Als Unternehmer müssen Sie monatlich, pro Quartal oder jährlich eine Lohnsteueranmeldung machen und Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Für 2021 und für die Vorjahre bieten wir Ihnen hier die amtlichen Vordrucke und erläutern die neuen Regelungen. Dazu zählt insbesondere die BAV-Förderung, die Mitarbeiter mit kleinem Gehalt begünstigt.
Lohnabrechnung ist kompliziert. Mit einem professionellen Dienstleister sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler. Lassen Sie sich unverbindlich Angebote für die Lohnbuchhaltung erstellen.
Wer Arbeitnehmer beschäftigt, muss im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung regelmäßig die Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt durchführen. Ausgehend vom Gehalt des Arbeitgebers sowie seiner Steuerklasse, Religionszugehörigkeit und der Anzahl seiner Kinder, wird die Lohnsteuer berechnet, angemeldet und bezahlt. Hierfür behält der Arbeitgeber einen Teil vom Bruttogehalt ein. Anmeldung und Zahlung der Lohnsteuer erfolgen zum jeweils 10. des Monats, der auf den aktuellen Monat bzw. das aktuelle Quartal oder Jahr folgt (Folgemonat)
Voll durchstarten mit der Unternehmensgründung! Jetzt die Lohn- und Gehaltsabrechnung an Profis auslagern.
Jetzt Angebot einholenUm die Lohnsteueranmeldung im Detail zu verstehen, laden Sie sich am besten die amtlichen Vorlagen für 2019 und 2020 herunter. Dort finden Sie die relevanten Daten. Neu seit der Lohnsteueranmeldung 2018 ist sind die Angaben zur BAV-Förderung. Als erstes geben Sie die administrativen Daten ein:
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen das Rechenschema für die Lohnsteueranmeldung.
Berechnung der Lohnsteueranmeldung | Erläuterung | |
Einbehaltene Lohnsteuer | ||
- | Kindergeld | Kommt dem Arbeitnehmer zugute |
- | Kürzungsbetrag Besatzungsmitglieder Handelsschiffe | |
- | BAV - Förderbetrag | Neu seit 2018! |
= | Summe | |
+ | Solidaritätszuschlag | Wird dem Arbeitnehmer abgezogen |
+ | Kirchensteuer | |
= | GESAMTBETRAG |
Die amtlichen Formulare finden Sie hier:
Die Daten übermitteln Sie über die ELSTER-Schnittstelle. Darüber geben Sie jede Daten ein, die Sie auch im Formular ausfüllen werden. Alternativ verwenden Sie eine Software für die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die über eine ELSTER-Schnittstelle verfügt.
Seit einigen Jahren gibt es den BAV-Förderbetrag. Er kommt Geringverdienern zugute, die maximal 2.200 € pro Monat verdienen. Die Förderung beträgt 30 % des Arbeitgeberbeitrags für den jeweiligen Mitarbeiter, wenn diese Arbeitgeberbeiträge in einer Spanne zwischen 240 € und 480 € liegen. Der Mitarbeiter erhält also dadurch mindestens 72 € und höchstens 144 €.
Für die Lohnsteueranmeldung geben Sie die Anzahl der Mitarbeiter ein, die eine BAV-Förderung erhalten, sowie den Gesamtbetrag der BAV-Förderung.
Wovon hängt es ab, ob Sie die Lohnsteuer monatlich, pro Quartal oder jährlich zahlen? Die Höhe der jährlichen Lohnsteuerzahlung ist ausschlaggebend. Folgende Tabelle zeigt Ihnen die Grenzwerte:
Gezahlte Lohnsteuer Vorjahr | Zahlung pro | Beispiel |
Mehr als 5.000 € | Monat | jeweils zum 10. des Folgemonats |
Zwischen 1.080 € und 5.000 € | Quartal | 10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar |
Unter 1.080 € | Jahr | 10. Januar |
Der genaue Abgabetermin hängt natürlich davon ab, ob der jeweils 10. des Folgemonats auf einen Werktag fällt. Fällt der Termin auf das Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist auf den darauffolgenden Werktag. Außerdem gilt bei Banküberweisung eine Schonfrist für die Zahlung von 3 Tagen. Das bedeutet, die Lohnsteueranmeldung muss zum 10. und der Zahlungseingang zum 13. des Folgemonats erfolgen.
Steuertermin | Letztmöglicher Zahlungstermin | Wer muss zahlen? |
10.01.2022 | 13.01.2022 | Monatszahler, Quartalszahler, Jahreszahler |
10.02.2022 | 15.02.2022 | Monatszahler |
10.03.2022 | 15.03.2022 | Monatszahler |
11.04.2022 | 14.04.2022 | Monatszahler, Quartalszahler |
10.05.2022 | 13.05.2022 | Monatszahler |
10.06.2022 | 15.06.2022 | Monatszahler |
11.07.2022 | 14.07.2022 | Monatszahler, Quartalszahler |
10.08.2022 | 15.08.2022 | Monatszahler |
12.09.2022 | 15.09.2022 | Monatszahler |
10.10.2022 | 13.10.2022 | Monatszahler, Quartalszahler |
10.11.2022 | 15.11.2022 | Monatszahler |
10.12.2022 | 15.12.2022 | Monatszahler |
10.01.2023 | 13.01.2023 | Monatszahler, Quartalszahler, Jahreszahler |
Zu den Terminen für die Zahlung der Lohnsteuer ist auch die Umsatzsteuer fällig. Sollten zu diesen Zahlungszeitpunkten Liquiditätsengpässe auftreten, sollten Unternehmer einen Überbrückungskredit beantragen.
Am Anfang einer Selbstständigkeit möchten Gründer am liebsten viele Verwaltungsaufgaben selbst machen, um Geld zu sparen. So auch im Bereich Lohnbuchhaltung. Tatsächlich gibt es heute spezialisierte Software für die Lohnbuchhaltung mit Modulen für die Lohnsteueranmeldung. Um den gesamten Bereich Lohnabrechnung im Haus durchzuführen braucht es allerdings umfangreiches Spezialwissen. In der Regel ist es daher besser, diesen Bereich an einen externen Spezialisten zu delegieren.
Die klassische Lösung dafür ist ein guter Steuerberater, der die Lohnabrechnung und damit auch die Lohnsteueranmeldung. Alternativ können Sie sich an spezialisierte Lohnbüros und Lohnabrechnungsdienstleister wenden.
Bei verspäteter Lohnsteueranmeldung und Zahlung müssen Sie Verspätungszuschläge zahlen. Diese Säumniszuschläge können bis zu 10 % der anzumeldenden Lohnsteuersumme ausmachen. Beträgt die Lohnsteuersumme 1.000 €, sind das immerhin 100 €. Wird Ihnen Vorsatz nachgewiesen, kann das sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Nach der Anmeldung haben Sie bei Banküberweisung 3 Tage Zeit, die Zahlung zu leisten. Empfehlenswert ist auch ein Bankeinzug. Sollte die Liquidität eng werden, hilft ein Überbrückungskredit.
Das Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, das an Ihrem Standort für Sie zuständig ist. Hat ein Unternehmen mehrere Standorte, kann es mehrere zuständige Finanzämter geben.
In der Regel wird die Lohnsteuer für jeden Mitarbeiter individuell berechnet. Daneben gibt es pauschale Steuersätze für Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte, beispielsweise:
Daneben gibt es Pauschsteuersätze für Essenszuschüsse, Reisekosten, Zuwendungen aus Betriebsveranstaltungen, Erholungsbeihilfen, Fahrtkostenzuschüsse oder Jobtickets. Die Regelungen in diesem Bereich sind vielfältig und knifflig, was dafür spricht, diesen gesamten Bereich an einen externen Dienstleister auszulagern.
Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es tatsächlich einen Arbeitgeberanteil. Der bezieht sich aber auf die Sozialversicherung, das heißt die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Mit der Lohnsteuer hat das nichts zu tun.
Welches Lohnabrechnungsprogramm passt zu Ihnen und Ihrem Unternehmen? Wir haben 8 Softwares verglichen.
Lohnprogramme vergleichenGrundsätzlich ist es gut, als Unternehmer und Arbeitgeber die Sachverhalte rund um Lohn und Gehalt zu kennen. So auch die Lohnsteueranmeldung und die Neuerungen seit 2018 wie die BAV-Förderung. Wer es selbst machen möchte, braucht das entsprechende Knowhow, eine gute Lohnabrechnungssoftware und/oder einen ELSTER-Zugang. Sehr wichtig ist es, die Lohnsteueranmeldung pünktlich vorzunehmen und die Steuerschuld rechtzeitig zu begleichen. Halten Sie die Zahlungsfristen ein, überweisen Sie rechtzeitig ans Finanzamt oder vereinbaren Sie mit den Finanzbehörden Bankeinzug. Sorgen Sie für ausreichende Liquidität, im Zweifel auch mit einem Überbrückungskredit. Wer Zahlungsfristen überschreitet, dem drohen Säumniszuschläge bis zu 10% der Steuerschuld.
Überlegen Sie sich, ob es wirklich sinnvoll ist, die Lohnsteueranmeldung bzw. die Lohnbuchhaltung insgesamt bei Ihnen im Unternehmen zu machen. Lohnbuchhaltung ist knifflig. Bereits die vielen Details bei Fragen der Pauschalbesteuerung machen die Lohnsteueranmeldung schnell unübersichtlich.
Daher ist es besser, Lohnabrechnungen vom Spezialisten machen zu lassen, sei es vom Steuerberater oder von einem spezialisierten Lohnabrechnungsdienstleister.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot für Ihre Lohnbuchhaltung an