Skonto berechnen: Formel, einfache Erklärung und Beispiel

Ein Skontoabzug bringt Unternehmern und Kunden manche Vorteile. Es ist jedoch wichtig, den Skonto so zu berechnen, dass sich in der Buchhaltung keine Fehler ergeben. Außerdem muss der Zahlungseingang rechtzeitig erfolgen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Skonto berechnen und welche Fristen und Besonderheiten es bei der Rechnungsstellung zu beachten gilt.

  | Definition: Was ist Skonto?

Der Begriff „Skonto“ stammt aus dem Italienischen und bedeutet „Abzug“. Einfach ausgedrückt steckt Folgendes dahinter: Wenn der Kunde eine Rechnung innerhalb einer festgesetzten (kurzen) Frist begleicht, erhält er einen Nachlass auf den Preis. 

Damit der Kunde nicht selbst den Skonto ausrechnen muss – und auch zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben–, muss die Skontoberechnung auf der Rechnung vermerkt sein. Diese Angaben müssen in der Rechnung stehen:

  • Skontosatz (in Prozent)
  • Skontofrist (Zahlungsziel, bei dem der Abzug wirksam wird)
  • Zahlungsziel ohne Skonto

  | Skonto gewähren, ja oder nein?

Für Sie als Rechnungssteller bringt es einige Vorteile mit sich, dem Kunden die Möglichkeit zum Skontoabzug zu geben:

  • Sie sichern damit Ihre Liquidität, da Rechnungen in der Regel schneller bezahlt werden.
  • Sie fördern zudem die Zahlungsmoral Ihrer Kunden.
  • Überdies kann ein Skontoabzug die Kundenbindung stärken.

Allerdings bedeuten Skontoabzüge auch weniger Umsatz, den Sie in Ihre Finanzplanung einkalkulieren sollten. 

  | Soll ich Skonto nutzen?

Skonto zu gewähren, hat mehrere Vorteile, darunter die Reduzierung offener Zahlungen und die Stärkung der eigenen Liquidität, eine stärkere Kundenbindung und natürlich die Ersparnis für den Kunden. Für Unternehmer ist es äußerst günstig, bei den Eingangsrechnungen Skonto zu ziehen.

Was viele nicht wissen: Auch für Unternehmer lohnt es sich, Rechnungen schnell zu bezahlen, um Skonto ziehen zu können, selbst wenn sie dafür einen kurzfristigen Kredit aufnehmen müssen. Das längere Zahlungsziel ohne Skonto lässt sich als eine Art Kredit verstehen, den Ihnen der Rechnungssteller gewährt – und wenn Sie den effektiven Zinssatz für die zusätzlichen Tage berechnen, werden Sie feststellen, dass dieser enorm hoch ist. Unterm Strich lohnen sich oftmals sogar teure kurzfristige Kredite, wenn diese es Ihnen ermöglichen, Skonto zu ziehen. 

Ein weiterer Bonus: Wer als Rechnungsempfänger mit Skonto bezahlt, signalisiert Zahlungsfähigkeit. Auch im Bankgespräch ist es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass Sie Skonto nutzen – das ist eine gute Voraussetzung für eventuelle zukünftige Kredite

  | Offene Fragen

Wie berechnet man Skonto für 1 %, 2 % oder 3 %?

Um den Skontobetrag zu berechnen, nutzen Sie die Formel aus dem Artikel und verwenden als Skontosatz die Multiplikatoren 0,01 bzw. 0,02 oder 0,03. 

Wird Skonto mit oder ohne Mehrwertsteuer berechnet?

Sie können auf beide Arten Skonto berechnen: Entweder berechnen Sie zuerst den Nettobetrag abzüglich Skonto und addieren dann die Mehrwertsteuer hinzu. Oder Sie gehen gleich vom Bruttobetrag aus und führen mit diesem die Berechnung durch. Das Ergebnis ist identisch. 

Darf ich eigenmächtig Skonto abziehen, wenn ich innerhalb kurzer Zeit zahle?

Sie dürfen nur Skonto ziehen, wenn entsprechende Bedingungen auf der Rechnung vermerkt sind und Sie diese genau eingehalten haben. 

Skontoabzug: Wie viel ist üblich?

Die üblichen Skontoabzüge sind von Branche zu Branche unterschiedlich. Allgemein können Sie aber etwa von 2 bis 3 % vom Gesamtbetrag ausgehen. Je höher der Rechnungsbetrag, desto größer auch die Ersparnis für den Zahlenden. 

  | Formel: Skonto berechnen

Die Formel, mit der Sie Skonto berechnen können, lautet: 

  • Rechnungsbetrag * Skontosatz = Skontobetrag

Der Skontosatz muss dabei als Dezimalzahl angegeben werden, das heißt, dass Sie ggf. aus einer Prozentzahl den Skontosatz berechnen müssen (2 % entsprechen 0,02). 

Um den Skontovorteil zu berechnen, müssen Sie den Skontobetrag anschließend vom gesamten Rechnungsbetrag abziehen. Hier die Formel dazu:

  • Rechnungsbetrag - Skontobetrag = Zahlungsbetrag 

Skontoberechnung: Beispiel

Sie stellen eine Rechnung über 5.000 € mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen und einem Skontozahlungsziel von 10 Tagen. Der Skontosatz beträgt 3 %. 

  • Formel zur Berechnung des Skontobetrags:
    5.000 € * 0,03 = 150 €
  • Formel zur Berechnung des Zahlungsbetrags:
    5.000 € - 150 € = 4.850 €

Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen müssen demnach 4.850 € gezahlt werden. 

Netto oder brutto berechnen?

Sie können Skonto vom Netto- oder Bruttobetrag berechnen. Beide Wege sind möglich und führen zum gleichen Ergebnis. Gehen wir zur Skontoberechnung von einer Rechnung über 5.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer aus. 

Beispiel: Skonto vom Nettobetrag berechnen

Wie bereits oben gezeigt, ergibt sich bei einem Betrag von 5.000 € ein Rechnungsbetrag (abzüglich Skonto) von 4.850 €. Hinzu kommen nun 19 % Umsatzsteuer: 

  • 4.850 € * 1,19 = 5.771,50 €

Es ist aber auch möglich, den Skonto zu berechnen, indem wir vom Rechnungsbetrag zzgl. Umsatzsteuer ausgehen. Bei einem Nettobetrag von 5.000 € ergibt sich ein Bruttobetrag von 5.950 €. So berechnen Sie den Skontobetrag: 

  • 5.950 € * 0,03 = 178,50 €

Und so der Rechnungsbetrag:

  • 5.950 € - 178,50 € = 5.771,50 €. 

Beide Rechenwege führen zum gleichen Resultat. 

  | Skontofrist berechnen

Bis wann muss das Geld eingehen? Es ist nicht nur wichtig, den Skonto richtig zu berechnen, sondern auch, das Zahlungsziel deutlich zu machen. Die Skontofrist liegt dabei stets unter der gesetzlichen Frist. Üblich sind zwischen 5 und 14 Tagen. 

Auf der Rechnung können Sie die Skontovereinbarung beispielsweise so formulieren: „3 % Skonto bei Zahlungseingang innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang; Zahlung innerhalb von 14 Tagen ohne Skonto.“ 

Wichtig: Entscheidend ist, wann die Zahlung beim Rechnungssteller eingeht – nicht, wann sie veranlasst wurde. Bedenken Sie also eventuelle Bearbeitungszeiten der Banken und kalkulieren Sie diese mit ein. 

  | Skonto korrekt buchen

Brutto oder netto buchen, was ist beim Skonto richtig? § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB verdeutlicht, wie Skonti zu buchen sind. Sie sind zu unterscheiden von anderen Preisnachlässen, die vor der Rechnungsstellung gewährt werden, etwa Mengenrabatte oder Rabatte aufgrund von Sonderaktionen. Diese werden buchhalterisch nicht gesondert erfasst, da der gebuchte Rechnungsbetrag sich nicht verändert.

Skonti können hingegen erst nach der Rechnungsstellung gebucht werden, da sich erst mit dem Zeitpunkt der Zahlung entscheidet, ob Skonto gewährt wird oder nicht. Daher ist eine separate Buchung notwendig, die gleichbedeutend ist mit einer Teilstornierung der Buchung. Sie kann als Brutto- oder als Nettobuchung durchgeführt werden und ist sowohl von Käufern als auch von Händlern vorzunehmen.

Skonto buchen per Bruttobuchung

Bei der Bruttobuchung wird der volle Bruttobetrag des Skontos gebucht. Dazu folgendes Beispiel aus Sicht des Händlers, basierend auf einem Skontosatz von 3 %:

Forderungen   1.000 €
  an Bank 970 €
  an Gewährte Skonti 30 €

In den „Gewährten Skonti“ ist jedoch noch die Vorsteuer enthalten. Bei 30 € Skonto und einem Umsatzsteuersatz von 19 % fallen 4,79 € an Vorsteuer an. Diese ist in einer zweiten Korrekturbuchung ebenfalls auszuweisen: 

Gewährte Skonti   4,79 €
  an Vorsteuer 4,79 €

Als Käufer buchen sie nach dem gleichen Verfahren mit den gleichen Beträgen. Lediglich die Bezeichnungen ändern sich:

Verbindlichkeiten   1.000 €
  an Bank 970 €
  an Erhaltene Skonti 30 €

Auch hier ist eine Korrekturbuchung notwendig, um die Vorsteuer korrekt zu buchen:

Erhaltene Skonti   4,79 €
  an Vorsteuer 4,79 €

Skonto buchen per Nettobuchung

Bei der Nettobuchung entfällt die zusätzliche Korrekturbuchung der Vorsteuer. Beide Buchungsschritte werden zu einem zusammengefasst. Dazu wieder ein Beispiel aus Sicht des Händlers, erneut basierend auf einem Skontosatz von 3 %:

Forderungen   1.000 €
  an Bank 970 €
  an Gewährte Skonti 30 €
  an Vorsteuer 4,79 €

Analog buchen Sie als Käufer ebenfalls in einem Schritt: 

Verbindlichkeiten   1.000 €
  an Bank 970 €
  an Erhaltene Skonti 30 €
  an Vorsteuer 4,79 €

Beide Buchungsmethoden sind korrekt und gleichwertig. Da die Nettobuchung mit weniger Aufwand verbunden ist, wird sie in der Praxis häufiger angewendet.  

  | Unser Fazit

Skonto zu gewähren, hat mehrere Vorteile, darunter die Reduzierung offener Zahlungen und die Stärkung der eigenen Liquidität, eine stärkere Kundenbindung und natürlich die Ersparnis für den Kunden. Für Unternehmer ist es äußerst günstig, bei den Eingangsrechnungen Skonto zu ziehen.

Skonto richtig zu berechnen, ist nicht schwierig. Die gängigen Rechnungs- bzw. Buchhaltungsprogramme übernehmen diese Berechnung außerdem automatisch und erledigen auch die Buchung. In unserem Vergleich können Sie prüfen, welches Programm für Sie infrage kommt.

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