Druck auf Zoll steigt Mindestlohn-Betrug: 64 Mrd. Euro Schaden laut DGB

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Rund 64 Milliarden Euro: so hoch beziffert der Deutsche Gewerkschaftsbund den Schaden, den die Umgehung des Mindestlohns seit 2015 angerichtet hat. Die Zahl beruht auf Befragungsdaten und wird von der Arbeitgeberseite angezweifelt. Den politischen Druck auf schärfere Zoll-Prüfungen erzeugt sie trotzdem. Für Betriebe mit Aushilfen, Minijobs oder Schichtbetrieb lohnt deshalb gerade jetzt ein Blick in die eigene Arbeitszeiterfassung. Denn rund die Hälfte aller Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen beginnt genau dort.

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Kellnerin räumt Tisch ab
Kellnerin räumt Tisch ab (Symbolbild): In Gaststätten, Handel und Landwirtschaft arbeiten laut DGB besonders viele Menschen zum Mindestlohn. für die Betriebe entscheidet bei Kontrollen vor allem die Arbeitszeitdokumentation. Bild: StockSnap / Pixabay.

Woher die 64 Milliarden Euro kommen

Grundlage der Berechnung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist das Sozioökonomische Panel – eine jährliche Befragung von rund 30.000 Menschen in 20.000 Haushalten.

Aus den Angaben zu Arbeitszeit und Verdienst leiteten die DGB-Fachleute ab, bei wie vielen Beschäftigten die jeweils gültige Lohnuntergrenze unterschritten wurde: im Schnitt zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr, denen 1,70-2,40 € pro Stunde fehlten.

Hochgerechnet auf die zehn Jahre von 2015 bis 2024 ergibt das rund 64 Milliarden Euro: 35 Milliarden Euro an nicht gezahlten Löhnen, 22 Milliarden Euro entgangene Beiträge für die Sozialkassen und sieben Milliarden Euro Einkommensteuer.

Arbeitgeber zweifeln Berechnung an

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hält bei der Bewertung der Zahlen Sorgfalt für geboten: Befragungsdaten könnten ungenau sein, etwa wenn Arbeitszeiten im Betrieb nicht exakt erfasst werden.

Gleichzeitig stellt sie klar: "Verstöße sind nicht akzeptabel und müssen konsequent geprüft und verfolgt werden."

Das Argument hat eine unangenehme Kehrseite für die Praxis: Dieselbe unscharfe Zeiterfassung, die die Datenlage angreifbar macht, wird im Prüffall zum Problem des Betriebs –  denn dieser muss die geleisteten Stunden belegen.

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Hälfte der Zoll-Verfahren beginnt bei der Dokumentation

2024 leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit knapp 6.200 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz ein. Verhängt wurden Bußgelder von 25,4 Millionen Euro.

Nur 45 % der Verfahren betrafen Fälle, in denen der Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. 50 % gingen auf verletzte Dokumentationspflichten zurück, 5 % auf sonstige Verstöße.

Der Bußgeldrahmen unterscheidet zwischen beidem deutlich: Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungs- und Meldepflichten sind bis zu 30.000 € fällig.

Bei Verstößen gegen die Zahlung des Mindestlohns bis zu 500.000 €. Ein Betrieb kann also den korrekten Stundenlohn zahlen und trotzdem ins Verfahren geraten, wenn die Aufzeichnungen nicht sauber geführt sind.

Diese Muster fallen Kontrolleuren auf

Die Generalzolldirektion nennt vier typische Konstellationen:

  1. Fehlende oder unrichtige Angaben zu Arbeitszeiten
  2. Arbeitskräfte, die fälschlich als Praktikanten geführt werden
  3. Unbezahlte Bereitschafts- und Rüstzeiten sowie Leerfahrten
  4. Einvernehmliche Absprachen über eine Bezahlung unterhalb des Mindestlohns, auf die Beschäftigte aus Angst um den Job eingehen

Drei dieser vier Punkte entstehen im Betriebsalltag auch ohne Vorsatz, etwa wenn Umkleide-, Rüst- oder Wegezeiten nicht in den Dienstplan wandern. Auf Betriebsgröße als Schutz sollte sich niemand verlassen: Der Zoll prüft nach dem Grundsatz Qualität vor Quantität, also seltener, dafür gezielter.

Mindestlohn 14,60 €: Warum der Prüfdruck bis 2027 eher zunimmt

Der DGB hält die Kontrollbehörden für chronisch unterbesetzt. Rechnerisch werde jedes Unternehmen nur alle 140 Jahre einmal geprüft. 2.500 vom Bundestag bewilligte Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit seien unbesetzt.

Das Arbeitsministerium bezeichnet die Umgehung des Mindestlohns als alles andere als ein Kavaliersdelikt und verweist darauf, dass die Behörde in dieser Legislaturperiode gestärkt worden sei.

Parallel verschiebt sich die Untergrenze weiter nach oben: Seit Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 €, zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.

Rund sechs Millionen Menschen arbeiten laut DGB zum Mindestlohn, vor allem in Gaststätten, Handel und Landwirtschaft. Mit jeder Stufe rutschen weitere Beschäftigungsverhältnisse in den Bereich, den ein Betrieb gegen die Untergrenze durchrechnen muss.

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