"Wichtiger Impuls" PPWR: Bundesregierung plant Entlastung für kleine Händler

Registrierungspflicht auf Eis: Berlin will Aufschub bis Mitte 2028
Laut einer exklusiven Recherche der F.A.Z. will die Bundesregierung die viel kritisierten Auflagen für das Entsenden von Paketen und Päckchen in andere EU-Staaten teilweise aufschieben. Konkret schlägt sie vor, die Registrierungspflicht so lange auszusetzen, bis ein einheitliches EU-System dafür steht. In Brüssel heißt es, die Europäische Kommission könne das bis Mitte 2028 schaffen.
Zweiter Teil des Vorschlags ist eine Mengenschwelle: Wer in einem EU-Land weniger als zehn Tonnen Verpackungsmüll im Jahr erzeugt, soll von den weitgehendsten Anforderungen befreit werden. Dazu zählt die Pflicht, in jedem Zielland einen Bevollmächtigten zu bestellen.
Offiziell veröffentlicht ist der Vorstoß bislang nicht, die Begründung kam am Montagabend aus Kreisen des Bundesumweltministeriums. Damit liegt ein Verhandlungsvorschlag vor, keine geltende Erleichterung.
Ein Pflichtposten pro Land: Wie der Bevollmächtigte zum Knackpunkt der PPWR wurde
Die EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, ist am 12. August in Kraft getreten. Sie führt in der EU das Prinzip ein, dass Unternehmen für die Kosten des von ihnen erzeugten Mülls aufkommen. Im Fachjargon heißt das "Extended Producer Responsibility", kurz EPR.
Für den Betrieb übersetzt sich das in drei Schritte pro Zielmarkt: Wer Produkte in einem anderen EU-Staat verkaufen will, muss sich dort registrieren lassen, braucht einen Bevollmächtigten, der den Hersteller lizenziert, und zahlt EPR-Gebühren. Diese Gebühren decken Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle. Jeder zusätzliche Markt bringt diesen Block also erneut mit.
Genau daran hängt der Streit. Der Aufwand skaliert nicht mit der Versandmenge, sondern mit der Zahl der Länder – und traf damit im Sommer vor allem kleinere Händler, die sich von den Vorgaben überfordert sahen.
Neu ist die Idee einer Entlastung nicht: Die Kommission hatte im sogenannten Umwelt-Omnibus vorgeschlagen, die Benennung des Bevollmächtigten bis 2035 aufzuschieben und eine zentrale EU-Meldestelle für die Registrierung einzurichten. Die Mitgliedstaaten, Deutschland eingeschlossen, hatten beides abgelehnt – ausgerechnet das, was Berlin nun selbst vorschlägt.
Unsere Partner-EmpfehlungenWenn die Gebühr den Warenwert übersteigt: 300-500 € je EU-Staat
Allein Registrierung und Gebühren für den Bevollmächtigten summieren sich nach Angaben der DIHK auf 300-500 € je Land und Jahr. Die EPR-Gebühren kommen obendrauf. In der Kalkulation eines Auslandsmarktes ist das eine feste Größe, die vor dem ersten Verkauf steht.
Diese Rechnung nutzt das Bundesumweltministerium zur Begründung: "Bei Herstellern, die in einem bestimmten Mitgliedstaat nur eine geringe Menge an Verpackungen in Verkehr bringen, übersteigen die Kosten für die Benennung eines Bevollmächtigten häufig den Warenwert", hieß es aus Ministeriumskreisen.
Betroffen sei eine extrem große Zahl von Unternehmen, weil nahezu alle Produkte verpackt werden müssten. Der Anteil sehr kleiner Unternehmen sei dabei besonders hoch.
Kein Nachweis, kein Angebot: Warum Ebay nicht auf Brüssel wartet
Onlineplattformen wie Ebay verlangen von Händlern den Nachweis, dass sie die EU-Vorgaben erfüllen. Fehlt er, werden die Angebote nicht mehr eingeblendet. Für Betriebe entscheidet die Dokumentation damit unmittelbar über die Sichtbarkeit im Auslandsgeschäft.
Formal müssten die Mitgliedstaaten seit dem 12. August gegen säumige Händler vorgehen. Die Europäische Kommission hat ihnen allerdings empfohlen, das geltende Recht zunächst zu ignorieren. Die Pflichten stehen trotzdem weiter im Gesetz.
Im Ministerrat entscheidet sich, wer entlastet wird
Ob Berlin sich im Ministerrat durchsetzt, ist offen. In den Verhandlungen ist laut Diplomatenkreisen aber Bewegung. Im Europäischen Parlament, das ebenfalls zustimmen muss, dürfte der Vorstoß auf Zustimmung treffen. Die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhardt spricht von einem "wichtigen Impuls", der kleine Unternehmen von unverhältnismäßiger Bürokratie entlaste, ohne die Finanzierung der Abfallentsorgung zu gefährden.
Bis eine Entscheidung fällt, bleiben die Pflichten formal bestehen. Wer ins EU-Ausland versendet, sollte also seine Verpackungsmengen je Zielland dokumentieren und Registrierung, Bevollmächtigten und EPR-Gebühren weiter in die Kalkulation einbeziehen, statt auf die ausgesetzte Durchsetzung zu bauen.
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