- Die Widerrufsfunktion gilt ab dem 19. Juni 2026.
- Die Pflicht betrifft Online-Verträge im B2C-Bereich.
- Der Prozess muss zweistufig und klar strukturiert sein.
- Es dürfen nur erforderliche Daten abgefragt werden.
- Verstöße können zu Abmahnungen und Bußgeldern führen.
| Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine digitale Funktion im Onlineshop, über die Kunden ihren Vertrag online widerrufen können. Grundlage ist eine neue EU-Regelung, die den Widerrufsprozess europaweit vereinfachen soll.
Der Button ergänzt die bisherigen Möglichkeiten zum Widerruf wie E-Mail, Formular und Brief, ersetzt diese aber nicht.
Der Begriff „Widerrufsbutton“ hat sich bereits durchgesetzt. Gesetzlich ist jedoch von einer Widerrufsfunktion die Rede. Gemeint ist damit dieselbe digitale Schaltfläche im Shop.

Ziel ist es, den Widerruf genauso einfach zu gestalten wie den Vertragsabschluss. Kunden sollen ihre Bestellung oder Dienstleistung mit wenigen Klicks und ohne komplizierte Prozesse rückgängig machen können.
In der Praxis bedeutet das:
- Kunden starten den Widerruf über einen gut sichtbaren Button im Shop
- und bestätigen ihn in einem zweiten Schritt.
Anschließend erhalten sie sofort eine Eingangsbestätigung, zum Beispiel per Mail.
Bis wann muss der Widerrufsbutton umgesetzt sein?
Die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons gilt ab dem 19. Juni 2026.
Bis zu diesem Stichtag müssen Online-Händler, für deren Angebote ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt:
- die technische Umsetzung im Shop abgeschlossen haben
- sicherstellen, dass der Widerrufsprozess den gesetzlichen Anforderungen entspricht
Eine frühere Umsetzung ist grundsätzlich möglich, wichtig ist jedoch: Rechtstexte wie die Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung sollten erst zum Stichtag angepasst werden.
Bis dahin gilt die aktuelle Rechtslage einschließlich der bisherigen Muster-Widerrufsbelehrung.
Für Shopbetreiber bedeutet das: Die technische Umsetzung sollte frühzeitig eingeplant und getestet werden, damit zum Stichtag alles rechtssicher funktioniert und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Gesetzliche Grundlage des Widerrufsbuttons
Der Widerrufsbutton geht auf eine neue EU-Richtlinie zurück, die das bestehende Widerrufsrecht im Online-Handel erweitert.
Die rechtliche Grundlage im Überblick:
- Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673
- Diese wird in Deutschland durch Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) umgesetzt
| Für wen gilt die Pflicht zum Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist grundsätzlich für alle Unternehmen verpflichtend, die Verträge online mit Verbrauchern (B2C) abschließen. Das heißt Vertragsabschlüsse über eine Website, App oder einen Online-Marktplatz.
Entscheidend ist dabei nicht die Unternehmensgröße oder der Umsatz, sondern ob für die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Wir gehen die betroffenen Fälle und die Ausnahmen im Detail durch:
- Onlineshops im B2C-Bereich
- Digitale Produkte und Dienstleistungen
- Kleinunternehmer
- Verkäufe über Amazon und eBay
- Versicherungen und Finanzdienstleistungen
- Ausnahmen vom Widerrufsrecht
B2C-Onlineshops
Der Widerrufsbutton ist verpflichtend für alle Online-Händler, die ihre Produkte oder Dienstleistungen an Privatkunden verkaufen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- klassische Onlineshops für physische Waren
- Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen
- Buchungs- und Vermittlungsplattformen
- Anbieter von Abo-Modellen im B2C-Bereich
Entscheidend ist: Sobald sich ein Angebot an Privatkunden richtet und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gilt die Pflicht in der Regel.
Digitale Produkte und Dienstleistungen
Auch digitale Produkte und Dienstleistungen fallen grundsätzlich unter die Pflicht, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Das betrifft unter anderem:
- E-Books
- Online-Kurse oder digitale Trainings
- Streaming-Angebote
- Cloud- oder Software-Dienste
- digitale Abos und Mitgliedschaften
Wichtig zu wissen: Das Widerrufsrecht kann bei digitalen Produkten unter bestimmten Vorraussetzungen vorzeitig erlöschen. Dies etwa der Fall, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass die Leistung sofort ausgeführt werden soll.
Kleinunternehmer
Ja, auch Kleinunternehmer sind betroffen.
Die Pflicht ist unabhängig von Umsatz, Unternehmensgröße oder steuerlichem Status.
Sobald an Verbraucher verkauft wird, muss der Widerrufsbutton bereitgestellt werden.
Online-Marktplätze
Auch beim Verkauf über Plattformen wie Amazon oder eBay gilt die Pflicht zum Widerrufsbutton grundsätzlich.
Der Unterschied liegt in der Umsetzung:
- Die technische Umsetzung erfolgt in der Regel über den Plattformbetreiber, auf die der Händler keinen Einfluss hat
- Die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch beim Händler selbst
Das bedeutet: Die Händler müssen eigenständig prüfen, ob die genutzte Plattform für den Verkauf ihrer Produkte die gesetzlichen Anforderungen korrekt erfüllt.
Versicherungen und Finanzdienstleistungen
Auch im Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen kann der Widerrufsbutton eine Rolle spielen.
Er ist grundsätzlich dann relevant, wenn ein Vertrag online abgeschlossen wird und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Dabei ist zu beachten, dass im Bereich Finanzen und Versicherungen teilweise besondere gesetzliche Regelungen und Fristen gelten, die vom klassischen Widerrufsrecht im Online-Handel abweichen können.
Ausnahmen
Die Pflicht gilt nur dann, wenn für die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Typische Ausnahmen sind zum Beispiel:
- individuell angefertigte oder personalisierte Produkte
- schnell verderbliche Waren
- versiegelte Hygiene- oder Gesundheitsprodukte (nach Öffnung)
- versiegelte Software, Ton- oder Videoaufnahmen (nach Öffnung)
- Freizeit- oder Eventbuchungen mit festem Termin (z. B. Konzerttickets)
Wenn ausschließlich Produkte oder Leistungen angeboten werden, für die kein Widerrufsrecht besteht, muss kein Widerrufsbutton bereitgestellt werden.
Sobald jedoch auch nur ein Teil des Angebots widerrufsfähig ist, gilt die Pflicht zum Widerrufsbutton für den gesamten Shop.
Auch wichtig: Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nur bei Verträgen mit Verbrauchern. Verträge zwischen Unternehmen (B2B) sind daher nicht betroffen.
Telefon- und Postvertröge
Die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons gilt ausschließlich für Verträge, die online abgeschlossen werden, etwa über eine Website, App oder einen Online-Marktplatz.
Abschlüsse vor Ort, per Telefon oder per Post sind davon nicht betroffen. Ein Widerruf kann in diesen Fällen trotzdem möglich sein, allerdings vorerst nicht über eine digitale Widerrufsfunktion.
| Gesetzliche Vorgaben zum Widerrufsbutton
Damit Online-Händler den Widerrufsbutton rechtssicher umsetzen können, gibt es gesetzliche Vorgaben.
Diese stellen sicher, dass der Widerruf einfach, eindeutig und ohne zusätzliche Hürden möglich ist.
Diese Vorgaben gelten für den Widerrufsbutton:
- Beschriftung des Widerrufsbuttons
- Platzierung, Sichtbarkeit und Erreichbarkeit
- Anforderungen an den Widerrufsprozess
- Zulässige Datenerhebung
- Angepasste Rechtstexte und Kommunikation
Bei Verstößen gegen diese Vorgaben drohen Abmahnungen und Bußgelder.
Beschriftung des Widerrufsbuttons
Der Widerrufsbutton muss eindeutig und verständlich beschriftet sein. Nutzer müssen sofort erkennen können, dass sie darüber ihren Vertrag widerrufen.
Zulässige Formulierungen sind zum Beispiel:
- "Vertrag widerrufen"
- "Widerruf starten"
Nicht ausreichend sind dagegen unklare oder missverständliche Begriffe wie:
- "Stornieren"
- "Anfrage senden"
Die Beschriftung darf keine Zweifel daran lassen, dass es sich um die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts handelt.
Widerruf vs. Stornierung
Widerruf bezeichnet ein gesetzlich geregeltes Recht, Stornierung dagegen meist nur eine vertragliche oder freiwillige Rückabwicklung.
Die Beschriftung des Buttons sollte deshalb den gesetzlichen Widerruf deutlich machen.
Platzierung, Sichtbarkeit und Erreichbarkeit
Der Widerrufsbutton muss entsprechend der EU-Richtlinie 2023/2673 leicht auffindbar und jederzeit erreichbar sein.
Darum spielen Design und Platzierung innerhalb des Shops eine zentrale Rolle.

Platzierung
Der Gesetzgeber schreibt keine konkrete Position vor. Entscheidend ist aber, dass der Widerrufsbutton an einer Stelle eingebunden ist, an der Nutzer ihn intuitiv erwarten oder schnell finden können.
Empfohlene Platzierungen sind:
- im Footer oder Header der Website
- in der Hauptnavigation
- zusätzlich im Kundenkonto oder Bestellbereich (sofern vorhanden)
Wichtig ist, dass der Button nicht in allgemeinen Linklisten, etwa im Footer neben Impressum und AGB, untergeht.
Sichtbarkeit
Der Widerrufsbutton muss klar als solcher erkennbar sein und sich visuell vom restlichen Inhalt abheben.
Das bedeutet:
- Gestaltung als deutlich erkennbarer Button oder hervorgehobenes Element
- klare, gut lesbare Beschriftung
- ausreichender Kontrast zum Hintergrund
Die Vorgaben dienen auch einer barrierefreien Gestaltung, etwa durch die Sicherstellung guter Lesbarkeit und einfacher Bedienbarkeit.
Auch bei einer Platzierung im Footer oder in der Navigation muss der Widerrufsbutton optisch hervorgehoben sein und darf nicht zwischen anderen Links untergehen.
Erreichbarkeit
Der Widerrufsbutton muss jederzeit und ohne zusätzliche Hürden erreichbar sein.
Entscheidend ist dabei:
- Zugriff von jeder Seite des Shops aus
- kein verpflichtender Login, insbesondere bei Gastbestellungen
- keine versteckten Unterseiten oder unnötigen Klickpfade
Wichtig ist, dass der Widerruf genauso einfach möglich ist wie der Vertragsabschluss.

Anforderungen an den Widerrufsprozess
Der Widerruf über den Button muss einem klar definierten Ablauf folgen.
Ziel ist es, den Widerruf für Kunden einfach und eindeutig zu gestalten und Fehlbedienungen zu vermeiden.
Gleichzeitig muss eine saubere technische und organisatorische Abwicklung sichergestellt sein.
Zwei-Stufen-Verfahren
Der digitale Widerruf muss in zwei klar getrennten Schritten erfolgen:
- Klick auf den Widerrufsbutton: Der Kunde startet den Widerruf direkt über den Button im Shop
- Bestätigung auf einer separaten Seite: Auf der Folgeseite wird der Widerruf nochmals ausdrücklich bestätigt (z. B. über einen Button wie „Widerruf bestätigen“)
Wichtig für die Umsetzung:
- Der Widerruf darf nicht direkt durch einen einzigen Klick ausgelöst werden
- Zwischen Start und Bestätigung muss eine eigene Seite oder Ansicht liegen
- Der zweite Schritt muss eindeutig als Bestätigung erkennbar sein
Ziel dieses Verfahrens ist es, sicherzustellen, dass der Widerruf bewusst erfolgt und nicht versehentlich ausgelöst wird.
Eingangsbestätigung
Nach dem Absenden des Widerrufs muss der Kunde unverzüglich eine Bestätigung erhalten, dass der Widerruf eingegangen ist.
In der Praxis bedeutet das:
- automatischer Versand direkt nach dem Widerruf
- in der Regel per E-Mail oder auf anderem elektronischen Weg
- Dokumentation von Datum und Uhrzeit des Eingangs
Wichtig für die Formulierung: Die Bestätigung bestätigt nur den Eingang. Sie darf nicht den Eindruck erwecken, dass der Widerruf bereits geprüft oder wirksam ist
Beispiel: "Wir haben Ihren Widerruf erhalten." statt "Wir bestätigen Ihren Widerruf."
Auswirkungen auf Rechtstexte und Kommunikation
Neben der technischen Umsetzung des Widerrufsbuttons ergeben sich auch Auswirkungen auf Rechtstexte und die Kommunikation mit Kunden.
Anpassung der Rechtstexte
Die Widerrufsbelehrung muss künftig:
- auf die digitale Widerrufsmöglichkeit hinweisen
- den Ablauf über den Widerrufsbutton berücksichtigen
Zudem wird das gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung zum Stichtag angepasst.
Bis dahin gilt die aktuelle Fassung, eine vorzeitige Umstellung auf das neue Muster ist rechtlich problematisch.
Auch die Datenschutzerklärung sollte zum Stichtag überprüft und angepasst werden.
Denn im Rahmen des Widerrufsprozesses werden personenbezogene Daten verarbeitet, über die entsprechend informiert werden muss.
Anpassung von E-Mails und Kommunikation
Im Zuge der Umstellung auf den Widerrufsbutton sollten auch bestehende Kommunikationsprozesse überprüft und angepasst werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Bestellbestätigungen und automatisierte E-Mails
- Hinweise auf die Widerrufsfunktion im Shop oder in der Kommunikation
Zudem muss sichergestellt sein, dass die Eingangsbestätigung des Widerrufs korrekt formuliert und automatisiert versendet wird.
Welche Daten dürfen abgefragt werden?
Beim Einsatz des Widerrufsbuttons dürfen nur solche Daten abgefragt werden, die für die Bearbeitung des Widerrufs erforderlich sind.
Grundlage ist das Prinzip der Datensparsamkeit: Es dürfen nur die Informationen erhoben werden, die notwendig sind, um den Vertrag eindeutig zuzuordnen und den Widerruf abzuwickeln.
Typischerweise dürfen folgende Daten abgefragt werden:
- Name des Kunden
- Bestell-, Vertrags- oder Auftragsnummer
- E-Mail-Adresse
Diese Angaben reichen in der Regel aus, um den Widerruf eindeutig zuordnen und bearbeiten zu können.
Nicht zulässig sind:
- unnötige Pflichtfelder
- umfangreiche Datenerhebungen ohne Bezug zum Widerruf
Der Grund für den Widerruf darf abgefragt werden, muss jedoch optional bleiben.
Abmahnungen und Bußgelder
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsbutton können rechtliche Konsequenzen haben.
Dazu zählen insbesondere:
- Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände
- Unterlassungsansprüche
- Bußgelder
Je nach Unternehmensgröße können Bußgelder erheblich ausfallen:
- bis zu 4 % des Jahresumsatzes
- oder bis zu 50.000 Euro bei kleineren Unternehmen
Zudem kann sich die Widerrufsfrist für Kunden auf 12 Monate und 14 Tage verlängern, wenn die Widerrufsfunktion fehlt oder fehlerhaft umgesetzt ist.
| Widerrufsbutton umsetzen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der Widerrufsbutton muss nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch technisch sauber in den Shop integriert werden. Entscheidend ist, dass der gesamte Ablauf zum 19. Juni 2026 funktioniert.
Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt die grundlegende Logik der Umsetzung.
Schritt 1: Technische Lösung festlegen
Zunächst sollte geklärt werden, wie der Widerrufsbutton technisch im Shop umgesetzt werden kann.
Das hängt vom eingesetzten System ab, etwa:
- Shopsystem
- Online-Marktplatz
- individuelle Website oder CMS
Je nach Setup stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:
- integrierte Funktionen
- Erweiterungen
- individuelle Entwicklungen
Wichtig: Die gewählte Lösung bestimmt den Umsetzungsaufwand und die technischen Möglichkeiten.
Darum sollte dieser Schritt mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zum Stichtag eingeplant werden.
Schritt 2: Widerrufsbutton einbinden
Der Widerrufsbutton muss als klar erkennbares Element im Shop eingebunden werden.
Darauf ist zu achten:
- Button gut sichtbar platzieren
- Eindeutige Beschriftung verwenden (z. B. "Vertrag widerrufen")
- Button muss von jeder Seite aus erreichbar sein
Der Button bildet den Einstieg in den gesamten Widerrufsprozess.
Schritt 3: Zwei-Stufen-Verfahren umsetzen
Nach dem Klick auf den Widerrufsbutton darf der Widerruf nicht direkt ausgelöst werden.
Stattdessen muss eine zweite Bestätigung erfolgen:
- Weiterleitung auf eine separate Seite oder Ansicht
- klare Aufforderung zur Bestätigung (z. B. „Widerruf bestätigen“)
Erst nach diesem Schritt wird der Widerruf übermittelt. Der Widerruf darf also nicht durch einen einzelnen Klick ausgelöst werden, sondern erst nach einer zweiten, bewussten Bestätigung.
Schritt 4: Erforderliche Daten erfassen
Damit der Widerruf zugeordnet werden kann, müssen die notwendigen Daten abgefragt werden.
Typischerweise sind das:
- Name
- Bestell- oder Vertragsnummer
- E-Mail-Adresse
Die übermittelten Angaben sollten intern dokumentiert werden, um den Eingang und die Bearbeitung des Widerrufs nachvollziehbar zu machen.
Schritt 5: Eingangsbestätigung automatisieren
Nach dem Absenden des Widerrufs muss automatisch eine Eingangsbestätigung versendet werden.
Zu beachten ist dabei:
- sofortiger Versand nach Abschluss des Prozesses
- korrekte und neutrale Formulierung
- Dokumentation von Datum und Uhrzeit
In der Praxis erfolgt die Umsetzung über eine automatische Verknüpfung des Widerrufsformulars mit dem E-Mail-Versand des Shops oder einem angebundenen CRM- oder Ticketsystem.
Sobald der Widerruf bestätigt wurde, wird die Eingangsbestätigung direkt ausgelöst. Die Bestätigung dient als Nachweis für den Eingang des Widerrufs.
Schritt 6: Interne Abläufe anbinden
Der Widerruf endet nicht beim Klick, auch intern muss der Prozess funktionieren.
Dazu gehört:
- Weiterleitung an zuständige Stellen
- Bearbeitung des Widerrufs im System
- Abstimmung mit Rückabwicklung und ggf. Logistik
Wichtig ist, dass eingehende Widerrufe zuverlässig erfasst, intern weitergeleitet und ohne Verzögerung bearbeitet werden.
Im Zuge der Einführung des Widerrufsbuttons sollten bestehende Abläufe daher überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Technik und interne Abläufe sollten dabei aufeinander abgestimmt sein.
Schritt 7: Testen und Rechtssicherheit prüfen
Vor dem Stichtag sollte der gesamte Widerrufsprozess gründlich getestet und überprüft werden.
Dabei sollte insbesondere geprüft werden:
- Funktioniert der Widerrufsbutton auf allen Seiten?
- Läuft das Zwei-Stufen-Verfahren korrekt ab?
- Wird die Eingangsbestätigung automatisch versendet?
- Werden nur erforderliche Daten abgefragt?
- Funktioniert der Ablauf auch auf mobilen Geräten?
Zudem sollte sichergestellt werden, dass:
- Beschriftung, Platzierung und Ablauf den gesetzlichen Vorgaben entsprechen
- Rechtstexte und Datenschutzerklärung korrekt angepasst sind
Der gesamte Prozess muss rechtssicher umgesetzt sein und fehlerfrei funktionieren, andernfalls besteht Abmahnrisiko.
Ein vollständiger Test vor dem Stichtag hilft, Fehler frühzeitig zu erkennen und rechtliche Risiken zu vermeiden.
| Beispiele für Widerrufsbuttons in Onlineshops
Wie der Widerrufsbutton konkret umgesetzt wird, hängt stark vom eingesetzten System ab.
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede:
| System | Aufwand | Gestaltung | Umsetzung |
| Shopsystem (z.B. Shopify) | mittel | vielfältig | Plugins / integrierte Funktionen |
| Marktplatz (z.B. eBay) | gering | eingeschränkt | vorgegebene Prozesse |
| Website / CMS | hoch | vielfältig | individuell |
Im Folgenden gehen wir näher auf die Umsetzung des Widerrufsbutton je System ein.
Umsetzung mit Shopware, Shopify, WooCommerce & Co.
Viele Shopsysteme bieten bereits passende Lösungen, sodass der technische Aufwand überschaubar bleibt. Dennoch sollte jede Umsetzung individuell geprüft und getestet werden.
In unserem Shopsysteme-Vergleich haben wir die besten Systeme ermittelt.
Die folgenden Beispiele zeigen typische Lösungen in verbreiteten Shopsystemen und dienen der Orientierung.
Die konkrete Umsetzung kann je nach System und eingesetzter Erweiterung abweichen.
Widerrufsbutton bei Shopware
Bei neueren Versionen von Shopware 6 kann eine native Funktion für den Widerrufsbutton bereitgestellt werden.
Für ältere Versionen oder individuelle Setups stehen Plugins zur Verfügung. Diese sind teilweise kostenpflichtig.
Wichtig ist, die eingesetzte Shopware-Version zu prüfen und frühzeitig zu klären, ob eine native Lösung verfügbar ist oder eine Erweiterung benötigt wird.

Widerrufsbutton bei Shopify
Bei Shopify erfolgt die Umsetzung häufig über Apps aus dem Shopify App Store.
Alternativ kann der Prozess auch individuell mit vorhandenen Shopify-Funktionen umgesetzt werden, etwa durch Kombination von Formularen und automatisierten E-Mails.
Bei individuellen Lösungen ist besonders darauf zu achten, dass alle Anforderungen, insbesondere das Zwei-Stufen-Verfahren und die Eingangsbestätigung, vollständig umgesetzt werden.

WooCommerce
Auch bei WooCommerce wird der Widerrufsbutton in der Regel über Plugins oder individuelle Erweiterungen umgesetzt.
Dabei kann sowohl auf bestehende Lösungen zurückgegriffen als auch eine eigene Integration in WordPress realisiert werden.
Wichtig ist, dass eingesetzte Plugins die gesetzlichen Anforderungen vollständig abbilden und regelmäßig aktualisiert werden.
Umsetzung auf eBay & Amazon
Auf Online-Marktplätzen wie eBay und Amazon unterscheidet sich die Umsetzung des Widerrufsbuttons grundlegend von klassischen Shopsystemen.
Händler haben hier in der Regel keinen direkten Zugriff auf die technische Gestaltung der Benutzeroberfläche.
Die Umsetzung des Widerrufsbuttons wird daher durch die jeweilige Plattform erfolgen.
Für Händler bedeutet das: Der Fokus liegt weniger auf der technischen Umsetzung, sondern auf korrekten Einstellungen, aktuellen Rechtstexten und funktionierenden internen Abläufen.
Widerrufsbutton bei Amazon
Für Amazon gibt es bislang keine offiziell bestätigte finale Umsetzung des Widerrufsbuttons.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die neue digitale Widerrufsfunktion ab dem 19. Juni 2026 im Amazon Seller Central prominent zur Verfügung stehen wird.
Für Händler ergibt sich daraus:
- keine eigene technische Integration des Widerrufsbuttons erforderlich
- eingeschränkter Einfluss auf Gestaltung und Ablauf
- Verantwortung für korrekte Widerrufsbelehrung und Rückgabeinformationen bleibt bestehen
Sobald Amazon konkrete Informationen zur Umsetzung veröffentlicht, sollten diese zeitnah geprüft und die eigenen Abläufe entsprechend angepasst werden.

Widerrufsbutton bei eBay
Auch bei eBay ist noch nichts Konkretes zur Umsetzung des Widerrufsbuttons über die Plattform bekannt.
eBay-Händler haben nur begrenzte Möglichkeiten, den Prozess selbst zu gestalten, und müssen sich an die vorgegebenen Abläufe halten.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern.
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für gewerbliche Verkäufer im B2C-Bereich.
Private Verkäufer sind davon grundsätzlich nicht betroffen und müssen daher keinen Widerrufsbutton bereitstellen.
Für gewerbliche Verkäufer ist entscheidend, dass die im eBay-Konto hinterlegten Informationen den tatsächlichen Ablauf korrekt widerspiegeln.

Umsetzung ohne Shopsystem
Bei individuellen Websites oder Content-Management-Systemen wie WordPress erfolgt die Umsetzung des Widerrufsbuttons in der Regel eigenständig.
Im Gegensatz zu klassischen Shopsystemen stehen hier meist keine fertigen Standardlösungen zur Verfügung, sodass der gesamte Ablauf selbst abgebildet werden muss.
Unabhängig vom eingesetzten System muss die Widerrufsfunktion anhand der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden:
- Sichtbare und klare Button-Einbindung im Frontend
- Weiterleitung auf eine separate Seite oder ein Formular
- Automatisierter Versand der Eingangsbestätigung
Die einzelnen Bestandteile müssen technisch miteinander verbunden werden, damit der Prozess zuverlässig funktioniert.
Widerrufsbutton bei WordPress (Beispiel)
Bei WordPress wird der Widerrufsprozess häufig über eine Kombination aus Theme-Anpassung und Formular-Plugins umgesetzt.
Typische Möglichkeiten sind:
- Integration des Widerrufsbuttons über das Theme oder einen Page Builder
- Erstellung eines Formulars über ein Plugin
- Verknüpfung mit automatisierten E-Mail-Benachrichtigungen
Wird WordPress in Kombination mit WooCommerce genutzt, erfolgt die Umsetzung wie bereits oben beschrieben in der Regel über Plugins oder integrierte Funktionen.
Hinweis zu anderen CMS
Bei anderen Content-Management-Systemen wie TYPO3 oder Drupal erfolgt die Umsetzung in der Regel individuell, etwa über bestehende Formulare, Erweiterungen oder eigene Entwicklungen.
Da keine standardisierten Lösungen vorhanden sind, liegt die Verantwortung für die vollständige und rechtssichere Umsetzung vollständig beim Betreiber der Website.
Je nach Setup kann dies mit höherem Zeitaufwand verbunden sein und erfordert häufig die Einbindung von Entwicklern oder entsprechendes technisches Know-how.
Daher sollten insbesondere Betreiber individueller Website-Lösungen frühzeitig mit der Umsetzung beginnen.
Widerrufsfunktion in Apps nicht vergessen
Die Pflicht zum Widerrufsbutton gilt nicht nur für klassische Websites, sondern auch für Verträge, die über Apps abgeschlossen werden, etwa in mobilen Shops oder Anwendungen.
Entscheidend ist, dass der Widerrufsbutton auch innerhalb der App:
- leicht auffindbar
- klar beschriftet
- und ohne Hürden erreichbar ist
Die gleichen Anforderungen gelten somit auch für In-App-Käufe und mobile Bestellprozesse.
| Typische Fehler und rechtliche Fallstricke
Bei der Umsetzung des Widerrufsbuttons können in der Praxis typische Fehler auftreten.
Diese können dazu führen, dass der Widerrufsprozess nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und damit ein erhöhtes Risiko für Abmahnungen besteht.
Zudem enthalten gesetzliche Vorgaben wie „klare Beschriftung“ oder „gute Sichtbarkeit“ aktuell noch einen gewissen Auslegungsspielraum.
Umso wichtiger ist eine sorgfältige und möglichst eindeutige Umsetzung. Die folgenden Punkte zeigen, worauf besonders zu achten ist.
Fehler bei der Gestaltung und Platzierung
Typische Fehler:
- der Widerrufsbutton ist schwer auffindbar
- Platzierung nur auf einzelnen Seiten statt durchgehend erreichbar
- Integration als unauffälliger Textlink (z. B. im Footer neben Impressum und AGB)
- fehlende oder unklare Beschriftung
Problem: Nutzer erkennen nicht sofort, dass sie hier ihren Widerruf erklären können.
Lösung: Den Button mit ausreichend Kontrast und mit klarer Beschriftung zentral im Shop platzieren.
Hürden im Widerrufsprozess
Typische Fehler:
- Widerruf nur nach Login möglich
- zu viele Zwischenschritte oder Weiterleitungen
- unklare oder versteckte Bestätigungsfunktion
- fehlende oder verzögerte Eingangsbestätigung
Problem: Der Widerruf wird unnötig erschwert.
Wichtig: Der Prozess muss einfach, klar und ohne zusätzliche Hürden nutzbar sein.
Lösung: Widerrufbutton für alle Verbraucher zugänglich machen und den Widerrufsprozess nach dem vorgegebenen Zwei-Stufen-Verfahren mit automatischer Eingangsbestätigung per Mail gestalten.
Fehler bei der Datenabfrage
Typische Fehler:
- Abfrage unnötiger Pflichtangaben
- umfangreiche Formulare ohne klaren Bezug zum Widerruf
- verpflichtende Angabe des Widerrufsgrundes
- fehlende oder unklare Datenschutzhinweise
Problem: Verstoß gegen das Prinzip der Datensparsamkeit.
Lösung: Ausschließlich Name, Vertragsnummer o.ä. sowie E-Mailadresse abfragen.
Fehler bei Rechtstexten und Informationen
Typische Fehler:
- Widerrufsbelehrung nicht an den digitalen Prozess angepasst
- fehlender Hinweis auf den Widerrufsbutton
- veraltete oder unvollständige Rechtstexte
- Datenschutzerklärung berücksichtigt den Widerrufsprozess nicht
Problem: Der rechtliche Rahmen passt nicht zur tatsächlichen Umsetzung.
Lösung: Rechtstexte fristgerecht anpassen - mit aktueller Widerrufsbelehrung bis zum Stichtag und neuer Version ab diesem Tag.
Viele dieser Fehler lassen sich durch eine sorgfältige Planung und einen vollständigen Funktionstest vor dem Stichtag vermeiden.
| Häufige Fragen zum Widerrufsbutton
Der Gesetzgeber schreibt keine konkrete Position vor.
Entscheidend ist, dass der Widerrufsbutton leicht auffindbar und von jeder Seite aus erreichbar ist.
Das kann Platzierung im Header oder Footer bzw. Integration in die Hauptnavigation.
Wichtig ist, dass der Button nicht versteckt wird oder in allgemeinen Linklisten untergeht.
Er kann zusätzlich dort platziert sein, eine ausschließliche Platzierung im Kundenkonto ist jedoch nicht ausreichend.
Der Widerrufsbutton muss für alle Nutzer zugänglich sein, auch für Gastbesteller ohne Login.
Eine zusätzliche Integration im Kundenkonto kann sinnvoll sein, ersetzt aber nicht die allgemeine Erreichbarkeit.
Ja, der Widerrufsbutton muss auf allen Endgeräten problemlos nutzbar sein.
Das bedeutet auch für mobil verfügbare Onlineshops gute Sichtbarkeit auf mobilen Display, einfache Bedienbarkeit (z. B. ausreichend große Buttons) und vollständige Funktionsfähigkeit des Widerrufsprozesses.
Ja, viele Shopsysteme bieten bereits Funktionen, Erweiterungen oder Apps zur Umsetzung des Widerrufsbuttons.
Diese können die technische Integration erleichtern, den Widerrufsprozess abbilden und automatisierte Eingangsbestätigungen ermöglichen.
Trotzdem bleibt es wichtig, die konkrete Umsetzung individuell zu prüfen und rechtssicher auszugestalten.
Auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay wird die technische Umsetzung durch die Plattform selbst erfolgen.
Händler haben dabei nur begrenzten Einfluss auf Gestaltung und Ablauf.
Ihre Verantwortung liegt vor allem darin, korrekte Rechtstexte und Informationen zu hinterlegen sowie interne Prozesse anzupassen.
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