 % dieser Ausschüttung steuerfrei, nur 5 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.

Diese werden erneut mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer belastet. Der Gewinn verbleibt vollständig in der Holding (deshalb fallen keine Steuern auf Gesellschafter-Ebene an).

Diese Struktur ist steuerlich besonders günstig, wenn der Gewinn im Unternehmen bleiben und z. B. für Beteiligungen oder Investitionen genutzt werden soll.

Bei der Ausschüttung über die Holding an den Gesellschafter fällt hingegen die übliche Abgeltungsteuer an. Die Tabelle zeigt deshalb sowohl die steuerliche Belastung auf Ebene der Holding (1.053 €) als auch die Abgeltungsteuer auf die Ausschüttung (18.144 €).

Am Ende bleiben rund 50.600 € privat verfügbar. Somit ist die Steuerlast sogar leicht höher als bei der einfachen GmbH.

Fazit: Bei 100.000 € Gewinn ist die Steuerlast bei der thesaurierenden Holding fast 20.000 € niedriger als bei den anderen beiden Modellen.

Szenario 2: 200.000 € Gewinn

  Einfache GmbH Thesaurierende Holding Ausschüttung über Holding an Gesellschafter
Gewinn vor Steuern 200.000 € 200.000 € 200.000 €
Steuern auf Tochter-Ebene 60.350 € 60.350 € 60.350 €
Steuer auf Holding-Ebene 2.107 € 2.107 €
Verbleib in GmbH/Holding 139.650 € 137.543 €
Steuer auf Gesellschafter-Ebene 36.834 € 36.292 €
Gesamtsteuerlast 96.784 € 62.457 € 98.749 €

Bei der klassischen GmbH fallen zunächst wie in Szenario 1 rund 30 % Steuern auf den Gewinn an. Die Ausschüttung an den Gesellschafter wird ebenso mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag besteuert. Bei dem Gesellschafter kommen 103.200 € netto an.

In diesem Szenario wird der Steuervorteil bei der thesaurierenden Holding deutlicher: Die Gesamtsteuerlast beträgt nur 62.457 €, es bleiben 137.543 € übrig.

Bei der Ausschüttung über die Holding an den Gesellschafter fällt hingegen wieder die Abgeltungsteuer an. Am Ende bleiben rund 101.250 € privat verfügbar.

Damit liegt die Steuerlast wieder leicht über der einfachen GmbH. Der Vorteil der Holdingstruktur kehrt sich in diesem Fall in einen kleinen Nachteil um.

Fazit: Je höher der Gewinn, desto größer der Vorteil einer Holding – aber nur, wenn der Gewinn im Unternehmen verbleibt. Bei direkter Ausschüttung an eine natürliche Person lohnt sich die Struktur nicht.

  | Für wen lohnt sich eine Holding?

Eine Holdingstruktur lohnt sich vor allem für Unternehmer, die Gewinne reinvestieren, Unternehmensteile verkaufen oder eine Nachfolge regeln wollen. In diesen Fällen lassen sich deutliche Steuerersparnisse erzielen und die Unternehmensstruktur effizient steuern.

Konkret lohnt sich die Holding für:

  • Unternehmer mit Wachstumsstrategie: Wer mehrere Geschäftsbereiche aufbauen, Beteiligungen zukaufen oder Unternehmen aufspalten möchte, profitiert von der klaren Trennung zwischen operativem Geschäft und Beteiligungsebene.
  • Gesellschafter mit Verkaufsabsicht: Wird ein Unternehmensteil verkauft, bleibt der Veräußerungsgewinn auf Ebene der Holding weitgehend steuerfrei.
  • Unternehmer mit Reinvestitionsplänen: Gewinne, die von der Tochter an die Holding ausgeschüttet werden, können dort nahezu steuerfrei "geparkt" und für neue Investitionen genutzt werden.
  • Familienunternehmen und Nachfolgeplaner: Anteile an einer Holding lassen sich einfacher übertragen als operative Unternehmen.

Gleichzeitig ist eine Holding mit Aufwand verbunden: Gründungskosten, doppelter Buchhaltungsaufwand und zusätzlicher Abstimmungsbedarf.

Deshalb eignet sich eine Holding in der Regel nicht für:

  • Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige: Hier übersteigt der Verwaltungsaufwand die Vorteile.
  • Unternehmer ohne Ausschüttungen oder Verkäufe: Wer Gewinne im Unternehmen belässt und keine Beteiligungen verkaufen oder reinvestieren will, profitiert kaum von den steuerlichen Vorteilen.
  • Start-ups in der Anfangsphase: Junge Unternehmen benötigen einfache, kostengünstige Strukturen.
  • Unternehmen mit nur einem Geschäftsbereich: Wenn keine organisatorische Trennung oder Beteiligungsstruktur erforderlich ist, bietet eine Holding keinen zusätzlichen Mehrwert.

Ob sich eine Holding lohnt, hängt also davon ab, ob der Nutzen die zusätzlichen Kosten und den Aufwand rechtfertigen.

Einzelunternehmen in Holding umwandeln: Wann sich das lohnt

Auch Einzelunternehmer können von einer Holdingstruktur profitieren: Wenn Gewinne nicht entnommen, sondern langfristig reinvestiert werden sollen, kann die Umwandlung in eine GmbH-Holding-Struktur steuerlich vorteilhaft sein.

Gleiches gilt bei Verkaufsabsichten oder geplanter Unternehmensnachfolge. In diesen Fällen lohnt sich die Umstrukturierung trotz zusätzlicher Kosten und Formalitäten.

Voraussetzung ist, dass das Einzelunternehmen vorab in eine GmbH überführt und in die Holding eingebunden wird. Ohne konkrete Reinvestitions- oder Exitpläne hingegen überwiegt der Aufwand.

  | Holding gründen: Kosten und Aufwand

Mit der Gründung einer Holding entstehen zusätzliche Strukturen, Pflichten und Kosten. Sowohl einmalig als auch laufend. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, eine Holding umzusetzen:

1. Neugründung einer Holding

Bei einer Neugründung werden die Strukturen von Beginn an vollständig geplant und umgesetzt. Dadurch lässt sich die Struktur steuerlich und organisatorisch sauber etablieren.

Die Gründung erfolgt typischerweise in folgenden Schritten:

  1. Konzept und Beteiligungsverhältnisse festlegen: Zunächst wird geklärt, welche Gesellschaften gegründet werden sollen, welche Aufgaben sie übernehmen und wie die Beteiligungen verteilt werden. Die Holding wird dabei als Muttergesellschaft mit mindestens einer Tochtergesellschaft vorgesehen.
  2. Gründung der Holding-GmbH: Die Holding wird als eigenständige GmbH gegründet. Hierzu gehören unter anderem ein Notartermin, eine Satzung und der Handelsregistereintrag. Wie man eine GmbH gründet, haben wir detailliert in unserem Ratgeber dargelegt.
  3. Gründung der Tochter-GmbHs: Parallel oder nachgelagert werden die operativen Gesellschaften gegründet. Die Holding tritt hier als alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter auf.
  4. Eröffnung von Geschäftskonten: Für jede GmbH wird ein separates Geschäftskonto benötigt. Auch hier ist die klare Trennung Teil der Struktur.
  5. Steuerliche Anmeldung und Beratung: Die steuerliche Gestaltung sollte von Anfang an gut durchdacht sein, damit Gewinnausschüttungen zwischen Tochter und Holding später möglichst steuerfrei bleiben. Auch wenn die Holding der Tochterfirma Leistungen berechnet (z. B. für Verwaltung oder Finanzierung), muss das steuerlich sauber geregelt werden. Deshalb ist eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerexperten sinnvoll.

Wer von Anfang an mit dieser Struktur startet, spart sich spätere Umstrukturierungskosten. Dafür ist die Kapitalbindung und der organisatorische Aufwand von Beginn an höher.

2. Nachträgliche Umstrukturierung in eine Holding

Die meisten Unternehmer starten mit einer einzelnen GmbH. Wächst das Geschäft oder sollen steuerliche Vorteile genutzt werden, lässt sich die Struktur nachträglich in eine Holding umwandeln.

So geht man dazu Schritt-für-Schritt vor:

  1. Gründung einer Holding-GmbH: Zunächst wird eine neue GmbH gegründet, die später als Mutterunternehmen fungiert. Der Unternehmer ist Gesellschafter dieser neuen Holding-GmbH.
  2. Übertragung der Anteile an der operativen GmbH: Der Unternehmer überträgt seine Anteile an der bestehenden GmbH auf die neu gegründete Holding-GmbH. Diese kann steuerneutral erfolgen, wenn sie nach den Vorgaben des § 20 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) gestaltet wird. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Anteile zum Buchwert eingebracht werden. Die Holding muss die eingebrachten Anteile grundsätzlich sieben Jahre lang halten. Eine vorzeitige Veräußerung ist zwar möglich, führt aber zur nachträglichen anteiligen Besteuerung der stillen Reserven: Für jedes vollendete Jahr innerhalb der Sieben-Jahres-Frist reduziert sich die steuerpflichtige Aufdeckung um ein Siebtel.
  3. Steuerliche Prüfung und Anmeldung: Damit die Einbringung wirklich steuerneutral bleibt, muss sie in der Steuererklärung korrekt ausgewiesen und dem Finanzamt mit den notwendigen Unterlagen angezeigt werden. Das sollte in enger Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgen.
  4. Notarielle Beurkundung und Handelsregistereintrag: Die Anteilsübertragung muss notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.

Wer die Umstrukturierung also sorgfältig plant und rechtlich sowie steuerlich korrekt umsetzt, kann eine bestehende GmbH problemlos und ohne sofortige Steuerlast in eine Holding einbinden.

Kosten der Holding-Gründung im Überblick

In beiden der oben geschilderten Fälle entstehen Kosten. Die folgende Tabelle zeigt, womit Unternehmer bei einer Neugründung und einer Umstrukturierung jeweils rechnen müssen. Achtung: Die Kosten sind geschätzt und können je nach Einzelfall stark variieren.

Kostenpunkt Neugründung (Holding-GmbH + Tochter-GmbH) Umstrukturierung
Notarkosten Holding: 800-1.200 € Anteilsübertragung: 400-600 €
Tochter: 800-1.200 €
Handelsregistereintrag Holding: 150-200 € Eintragsänderung: 150-200 €
Tochter: 150-200 €
IHK-Anmeldegebühr Holding: 150-300 € 150-300 €
Tochter: 150-300 €
Stammkapital Holding: min. 12.500 € zur Eintragung 0 € (bei Übertragung der Geschäftsanteile als Sacheinlage)
Tochter: min. 12.500 € zur Eintragung
Gewerbeanmeldung und Transparenz-
register
Holding: 50-100 € 50-100 €
Tochter: 50-100 €
Steuer- und Rechtsberatung Holding: 1.500-3.000 € 2.000-3.500 €
Tochter: 1.500-3.000 €
Gesamt 30.000-34.600 € 2.750-4.700 €

Bei einer Neugründung fallen alle Gründungs- und Verwaltungs­kosten für zwei Gesellschaften an: einmal für die Holding-GmbH und noch einmal für die operative Tochter-GmbH.

Bei der Umstrukturierung wird dagegen nur eine neue Holding-GmbH gegründet und die Anteile der bestehenden GmbH übertragen. Es fallen daher nur einmalig Notar- und Registerkosten, einmal IHK-Gebühr sowie Umwandlungsberatung an.

Zudem wird keine Bareinlage benötigt: Die Anteile der Tochter-GmbH dienen als Sacheinlage – also als Vermögenswert, der im Rahmen einer sogenannten Sachgründung anstelle von Geld eingebracht wird.

Tipp

Alles über Kosten und Dauer der GmbH-Gründung erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Was kostet die GmbH-Gründung?

  | Praxisfragen zur Holding-GmbH

Wer darf eine Holding gründen?

Grundsätzlich darf jede volljährige, geschäftsfähige Person eine Holding gründen, allein oder mit anderen. Auch bestehende Unternehmen können beteiligt sein. Minderjährige dürfen Gesellschafter werden, wenn die Eltern zustimmen und das Familiengericht die Beteiligung genehmigt.

Wer haftet bei einer Holding?

Bei einer Holding haftet jede Gesellschaft nur mit ihrem eigenen Vermögen. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihrer Einlage. Eine persönliche Haftung entsteht nur, wenn sie z. B. als Geschäftsführer Pflichten verletzen oder freiwillig Bürgschaften übernehmen.

Wie bekommt man Geld aus einer Holding?

Das Geld kann über eine Gewinnausschüttung von der Holding-GmbH an den Gesellschafter fließen. Dabei fällt Abgeltungsteuer an. Alternativ kann die Holding dem Gesellschafter ein Gehalt zahlen, wenn er dort angestellt ist. Beide Wege sind steuerpflichtig.

Wie viel Steuern zahlt man bei der Ausschüttung aus einer Holding?

Wird der Gewinn von der Holding an den Gesellschafter ausgeschüttet, fällt in der Regel Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % plus Solidaritätszuschlag an. Das sind insgesamt ca. 26,4 % (ggf. abzüglich Freibeträge wie Sparer-Pauschbetrag).

Was kostet es, eine Holding wieder aufzulösen?

Die Auflösung einer Holding-GmbH kostet in der Regel bis zu 5.000 € für Notar, Handelsregister, Steuerberatung und Pflichtveröffentlichungen. Je nach Vermögen und Aufwand kann es auch mehr werden. Bei Liquidation über drei Jahre fallen zusätzliche Buchhaltungs- und Verwaltungskosten an.

Was ist der Unterschied zwischen einer Holding und einer GmbH & Co. KG?

Eine Holding ist eine Unternehmensstruktur, die Anteile an anderen Firmen hält. Sie kann jede Rechtsform haben, zum Beispiel eine GmbH. Eine GmbH & Co. KG ist dagegen eine konkrete Rechtsform: eine Kommanditgesellschaft, bei der die Haftung durch eine GmbH als Komplementärin begrenzt wird. Sie eignet sich eher für den Mittelstand und ermöglicht steuerliche Vorteile auf Ebene der Gesellschafter, während eine Holding vor allem der strategischen Steuerung und steueroptimierten Vermögensstruktur dient.

Ist eine Holding oder eine Stiftung besser?

Für Steuervorteile ist eine Holding meist besser geeignet: Sie ermöglicht fast steuerfreie Ausschüttungen und Verkäufe. Eine Stiftung dient eher dem langfristigen Vermögenserhalt und unterliegt strengeren Regeln. Für Unternehmer mit aktiver Geschäftstätigkeit ist die Holding oft die praktischere Lösung. Denn um die steuerlichen Vorteile der Stiftung nutzen zu können, ist spezialisiertes Know-how gefragt. Eine Steuerberatung ist hier unerlässlich.

  | Unser Fazit

Die Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Organisationsstruktur. Sie wird meist als GmbH gegründet, die Anteile an Tochter-GmbHs hält. Je nach Zweck unterscheidet man verschiedene Arten von Holdings:

  • Finanzholding: Hält Anteile an anderen Unternehmen ausschließlich zur Kapitalbeteiligung.
  • Managementholding: Steuert die Tochtergesellschaften aktiv strategisch.
  • Vermögensverwaltende Holding: Bündelt Beteiligungen, Immobilien oder andere Vermögenswerte und verwaltet sie steueroptimiert.

Die Holding lässt sich gezielt von Grund aus aufbauen. Hierbei fallen für jede Gesellschaft separate Gründungskosten an.

Günstiger ist es, wenn bereits eine Gesellschaft besteht. Diese lässt sich in eine Holding umstrukturieren.

Wer mit einer GmbH starten will, kann das unkompliziert mit einem Gründungspaket tun.

GmbH-Gründungspaket sichern
Rundum-Service mit den Gründungspaketen
GmbH-Gründungspaket

Gesellschaftsvertrag, Eintrag im Handelsregister, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - nur einige Dinge, die bei der Gründung einer GmbH abzuarbeiten sind. Mit dem GmbH-Paket erhalten Sie umfangreiche Unterstützung.

Angebot einholen
UG-Gründungspaket

Auch als kleine Schwester der GmbH erfordert die UG eine ganze Reihe formaler Schritte. Vom Gesellschaftsvertrag bis zur Eröffnungsbilanz nehmen Ihnen die Experten mit dem Gründungspaket viel Arbeit ab.

Angebot einholen
War der Artikel hilfreich?

Als Gründer, Selbstständiger oder Unternehmer weißt du, wie wichtig passgenaue Inhalte sind. Hilf uns, diese auch in Zukunft zu liefern, indem du uns bewertest.

Autor: Daniel Sorge
Experte Rechtsformen
Daniel Sorge, SEO-Redakteur und verantwortlich für Rechtsformen auf für-gründer.de

Daniel Sorge hat sich bereits als Werkstudent redaktionell mit Finanzthemen auseinandergesetzt. Als SEO-Redakteur ist er bei Für Gründer einerseits dafür verantwortlich, dass möglichst viele Gründungsinteressierte die kostenlosen Inhalte über Google erreichen. Andererseits verfasst er auch selbst Beiträge: rund um das Thema Rechtsformen.