Wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind und mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen, können Sie mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit kostenfrei Hilfe von zertifizierten Coaches in Anspruch nehmen - z.B. für die Erstellung eines Businiessplans und/oder eines Finanzierungskonzeptes - und dem Traum vom eigenen Unternehmen damit ein Stück näher kommen.
Erfahren Sie, wer genau für einen AVGS berechtigt ist, für welche Maßnahmen die Gutscheine gültig sind und wie Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (abgekürzt AVGS) ist ganz allgemein eine Möglichkeit für Arbeitslose, Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Jobmarkt kostenfrei zu nutzen, beispielsweise in Form von Umschulungen oder Weiterbildungen. Dabei gibt es verschiedene Arten von AVGS.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, für den ist der sogenannte AVGS MAT relevant, der Maßnahmen bei einem Träger für die berufliche Eingliederung fördert. Im Falle von Gründern heißt das konkret, dass Sie mit dem AVGS kostenfrei Beratungsprogramme in Anspruch nehmen können, die das Ziel haben, Wissen rund um die Existenzgründung auf- oder auszubauen. Im durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein geförderten Coaching enthalten sind zum Beispiel:
Die Agentur für Arbeit stellt die Gutscheine aus, die dann bei zertifizierten Beratern oder Weiterbildungsträgern eingereicht werden können. Die genauen Schulungsinhalte legen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater fest. Kosten für den Gründer entstehen durch den AVGS nicht. Die Arbeitsagentur übernimmt die Beratungskosten im Rahmen der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine vollständig. Auch Zuschüsse für Fahrtkosten oder Kinderbetreuung sind zusätzlich zum AVGS möglich.
Einen Rechtsanspruch auf einen AVGS haben Sie, wenn Sie länger als sechs Wochen ALG I beziehen. Ansonsten liegt die Vergabe des AVGS im Ermessen des Jobcenters, beispielsweise für:
Nicht berechtigt für einen AVGS sind Arbeitssuchende, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und aus persönlichen Gründen eine Veränderung suchen. Grundsätzlich notwendig ist, dass sie eine Gründungsidee und die Motivation für eine Existenzgründung haben. Dann können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.
Wenn Sie einen AVGS beantragen wollen, wenden Sie sich an Ihren Betreuer bei der Agentur für Arbeit. Dieser kann Sie genau über Bedingungen und Möglichkeiten informieren. Sollten Sie bereits alle Informationen haben, können Sie den AVGS auch schriftlich beantragen. Der Antrag kann formlos erfolgen, nennen Sie darin:
Wurde der Antrag für den AVGS schriftlich bewilligt, so sollten Sie zeitnah die Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Es ist nicht möglich, den Gutschein während der Arbeitslosigkeit zu beantragen und erst während der Selbstständigkeit einzulösen.
Sie möchten den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen? Dann vereinbaren Sie vorher ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem unserer Experten!
weiterlesenWenn Sie die Bewilligung für den AVGS erhalten haben, wählen Sie sich einen für AVGS zertifizierten Gründungscoach aus. Sie können den Berater, mit dem Sie die über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein geförderte Beratung durchführen wollen, natürlich auch schon vorher auswählen. Der Berater unterstützt Sie dann selbstverständlich beim Antrag für den AVGS.
Unsere fünf Tipps für die Auswahl:
Nach Abschluss des Coachings werden die Nachweise bei der Agentur für Arbeit eingereicht. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Bildungsträger und Arbeitsagentur. Sollten die Maßnahmen nicht erfolgsführend sein, ist es prinzipiell möglich, auch erneut einen AVGS für weitere Maßnahmen zu beantragen.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), den Arbeitslose über das Arbeitsamt unkompliziert beantragen können, werden die Beratungskosten für Existenzgründer zu 100% übernommen. Das Coaching kann von der Aufklärung über Formalien und Rahmenbedingungen einer Gründung über die Erstellung eines Business- und Finanzplans bis hin zu Themen wie Büroorganisation oder Zeitmanagement reichen.
ALG I-Empfänger ab sechs Wochen Arbeitslosigkeit haben einen Rechtsanspruch auf einen AVGS. Bei ALG II-Empfänger, Hochschulabsolventen oder Erwerbsaufstocker und anderen Gruppen liegt es im Ermessen des zuständigen Amtes. Der Antrag ist formlos vor Ort oder schriftlich zu stellen. Im Anschluss an die Bewilligung des AVGS können Sie einen Berater auswählen und die Coachingmaßnahmen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt zwischen Berater und Arbeitsamt.
Neben dem AVGS gibt es auch weitere Fördermöglichkeiten für Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Informieren Sie sich hier über den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt. Dieser ermöglicht für 6 Monate einen Zuschuss von ALG I plus 300 € pro Monat. Für weitere 9 Monate kann der Gründungszuschuss anschließend 300 € betragen. Weitere Zuschüsse für Gründer aus der Arbeitslosigkeit mit ALG I und ALG II finden Sie hier.
Wenn Sie Hilfe bei Ihrer Gründung aus der Arbeitslosigkeit benötigen, füllen Sie bitte nachfolgendes Formular aus. Ein erfahrener Berater aus unserem Netzwerk wird sich dann innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden, um entweder die Beantragung des AVGS oder die möglichen nächsten Schritte mit Ihnen zu besprechen.