Rolex, Rolls Royce, Hotels Stepan Timoshin: Elevate-CEO soll Millionen veruntreut haben

Was Timoshin vorgeworfen wird
Gegen den als "Sneaker-Millionär" bekannten Stepan Timoshin laufen laut Spiegel Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft.Timoshin soll als Geschäftsführer des Streetwearlabels Elevate Clothing über mehrere Jahre Firmengelder veruntreut haben.
Die Rede ist von mehr als einer Million Euro. Unter anderem geht es laut Bericht um Luxusuhren, einen Rolls-Royce, Privatreisen und Hotelaufenthalte, die über das Unternehmen abgerechnet worden sein sollen.
Timoshins Anwalt weist Teile der Darstellung zurück. Demnach seien Luxusgüter Teil einer gemeinsamen Strategie gewesen, private Nutzungen seien über ein Verrechnungskonto ausgeglichen worden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Luxus als Betriebsausgabe?
Der Fall ist deshalb brisant, weil er eine Frage berührt, die viele Gründer unterschätzen: Wann ist Luxus eine legitime Betriebsausgabe? Und wann wird aus einer teuren Anschaffung ein privater Vorteil auf Firmenkosten?
Die Antwort ist weniger glamourös als der Aufhänger: Absetzbar ist nur, was den Betrieb tatsächlich betrifft, das Geschäft am Laufen hält oder nachweisbar voranbringt.
Das Steuerrecht verbietet keine teuren Anschaffungen: Ein Unternehmer darf einen hochwertigen Laptop kaufen. Ein Händler darf Luxusuhren oder limitierte Sneaker einkaufen, wenn er genau damit handelt.
Auch ein teures Auto kann betrieblich genutzt werden. Entscheidend ist nicht der Preis, sondern der Zweck.
Eine Rolex wird nicht automatisch zur Betriebsausgabe, nur weil sie bei Kundenterminen getragen wird. Ein Sportwagen wird nicht allein deshalb betrieblich, weil er gut zum Image passt. Und ein Fünf-Sterne-Hotel wird nicht geschäftlich, nur weil am Abend noch eine E-Mail beantwortet wurde.
Der Grundsatz ist klar: Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. So steht es in § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz. Private Lebensführung bleibt dagegen privat. Das regelt § 12 EStG.
Die gefährlichste Ausrede: "Das ist fürs Image"
Gerade Gründer tappen schnell in diese Falle. Sie wollen Kunden beeindrucken und zeigen, dass ihr Unternehmen erfolgreich ist.
Daran ist zunächst nichts falsch. Gefährlich wird es, wenn Statussymbole als Geschäftsstrategie verkauft werden.
"Das ist gut fürs Image" reicht dem Finanzamt nicht. Wer Luxus über die Firma bezahlt, braucht eine belastbare Begründung.
Es muss klar sein, wofür der Gegenstand im Betrieb gebraucht wird. Außerdem braucht es eine saubere Trennung zwischen geschäftlicher und privater Nutzung.
Das gilt besonders bei einer GmbH. Dort gehört das Geld nicht dem Geschäftsführer, sondern der Gesellschaft.
Private Ausgaben über die GmbH zu bezahlen, ist deshalb nicht einfach eine steuerliche Nachlässigkeit. Im schlimmsten Fall drohen Nachzahlungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und weitere rechtliche Fragen.
Auch deshalb ist der Berliner Fall so interessant: Die Vorwürfe berühren einen wunden Punkt im Unternehmertum.
Manche Unternehmer behandeln Firmengeld so, als gehöre es ihnen persönlich. Und genau dort beginnt das Risiko.
Einfache Regel für Betriebsausgaben
Vor jeder teuren Anschaffung hilft eine nüchterne Kontrollfrage: Würde diese Ausgabe auch einem Mitarbeiter zugestanden, wenn sie betrieblich notwendig wäre?
Bei Arbeitsmitteln ist das meist unproblematisch. Bei Luxusuhren, Privatreisen oder Prestigeautos wird die Antwort schwieriger – genau dort beginnt die Grauzone.
Die Quintessenz lautet also: Absetzbar sind nur Betriebsausgaben, die den Betrieb betreffen, das Geschäft sichern oder das Unternehmen nachweisbar voranbringen. Alles andere bleibt privat, selbst wenn die Rechnung über das Geschäftskonto läuft.
Luxus kann Teil eines Geschäftsmodells sein. Wer sauber trennt, sauber dokumentiert und ehrlich bucht, hat wenig zu befürchten. Wer die Firma dagegen als Selbstbedienungsladen nutzt, riskiert Ärger mit dem Finanzamt, Geschäftspartnern und im Zweifel auch mit Investoren.
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Quellen:
Gesetze im Internet: Einkommensteuergesetz
Spiegel: Elevate: Wie "Sneaker-Millionär" Stepan Timoshin das Modelabel ausgenommen haben soll [Paywall]
t-online: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen "Sneaker Millionär"