Ladenausstattung für Ihre Existenzgründung

Als Inhaber einer Gaststätte, eines Lokals oder eines Ladengeschäfts benötigen Sie eine größtenteils andere Geschäftseinrichtung als Unternehmer, die hauptsächlich in Büroräumen arbeiten.

Gründer mit eigenem Ladenlokal – ob Friseurladen, Goldschmiede, Kaffeehaus, Klamottenladen oder anderen Geschäftsidee – sollten sich schon während der Planung mit dem Thema Ladenausstattung auseinandersetzen, da die Ladenausstattung Ihr Aushängeschild und oft hohe Investitionen darstellt.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Bedeutung der Ladenausstattung

Zur Ladenausstattung gehört je nach Geschäftszweig jede Art von Mobiliar und Einrichtungsgegenständen sowie Utensilien, die dem Geschäftsbetrieb dienen. Beispielsweise gehören Kleiderbügel, Einkaufswagen, Körbe, Vitrinen, Schaufensterfiguren, Kassen, Theken, Telefonanlagen usw. zur Ladenausstattung. Ferner soll die Ladenausstattung nicht nur zur Geschäftsabwicklung sondern auch zur Präsentation der Waren für Ihre Kunden dienen. Somit ist die Ladenausstattung auch als eine Art Marketinginstrument zu sehen. Die Ladenausstattung vermittelt den ersten Eindruck Ihres Unternehmens auf den Kunden. Somit stellt die Ladenausstattung für Sie als Unternehmer auch eine Visitenkarte dar.

Jeder Existenzgründer, der eine Geschäftsidee mit persönlichem Kundenverkehr umsetzen möchte, sollte sich bereits zu Beginn Gedanken über seine Ladenausstattung machen. Bei einer möglichen Unternehmensübernahme z.B. durch Nachfolge ist es wichtig, die bestehende Ladenausstattung richtig zu bewerten, um ggf. notwendigen Investitionsbedarf zu ermitteln.

Auch die steuerliche Behandlung der Ladenausstattung ist nicht ganz unerheblich, da die Ladenausstattung zum Betriebsvermögen gehört. In den meisten Fällen wird die Ladenausstattung auf der Aktivseite der Bilanz unter den Oberbegriff „Betriebs- und Geschäftsausstattung" verbucht.

Ladenausstattung: Standard oder maßgeschneidert?

Ob Sie sich als Existenzgründer für eine Standard- oder maßgeschneiderte Lösung im Bezug auf die Ladenausstattung entscheiden, hängt primär von der Branche ab, in der Sie sich selbstständig machen. Wichtig ist nur, dass Sie so früh wie möglich die Ladenausstattung bei der Entwicklung Ihrer Geschäftsidee einbeziehen und die Ladenausstattung ein Bestandteil der Ausarbeitung Ihres Businessplans berücksichtigt wird.

Wenn Sie sich mittels eines Franchisesystems selbstständig machen, haben Sie als Existenzgründer keinen großen Einfluss auf die Ladenausstattung. Allerdings ist die Ladenausstattung bei Franchisekonzepten in der Regel sehr kostspielig. Den Preis für die notwendige Ladenausstattung bestimmt nämlich der Franchisegeber. Die Ladenausstattung gehört bei den Franchisesystemen zur Corporate Identity. Der Wiedererkennungswert von beispielsweise McDonald‘s, Obi oder Body Shop ist nicht zuletzt der identischen Ladenausstattung zu verdanken.

Auch Existenzgründern, die als Nachfolger in einem Unternehmen beginnen oder Gründer, die ein bestehendes Unternehmen kaufen, müssen mit der bereits vorhandenen Ladenausstattung vorliebnehmen. Allerdings sind bei diesen Fällen der Existenzgründung die Bewertung sowie die steuerliche Behandlung der Ladenausstattung relevant.

In anderen Branchen wie beispielsweise der Gastronomie stellen die Brauereien auch gerne die Ladenausstattung bereit. Dafür muss man dann aber das Bier auch zu einem bestimmten Zeitraum für einen bestimmten Preis abnehmen. In diesem Fall ist auch die Standardvariante der Ladenausstattung gesetzt.

Alle anderen Ladeninhaber mit einer Geschäftsidee mit Verkaufsfläche sollten sich über eine individuelle Lösung bei der Ladenausstattung Gedanken machen, um sich eindeutig von der Konkurrenz abzusetzen. Für die maßgeschneiderte Lösung sollten Sie diverse Spezialisten für Ladenausstattung konsultieren. Vom Innenarchitekt über den Dekorateur können Sie sich fachkundig beraten lassen und gemeinsam mit den verschiedenen Dienstleistern Ihre kreativen Ideen entwickeln und umsetzen. Sicherlich ist diese Herangehensweise nicht die günstigste Art der Beschaffung Ihrer Ladenausstattung, sie wird sich aber bestimmt auszahlen. Selbstverständlich kann man auch im Secondhand-Bereich fündig werden und sein Geschäft mit gebrauchter Ladenausstattung einrichten.

Ladenausstattung: steuerliche Aspekte

Ladenausstattung mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 1.000 Euro fallen unter die Bezeichnung "geringwertige Wirtschaftsgüter". Ladenausstattung zwischen 150,01 Euro und 410 Euro können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung vollständig abgesetzt werden. Gegenstände der Ladeneinrichtung mit einem Wert bis zu 1.000 Euro können aber auch in einem Sammelposten im Anlagekonto gebucht werden. Die Posten der Ladenausstattung im Sammelposten wird dann über fünf Jahre abgeschrieben. Beide Methoden können allerdings nicht parallel genutzt werden. Für die Ladenausstattung mit einem höheren Anschaffungs- oder Herstellungswert ist die Höhe der Abschreibung abhängig von der technischen Nutzungsdauer. Im Normalfall gilt bei der Ladenausstattung eine achtjährige Abschreibungsperiode. Damit kann der Kauf der Ladenausstattung steuerlich senkend auf den Gewinn wirken.   

Bei der Abschreibung Ihrer Ladenausstattung ist die lineare Abschreibungsmethode zu wählen, die degressive Abscheibung ist nicht mehr möglich. Dazu können Sie als Existenzgründer auch einen Steuerberater befragen. Der steuerliche Aspekt spielt auch bei der Frage, ob ich meine Ladenausstattung lease oder direkt kaufe, eine wichtige Rolle.

Tipp

Wie lange dürfen Ladeneinrichtungen abgeschrieben werden? Mit Abschreibungstabellen finden Sie eine Antwort auf diese Frage.

AfA-Tabellen

Fragestellungen

Bei der Ladenausstattung von Gaststätten, Bars, Geschäften oder Hotels gilt es besonders große Sorgfalt walten zu lassen. Schließlich ist das Ambiente ein wichtiger Bestandteil dabei, den Kunden zum Kauf zu animieren. Somit sollten Sie auf folgende Dinge achten:

  • Welches Image wollen Sie mit Ihrer Ladenausstattung transportieren? Dies wird auch durch Ihre Einrichtung, die ausgewählten Möbel, Tapeten oder Bilder auf den Kunden übertragen.
  • Welchen Vorlieben bei der Ladenausstattung haben Ihre Zielkunden, was kommt deren Design- oder Einrichtungsvorlieben besonders nah? In welcher Umgebung und Ladenausstattung fühlen sich die Kunden wohl?
  • Legen Sie anhand der Liquiditäts- und Finanzplanung ein Budget für die Ladenausstattung fest.
  • Machen Sie eine Liste von Dingen für Ihre Ladenausstattung, die Sie brauchen und erstellen Sie eine Rangfolge.
  • Wenn möglich, können Sie auch gebrauchte Dinge für Ihre Ladenausstattung kaufen - dies geht allerdings natürlich nicht, wenn der Kunde oder Gast Top-Qualität bei Ihnen erwarten soll.
  • Prüfen Sie die Möglichkeit eines Leasings der Ladenausstattung. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, einen Kaffeevollautomaten für Ihr Ladengeschäft zu leasen.
  • Sie brauchen am Anfang eventuell auch noch nicht gleich sämtliche Gegenstände, sondern können mit der Zeit Teile der Ladenausstattung dazu kaufen.

Ladenausstattung Checkliste: Gastronomie

Im Folgenden sehen sie einen kleinen Einblick in die benötigten Gegenstände, die zur grundlegenden Ladenausstattung in der Gastronomie gehören. Allerdings ist zu beachten, dass eine komplette Ladenausstattung weit über die genannten Artikel hinausgeht.

  • Mobiliar und Anrichten
  • Küchengeräte wie Herd, Kühlschrank, Kaffeevollautomat und Gefriertruhe
  • Barbedarf wie Zapfanlage, Flaschenhalter, Cocktail-Zubehör, Shaker, Untersetzer und Eiswürfelmaschine
  • Gläser aller Art für jedes Getränk
  • Geschirr und Besteck
  • Buffetpräsentationen wie Getränkespender und Warmhaltegeräte, falls notwendig
  • Dekoration wie Tischdecken, Kerzen und Bilder
  • Abtropfmatten, Gläserreinigung, Reinigungsmittel und Spülkörbe
  • Kassen bzw. Kassensysteme
  • Speise- und Cocktail-Karten, Tageskarten und Tafeln bzw. Aufsteller
  • Geldbörsen, Kellnermesser, Servicestationen, Tabletts und Zettelspießer für den Service
  • Tellerstapel-Systeme, Thermo-Transportbehälter, Transportboxen und -wagen
  • Zusätzliches wie Staubsauger oder Ventilatoren

Man erkennt schnell, dass man an eine Reihe von Dingen denken muss, wenn man einen Laden ausstatten möchte. Je nach Lokal, Restaurant oder Bar müssen etwaige Details beachtet werden.

Hygiene

Im Bereich Hygiene sind viele wichtige Dinge zu beachten, denn hier gibt es gesetzliche Bestimmungen, die einzuhalten sind. Ist dies nicht der Fall, droht die Schließung.

  • Leise und geruchsdichte Tretabfalleimer aus Stahl
  • Händetrockner sowie Seifen-, Handtuch- und Toilettenpapier-Spender
  • Schwämme, Lappen und Reinigungsmittel

Ladenausstattung im Finanzplan

Die Ladenausstattung ist Teil der Geschäftsausstattung und muss somit in den Gründungskosten berücksichtigt werden. Die <link businessplan-vorlage gruendungskosten _blank external-link-new-window und investitionen>Gründungskosten als Teil des Kapitalbedarfs eines Existenzgründers werden in den <link businessplan-vorlage finanzplan-erstellen _blank für den>Finanzplan für den Businessplan übernommen. Achten Sie darauf, dass einige Kosten direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung fließen während die Investitionen in das Umlauf- oder Anlagevermögen kommen und über die Zeit abgeschrieben werden.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.