Selbstständige ausgeschlossen Aktivrente ab 2026: Bundestag hat zugestimmt

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Der Bundestag hat am 5. Dezember der Aktivrente zugestimmt. Den Gesetzesentwurf hatte die Bundesregierung am 15. Oktober 2025 beschlossen. Stimmt der Bundesrat am 19. Dezember zu, wird die Aktivrente zum 1. Januar 2026 eingeführt. Wer über dem gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeitet, darf dann bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Selbstständige sind in der aktuellen Planung ausgeschlossen.

Mann nutzt in Werkstatt Schleifstein
Aktivrente: Selbstständige können nicht von ihr profititeren. Bild: Andrea Piacquadio / Pexels.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein steuerpolitisches Instrument mit dem Ziel, ältere Menschen zu motivieren, auch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterzuarbeiten: Wer das Regelrentenalter erreicht hat und dennoch weiterarbeitet, soll monatlich bis zu 2.000 € zusätzlich zur gesetzlichen Rente steuerfrei hinzuverdienen dürfen.

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung eine Win-Win-Situation schaffen: Arbeitgeber profitieren von erfahrenen Kräften, Rentner von einem finanziellen Plus, und der Staat spart langfristig durch weniger Frühverrentungen und mehr Steuerzahler. Die Regelung ist freiwillig – niemand wird gezwungen, länger zu arbeiten.

Aktivrente 2026: Wer profitiert?

Für die Aktivrente gelten folgende Voraussetzungen:

  • Bezug der Regelaltersrente: Die Aktivrente gilt nur für Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Aktuell je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren.
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Die Tätigkeit muss sozialversicherungspflichtig sein, zum Beispiel eine reguläre Anstellung oder ein Minijob mit Rentenversicherungspflicht.
  • Keine vorzeitige Altersrente: Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, ist von der Regelung ausgeschlossen.

Selbstständige sind nach aktuellem Stand von der Aktivrente explizit ausgeschlossen.

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Aktivrente: Personen, die über die Regelaltersrente hinaus freiwillig weiterarbeiten, dürfen ab 2026 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen. Bild: Freepik.

Verbände kritisieren Ausschluss von Selbstständigen

Der geplante Ausschluss selbstständig tätiger Rentner von der Aktivrente stößt auf deutliche Kritik. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt vor einem möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Selbstständige arbeiteten oft über das Rentenalter hinaus. Sie pauschal auszuschließen sei rechtlich fragwürdig und praktisch schwer umzusetzen.

Auch der Sozialverband VdK spricht von sozialer Ungerechtigkeit. Die Aktivrente bevorzuge fitte Besserverdiener und ignoriere die Lebensrealität vieler Selbstständiger.

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) fordert, dass Freiberufler gleichbehandelt werden wie Angestellte. Selbstständige dürften steuerlich nicht schlechter gestellt werden. Mehrere Experten sehen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht als möglich, sollte die Regelung so umgesetzt werden.

Fazit: Aktivrente – Selbstständige bleiben außen vor?

Die Aktivrente soll ab 2026 Anreize schaffen, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten – allerdings nicht für Selbstständige. Wer ein eigenes Unternehmen führt oder freiberuflich tätig ist, bleibt nach aktuellem Stand außen vor. Das sorgt nicht nur für Unverständnis, sondern auch für verfassungsrechtliche Bedenken. Für viele Selbstständige bedeutet das: Wer im Alter weiterarbeitet, wird gegenüber Angestellten benachteiligt.

Gerade für Gründer, Unternehmer und Freiberufler zeigt diese Entwicklung, wie wichtig es ist, frühzeitig die eigene Altersvorsorge zu planen und sich unabhängig von staatlichen Reformen aufzustellen. Für-Gründer.de unterstützt dabei: mit kostenlosen Webinaren und Ratgebern, nützlichen Tools, spannenden Gesprächen im Besser gründen Podcast und praxisnahen Videos auf YouTube.

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