Mitarbeiterbeteiligung: mehr Identifikation mit dem Unternehmen

Die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen sind verlockend, gerade für Start-ups. Mitarbeiter fühlen sich besonders mit dem Unternehmen verbunden und sind sehr um eine Produktivitätssteigerung bemüht - und das obwohl sie anfangs eher gering bezahlt werden. Die Idealvorstellung ist: volle Motivation bei geringen Personalkosten.

Allerdings ist Mitarbeiterbeteiliung nicht gleich Mitarbeiterbeteiligung. Es gibt verschiedene Modelle, die sich unterschiedlich gut eignen und teilweise aufwendige juristische Vorgänge voraussetzen.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Wenn Mitarbeiter zu Mit-Unternehmern werden

Der Wettbewerb um Fachkräfte lässt nicht nach. Im Gegenteil kann man sogar davon ausgehen, dass er weiter zunimmt. Wie will man da als Start-up, das möglicherweise zwar hoch innovativ, aber gering kapitalisiert ist, gut ausgebildete Mitarbeiter anwerben, obwohl man nur sehr niedrige Gehälter zahlen kann? Eine Antwort auf diese Frage bietet die Mitarbeiterbeteiligung.

Hierbei profitieren Mitarbeiter durch eine finanzielle Beteiligung am Unternehmen an der Wertentwicklung des Start-ups. Über die Mitarbeiterbeteiligung kann eine dauerhafte Bindung, geprägt von Loyalität und gegenseitigem Vertrauen, aufgebaut werden, die Mitarbeiter vor allem in der hektischen Anfangszeit über wenig Lohn und lange Arbeitszeiten hinwegtröstet. Denn sie verstehen sich durch die Mitarbeiterbeteiligung nicht mehr nur als „Mit-Arbeiter", sondern als „Mit-Unternehmer" oder gar „Mit-Eigentümer" des Unternehmens und sind bereit, sich langfristig an das Start-up zu binden und sich auf das gemeinsame Ziel, die Steigerung des Unternehmenswertes, zu konzentrieren.

Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen

Nicht jede Form der Mitarbeiterbeteiligung ist ein Garant für die ausnahmslose Hingabe und die Einwilligung des Mitarbeiters, sich beim Gehalt in der Anfangszeit einzuschränken, solange er nur irgendeine Mitarbeiterbeteiligung erhält. Diese Mitarbeiterbeteiligung muss attraktiv gestaltet sein und die Vorzüge für den Mitarbeiter erkennen lassen. Denn nicht alles, was den Gründer jetzt dazu motiviert, alles für den finanziellen Erfolg in einigen Jahren zu geben, motiviert auch den Mitarbeiter, der jetzt aber in den Sommerurlaub fahren oder eine neue Wohnung mieten will. Daher ist aus einer Vielzahl an möglichen Formen der Mitarbeiterbeteiligung die richtige Beteiligungsform auszuwählen, die erstens den Interessen des Gründers, zweitens den Zielen des Unternehmens und drittens auch den Wünschen des Mitarbeiters gerecht wird.

Der Begriff der Mitarbeiterbeteiligung beschreibt generell alle immateriellen und materiellen Formen der Teilhabe von Mitarbeitern an ihrem arbeitsgebendem Unternehmen.

  • Die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung meint die Mitbestimmung und Mitwirkung von Mitarbeitern am Unternehmensprozess.
  • Unter die materielle Mitarbeiterbeteiligung fallen die finanzielle Erfolgsbeteiligung und die Kapitalbeteiligung.

Mitarbeiterbeteiligung: Vorteile für Unternehmer

Das größte Hauptargument für eine Mitarbeiterbeteiligung heißt Motivation durch finanzielle Teilhabe. Mitarbeiter sind gerade dann motiviert, wenn sie von ihrem finanziellen Anteil am Unternehmen profitieren können. Weitere Schubkraft gewinnt die Mitarbeitermotivation, wenn sie mit einer immateriellen Mitarbeiterbeteiligung kombiniert wird. Gemeint sind die Chance zur aktiven Mitwirkung von Mitarbeitern und die Übernahme von Verantwortung im Unternehmen. Denn sobald Mitarbeiter nicht nur am finanziellen Erfolg beteiligt werden, sondern auch über die Geschäftsabläufe informiert und in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, erfahren sie, welche Möglichkeiten sie haben, um zu den Zielen der Geschäftsentwicklung noch besser beitragen zu können.

Mitarbeiter fühlen sich mit dem Unternehmen verbunden, weil sie im Erfolg oder Misserfolg ihre eigene Leistung sehen. Schließlich werden sie am Jahresende auch entsprechend belohnt. So verstehen Mitarbeiter sich auch als Unternehmer und sind noch stärker dazu bereit, sich den Betriebsabläufen zu widmen und ein Gefühl für betriebswirtschaftliche Faktoren zu entwickeln.

Die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung am wirtschaftlichen Erfolg erhöht letztendlich auch die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber und wird damit sogleich zu einem Wettbewerbsvorteil bei der Mitarbeitersuche. Gleichzeitig ermöglicht die Mitarbeiterbeteiligung dem Gründer niedrigere Personalkosten, die gerade in der Startphase einen großen Posten ausmachen können.

Erfolgsbeteiligung und Kapitalbeteiligung

Existenzgründer und Jungunternehmer müssen sich genau überlegen, welches der genannten Ziele - Motivation, Bindung, Identifikation, Kostenersparnis oder Attraktivität durch Erfolgsbeteiligung - besonders wichtig für sie ist. Ausgehend davon sollten sie die für sie richtige Form der Mitarbeiterbeteiligung auswählen. Denn insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung passt nicht jede Beteiligungsform zu jedem Start-up.

Bei der reinen Erfolgsbeteiligung erhält der Mitarbeiter einen Anteil vom Gewinn des Unternehmens. Konkret handelt es sich um eine erfolgsabhängige Zuwendung, die Bonus genannt wird und als variabler Gehaltsanteil zusätzlich zum fixen Gehalt gehandelt wird. Der Bonus wird in der Regel am Gewinn, Ertrag oder der Leistung des Unternehmens bemessen.

Die direkte Kapitalbeteiligung des Mitarbeiters kann entweder über Eigenkapital (Aktienoptionen, Gesellschaftsanteile), Fremdkapital (Mitarbeiterdarlehen) oder eine Mischform aus beidem (stille Beteiligung, Genussscheine, Wandelanleihen) erfolgen. Insgesamt geht es bei der Kapitalbeteiligung also darum, dass Mitarbeiter Geld im Unternehmen anlegen. Dieses Geld kann zur Verbesserung der Liquidität und der Eigenkapitalbasis des Unternehmens beitragen.

Alternative zur Kapitalbeteiligung am Unternehmen

Die Kapitalbeteiligung als Variante der Mitarbeiterbeteiligung lässt sich nur selten wirklich in einem Start-up umsetzten, da Mitarbeiter diese Beteiligung tatsächlich erwerben müssen. Das ist Mitarbeitern aber oft zu kostspielig. Schließlich können sie nicht sowohl für ein geringeres Gehalt arbeiten als auch noch selbst für einen in ferner Zukunft ungewissen Erfolg einzahlen. Mitarbeitern deshalb die Anteile günstiger zu überlassen, ist auch keine Lösung, da sie den Vorteil sofort versteuern müssen.

Selbst also dann, wenn Mitarbeitern ein vielfacher Gewinn in der Zukunft versprochen wird, löst das nur selten genügend Motivation aus. Wirklich sinnvoll ist diese direkte Beteiligung also nur für Mitarbeiter, die eigentlich Mitgründer des Unternehmens sind und zu gleichberechtigten Partnern gemacht werden sollen.

Da eine direkte Kapitalbeteiligung für Mitarbeiter also eher ungeeignet ist und die Auszahlung eines Bonus für manche Gründer zu wenig Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen auslöst, bietet sich eine weitere Variante der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung an. Gemeint ist eine Mitarbeiterbeteiligung durch Übertragung von Aktienoptionen oder Zeitwertpapieren, ohne dass der Mitarbeiter tatsächlich Kapital im Unternehmen anlegen muss.

Virtuelle Unternehmensanteile werden zu barem Geld

Wenn die Teilhabe am Erfolg in der Zukunft liegt, warum sollte dann nicht auch die Beteiligung am Unternehmen auf die Zukunft ausgerichtet sein? Ein auf die Zukunft des Unternehmens ausgerichtetes und in der Start-up-Praxis immer beliebter werdendes Instrument zur Mitarbeiterbeteiligung ist der Einsatz von „virtuellen Optionen", im Englischen „Virtual Stock Options" genannt.

Hier haben Mitarbeiter zwar keine laufenden Ansprüche auf den jährlichen Gewinn, wie zum Beispiel bei der stillen Beteiligung. Dafür bekommen Mitarbeiter eine Beteiligung am Unternehmenswert. Dies wird vor allem dann wichtig, wenn Gründer planen, ihr Unternehmen zu einem Exit zu führen und zu verkaufen. Mitarbeiter werden dann nur im Falle des Exits beteiligt, dafür aber großzügig. Darüber hinaus liefern Virtual Stock Options im Gegensatz zu den gängigen Beteiligungsmodellen nur geringe Informations- und Kontrollrechte sowie gar kein Mitspracherecht, ein weiterer Pluspunkt für Unternehmer.

So funktioniert es: Werden einem Mitarbeiter virtuelle Optionen in Höhe von 2 % überlassen, bekommt er beim erfolgreichen Unternehmensverkauf 2 % des Kaufpreises für das verkaufte Start-up. Der Mitarbeiter erhält also keine „echte" Beteiligung, sondern eine „virtuelle" Mitarbeiterbeteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens. Der Wert der Optionen richtet sich nach dem Verkaufserlös des Unternehmens.

Das Ganze folgt dem Grundprinzip, dass der Mitarbeiter seine virtuellen Optionen bzw. seinen virtuellen Anteil zum aktuellen Zeitpunkt gar nicht nutzen kann, sondern erst in der logischen Sekunde vor einem Exit. Die Höhe der Mitarbeiterbeteiligung durch Virtual Stock Options wird in der Regel anhand der Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters ermittelt und gegebenenfalls angepasst.

Tipp

Die Mitarbeiterbeteiligung zieht eine ganze Reihe an rechtlichen und steuerlichen Fragen nach sich, die Gründer einem Berater stellen sollten, bevor sie die Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen einführen. Wir empfehlen Ihnen den passenden Ansprechpartner.

Die ganze Welt der Mitarbeiterbeteiligung

Aber auch für all jene Gründer und Start-ups, die mit dem Gedanken spielen ein Modell der Mitarbeiterbeteiligung in ihrem Unternehmen einzuführen, aber nicht vorgesehen haben, das Jungunternehmen zu einem Exit zu führen, seien an dieser Stelle alle Varianten der Mitarbeiterbeteiligung vorgestellt.

Erfolgsbeteiligung
(mit Kapital)
Kapitalbeteiligung Sonstige Beteiligung

Gewinn

  • Ausschüttung
  • Bilanzgewinn
  • Substanzgewinn

Fremdkapital

  • Mitarbeiterdarlehen
  • Schuldverschreibungen

Aktienoptionen (Stock Options)

 

Ertrag

  • Wertschöpfung
  • Nettoertrag
  • Rohertrag
  • Umsatz

Eigenkapital

  • Belegschaftsaktien
  • GmbH-Anteile
  • KG-Anteile
  • Genossenschaftsanteile
Zeitwertpapiere

Leistung

  • Produktionsmenge
  • Produktivität
  • Kostenersparnis

Mischformen

  • stille Beteiligung
  • Genussrechte
  • Genussschein
  • indirekte Beteiligung
 

Weitere Arten der Mitarbeiterbeteiligung sind virtuelle Aktien (ohne Kapital) sowie virtuelle Optionen (ohne Kapital).

Für welche Rechtsform ist die Mitarbeiterbeteiligung geeignet?

Die Mitarbeiterbeteiligung ist nur bei Kapitalgesellschaften sinnvoll umsetzbar. Dazu gehören die AG, KGaA, GmbH sowie die UG. Die Aktiengesellschaft ist dabei durch die Handhabe mit Beteiligungsaktien besonders ideal auf die Mitarbeiterbeteiligung ausgelegt. Die AG ist also am besten für die Mitarbeiterbeteiligung geeignet. Allerdings kommt die Rechtsform der AG in vielen Fällen eher für größere Unternehmen als für junge Start-ups infrage.

Neben der Möglichkeit, in der AG die Mitarbeiterbeteiligung über Belegschaftsaktien oder Aktienoptionen zu regeln, kann man bei der GmbH einige GmbH-Anteile durch die stille Beteiligung abgeben. Hierbei werden Mitarbeiter allerdings zu Mitgesellschaftern. Die Aufnahme neuer Gesellschafter kann jedoch ein aufwendiger juristischer Vorgang sein.

Ebenso umständlich sind die sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Aspekte der Mitarbeiterbeteiligung an einem Unternehmen mit den Rechtsformen der Personengesellschaften GbR oder OHG. Hier wird von einer Mitarbeiterbeteiligung abgeraten.

Tipp

Existenzgründer, die ihre Mitarbeiter am Erfolg des Start-ups teilhaben lassen wollen, aber keine Mitarbeiterbeteiligung einführen möchten, können auch einfach einen Bonus gewähren. Wir erklären, wie es geht.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.