Dark Patterns Trinkgeld am Kartenterminal: Kritik an Designtricks trifft Betriebe

Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Verbot von Dark Patterns
Am 24. August hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Zahlen zur digitalen Trinkgeld-Abfrage veröffentlicht und ein klares Verbot von Dark Patterns auf europäischer Ebene gefordert. Kritisiert wird ein konkretes Muster: Felder mit 10, 15 oder 20 % erscheinen größer oder farblich auffälliger als die Option "kein Trinkgeld" oder die freie Eingabe.
Grundlage ist eine Forsa-Befragung von 1.009 Personen ab 18 Jahren zwischen dem 3. und 5. August, bei einer Fehlertoleranz von maximal drei Prozentpunkten. 53 % fühlen sich zum Trinkgeldgeben gedrängt, wenn die Prozentfelder prominenter dargestellt sind als die Ablehnung. 70 % erwarten, dass "kein Trinkgeld" und ein selbst gewählter Betrag ebenso sichtbar und leicht auswählbar sind wie die Vorschläge.
Kritik richtet sich an Betriebe
Bei den gängigen Anbietern hängt die Trinkgeld-Abfrage an einem Schalter im Händlerkonto, nicht an der Hardware. Auf SumUp-Geräten laufen ab 10 € Rechnungsbetrag standardmäßig 10, 15 und 20 %, darunter Fixbeträge von 1, 2 oder 3 €. Diese Einstellungen kann der Betrieb jeweils individuell anpassen.
Damit adressiert die Kritik nicht den Gerätehersteller, sondern jeden einzelnen Betrieb mit Terminal. Wer die Standardwerte nie angefasst hat, hat sich trotzdem für sie entschieden.
Für die Prüfung reicht ein Blick in die Zahlungseinstellungen: Welche Stufen stehen dort, und wie prominent sitzt daneben die Ablehnung?
Unsere Partner-EmpfehlungenWarum Abschalten die falsche Antwort ist
Der erste Reflex: Funktion raus, Problem weg. Das geht jedoch am eigenen Personal vorbei.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hält digitale Trinkgeldfunktionen ausdrücklich für hilfreich, weil immer mehr Gäste mit Karte zahlen und sonst teilweise gar nichts geben würden. Wer deaktiviert, streicht dem Service also einen Einkommensbestandteil, statt ein Designproblem zu lösen.
Auch betriebswirtschaftlich ist der Totalverzicht teuer: In einer Bitkom-Erhebung unter 1.004 Personen ab 16 Jahren sagen 64 %, vorgeschlagene Beträge führten zu mehr Trinkgeld als ursprünglich geplant. Die Stellschraube liegt zwischen den Extremen. Die Lösung: Nicht abschalten, sondern anders einstellen.
Wie Betriebe das Dilemma lösen können
Aus derselben Bitkom-Befragung stammt der für die Konfiguration konkreteste Wert: 68 % halten es für unangemessen, am Terminal ausschließlich Stufen ab 10 % anzuzeigen.
Praktisch finden die Vorschläge ohnehin nur 29 %, bei den über 65-Jährigen sind es 22 %. Wer ein älteres Stammpublikum bedient, kalkuliert also mit einer Zielgruppe, die die Abfrage mehrheitlich ablehnt.
Daraus wird eine überschaubare To-do-Liste: niedrigere Einstiegsstufen hinterlegen, "kein Trinkgeld" und freie Eingabe gleich groß und gleich auffällig anzeigen, das Personal auf einen kurzen Hinweis beim Übergeben des Geräts einweisen. Diese Anpassungen kosten Minuten und nehmen der Abfrage genau den Punkt, an dem sich Gäste stören.
Der zweite Prüfpunkt: die Auszahlung ans Team
Neben der Anzeige steht eine reine Arbeitgeberaufgabe. Laut Bitkom vertrauen nur 52 % darauf, dass digitales Trinkgeld vollständig beim Personal ankommt, bei den 50- bis 64-Jährigen sind es 47 %. Dieses Misstrauen zahlt am Ende der Betrieb, weil es die Bereitschaft am Terminal senkt.
Entkräften lässt es sich über eine belegbare Abrechnung: Gängige Kassensysteme geben Trinkgeld-Berichte nach Teammitglied, Zahlungsart und Zeitraum aus.
Die NGG formuliert die Erwartung an Arbeitgeber deutlich: digitales Trinkgeld müsse "vollständig, transparent und nachvollziehbar bei den Beschäftigten ankommen". Im angespannten Arbeitsmarkt der Branche ist eine nachweisbare Weitergabe auch ein Argument in der Personalbindung.
Digital Fairness Act: Warum der Vorlauf ein Vorteil ist
Verbindliche Vorgaben gibt es bislang nicht. Die EU-Kommission führt den Digital Fairness Act in ihrem Arbeitsprogramm und will den Vorschlag im vierten Quartal 2026 vorlegen.
Der Zeitplan ist ausdrücklich indikativ, ein Gesetzestext liegt nicht vor. Danach verhandeln Parlament und Rat, verbindliche Pflichten sind Jahre entfernt.
Für Betriebe ist das kein Grund zu warten, sondern der günstige Moment: Eine Umstellung im laufenden Betrieb ist billiger als eine unter Frist.
Wer Ablehnung und freie Eingabe schon jetzt gleichwertig anzeigt, erfüllt eine mögliche künftige Vorgabe nebenbei und nimmt sich heute aus der Kritik.
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Quellen:
Bitkom: Trinkgeld per Terminal: Nur 3 von 10 finden vorgeschlagene Beträge praktisch
onlinemarktplatz.de: Digital Fairness Act: EU plant neue Regeln für Online-Shops
ready2order: Trinkgeld bei Kartenzahlung: So geht’s
t3n: Digitales Trinkgeld: Verbraucherschützer kritisieren „Designtricks“ an Terminals
Verbraucherzentrale: „Niemand ist verpflichtet, bei der Kartenzahlung Trinkgeld zu geben“