10 rechtliche Tipps für alle Gründer im Online-Handel - einfach erklärt

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Viele Shopware-Systeme, Plattformen und Dienstleister bieten online Möglichkeiten, ohne große Mühe sein eigener Chef zu werden. Leider reicht das allein jedoch noch nicht aus. Der Online-Handel als sogenannter Fernabsatzverkehr hat viele rechtliche Vorgaben. Diese zu beachten ist ein absolutes “Muss”. Der Verbraucherschutz wird sehr hoch geschrieben. Genau dieser Schutz kann für Neugründer aber eine Haftungsfalle darstellen. Damit eure Existenzgründung nicht durch rechtliche Schwierigkeiten ins Wanken gerät, hat Ivan Bremers vom Händlerbund 10 Tipps für euch.

 

Tipp 1: Haltet eure Rechtstexte aktuell

Warum fragt ihr euch? Da Kunden im Online-Handel vor einer Bestellung keinen direkten Kontakt zum Verkäufer haben, müssen sie sich problemlos selbst über ihre Rechte und Pflichten informieren können. Diese Hinweise für den Kunden sollten in den Rechtstexten gebündelt werden. In jeden Online-Shop sollten daher Schaltflächen mit folgender oder ähnlicher Bezeichnung integriert werden:

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB und Kundeninformationen
  • Widerrufsrecht
  • Zahlung und Versand

Achtet dabei stets auf Aktualität. Veraltete, lückenhafte oder unrichtige Rechtstexte sind für Abmahner schneller erkannt.

Händlerbund Ivan Bremers vom Händlerbund hat 10 rechtliche Tipps für Online-Händler (Foto: Händlerbund)

Tipp 2: Achtet auf eure Werbeaussagen

Ein Produkt mit allen Superlativen aus der Marketing-Trickkiste, die es gibt, anzupreisen, klingt erst einmal verlockend. Ein Online-Händler ist jedoch für ein auf seiner Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot vollumfänglich verantwortlich. Dies gilt auch, wenn Angaben vom Hersteller übernommen werden. Behauptungen zum Produkt, insbesondere Wirkweisen, müssen wissenschaftlich anerkannt bzw. wissenschaftlich belegbar sein.

Weiterhin dürft ihr nicht der Versuchung erliegen, mit Selbstverständlichkeiten zu werben. “100 % Original” ist beispielsweise selbstverständlich, denn der Handel mit Plagiaten ist nicht erlaubt.

Tipp 3: Macht richtige Versandkostenangaben

Als Online-Händler müsst ihr angeben, ob ihr den Kunden bei einer Lieferung Fracht-, Liefer- oder Versandkosten berechnet. Fallen solche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten bzw. sonstige Kosten an, muss deren Höhe angegeben werden, soweit sie vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können. Und das idealerweise für alle Länder, in die geliefert werden soll. Vermeidet am Besten wirre Berechnungsmethoden, diese sind oftmals falsch und irreführend. Versandpauschalen können einfache und wirksame Erleichterungen sein.

Vermeidet außerdem einen weitverbreiteten Fehler! Eine Werbung mit einem versicherten Versand ist als unzulässige Selbstverständlichkeit zu vermeiden.

Tipp 4: Setzt den Streitschlichtungshinweis

Habt ihr bisher nicht davon gehört? Da seid ihr nicht allein. Oft vergessen, ist er doch essenziell notwendig. Besser bekannt als der sogenannte OS-Link. Er basiert auf der Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und gilt seit dem 9. Januar 2016. Danach müsst ihr als Online-Händler beim Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen auf euren Webseiten einen Link zur OS-Plattform ergänzen. Dieser muss leicht zugänglich sein. Daher empfiehlt es sich zur Sicherheit, den Hinweistext samt Link in die AGB und Kundeninformation aufzunehmen und außerdem unterhalb des Impressums zu ergänzen. Folgender Hinweistext sollte gegeben sein: "Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit." Aufrufbar ist diese unter diesem Link, den ihr auch als anklickbaren Link ausgestalten solltet.

Tipp 5: Gebt notwendige Grundpreise am Artikel an

Nicht angegebene Grundpreise sind ein häufiger Abmahngrund, da der Verstoß schon beim ersten Blick aufzufinden ist. Wollt ihr Waren unter Angabe von Gewicht (z. B. 50 g Seife), Volumen (z. B. 200 ml Shampoo), Länge (z. B. 5 m Kabel) oder Fläche (z. B. Stoffe) verkaufen, müsst ihr zusätzlich zum Gesamtpreis auch den Grundpreis angeben. Dies ergibt sich aus der Preisangabenverordnung. Das gilt auch dann, wenn ihr unter Angabe des Endpreises werbt.

Onlineshop Recht Im Onlineshop sollten Grundpreise stets mit angegeben werden.

Tipp 6: Achtet auf den Zusatz der Umsatzsteuer

Insbesondere wenn ihr als Kleinunternehmer beginnt, wird dies oft vergessen. Es ist immer der Zusatz "inkl. MwSt." anzugeben, da ein Verbraucher im Online-Handel Waren oder Leistungen nicht zu dem Netto-Preis erwerben kann. Dies ist nur bei dem Handel mit Unternehmern möglich. Daher ist der Bruttopreis anzugeben, damit der Verbraucher den Preis deutlich und ohne weitere Rechenschritte erkennen kann.

Tipp 7: Verwendet keine Fotos ohne Nutzungsrecht

Ihr habt eure Geschäftsidee realisiert und seid auf der Suche nach dem passenden Bild? Ein schönes Produktbild aus dem Internet kann zur Falle werden, denn den Verwender eines Fotos (im Online-Bereich) trifft dabei eine Prüf- und Erkundigungspflicht, ob die Fotos wirklich verwendet werden dürfen. Ihr solltet euch vom Hersteller/Großhändler schriftlich genau bestätigen lassen, welche Fotos wofür und in welchen Kanälen (z.B. sozialen Medien) verwendet werden dürfen.

Tipp 8: Nutzt nur erlaubte Markennamen

Eingetragene Marken sind geschützt und eine unzulässige Verwendung ist daher ein Rechtsverstoß. Ihr dürft den Markennamen jedoch problemlos nennen, soweit ihr Artikel des Markeninhabers zulässigerweise (z.B. keine Plagiate) verkauft. Der Markeninhaber hat nicht das Recht, die Verwendung der Marke zu untersagen, wenn die Nennung für die nähere Beschreibung des Produktes notwendig ist. Anders ist es jedoch bei Logos. Markenlogos sollten nicht ohne Einwilligung verwendet werden, da sie für die reine Bewerbung nicht notwendigerweise mit angegeben werden müssen.

Tipp 9: Achtet auf die Produktbezeichnung

Beim Verkauf von bestimmten Produktkategorien gehen auch besondere Kennzeichnungspflichten einher. Betroffen sind insbesondere folgende Sparten:

  • Jugendschutz (FSK-Kennzeichnung bei DVDs)
  • Textilien (Faserbezeichnung)
  • Haushaltsgeräte (Energieeffizienzklasse)
  • Lebensmittel (u.a. Zutaten und Nährwerte)
  • Spielzeug (Gefahrhinweis)
  • Bio-Produkte (Bio-Kontrollstelle)

Tipp 10: Unterscheidet Gewährleistung und Garantie

Für viele entstehen Probleme dadurch, dass manche Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch gleichgesetzt werden, rechtlich aber strikt zu trennen sind. Wie auch in diesem Fall. Eine Gewährleistung für den Kunden ergibt sich direkt aus dem Gesetz und stellt eine Pflicht dar, wogegen eine Garantie eine zusätzliche und freiwillige Leistung des Herstellers, von euch oder eines Dritten darstellt. Soll mit einer Garantie geworben werden, müssen aber die entsprechenden Garantiebedingungen angegeben werden. Dazu zählt auch die bloße Abbildung der Bedingungen auf der Verpackung auf dem Produktfoto.

Übrigens: Von Garantien mit sogenannten “lifetime warranty” ist abzuraten, da diese nicht bestimmbar ist.

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