Finanzamt warnt Betrug: Elster-Phishing mit falscher Steuererstattung

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"Ihr Steuerbescheid 2025 – Erstattung bestätigt": Mit diesem Betreff verschicken Kriminelle gerade eine gefälschte Mail im Namen des Finanzamts. Wer dem Link folgt, soll über eine angebliche Elster-Identitätsprüfung die Kartendaten seines hinterlegten Bankkontos bestätigen. Die Frist, die die Täter setzen, läuft bis zum 31. August 2026.

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Frau im dunklen Blazer stützt das Kinn auf die Hand und blickt konzentriert auf einen Laptopbildschirm.
Erstattung angekündigt, Frist gesetzt, Kartendaten gefordert – spätestens hier lohnt der zweite Blick. Bild: Pavel Danilyuk / Pexels.

"Erstattung bestätigt": Angeblich fehlen nur noch die Kartendaten

Eine aktuell kursierende Phishing-Mail meldet eine bereits bestätigte Steuererstattung und behauptet, vor der Auszahlung sei eine Identitätsprüfung nötig. Über einen Link im angeblich geschützten Elster-Portal sollen Empfänger die Kartendaten des hinterlegten Bankkontos bestätigen. Anschließend werde der Betrag auf die bei Elster hinterlegte IBAN überwiesen.

Genau dieser Schritt ist der Bruch in der Geschichte: Für eine Überweisung braucht das Finanzamt keine Kartennummer. Wer im Betrieb Steuerpost bearbeitet, kann die Mail an diesem einen Punkt sicher entlarven, ganz ohne Prüfung von Absenderadresse oder Layout.

Warum die Frist zum 31. August im Büroalltag verfängt

Der Countdown ist Teil der Masche: Die Freigabe sei nur bis zum 31. August gültig, sonst falle die Erstattung aus.

Zeitdruck ist eines der Anzeichen, an denen die Verbraucherzentrale den Betrugsversuch festmacht. In Betrieben trifft dieser Druck auf eine Umgebung, in der Fristen tatsächlich zählen und Erstattungen aus Voranmeldungen zum Alltag gehören.

Wer Rechnungen freigibt oder Bankdaten pflegt, sollte wissen: Eine Frist in einer Steuer-Mail ist ein Warnsignal, kein Arbeitsauftrag. Das gilt auch für Aushilfen und externe Buchhaltungskräfte, die kaum Vergleichswerte haben.

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Auf diese fünf Punkte sollten Betriebe achten

Als Anzeichen für Phishing nennt die Verbraucherzentrale die unpersönliche Anrede und die unseriöse Absenderadresse. Dazu kommen die Aufforderung zur Übermittlung von Kartendaten, der Verweis auf eine angebliche Elster-Identitätsprüfung und die Frist zur Erzeugung von Handlungsdruck.

Wer diese fünf Punkte als Checkliste im Postfach hinterlegt, prüft die nächste Steuer-Mail in wenigen Sekunden, statt über den Absender zu rätseln. Die Verbraucherzentrale rät, solche Aufforderungen zu ignorieren und die Mail unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben.

Diese Daten verlangt die Steuerverwaltung nie per E-Mail

Die Steuerverwaltung fordert per E-Mail niemals Steuernummer, Kontoverbindung, Kreditkartennummer, PIN oder die Antwort auf eine Sicherheitsabfrage an. Eine echte Elster-Mail weist lediglich darauf hin, dass im Benutzerkonto eine neue Nachricht liegt. Beträge, Nachzahlungen oder Erstattungen stehen dort nicht.

Für den Betrieb heißt das: Steuerliche Mitteilungen werden ausschließlich im offiziellen Elster-Portal geprüft, aufgerufen über die selbst eingegebene Adresse. Wer das als feste Arbeitsanweisung notiert, schützt das Unternehmen vor dem Betrug – unabhängig davon, wie überzeugend die nächste Mail aussieht.

Warnung vor weiteren ähnlichen Phishing-Mails

Dass die Masche wechselt, zeigt das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale. In derselben Augustwoche liefen parallel gefälschte Mails im Namen von Postbank, Spotify, N26, Sparkasse und den Volksbanken. Der Absender ändert sich, das Muster bleibt: Dringlichkeit, Link, Abfrage sensibler Daten.

Verdächtige Mails lassen sich an phishing@verbraucherzentrale.nrw weiterleiten, die dort ausgewertet werden – und zusätzlich an das Unternehmen, dessen Identität missbraucht wird. Ansonsten gilt: Löschen, nicht Antworten, nicht Klicken.

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