D&O-Versicherung für Geschäftsführer und Manager

Wenn Manager Fehler machen, können dem Unternehmen oder Dritten große finanzielle Schäden entstehen. Dies kann zu Schadenersatzansprüchen an das Management führen – und die Geschäftsführer müssten mit ihrem Privatvermögen haften. Hier springt eine D&O-Versicherung ein.

Wir erklären, wann Sie eine D&O-Versicherung brauchen, und stellen Leistungen sowie Anbieter der Versicherung vor, um Sie bei der Tarifauswahl zu unterstützen. 

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Eine D&O-Versicherung sichert Management und Kontrollorgane vor den Folgen von beruflichen Fehlern ab.
  • In der Regel schließt das Unternehmen die Versicherung für seine Geschäfts- und Aufsichtsorgane ab. 
  • Führungskräfte können auch selbst eine D&O abschließen.
  • Die D&O springt bei Schäden am eigenen Unternehmen und an Dritten ein.
  • Die Jahresbeiträge einer D&O-Versicherung starten bei 280 Euro.

  | Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung (kurz D&O) ist eine Versicherung speziell für Führungskräfte und Mitglieder von Aufsichts- und Kontrollorganen. Die Versicherung schützt diese Gruppen, wenn das eigene Unternehmen oder Dritte Schadenersatzforderungen an sie stellen.

Die D&O wird auch als Organ- und Managerhaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung für Geschäftsführer und Aufsichtsräte bezeichnet.

In der Praxis schließt das Unternehmen die Versicherung für das eigene Management oder die eigenen Aufsichtsorgane ab. Für alle Mitglieder des jeweiligen Organs besteht dann ein gemeinschaftlicher Versicherungsschutz.

Manager können eine persönliche D&O abschließen, wenn das eigene Unternehmen keine Versicherung abschließt oder sie einen höheren Versicherungsschutz wünschen.

Was heißt D&O?

Die Abkürzung D&O kommt von der amerikanischen „Directors and Officers Liability Insurance“. Die Versicherung wird daher auch Directors and Officers Versicherung genannt. Den „Directors & Officers“ entsprechen im deutschen Rechtssystem Vorstände und Aufsichtsräte

  | Wer braucht eine D&O?

Eine D&O-Versicherung ist wichtig für geschäftsführende Organe wie:

  • Vorstände
  • Geschäftsführer
  • Manager
  • Startup-Gründer

und für Aufsichts- und Kontrollorgane wie bspw.:

  • Vorstandsmitglieder
  • Beiräte
  • Verwaltungsräte
  • Kuratorien
  • Organmitglieder

sowie für Personen mit Sonderfunktionen wie:

  • Compliance Officer
  • Datenschutzbeauftragte
  • Prokuristen

Denn bei einer Pflichtverletzung haften sie

  • für Schäden im Innen- und Außenverhältnis, also sowohl gegenüber ihrem eigenen Unternehmen und dessen Investoren, Vorständen und Aufsichtsräten als auch gegenüber Dritten, z. B. Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten, Banken oder Behörden.
  • bereits bei leichter Fahrlässigkeit, d. h. schon dann, wenn aus einer kurzen Unachtsamkeit ein Fehler folgt.
  • gesamtschuldnerisch, d. h. nicht nur für ihr eigenes Verschulden, sondern auch für Pflichtverletzungen anderer Organmitglieder.
  • unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen (§43 GmbHG und § 93 AktG).

Eine D&O-Versicherung ist nicht nur für große Unternehmen sinnvoll, sie schützt auch das Management kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMUs). Sie ist außerdem empfehlenswert für Stiftungen, Vereine, NGOs und gemeinnützige Einrichtungen. Für normale Angestellte ist diese Versicherung unerheblich.

Besonderheit der D&O: Beweislastumkehr

Beim Vorwurf der Pflichtverletzung im eigenen Unternehmen – also bei Fragen der Innenhaftung – gilt die Beweislastumkehr. Der Manager muss beweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht umfassend nachgekommen ist und keinen Pflichtverstoß begangen hat.

Führungskräfte sollten ihre Entscheidungsfindung daher unbedingt für sich dokumentieren – auch weil sie beim Verdacht auf Pflichtverletzungen meist sofort freigestellt werden und keinerlei Zugriff auf mögliche entlastende Dokumente haben.

  | Welche Schäden deckt sie ab? 

Die D&O-Versicherung deckt Schadenersatzansprüche ab, die aus der

  • Innenhaftung, also bei Schäden am eigenen Unternehmen bzw. der eigenen Gesellschaft und an deren Investoren, Vorständen und Aufsichtsräten, und 
  • Außenhaftung, also bei gerechtfertigten Ansprüchen von geschädigten Dritten wie Kunden, Wettbewerbern, Lieferanten, der Öffentlichen Hand und Insolvenzverwaltern entstehen.

Ein Schaden muss nicht gleich so hoch und medienwirksam wie bei Wirecard oder der Dieselaffäre von VW sein. Bereits kleine Nachlässigkeiten können für Manager und Geschäftsführer hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen, wie folgende Beispiele verdeutlichen.

Schadenbeispiele für Innenschäden

#1: Der Geschäftsführer eines Unternehmens verkauft einem Kunden Waren auf Kredit, ohne zuvor dessen Liquidität zu überprüfen. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Kunde die Waren nicht bezahlen kann. Das Unternehmen erleidet dadurch erhebliche finanzielle Verluste.

#2: Ein Unternehmen möchte für neue Investitionen staatliche Fördermittel beantragen. Der zuständige Manager lässt die Frist zur Einreichung der Unterlagen verstreichen. Das Unternehmen muss einen teureren Kredit aufnehmen, um bereits bestellte Maschinen bezahlen zu können.

#3: Der Geschäftsführer eines Start-ups wählt einen IT-Dienstleister aus, ohne dessen fachliche Eignung überprüft zuhaben. Die IT-Firma installiert beim Start-up eine neue Software, die sich als ungeeignet herausstellt. Das Start-up kann dadurch seiner Arbeit nicht vollständig nachkommen und erleidet Umsatzeinbußen.

#4: Ein Unternehmen bringt ein neues Produkt auf den Markt, ohne dass der Manager im Vorfeld eine ausreichende Marktanalyse vorgenommen hat. Niemand kauft das Produkt, der finanzielle Schaden für das Unternehmen ist enorm.

#5: Der Geschäftsführer eines Unternehmens plant die Expansion in ein anderes Land und investiert dafür viel Geld. Die Marktanalyse des Geschäftsführers war falsch und die Niederlassung muss geschlossen werden. Die Investoren nehmen daraufhin den Geschäftsführer für die Fehlinvestitionen in Haftung.

Schadenbeispiele für Außenschäden

#1: Der Geschäftsführer einer GmbH reicht verspätet den Jahresabschluss ein. Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein und verlangt ein hohes Bußgeld.

#2: Einem Unternehmen droht die Zahlungsunfähigkeit, doch der Geschäftsführer lässt weiterhin Waren bestellen. Das Unternehmen kann die fälligen Rechnungen nicht begleichen. Die Lieferanten verlangen ihr Geld vom Geschäftsführer.

  | Leistungen, Kosten & Anbieter

Der Versicherungsschutz der D&O umfasst folgende Leistungen:

  • Ausgleich von finanziellen Schäden ("echten Vermögensschäden") im Innen- und Außenverhältnis bei berechtigten Ansprüchen, bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • Passiver Rechtsschutz: Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten zur Abwehr unberechtigter Forderungen

Wichtige Ergänzungen der Versicherung sind:

  • Nachhaftungsfrist: Die Nachhaftung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die erst nach Vertragsende festgestellt werden, deren Ursache aber innerhalb der Vertragslaufzeit lag. Sie variiert je nach Versicherer und Vertrag meist zwischen 3 und 5 Jahren.
  • Rückwärtsversicherung: Versicherungsschutz für Schadensereignisse, die während der Dauer des Versicherungsvertrags eintreten, deren ursächliche Pflichtverletzung aber vor Beginn des Versicherungsvertrags liegt. Ausgenommen von der Rückwärtsdeckung sind Pflichtverletzungen, die vor Vertragsabschluss bekannt waren.
  • Mediations- oder Schlichtungsverfahren zur Vermeidung von Imageschäden
  • Freie Anwaltswahl: Die Versicherer empfehlen oft Anwälte oder Kanzleien, die Spezialisten auf ihrem Gebiet sind. Der Versicherungsnehmer kann auch einen eigenen Anwalt wählen.
Die Leistungen und Ergänzungen der D&O-Versicherung schützen Geschäftsführer und Führungskräfte vor Schadensersatzansprüchen.

Claims-made-Prinzip

In der D&O-Versicherung ist das sogenannte Claims-made-Prinzip üblich: Der Schadenfall gilt erst dann als eingetreten, wenn der Geschädigte Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer stellt – und nicht im Moment des Pflichtverstoßes selbst.

Achten Sie deshalb unbedingt auf eine Nachhaftung und Rückwärtsversicherung. Manchmal werden Pflichtverstöße erst Jahre später erkannt. Stellt der Geschädigte seine Ansprüche an Sie außerhalb Ihrer Versicherungslaufzeit und Sie haben keine ausreichende Nachmeldefrist, besteht kein Versicherungsschutz – unabhängig davon, ob der Pflichtverstoß selbst innerhalb der Versicherungslaufzeit lag! 

Kosten der D&O-Versicherung

Die jährlichen Beiträge einer D&O-Versicherung beginnen bei 280 Euro. Die Beitragshöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

  • Branche des Unternehmens
  • Umsatzhöhe des Unternehmens
  • Zahl der versicherten Personen
  • Börsennotierung (z. B. Risiko einer Sammelklage für Unternehmen, die in den USA börsennotiert sind)
  • Internationalität des Unternehmens (z. B. besondere Risiken durch Common Law-Länder wie die USA) 
  • mögliche Vorschäden
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Höhe der Deckungssumme

Die Versicherer empfehlen, die Deckungssumme nach der Höhe des Eigenkapitals oder Gesamtkapitals auszurichten. Demnach sollte die Versicherungssumme ca. 50 % des Eigenkapitals oder mindestens 10 % des Gesamtkapitals betragen, um eine ausreichende Deckung im Schadenfall zu erzielen.

Der Geltungsbereich der Versicherung ist abhängig vom Versicherer: Bei den meisten Versicherern besteht für die D&O ein Versicherungsschutz innerhalb der EU, der sich auf Länder außerhalb der EU erweitern lässt. Common Law-Länder wie die USA und Kanada sind vom Versicherungsschutz oft ausgenommen.

Sonderkündigungsrecht - Kündigungsverzichtklausel

Nach einem Schadenfall haben sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung ein Sonderkündigungsrecht (§ 111 VVG). Achten Sie darauf, dass Ihr D&O-Versicherer durch eine Kündigungsverzichtklausel auf dieses Recht verzichtet!

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Diese Versicherer bieten D&O-Versicherungen an

Alle großen Versicherer wie Allianz, Nürnberger und HDI haben eine D&O-Versicherung in ihrem Portfolio. Einige Versicherer werben mit einer Gehaltfortzahlung im Schadenfall. Besonderheit der R+V: Sie verzichtet im Schaden- und Insolvenzfall auf Kündigungsrecht und Beitragserhöhung und bietet nach fünfjähriger Vertragslaufzeit eine zeitlich unbegrenzte Nachmeldung von Pflichtverletzungen.

Versicherungsvergleich Unternehmens-D&O
  Allianz Nürnberger AIG R+V
weltweiter Versicherungsschutz keine Angabe ja ja ja
Gehaltsfortzahlung im Schadenfall

6 Monate lang 75% der Festvergütung des Versicherten (Voraussetzung: die Festvergütung wird mit den Schadenersatzansprüchen aufrechnet)

bis zu 100.000 Euro bei Aufrechnen oder Zurückbehalten

keine Angabe keine Angabe
Nachmeldung von Schäden 

5 Jahre, bei 3-Jahresverträgen zeitlich unbegrenzt

3 Jahre, auf 5 oder 10 Jahre erweiterbar

ja nach 5jähriger Versicherungszeit zeitlich unbegrenzt
Rückwärtsversicherung keine Angabe  ja ja ja
Versicherungsschutz für GbRs nein keine Angabe nein ja

 

  | Offene Fragen zur D&O-Versicherung

Wann sollten Manager selbst eine D&O abschließen?

Eine eigene D&O ist sinnvoll, wenn das Unternehmen keine Unternehmens-D&O abgeschlossen hat. Sie ist auch dann empfehlenswert, wenn eine  Person in mehreren Unternehmen, Stiftungen oder Vereinen eine leitende Funktion hat und alle Risiken in einer Versicherungspolice absichern möchte. 

Eine persönliche D&O kann auch als Ergänzung zu einer Unternehmens-D&O abgeschlossen werden: Etwa dann, wenn die Versicherungssumme der Unternehmens-D&O zu niedrig oder die Nachhaftungsfrist zu kurz ist. Bei der persönlichen D&O steht die gewählte Versicherungssumme allein dem Manager zur Verfügung, der die Versicherung abgeschlossen hat.

Müssen Manager in der D&O einen Selbstbehalt leisten?

Bei börsennotierten Aktiengesellschaften schreibt das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" (VorstAG) den Vorständen einen gesetzlichen Selbstbehalt bei Managementfehlern vor. Die Selbstbeteiligung beträgt dort bei jedem D&O-Versicherungsfall mindestens 10 Prozent des Schadens, höchstens jedoch das 1,5fache der jährlichen Festvergütung des Vorstandsmitgliedes (§93 Abs. 2 Satz 3 AktG).

Für den Pflichtselbstbehalt kann der Vorstand eine eigene Versicherung, die sogennante persönliche Selbstbehaltsversicherung abschließen.

Was ist die Business Judgement Rule?

Die Business Judgement Rule befasst sich mit dem Ermessensspielraum unternehmerischer Entscheidungen. Sie sieht keine Pflichtverletzung des Managers, wenn er bei seiner unternehmerischen Entscheidung „auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft“ handelt und schließt für diesen Fall die persönliche Haftung des Managers aus (§93 Abs. 1 Satz 2 AktG). 

Was ist der Unterschied zwischen einer D&O-Versicherung und einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die D&O-Versicherung ist eine besondere Form der Vermögensschadenhaftpflicht. Beide Versicherungen decken echte Vermögensschäden ab.

In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind normalerweise alle Mitarbeiter eines Unternehmens oder eines Verbandes versichert. Die D&O-Versicherung ist dagegen speziell auf die beruflichen Risiken von Führungskräften und Kontrollorganen ausgerichtet und federt deren persönliches Haftungsrisiko ab. Gegenüber der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hat die D&O eine höhere Deckungssumme, um so die Folgen eines sogenannten Organisations-, Auswahl- und Überwachungsverschulden der Führungsebene umfassend absichern zu können.  

  | Unser Fazit

Mit einer D&O-Versicherung können Manager ohne Angst vor hohen Haftungsrisiken unternehmerisch tätig sein. Denn im Schadenfall schützt die D&O das private Vermögen der Führungskräfte.

Unternehmen sichern sich mit einer D&O ebenfalls ab: Verursacht das Management hohe finanzielle Schäden, reichen die privaten Mittel der Führungskräfte zur Begleichung des Schadens oft nicht aus. Die Versicherung dient dem Unternehmen in diesem Fall als Bilanzschutz

Eine D&O schützt so zugleich Unternehmen und Entscheidungsträger – und das mit Versicherungsbeiträgen, die im Vergleich zu den möglichen Schadenshöhen gering ausfallen.

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