Statistisches Bundesamt Aktivrente: So viele Selbstständige und Minijobber werden ausgeschlossen

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Ab 2026 soll die sogenannte Aktivrente das Arbeiten im Ruhestand attraktiver machen. Steuererleichterungen sollen ältere Menschen motivieren, länger berufstätig zu bleiben – und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Doch aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Schon heute arbeitet jeder achte Rentner weiter. Und viele von ihnen würden von der geplanten Aktivrente gar nicht profitieren. Gleichzeitig begünstigt das Modell ausgerechnet jene, die ohnehin bessergestellt sind: gut verdienende Akademiker.

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Handwerker arbeitet in Werkstatt
Selbstständige sind nach aktuellem Stand von der Aktivrente ausgeschlossen (Symbolbild). Bild: Andrea Piacquadio / Pexels.

So viele Erwerbstätigen arbeiten im Rentenalter weiter

Nach Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) aus dem Mikrozensus 2024 waren 13 % der Menschen zwischen 65 und 74 Jahren, die bereits eine gesetzliche Altersrente beziehen, weiterhin berufstätig. Männer sind dabei deutlich aktiver: 16 % der männlichen Rentner arbeiten weiter, aber nur 10 % der Frauen.

Mit steigendem Alter sinkt der Anteil. Während bei den 65- bis 66-Jährigen noch knapp 18 % einer Arbeit nachgehen, sind es bei den 73- bis 74-Jährigen nur noch 8 %. Dennoch: Angesichts von rund 11 Millionen Menschen in dieser Altersgruppe bedeutet das, dass mehr als 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner weiterarbeiten.

Akademiker am stärksten vertreten

Die Zahlen zeigen deutlich: Je höher das Bildungsniveau, desto größer die Wahrscheinlichkeit, im Alter weiterzuarbeiten.

  • 18 % der Rentnerinnen und Rentner mit höherer Bildung sind erwerbstätig

  • Bei Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss sind es nur 11 %

  • Bei niedrigerem Bildungsniveau sogar nur 10 %

Das bedeutet: Vor allem Akademiker und Wissensarbeiter bleiben länger im Job. Meist in Berufen, die körperlich wenig belastend und oft besser bezahlt sind. Sie beraten, schreiben, entwickeln Strategien oder führen kleine Unternehmen weiter.

Diese Tätigkeiten lassen sich leichter ins Alter verlängern. Nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch, weil sie steuerlich und organisatorisch flexibler sind.

Die geplante Aktivrente dürfte diesen Trend noch verstärken. Denn sie macht genau diese Tätigkeiten noch attraktiver.

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Selbstständige und Minijobber außen vor

Ein genauer Blick auf die Erwerbsstruktur zeigt: Die Aktivrente erreicht nicht die Mehrheit der arbeitenden Rentner. Laut Destatis ist die Hälfte aller arbeitenden Rentner geringfügig beschäftigt. Sie verdienen also weniger als 538 € im Monat und zahlen meist keine oder nur geringe Steuern und Sozialabgaben. Für sie bringt die Aktivrente praktisch keinen Vorteil. Zudem sind 29 % der erwerbstätigen Rentner selbstständig. Auch sie sollen nicht von der Aktivrente profitieren, weil das Modell nur für abhängig Beschäftigte gilt.

Wirtschaftsverbände und Sozialforscher sehen die geplante Aktivrente deshalb kritisch. Sie sei, so etwa die Einschätzung mehrerer Arbeitsmarktexperten, "eine Reform für die Falschen". Die Aktivrente könnte soziale Ungleichheit im Alter weiter verschärfen. Auch der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) äußerte Kritik.

Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) sprechen von einer "eklatanten Ungleichbehandlung", wenn Selbstständige im Ruhestand trotz jahrzehntelanger Erwerbsarbeit vom Modell ausgeschlossen bleiben. Die Verbände haben eine Online-Petition gestartet, die in unter zwei Wochen über 27.000 Unterstützer gefunden hat. Ihre Forderung: "Aktivrente auch für Selbstständige".

Gute Idee auf wackligen Beinen

Die Aktivrente sollte eigentlich ein Signal senden: Wer im Alter weiterarbeitet, wird belohnt. Doch derzeit ist sie eher ein Symbol für ungleiche Chancen. Die Kritik aus den Reihen der Selbstständigen, der Freien Berufe und der Gewerkschaften zeigt, dass das Konzept in seiner jetzigen Form nicht trägt. Besonders problematisch: Die Aktivrente könnte auch verfassungsrechtlich auf wackligen Beinen stehen. Juristen verweisen darauf, dass der Ausschluss bestimmter Erwerbsgruppen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Artikel 3) verstoßen könnte.

Ob die Aktivrente in dieser Form tatsächlich umgesetzt wird, ist daher offen. Die Petition der Selbstständigenverbände zeigt, dass der politische Druck wächst. Sollte die Bundesregierung den Gesetzentwurf nicht nachbessern, könnte das Vorhaben schnell zum Fall für das Bundesverfassungsgericht werden. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Aktivrente in den kommenden Monaten noch einmal überarbeitet wird. Denkbar wäre eine zweite Stufe, die auch Selbstständige, Freiberufler und Minijobber einbezieht. Erst dann könnte die Reform halten, was sie verspricht: mehr Anreize für Arbeit im Alter und weniger soziale Spaltung.

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