Selbstständige Freelancer oder Freiberufler? Unterschied einfach erklärt

Freelancer beschreibt eine Arbeitsweise
Der Begriff Freelancer ist keine eigene steuerliche oder gesetzlich definierte Berufsgruppe. Gemeint sind damit in der Praxis selbstständig tätige Personen, die ihre Leistungen für verschiedene Auftraggeber beziehungsweise projektbezogen anbieten.
Ein Freelancer kann beispielsweise für mehrere Monate ein IT-Projekt in einem Unternehmen begleiten und anschließend zu einem anderen Auftraggeber wechseln. Gerade in Bereichen wie IT, Engineering oder Life Sciences werden spezialisierte Fachkräfte projektbezogen eingesetzt.
Dieses Arbeitsmodell gewinnt in einige Branchen an Attraktivität. Das führt dazu, dass auch Personalvermittler sich gezielt an Freelancer wenden und sie über spezielle Anforderungsprofile projektezogen vermitteln.
Ob jemand steuerrechtlich als Freiberufler gilt, lässt sich aus dieser Arbeitsweise allerdings nicht ableiten. Ein Freelancer kann freiberuflich tätig sein, oder ein Gewerbe betreiben.
Freiberufler ist eine steuerrechtliche Einordnung
Beim Freiberufler geht es dagegen um die Art der ausgeübten Tätigkeit. Entscheidend ist insbesondere § 18 Einkommensteuergesetz (EStG). Dort werden Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit den Einkünften aus selbstständiger Arbeit zugerechnet.
Das Gesetz nennt zunächst wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Hinzu kommen sogenannte Katalogberufe. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer.
Auch ähnliche Berufe können als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet zugleich: Nicht jede selbstständig angebotene Dienstleistung wird automatisch als freiberuflich eingestuft.
Ein selbstständiger Journalist kann beispielsweise sowohl Freelancer als auch Freiberufler sein: "Freelancer" beschreibt in diesem Fall seine Form der Zusammenarbeit mit Auftraggebern, während sich "Freiberufler" auf die steuerliche Einordnung seiner Tätigkeit bezieht.
Was unterscheidet Freiberufler und Gewerbetreibende?
Freiberufler müssen für ihre freiberufliche Tätigkeit kein Gewerbe anmelden. Sie übermitteln stattdessen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt.
Sie erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Außerdem können Freiberufler ihren Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln, sofern sie nicht aus anderen Gründen buchführungspflichtig sind.
Wer dagegen eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, muss ein Gewerbe anmelden. Gewerbetreibende unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer.
Für natürliche Personen und Personengesellschaften sieht das Gewerbesteuergesetz dabei einen Freibetrag von 24.500 € beim Gewerbeertrag vor. Bei Gewerbetreibenden kann abhängig von Rechtsform und gesetzlichen Schwellenwerten eine Buchführungspflicht entstehen.
Wer entscheidet, ob eine Tätigkeit freiberuflich ist?
Die Berufsbezeichnung allein reicht für die Einordnung nicht aus. Gerade bei modernen Tätigkeitsfeldern lässt sich nicht immer sofort erkennen, ob sie einem Katalogberuf oder einem ähnlichen Beruf nach § 18 EStG entsprechen.
Die steuerliche Einstufung erfolgt durch das Finanzamt. Deshalb sollten Gründer nicht allein aufgrund einer Berufsbezeichnung davon ausgehen, dass ihre Tätigkeit freiberuflich ist. Im Zweifelsfall ist eine frühzeitige Klärung sinnvoll.
Auch mehrere Tätigkeiten können die Einordnung komplizierter machen. Wer beispielsweise sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Leistungen anbietet, sollte prüfen, ob und wie sich diese Tätigkeitsbereiche steuerlich voneinander trennen lassen.
Freelancer und Freiberufler: Der Unterschied in einem Satz
Auf einen Satz reduziert kann die Unterscheidung etwa so lauten: "Freelancer ist eine Arbeitsform, Freiberufler eine steuerliche Einordnung."
Wer projektbezogen und auf eigene Rechnung arbeitet, kann daher Freelancer sein, ohne steuerlich zu den Freiberuflern zu gehören. Umgekehrt kann ein Freiberufler dauerhaft für einen überschaubaren Kreis von Mandanten oder Auftraggebern arbeiten, ohne sich selbst als Freelancer zu verstehen.
Gerade für die vielen Menschen, die zunächst nebenberuflich in die Selbstständigkeit starten, ist diese Unterscheidung mehr als Wortklauberei. Denn aus der richtigen Einordnung ergeben sich konkrete Pflichten gegenüber Finanz- und gegebenenfalls Gewerbeamt und damit wichtige Weichenstellungen gleich zu Beginn der Selbstständigkeit.
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Quellen:
Eigene Recherche