4,8 Millionen Jobs betroffen Mindestlohn 2026 bei 13,90 €: Destatis liefert erste Zahlen

Bis zu 4,8 Millionen Jobs
Nach der Schätzung von Destatis lagen im April 2025 deutschlandweit bis zu 4,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse rechnerisch unterhalb von 13,90 €. Das entsprach rund 12 % aller Jobs – knapp jedem achten Beschäftigungsverhältnis. Seit Jahresbeginn werden diese Tätigkeiten mindestens mit dem neuen Mindestlohn vergütet.
Die Folge: Die Verdienstsumme der betroffenen Beschäftigten steigt geschätzt um bis zu 6 %. In absoluten Zahlen sind das bis zu 275 Millionen Euro mehr pro Monat. Destatis weist darauf hin, dass es sich um Obergrenzen handelt. Grundlage ist die Annahme, dass alle Betroffenen zuvor mindestens den alten Mindestlohn von 12,82 € erhalten haben. Lohnerhöhungen nach April 2025 bleiben unberücksichtigt.
Fast jeder zweite Job im Gastgewerbe betroffen
Die größten Effekte zeigen sich im Gastgewerbe. Dort lagen 47 % der Jobs unterhalb von 13,90 €. Damit ist nahezu jeder zweite Arbeitsplatz direkt von der Erhöhung betroffen. Restaurants, Cafés, Bars, Imbisse, Caterer und Beherbergungsbetriebe spüren den Anstieg unmittelbar: im Service, in der Küche und im Housekeeping.
Ebenfalls stark betroffen sind die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei. Hier lagen 37 % der Jobs unter der neuen Lohnuntergrenze. Saisonarbeit, Erntehelfer und einfache Tätigkeiten prägen die Struktur, bei gleichzeitig begrenzter Preissetzungsmacht. Für viele kleinere Betriebe verschärft sich der Druck auf ohnehin knappe Margen.
An dritter Stelle folgt die Branche Kunst, Unterhaltung und Erholung mit 33 % betroffenen Jobs. Dazu zählen unter anderem Veranstalter, Freizeitbetriebe und kleinere Kulturunternehmen. Gerade projektbasierte Geschäftsmodelle geraten unter Zugzwang, wenn Personal einen größeren Anteil an den Gesamtkosten einnimmt.
Am wenigsten betroffen ist die öffentliche Verwaltung einschließlich Sozialversicherung. Dort lag der Anteil bei gut 1 %. Die Belastung durch den Mindestlohn trifft also private Dienstleistungsbranchen deutlich stärker als den öffentlichen Sektor.
Unsere Partner-EmpfehlungenFrauen profitieren häufiger
Die Schätzung zeigt auch klare Unterschiede zwischen den Geschlechtern. In rund 14 % der von Frauen ausgeübten Jobs erhöhte sich der Stundenverdienst, bei Männern waren es rund 11 %. Der Grund liegt in der Branchen- und Tätigkeitsverteilung: Frauen arbeiten häufiger in geringer entlohnten Bereichen.
Einerseits steigen die Personalkosten besonders dort, wo viele Frauen beschäftigt sind: etwa im Service, im Veranstaltungsbereich oder in Teilen der Freizeitwirtschaft. Andererseits verändert sich die Attraktivität dieser Jobs. Der höhere Mindestlohn setzt ein Signal und kann die Fluktuation bremsen, wo zuvor die Bezahlung als Hauptproblem galt.
Regionale Unterschiede: Osten stärker betroffen als Westen
Auch regional zeigt sich ein differenziertes Bild. In Ostdeutschland lag der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse bei rund 14 %, in Westdeutschland bei rund 12 %. Auf Länderebene führt Sachsen mit knapp 15 %, während Bayern mit 10 % den niedrigsten Anteil aufweist.
Für Gründer mit regionalem Fokus oder mehreren Standorten sind diese Unterschiede relevant. In Regionen mit höherem Niedriglohnanteil steigt der Anpassungsdruck oft gleichzeitig in vielen Betrieben. Das kann den Wettbewerb um Arbeitskräfte verschärfen und Löhne schneller nach oben treiben, als es einzelne Kalkulationen erwarten lassen.
Mindestlohn wirkt über den Stundenlohn hinaus
Der Mindestlohn entfaltet seine Wirkung nicht nur über den reinen Stundenbetrag. Steigende Grundlöhne erhöhen auch die Lohnnebenkosten. Zudem geraten interne Lohnabstände unter Druck. Wenn Hilfs- und Einstiegstätigkeiten teurer werden, wächst die Erwartung, auch erfahrene Kräfte besser zu stellen.
Besonders betroffen sind Geschäftsmodelle mit vielen Teilzeitkräften, Minijobbern oder flexiblen Schichten. Hier entscheidet die Organisation über die Kostenwirkung. Unproduktive Leerzeiten, zu grobe Schichtplanung oder schlecht abgestimmte Prozesse werden schneller zum Problem, wenn jede Stunde mehr kostet.
14,60 € ab 2027 bereits eingepreist
Der nächste Schritt ist bereits beschlossen. Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 € steigen. Auf Basis der Verdiensterhebung von April 2025 schätzt Destatis, dass dann maximal 7 Millionen Jobs betroffen sein könnten. Das entspricht rund 18 % aller Beschäftigungsverhältnisse.
Auch hier gilt: Die Zahlen stellen Obergrenzen dar. Dennoch zeigt sich, dass die zweite Stufe deutlich breiter wirken dürfte als die erste. Viele Löhne liegen aktuell knapp über 13,90 € und würden 2027 erneut angepasst werden müssen. Die geschätzte zusätzliche Steigerung der Verdienstsumme liegt bei rund 315 Millionen Euro beziehungsweise 4 % gegenüber der ersten Stufe.
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Quellen:
Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 025 vom 22. Januar 2026