Lohnnebenkosten steigen Beitragsbemessungsgrenze 2027: Kranken- und Rentenversicherung werden teurer

Beitragsbemessungsgrenze 2027: Warum der Sprung so groß ausfällt
Der deutliche Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) hat zwei Gründe:
- Die Rechengrößen werden regulär an die Lohnentwicklung angepasst.
- Die BBG in der Krankenversicherung 2027 steigt einmalig um weitere 300 € im Monat.
Die für die Rechengrößen maßgeblichen Bruttolöhne und -gehälter stiegen 2025 um 4,38 %. Entsprechend werden auch die Sozialversicherungswerte angehoben.
Bei der Krankenversicherung kommt die Sonderanhebung hinzu. Sie wurde mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz festgelegt. Deshalb fällt der Sprung dort deutlich stärker aus als allein durch die Lohnentwicklung.
Das ist für 2027 geplant:
- In der Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 76.500 € im Jahr steigen. 2026 liegt sie bei 69.750 €.
- In der Renten- und Arbeitslosenversicherung plant das Bundesarbeitsministerium eine Anhebung von 8.450 auf 8.850 € im Monat beziehungsweise 106.200 € im Jahr.
Die neuen Werte stehen im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027. Sie befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung muss die Verordnung beschließen, anschließend ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Freiwillig gesetzlich versichert: So viel kann die Erhöhung zusätzlich kosten
Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige wirkt sich die höhere Beitragsbemessungsgrenze unmittelbar auf den eigenen Monatsbeitrag aus. Einen Arbeitgeber, der einen Teil der Beiträge übernimmt, gibt es nicht. Wer mit seinen beitragspflichtigen Einnahmen bereits oberhalb der neuen Grenze von 6.375 € liegt, muss deshalb mit einem höheren Höchstbeitrag rechnen.
Bei einem allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 % und einem angenommenen Zusatzbeitrag von 2,9 % führt allein die Anhebung der GKV-Grenze um 562,50 € rechnerisch zu rund 98 Euro mehr Krankenversicherungsbeitrag im Monat.
Hinzu kommt die Pflegeversicherung. Bleibt deren Beitragsbemessungsgrenze auf dem Niveau der Krankenversicherung, steigt die Belastung bei einem Pflegebeitrag von 3,6 % für einen Versicherten mit einem Kind rund um weitere 20 € monatlich.
Damit läge der zusätzliche Höchstbeitrag für einen entsprechend verdienenden freiwillig versicherten Selbstständigen bei rund 119 € pro Monat (gut 1.400 € im Jahr).
Für die Liquiditätsplanung heißt das: Allein Kranken- und Pflegeversicherung können damit mehr als 100 € zusätzliche Fixkosten im Monat verursachen, obwohl das Einkommen unverändert bleibt. Die tatsächliche Belastung hängt von der eigenen Krankenkasse, deren Zusatzbeitrag, dem Anspruch auf Krankengeld sowie der persönlichen Situation in der Pflegeversicherung ab.
Pflegeversicherung könnte für Selbstständige noch deutlich teurer werden
Die rund 119 € Mehrbelastung wären allerdings noch nicht alles. Bei der Pflegeversicherung ist eine weitere Änderung geplant, die Selbstständige mit hohen beitragspflichtigen Einnahmen zusätzlich treffen könnte. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung 2027 von der Grenze der Krankenversicherung abzukoppeln.
Statt bei 6.375 € könnte sie auf die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von 7.012,50 € im Monat steigen. Gegenüber 2026 wären damit monatlich bis zu 1.200 € zusätzlich mit Pflegebeiträgen belastet. Bei einem Pflegebeitrag von 3,6 % entspricht die höhere Bemessungsgrundlage rechnerisch bis zu 43,20 € mehr Pflegebeitrag im Monat gegenüber 2026. Für Kinderlose könnte die Belastung noch höher ausfallen.
Die höheren Bemessungsgrenzen betreffen Selbstständige jedoch nicht nur bei der eigenen Absicherung. Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss auch bei den Lohnnebenkosten neu rechnen.
Eine gut bezahlte Stelle wird 2027 teurer
Relevant ist die Änderung vor allem für Unternehmen mit Mitarbeitern, deren Gehalt heute bereits oberhalb der bisherigen Grenzen liegt. Ein Beispiel:
Ein Angestellter verdient 9.000 € brutto im Monat. 2026 werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur auf Einkommen bis 5.812,50 € berechnet. 2027 soll diese Grenze auf 6.375 € steigen. Damit werden jeden Monat 562,50 € zusätzlich beitragspflichtig.
Auch bei Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze: von 8.450 auf 8.850 €. Hier werden bei einem Monatsgehalt von 9.000 € künftig weitere 400 € mit Sozialbeiträgen belastet.
Obwohl das Bruttogehalt unverändert bei 9.000 € bleibt, steigen die Lohnnebenkosten. Denn 2027 fallen auf einen größeren Teil des Gehalts Sozialversicherungsbeiträge an.
Unterstellt man unveränderte Beitragssätze und einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 2,9 %, kostet eine solche Stelle den Arbeitgeber rund 100 € mehr im Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das grob 1.200 € zusätzliche Personalkosten.
Bei mehreren gut bezahlten Mitarbeitern summiert sich der Effekt schnell. Fünf vergleichbare Stellen können das Personalbudget damit bereits um rund 6.000 € im Jahr zusätzlich belasten.
Das sollten Selbstständige und Arbeitgeber jetzt tun
Die endgültigen Beiträge stehen erst fest, wenn die Beitragssätze und kassenspezifischen Zusatzbeiträge für 2027 feststehen. Für die Planung lassen sich trotzdem bereits drei Konsequenzen ableiten:
- Arbeitgeber sollten die Lohnnebenkosten neu kalkulieren: Das gilt vor allem für Mitarbeiter mit Monatsgehältern oberhalb von 5.812,50 beziehungsweise 8.450 €. Bei Neueinstellungen und Gehaltsverhandlungen sollte bereits mit den höheren 2027er Grenzen gerechnet werden.
- Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige sollten ihren monatlichen Puffer erhöhen: Wer mit seinen beitragspflichtigen Einnahmen oberhalb der neuen Grenze liegt, sollte für Kranken- und Pflegeversicherung zunächst mit einem dreistelligen monatlichen Mehrbetrag kalkulieren.
- Die Pflegereform sollte separat betrachtet werden: Die geplante Grenze von 7.012,50 € würde die Rechnung nochmals verändern. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, gehört dieser Betrag als mögliches Zusatzszenario in die Liquiditätsplanung, nicht als sichere Ausgabe.
Wer die höheren Grenzen frühzeitig in seine Kalkulation einbezieht, kann steigende Sozialabgaben 2027 besser abfedern. Selbstständige sollten dafür ausreichend Liquidität einplanen, Arbeitgeber ihre Personalkosten entsprechend neu berechnen. Die mögliche Pflegereform bleibt dabei vorerst ein zusätzliches Szenario – noch keine feste Belastung.
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Quellen:
Bundesarbeitsministerium: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027; FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG); Finanzierung der Pflegeversicherung
DER SPIEGEL: Sozialbeiträge: 2027 steigen die Belastungen für Gutverdiener deutlich
n-tv: Bemessungsgrenzen angehoben: Gutverdiener zahlen ab 2027 höhere Sozialbeiträge