Aktivrente: Selbstständige Ärzte ausgeschlossen – Ärztepräsident warnt

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Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Klaus Reinhardt warnt vor einem drohenden "Versorgungsengpass". Zugleich plant die Bundesregierung die sogenannte Aktivrente, mit der erfahrene Fachkräfte motiviert werden sollen, länger im Erwerbsleben zu bleiben. Doch: Für Selbstständige, etwa niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis, greift die Reform nicht. Ein Widerspruch zwischen Anspruch und Praxis – mit unmittelbarer Brisanz für das Gesundheitssystem.

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Ärztin untersucht Patientin
Vor allem auf dem Land droht angesichts der alternden Ärzteschaft eine Unterversorgung. Bild: Anna Shvets / Pexels.

Ärztepräsident: Gesetzentwurf "nicht nachvollziehbar"

Die Bundesregierung will mit der geplanten Aktivrente ältere Fachkräfte länger im Berufsleben halten. Ab dem 1. Januar 2026 sollen Menschen, die das Rentenalter erreicht haben und weiter arbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen – allerdings nur, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Selbstständige und Freiberufler sind bislang ausgeschlossen.

Genau das kritisiert Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzentwurf selbstständige Ärztinnen und Ärzte ausklammert", sagte er gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Wer den drohenden Versorgungsengpass im Gesundheitswesen ernsthaft verhindern wolle, dürfe "auf den Beitrag auch der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht verzichten", so Reinhardt weiter. Steuerfreibeträge wie die im Aktivrentengesetz vorgesehenen könnten zwar wichtige Anreize setzen, doch der Ausschluss der Selbstständigen sende aus seiner Sicht "ein falsches Signal" und könne die Motivation der Betroffenen schwächen.

Damit stellt der Ärztepräsident indirekt die Frage, ob die Aktivrente in ihrer derzeitigen Form tatsächlich geeignet ist, dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken – oder ob sie gerade jene Gruppe außen vor lässt, die in vielen Regionen Deutschlands die medizinische Grundversorgung trägt.

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Droht Versorgungsnotstand auf dem Land?

In vielen Regionen Deutschlands ist der Ärztemangel längst kein Zukunftsszenario mehr, sondern Alltag. Besonders auf dem Land schließen immer mehr Hausarztpraxen, weil Nachfolger fehlen. Laut den Landesausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen galt 2024 bereits in 33 Regionen eine ärztliche Unterversorgung, in 152 weiteren drohte sie – fast überall im hausärztlichen Bereich. Hinter diesen Zahlen stehen Orte, in denen Sprechstunden gestrichen, Wartezeiten länger und Wege zur nächsten Praxis immer weiter werden.

Dabei bilden gerade die niedergelassenen, selbstständigen Ärzte das Rückgrat der ambulanten Versorgung in diesen Regionen. Ende 2024 waren es rund 106.600 Ärztinnen und Ärzte, ihre Zahl sinkt jedoch seit Jahren. Wer einmal eine Praxis auf dem Land geführt hat, weiß: Der Schritt in den Ruhestand fällt oft nicht leicht – viele bleiben über die Altersgrenze hinaus tätig, weil sonst niemand mehr da ist.

Prognosen der Bertelsmann Stiftung und des BARMER-Instituts bestätigen den Trend: Bis 2040 wird es in ländlichen Gebieten deutlich weniger Hausärzte geben, als der Bedarf erfordert. Der medizinische Versorgungsbedarf wächst durch die alternde Bevölkerung, doch gleichzeitig schrumpft die verfügbare Arbeitszeit pro Arzt. Ohne gezielte Gegenmaßnahmen drohen ganze Regionen ärztlich auszudünnen – mit spürbaren Folgen für Patienten, Pflegeheime und Rettungsdienste.

Aktivrente: Verpasste Chance gegen die Versorgungskrise?

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Ärztemangels wirkt der aktuelle Entwurf der Aktivrente widersprüchlich: Das Instrument soll erfahrene Fachkräfte motivieren, länger im Beruf zu bleiben – greift aber nur bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Selbstständige Praxisinhaber, die vor allem auf dem Land die ärztliche Grundversorgung sichern, sind ausgeschlossen. Damit setzt die Politik einen Anreiz genau dort, wo der Versorgungsdruck vergleichsweise gering ist – und lässt jene außen vor, die oft die letzte Anlaufstelle für Patienten darstellen.

Allerdings greift auch die Kritik von Ärztepräsident Klaus Reinhardt nicht uneingeschränkt: Viele niedergelassene Mediziner arbeiten ohnehin über die Regelaltersgrenze hinaus, sei es aus Berufung oder aus Mangel an Nachfolgern. Eine steuerliche Begünstigung könnte daher Mitnahmeeffekte begünstigen. Ein Steuervorteil für ohnehin aktive, meist gut verdienende Ärzte, ohne dass sich die Versorgungslage spürbar verbessert.

Ob die Aktivrente also tatsächlich ein wirksames Mittel gegen den Fachkräftemangel wird oder lediglich Symbolpolitik bleibt, hängt davon ab, wie gezielt sie eingesetzt wird. Klar ist: Wer Versorgung sichern will, darf Selbstständige nicht pauschal ausgrenzen – aber ebenso wenig darf er auf reine Anreizpolitik setzen, wenn strukturelle Probleme ungelöst bleiben.

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