- Skonto ist ein Preisnachlass, der den Kunden für schnelles Bezahlen einer Rechnung belohnt.
- Mit Skonto zahlen lohnt sich immer, auch wenn Sie dafür einen Kredit aufnehmen müssen.
- Skonto anbieten lohnt sich, weil Sie damit Ihre Kunden zu schneller Zahlung motivieren
- Wenn Sie Skonto anbieten, müssen Sie den Skontosatz auf den Rechnungen korrekt ausweisen.
- Um Skonto richtig zu buchen, ist ein Buchhaltungstool oder eine Rechnungssoftware hilfreich.
| Definition: Was ist Skonto?
Der Begriff „Skonto“ stammt aus dem Italienischen und bedeutet „Abzug“. Einfach ausgedrückt steckt Folgendes dahinter: Wenn der Kunde eine Rechnung innerhalb einer festgesetzten (kurzen) Frist begleicht, erhält er einen Preisnachlass, in der Regel zwischen 2 % bis 5 % vom Rechnungsbetrag. Der Skontoabzug ist sozusagen die Belohnung für schnelles Bezahlen einer Rechnung.
Damit der Kunde nicht selbst den Skonto ausrechnen muss – und auch zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben–, muss die Skontoberechnung auf der Rechnung vermerkt sein. Diese Angaben müssen in der Rechnung stehen:
- Skontosatz (in Prozent)
- Skontofrist (Zahlungsziel, bei dem der Abzug wirksam wird)
- Zahlungsziel ohne Skonto
Aus Sicht des Lieferanten spricht man vom Kundenskonto, aus Sicht des Geschäftskunden vom Lieferantenskonto.
| Wie berechnet man Skonto? Formel und Beispiele
Die Formel, mit der Sie Skonto berechnen können, lautet:
- Rechnungsbetrag * Skontosatz = Skontobetrag
Der Skontosatz muss dabei als Dezimalzahl angegeben werden, das heißt, dass Sie ggf. aus einer Prozentzahl den Skontosatz berechnen müssen (2 % entsprechen 0,02).
Um den Skontovorteil zu berechnen, müssen Sie den Skontobetrag anschließend vom gesamten Rechnungsbetrag abziehen. Hier die Formel dazu:
- Rechnungsbetrag - Skontobetrag = Zahlungsbetrag
Skontoberechnung: Beispiel
Sie stellen eine Rechnung über 5.000 € mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen und einem Skontozahlungsziel von 10 Tagen. Der Skontosatz beträgt 3 %.
- Formel zur Berechnung des Skontobetrags:
5.000 € * 0,03 = 150 € - Formel zur Berechnung des Zahlungsbetrags:
5.000 € - 150 € = 4.850 €
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen müssen demnach 4.850 € gezahlt werden.
Nutzen Sie den Skontorechner
Unser Skontorechner ist ein Exceltool, das zwei Dinge kann:
- Den Skontobetrag berechnen
- Den Zinsvorteil berechnen, wenn Sie Skonto nutzen
Laden Sie ihn jetzt herunter.
Netto oder brutto berechnen?
Sie können Skonto vom Netto- oder Bruttobetrag berechnen. Beide Wege sind möglich und führen zum gleichen Ergebnis. Gehen wir zur Skontoberechnung von einer Rechnung über 5.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer aus.
Beispiel: Skonto vom Nettobetrag berechnen
Wie bereits oben gezeigt, ergibt sich bei einem Betrag von 5.000 € ein Rechnungsbetrag (abzüglich Skonto) von 4.850 €. Hinzu kommen nun 19 % Umsatzsteuer:
- 4.850 € * 1,19 = 5.771,50 €
Es ist aber auch möglich, den Skonto zu berechnen, indem wir vom Rechnungsbetrag zzgl. Umsatzsteuer ausgehen. Bei einem Nettobetrag von 5.000 € ergibt sich ein Bruttobetrag von 5.950 €. So berechnen Sie den Skontobetrag:
- 5.950 € * 0,03 = 178,50 €
Und so der Rechnungsbetrag:
- 5.950 € - 178,50 € = 5.771,50 €.
Beide Rechenwege führen zum gleichen Resultat.
| Kundenskonto gewähren?
Für Sie als Rechnungssteller bringt es einige Vorteile mit sich, den Kunden ein Kundenskonto anzubieten:
- Sie sichern damit Ihre Liquidität, da Rechnungen in der Regel schneller bezahlt werden.
- Sie fördern zudem die Zahlungsmoral Ihrer Kunden.
- Überdies stärkt ein Skontoabzug die Kundenbindung.
Allerdings bedeuten Skontoabzüge auch weniger Umsatz und weniger Ertrag, was Sie in Ihrer Finanzplanung einkalkulieren sollten. Andererseits ist ein Mahnverfahren im Zweifel für Sie teurer.
| Soll ich Skonto abziehen?
Für Unternehmer ist es vorteilhaft günstig, bei den Eingangsrechnungen Skonto abzuziehen. Das Nutzen des Lieferantenskontos bietet einen Ertragsvorteil und einen Imagevorteil gegenüber Ihrer Hausbank.
Wer das Lieferantenskonto nicht nutzt, nimmt einen teuren Lieferantenkredit in Anspruch. Das folgende Beispiel aus unserem Skontorechner zeigt dies eindrucksvoll: Wer auf ein Skonto von 3 % und ein um 15 Tage schnelleres Bezahlen verzichtet, nimmt einen Lieferantenkredit in Höhe von 74 % in Anspruch. Siehe das folgende Schaubild:
Unterm Strich lohnen sich oftmals sogar teure kurzfristige Kredite, wenn diese es Ihnen ermöglichen, Skonto zu ziehen.
Ein weiterer Bonus: Wer als Rechnungsempfänger mit Skonto bezahlt, signalisiert Zahlungsfähigkeit. Auch im Bankgespräch ist es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass Sie Skonto nutzen – das ist eine gute Voraussetzung für eventuelle zukünftige Kredite.
| Offene Fragen
Um den Skontobetrag zu berechnen, nutzen Sie die Formel aus dem Artikel und verwenden als Skontosatz die Multiplikatoren 0,01 bzw. 0,02 oder 0,03.
Sie können auf beide Arten Skonto berechnen: Entweder berechnen Sie zuerst den Nettobetrag abzüglich Skonto und addieren dann die Mehrwertsteuer hinzu. Oder Sie gehen gleich vom Bruttobetrag aus und führen mit diesem die Berechnung durch. Das Ergebnis ist identisch.
Sie dürfen nur Skonto ziehen, wenn entsprechende Bedingungen auf der Rechnung vermerkt sind und Sie diese genau eingehalten haben.
Die üblichen Skontoabzüge sind von Branche zu Branche unterschiedlich. Allgemein können Sie aber etwa von 2 bis 3 % vom Gesamtbetrag ausgehen. Je höher der Rechnungsbetrag, desto größer auch die Ersparnis für den Zahlenden.
| Skontofrist beachten
Bis wann muss das Geld eingehen? Es ist nicht nur wichtig, den Skonto richtig zu berechnen, sondern auch, das Zahlungsziel deutlich zu machen. Die Skontofrist liegt dabei stets unter der gesetzlichen Frist. Üblich sind zwischen 5 und 14 Tagen. Geschickt verhandelt, erzielen Sie auch längere Skontofristen.
So formulieren Sie die Skontovereinbarung auf der Rechnung: „3 % Skonto bei Zahlungseingang innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang; Zahlung innerhalb von 14 Tagen ohne Skonto.“
Wichtig: Entscheidend ist, wann die Zahlung beim Rechnungssteller eingeht – nicht, wann sie veranlasst wurde. Bedenken Sie also eventuelle Bearbeitungszeiten der Banken und kalkulieren Sie diese mit ein. Wenn Sie Ihrem Lieferanten einen Bankeinzug gewähren, stellen Sie sicher, dass die Kontofrist stets eingehalten wird.
| Skonto korrekt buchen
Brutto oder netto buchen, was ist beim Skonto richtig? § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB verdeutlicht, wie Skonti zu buchen sind. Sie sind zu unterscheiden von anderen Preisnachlässen, die vor der Rechnungsstellung gewährt werden, etwa Mengenrabatte oder Rabatte aufgrund von Sonderaktionen. Diese werden buchhalterisch nicht gesondert erfasst, da der gebuchte Rechnungsbetrag sich nicht verändert.
Skonti können hingegen erst nach der Rechnungsstellung gebucht werden, da sich erst mit dem Zeitpunkt der Zahlung entscheidet, ob Skonto gewährt wird oder nicht. Daher ist eine separate Buchung notwendig, die gleichbedeutend ist mit einer Teilstornierung der Buchung. Sie kann als Brutto- oder als Nettobuchung durchgeführt werden und ist sowohl von Käufern als auch von Händlern vorzunehmen.
Skonto buchen per Bruttobuchung
Bei der Bruttobuchung wird der volle Bruttobetrag des Skontos gebucht. Dazu folgendes Beispiel aus Sicht des Händlers, basierend auf einem Skontosatz von 3 %:
Forderungen | 1.000 € | |
an Bank | 970 € | |
an Gewährte Skonti | 30 € |
In den „Gewährten Skonti“ ist jedoch noch die Vorsteuer enthalten. Bei 30 € Skonto und einem Umsatzsteuersatz von 19 % fallen 4,79 € an Vorsteuer an. Diese ist in einer zweiten Korrekturbuchung ebenfalls auszuweisen:
Gewährte Skonti | 4,79 € | |
an Vorsteuer | 4,79 € |
Als Käufer buchen sie nach dem gleichen Verfahren mit den gleichen Beträgen. Lediglich die Bezeichnungen ändern sich:
Verbindlichkeiten | 1.000 € | |
an Bank | 970 € | |
an Erhaltene Skonti | 30 € |
Auch hier ist eine Korrekturbuchung notwendig, um die Vorsteuer korrekt zu buchen:
Erhaltene Skonti | 4,79 € | |
an Vorsteuer | 4,79 € |
Skonto buchen per Nettobuchung
Bei der Nettobuchung entfällt die zusätzliche Korrekturbuchung der Vorsteuer. Beide Buchungsschritte werden zu einem zusammengefasst. Dazu wieder ein Beispiel aus Sicht des Händlers, erneut basierend auf einem Skontosatz von 3 %:
Forderungen | 1.000 € | |
an Bank | 970 € | |
an Gewährte Skonti | 30 € | |
an Vorsteuer | 4,79 € |
Analog buchen Sie als Käufer ebenfalls in einem Schritt:
Verbindlichkeiten | 1.000 € | |
an Bank | 970 € | |
an Erhaltene Skonti | 30 € | |
an Vorsteuer | 4,79 € |
Beide Buchungsmethoden sind korrekt und gleichwertig. Da die Nettobuchung mit weniger Aufwand verbunden ist, wird sie in der Praxis häufiger angewendet.