- Selbstständige haben die Möglichkeit, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen.
- Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Gründung gestellt werden.
- Im Gründungsjahr und im Jahr danach zahlen Gründer pro Monat nur 45,05 Euro (Ost) bzw. 45,95 Euro (West).
- Eine Kündigung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist erst nach fünf Jahren möglich.
Was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung der Arbeitsagentur ist speziell für Unternehmer konzipiert. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit auf Antrag.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung sichert Selbstständige und Gründer bei Erwerbslosigkeit ab. Sie unterstützt finanziell bei Verlust des Einkommens.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit bekommen versicherte Selbstständige zwischen sechs und 24 Monate Arbeitslosengeld.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist eine von vielen Versicherungen für Selbstständige, die das finanzielle Risiko einer Selbstständigkeit minimiert.
| Warum ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung wichtig?
Für Angestellte ist die Arbeitslosenversicherung eine Pflichtversicherung. Erfüllen sie die Voraussetzungen, bekommen sie bei Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld 1 ausgezahlt.
Wenn Selbstständige arbeitslos werden, gibt es kein Sicherheitsnetz, das sie auffängt. Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Unversicherte Selbstständige müssen im Fall einer Geschäftsaufgabe auf Rücklagen zurückgreifen oder sich Geld leihen.
Selbstständige und Freiberufler haben oft unregelmäßige oder schwankende Einkommen. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten kann der Verlust von Aufträgen existenzbedrohend sein. Bleiben über längere Zeit die Aufträge weg, droht die Geschäftsaufgabe.
Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist daher insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und mitarbeitende Familienangehörige sinnvoll.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung reduziert das finanzielle Risiko. Sie ermöglicht den Versicherten, sich ohne Existenzängste auf die Suche nach neuen Projekten zu machen.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Vor- und Nachteile
Die Vor- und Nachteile der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sind:
Fazit: Gründer sollten sich auf jeden Fall Gedanken machen, ob eine Arbeitslosengeldversicherung für sie in Frage kommt. Allerdings ist der Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die erfüllt sein müssen.
| Wer kann eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen?
Nicht jeder Selbstständige ist automatisch versicherungsberechtigt. Wer sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Selbstständigkeit muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen.
- Gründer müssen in den 30 Monaten vor Beginn ihrer Selbstständigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Auch ein Ausbildungsverhältnis zählt. Die 12 Monate im Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis müssen nicht zusammenhängend sein.
- Unmittelbar vor der Anmeldung der Selbstständigkeit bestand Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung.
Achtung: Die Meldung bei der Agentur für Arbeit muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit erfolgen.
Es ist nicht möglich, eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige nachträglich abzuschließen. Mit der Entscheidung sollten sich Gründer daher nicht allzuviel Zeit lassen.
Wichtig: Die freiwillige Arbeitslosenversicherung greift nur bei Arbeitslosigkeit! Sie dient nicht als Unterstützung wenn die Auftragslage schlecht ist. In diesem Fall können Gründer einen Bürgergeldantrag stellen.
Bekommen Selbstständige Bürgergeld?
- Wenn das Einkommen nicht ausreicht, bekommen auch Selbstständige Bürgergeld.
- Die Selbstständigkeit muss nicht aufgegben werden.
- Voraussetzung ist eine Bedürftigkeit.
- Weitere Voraussetzungen sind Erwerbsfähigkeit, ein deutscher Wohnsitz und ein Mindestalter von 15 Jahren.
- Die Selbstständigkeit muss ggf. aufgegeben werden, wenn mit einer Festanstellung der Bürgergeldbezug beendet werden kann.
- Alleinstehende Selbstständige bekommen 563 Euro pro Monat.
- 100 Euro Hinzuverdienst pro Monat sind grundsätzlich anrechnungsfrei.
- Auf weiteres Einkommen werden Freibeträge angerechnet.
- Während einer einjährigen Karenzzeit sind bis zu 40.000 Euro als Schonvermögen geschützt.
| Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Kosten und Leistungen
Die monatlichen Kosten für die Arbeitslosengeldversicherung unterscheiden sich in den alten und den neuen Bundesländern. Wer als Gründer jetzt durchstartet, zahlt 2024 und 2025 nur 45,96 Euro (West) bzw. 45,05 Euro (Ost). Wer schon länger als zwei Jahre freiwillig versichert ist, zahlt jeweils das Doppelte: 91,91 Euro (West) und 90,09 Euro (Ost).
Die Kosten für die freiwillige Arbeitslosenversicherung werden pauschal berechnet. Für Selbstständige hängen sie von zwei Faktoren ab: vom allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung und der Bezugsgröße, also einem fiktiven Einkommen.
Der allgemeine Beitragssatz und die Bezugsgröße werden jährlich neu festgelegt. Die Kosten für die freiwillige Arbeitslosenversicherung sind also unabhängig vom realen Einkommen.
Der Beitragssatz beträgt derzeit 2,6 Prozent. Für Selbstständige liegt das fiktive Einkommen in den alten Bundesländern im Jahr 2024 bei monatlich 3.535 Euro und in den neuen Bundesländern bei 3.465 Euro.
Selbstständige zahlen im Jahr der Existenzgründung und im folgenden Kalenderjahr nur die Hälfte.
Kalenderjahr 2024 | Monatlicher Beitrag (Alte Bundesländer) | Monatlicher Beitrag (Neue Bundesländer) |
Selbständig Tätige im ersten und zweiten Jahr ihrer Selbstständigkeit | 45,96 Euro | 45,05 Euro |
Selbständig Tätige nach der 2-jährigen Startphase | 91,91 Euro | 90,09 Euro |
Die Kosten für die freiwillige Arbeitslosenversicherung sind durch die jährliche Festlegung planbar und transparent. In jedem Fall sollten Gründer den Kosten auch die für sie geltenden Leistungen gegenüberstellen.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Leistungen
Beim Thema Arbeitslosengeld sind zum einen die Dauer des Bezugs und zum anderen die Höhe der Auszahlung interessant.
Wie lange besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist von zwei Faktoren abhängig: vom Umfang der Versicherungszeiten der vergangenen fünf Jahre vor der Arbeitslosigkeit und vom Lebensalter.
Beispiel: Um ein Jahr lang Arbeitslosengeld zu bekommen, müssen unter 50-jährige Gründer innerhalb der vergangenen fünf Jahre 24 Monate versicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Waren sie lediglich 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis erwerbstätig, bekommen nur ein halbes Jahr lang Arbeitslosengeld.
Die kürzeste Bezugsdauer liegt bei sechs Monaten. Maximal sind 24 Monate Bezug möglich. 24 Monate Arbeitslosengeld gibt es allerdings erst nach Vollendung des 58. Lebensjahres. Außerdem muss die Person in den fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit 48 Monate versicherungspflichtig erwerbstätig gewesen sein.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes für Selbstständige hängt von verschiedenen Faktoren und Szenarien ab. Die berufliche Qualifikation, Elterneigenschaften und die Steuerklasse fließen maßgeblich in die Berechnung ein. Bei der Berechnung gibt es die fiktive Bemessung und die Regelbemessung.
Die fiktive Bemessung gilt für Gründer, die vor der Arbeitslosigkeit schon einige Jahre selbstständig waren. Die Regelbemessung gilt für Selbstständige, deren Gründung noch nicht so lange zurückliegt.
Wird ein Gründer nach einer Zeit als Selbstständiger arbeitslos, werden die Zeiten vergangener Versicherungspflichtverhältnisse berücksichtigt.
Wenn ein Gründer in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht mindestens 150 Tage versicherungspflichtig gearbeitet hat, wird das Arbeitslosengeld auf Basis eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet. Diese fiktive Bemessung richtet sich nach der zugehörigen Qualifikationsgruppe.
- Qualifikationsgruppe 1: Hochqualifizierte Tätigkeiten mit Hochschulabschluss
- Qualifikationsgruppe 2: Fachschule/Meister
- Qualifikationsgruppe 3: abgeschlossene Berufsausbildung
- Qualifikationsgruppe 4: keine Ausbildung, Hilfstätigkeit
Wer in den letzten beiden Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 150 Tage versicherungspflichtig beschäftigt war, bei dem errechnet sich das Arbeitslosengeld auf Grundlage des versicherungspflichtigen Bruttogehalts. Diese Berechnungsweise nennt sich Regelbemessung.
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes gilt eine Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet, dass ab einer gewissen Höhe das darüberhinausgehende Einkommen nicht mehr berücksichtigt wird. Für 2023 lag die Beitragsbemessungsgrenze in Westdeutschland bei 7.100 Euro brutto und in Ostdeutschland bei 6.700 Euro brutto.
Wie viel Geld bekommt man von der Arbeitslosenversicherung? - Zwei Berechnungsbeispiele für fiktive Bemessung
Beispiel 1) Ein Gründer hat in den vergangenen drei Jahren als freiberuflicher Ingenieur gearbeitet und war in der Antragspflichtversicherung versichert. Da er einen Hochschulabschluss in Ingenieurwesen besitzt, wird er der Qualifikationsgruppe 1 zugeordnet. Die Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes (Steuerklasse III/60% - ohne Kind) beträgt 1.823,20 Euro für das Jahr 2024.
Beispiel 2) Ein anderer Gründer hat sich als Mechaniker mit einem kleinen Reparaturbetrieb selbstständig gemacht und war in der Antragspflichtversicherung versichert. Er hat eine Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker erfolgreich abgeschlossen und wird in die Qualifikationsgruppe 3 eingruppiert. Die Höhe seines monatlichen Arbeitslosengeldes (Steuerklasse III/60% - ohne Kind) beträgt in diesem Fall 1.308,90 Euro für das Jahr 2024.
| Antrag auf Freiwillige Arbeitslosenversicherung richtig stellen
Der Antrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist online auf der Seite der Arbeitsagentur abrufbar. Sind Sie selbstständig, benötigen Sie den Download "Selbstständige, Existenzgründer und Freiberufler".
Antrag auf Freiwillige Arbeitslosenversicherung - Aufbau
Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung ist in acht Abschnitte untergliedert:
- A) Angaben zur Person
- B) Angaben zum Versicherungspflichtverhältnis
- C) Versicherungspflichtzeiten und Zeiten mit Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung
- D) Beitragszahlung
- E) Zusätzliche Angaben zur selbstständigen Tätigkeit
- F) Erklärung
- G) Änderung/Ergänzung
- SEPA-Lastschriftmandat
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Antrag erfolgreich stellen.
Ausfüllhilfe Antrag freiwillige Arbeitslosenversicherung
In Abschnitt A des Antrags auf freiwillige Arbeitslosenversicherung müssen Sie grundlegende Angaben zu Ihrer Person machen. Mit einem Stern markierte Felder sollten Sie in jedem Fall ausfüllen.
In Abschnitt B geht es darum, ob Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung erfüllen.
Zuerst geben Sie an, wann das Versicherungspflichtverhältnis begonnen hat. Der Beginn darf nicht länger als drei Monate zurückdatiert werden.
Sie versichern, dass Ihre Selbstständigkeit einen zeitlichen Umfang von mindestens 15 Wochenstunden hat. Hier sollten Sie entsprechende Nachweise parat und in digitaler Form vorliegen haben. Sie müssen dafür keinen Scanner bemühen. Die Gewerbeanmeldung, Arbeitsproben und weitere Nachweise können auch abfotografiert und als Bilddatei hochgeladen werden.
Ist die selbstständige Tätigkeit nur für einen begrenzten Zeitraum angesetzt, sollten Sie, sofern bekannt, die Befristung mitteilen.
In Abschnitt C des Arbeitslosenversicherungs-Antrags tragen Sie die Zeiten ein, in denen Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren. Die angegebenen Zeiten müssen Sie durch eine Arbeitsbescheinigung der jeweiligen Arbeitgeber nachweisen. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Bescheinigungen, damit es nicht zu größeren Verzögerungen bei der Antragsstellung kommt.
Auch Zeiten, in denen Sie Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) bezogen haben, müssen Sie in Abschnitt C angeben.
In Abschnitt D können Sie sich entscheiden, in welchem Rhythmus Sie die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung zahlen möchten.
In Abschnitt E geht es um Ihre selbstständige Tätigkeit. Eine wichtige Angabe ist die Frage nach dem Tätigkeitsort. Denn der Beitrag zur Versicherung unterscheidet sich in den neuen und den alten Bundesländern.
Außerdem müssen Sie angeben, welche Rolle Sie im Unternehmen einnehmen und zu welchen Teilen Sie am Kapital beteiligt sind.
In Abschnitt F des Antrags auf freiwillige Arbeitslosenversicherung folgt die Unterschrift. Bei elektronischer Übermittlung ist keine Unterschrift nötig.
Wird der Antrag nicht als Erstantrag sondern als Änderungsantrag gestellt, erfolgt in Abschnitt G die Unterschrift für die Änderungen.
Veränderungen, wie eine Adressänderung oder die Aufgabe der Selbstständigkeit, müssen der Agentur für Arbeit immer zeitnah mitgeteilt werden. Für Veränderungen gibt es ein gesondertes Formular, das ebenfalls online bearbeitet und eingereicht werden kann.
Auf der letzten Seite des Antrags bekommen Sie die Möglichkeit, der Agentur für Arbeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies hat den Vorteil, dass Sie nicht an die Überweisung denken und auch keinen Dauerauftrag einrichten müssen.
Wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben, können Sie ihn über Ihr Benutzerkonto bei der Agentur für Arbeit hochladen. Wenn Sie noch kein Konto haben sollten, müssen Sie sich zunächst registrieren.
Wenn die Zeit drängt, können Sie den Antrag auch hochladen, wenn Sie noch nicht alle Unterlagen beisammen haben. Fehlende Dokumente können Sie online nachreichen.
Der Antrag wird nun geprüft und die Entscheidung anschließend in der "Bescheidablage" in Ihrem Kontobreich hinterlegt.
| Arbeitslosengeldbezug und Neuversicherung nach Arbeitslosigkeit
Bei Eintritt der Erwerbslosigkeit erlischt die Versicherung und der Versicherte bekommt Arbeitslosengeld. Arbeitslose Selbstständige und Freiberufler dürfen bis zu 165 Euro hinzuverdienen. Darüber hinausgehende Einnahmen werden vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Während der Zeit des Arbeitslosengeld-Bezugs müssen Vermittlungsmaßnahmen zugestimmt und aktiv unterstützt werden.
Wird die selbstständige Tätigkeit wieder aufgenommen, können Interessierte eine weitere freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Dann sind sie auch für den Fall einer erneuten Arbeitslosigkeit geschützt.
Müssen Versicherte ein weiteres Mal Arbeitslosengeld beantragen, gilt hinterher eine Einschränkung: Nach zweimaligem Bezug von Arbeitslosengeld ist kein weiterer Antrag möglich. Damit soll verhindert werden, dass Selbstständige wiederholt freiwillig versicherte Zeiten mit Phasen des Arbeitslosengeldbezugs verbinden.
Eine erneute Absicherung derselben selbstständigen Tätigkeit in der Arbeitslosenversicherung ist dann ausgeschlossen. Ein Anspruch entsteht erst wieder, wenn der ehemals Selbstständige für 12 Monate einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen ist.
| Freiwillige Arbeitslosenversicherung kündigen - Ist das möglich?
Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung endet entweder durch gesetzliche Bestimmungen oder Kündigung durch den Versicherten. Auch die Agentur für Arbeit kann den Vertrag aufkündigen.
Gibt ein Unternehmer seine Selbstständigkeit auf, endet der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn der Versicherte die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente erreicht.
Wechselt ein Selbstständiger zurück in ein Angestelltenverhältnis, endet die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Es greift wieder die Pflicht zur Arbeitslosenversicherung für Angestellte.
Möchten Versicherte von sich aus kündigen, können sie das erst nach fünf Beitragsjahren tun. Sind die fünf Jahre um, können Selbstständige die Versicherung mit einem formlosen Schreiben an die Bundesagentur für Arbeit beenden.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens drei Monate vor dem gewünschten Enddatum bei der Bundesagentur für Arbeit eingehen muss.
Die Agentur für Arbeit kann dem Versicherten kündigen, wenn er die Beiträge nicht rechtzeitig oder vollständig zahlt. Ist der Versicherte mit den Beiträgen mehr als drei Monate im Rückstand erfolgt zunächst eine Mahnung. Nach einer bestimmten Frist erfolgt dann die Kündigung.
Wenn die Voraussetzungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht mehr erfüllt werden, endet der Versicherungsschutz automatisch. (z.B. wenn Sie weniger als 15 Wochenstunden selbstständig tätig sind)
| Welche Alternativen zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung gibt es?
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung der Agentur für Arbeit ist eine von vielen Möglichkeiten, sich gegen finanzielle Notlagen zu versichern.
Eine andere Möglichkeit ist eine private Arbeitslosenversicherung. Sie bietet ebenfalls eine Absicherung gegen Einkommensverlust im Falle von Arbeitslosigkeit.
Bei einer privaten Arbeitslosenversicherung sind die Konditionen flexibler. Die Beiträge richten sich nach dem versicherten Einkommen, dem gewünschten Leistungsumfang und individuellen Risikofaktoren.
Die Höhe der Leistungen und die Bezugsdauer werden individuell vereinbart. Einige Versicherer bieten feste monatliche Beträge, andere eine prozentuale Absicherung des vorherigen Einkommens.
Private Versicherungen haben meist spezifische Bedingungen für den Leistungsbezug. Dies kann eine Mindestvertragslaufzeit oder eine Wartezeit vor dem ersten Leistungsbezug umfassen.
Weitere finanzielle Absicherung bieten eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), eine Unfallversicherung oder eine Einkommensausfallversicherung. Die BU und die Unfallversicherung schützen allerdings nicht vor Arbeitslosigkeit aufgrund eines Auftragsmangels. Sie schützt vor Einkommensverlust durch gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. einen Unfall.
Die Einkommensausfallversicherung bietet eine zusätzliche finanzielle Absicherung bei Einkommensausfällen wegen Krankheit, eines Unfalls und manchmal auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Auch private Krankenversicherungen bieten umfangreiche und interessante Leistungspakete.
Lassen Sie sich beraten!