Bürgschaft für den Kredit erhalten

Bei einem Kredit für die Existenzgründung werden in der Regel Sicherheiten von der Bank gefordert. Eine Bürgschaft kann helfen, damit ein Darlehen nicht an fehlenden Sicherheiten bei der Bank scheitert. Neben der Bürgschaft aus dem privaten Bereich, können Selbstständige vor allem bei Bürgschaftsbanken eine Bürgschaft beantragen.

Will man als Existenzgründer keine Bürgschaft in Anspruch nehmen, so kann ein Online Kredit von privat oder ein Förderdarlehen eine interessante Alternative sein. 

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Mit einer Bürgschaft absichern

Auf dem Weg zum Firmenkredit verlangen die Banken vom Existenzgründer zumeist die geeigneten Sicherheiten, um einen möglichen Zahlungsausfall abzusichern. Wer diese Sicherheiten nicht aufweisen kann, muss eine Bürgschaft nachweisen.

Wozu dient eine Bürgschaft?

Im Rahmen des Bankgesprächs zur Beantragung eines Kredits bei der Hausbank werden neben dem erwarteten Businessplan und dem Finanzplan auch mögliche "bankübliche Sicherheiten", wie die Bürgschaft, für den Kredit verlangt. Sicherheiten wie Aktien, Lebensversicherungen oder Grundstücke muss der Existenzgründer nachweisen, damit die Bank im Fall von Problemen bei der Rückzahlung des Kredits auf diese zugreifen kann. Mit der Verwertung dieser Sicherheiten kann die Bank dann den Ausfall des Kredits kompensieren. Ohne Sicherheiten übernimmt die Bürgschaft die Aufgabe der Absicherung.

Wenn der Existenzgründer oder der Selbstständige aus Sicht der Bank nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, droht die Ablehnung des Kreditantrags. An dieser Stelle helfen Bürgschaften weiter. Ausreichende Sicherheiten oder Bürgschaften werden nicht nur von der Hausbank gefordert. Auch bei der Beantragung von Fördermitteln sind bankübliche Sicherheiten oder die Bürgschaft Voraussetzung. Die Festlegung der Sicherheiten trifft hier dann in der Regel die Hausbank über die der Förderkredit beantrag wird.

Bürgschaft von privat oder Bürgschaft der Bürgschaftsbank

Eine Bürgschaft für den Kredit können Existenzgründer durch zwei wesentliche Quellen erhalten

Bürgschaft von Privaten

Statt des Gründers können auch Familienangehörige und Bekannte für den Kredit mit ihren Vermögenswerten eine Bürgschaft stellen. Allerdings sollte die Gewährung einer Bürgschaft vorher gut überlegt werden. Bei Ziehung der Bürgschaft sind familiäre und freundschaftliche Belastungen vorprogrammiert. Weiteres Konfliktpotenzial besteht gerade dann, wenn der Gewährleister der Bürgschaft versucht sich in das Tagesgeschäft mit Ratschlägen einzubringen. Im Fall privater Bürgschaften werden in der Regel selbstschuldnerische Bürgschaften vereinbart. In diesem Fall kann die Bank schnell an den Bürgen herantreten, auch wenn die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens noch gegeben ist. Das Gegenteil hierzu ist die Ausfallbürgschaft. Hier tritt die Haftung nur ein, wenn der Kreditausfall nachweislich eingetreten ist.

Bürgschaft von der Bürgschaftsbank

Die Bürgschaftsbanken der Länder bieten für Existenzgründer, Unternehmen und Freiberufler verschiedene Bürgschaften an, damit Kredite nicht an zu geringen Sicherheiten scheitern. Bei den Bürgschaften  gibt es zwei wesentliche Arten: 1. Sie haben bereits eine Hausbank, die Ihren Kreditantrag positiv sieht - aber es sind keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden. Dann erfolgt der Antrag auf Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank direkt über die Hausbank. 2. Bürgschaft ohne Bank - Sie haben noch keine Hausbank und verfügen über keine ausreichenden Sicherheiten. Dann können Sie die Programme "Bürgschaft ohne Bank" bei den Bürgschaftsbanken direkt beantragen und sich mit einer zugesagten Bürgschaft auf die Suche nach einer geeigneten Hausbank machen.

Je nach Bürgschaft sind dabei aber besondere Faktoren zu berücksichtigen. Insbesondere die Konditionen und die Frage, was bei einem Zahlungsausfall passiert, sind relevante Faktoren.
 

Tipp

Gründen mit einem Kredit ohne Bürgschaft? Online Kredite von Privat und Förderkredit sind auch ohne Bürgschaft möglich!

Was kostet eine Bürgschaft?

Die erteilte Bürgschaft durch eine Bürgschaftsbank ist natürlich nicht kostenfrei. In der Regel werden bei einer Bürgschaft eine einmalige Bearbeitungsgebühr sowie ein variables Entgelt in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des verbürgten Betrags fällig. Beispiel Bürgschaftsbank Bayern:

  • Wird die Bürgschaft abgelehnt oder der Antrag zurückgezogen werden 200 € berechnet.
  • 1 % der Kreditsumme wird bei Bewilligung einmalig fällig.
  • Jährlich werden dann 1,0 bis 1,25 % des Kreditbetrags als Provision fällig.

Was passiert bei einem Zahlungsausfall?

Eine Bürgschaft von Seiten der Bürgschaftsbank entlässt Sie nicht aus der Verantwortung. Können Sie den Kredit nicht mehr zurückzahlen, entsteht ein Kreditausfall. Diesen Ausfall teilen sich dann zunächst die Hausbank und die Bürgschaftsbank - bspw. 20 % Hausbank und 80 % Bürgschaftsbank. Falls noch Sicherheiten vorhanden sind, erfolgt eine Verwertung dieser Sicherheiten und die Hausbank und die Bürgschaftsbank teilen sich den Erlös entsprechend ihrer Anteile. Danach werden beide Banken mit dem Kreditnehmer über die Rückzahlung des ausstehenden Betrags verhandeln.

Eine Bürgschaft hat nicht die Aufgabe Sie von Rückzahlungsansprüchen zu befreien. Vielmehr garantiert sie nur der Hausbank im Fall der Fälle einen geringeren Verlust tragen zu müssen. Der Großteil des Kreditausfalls würde auf die Bürgschaftsbank entfallen, die dann aber versuchen wird, den Restbetrag von Ihnen zu erhalten. Dabei werden entsprechend der bestehenden Möglichkeiten des Gründers Rückzahlungsvereinbarungen getroffen.

Garantie statt Bürgschaft bei einer Beteiligung

Auf der Suche nach Beteiligungskapital stehen die Bürgschaftsbanken den Unternehmen häufig ebenfalls zur Seite. Statt um eine Bürgschaft handelt es sich dann um eine Garantie oder Ausfallgarantie gegenüber der Beteiligungsgesellschaft. Wie bei der Bürgschaft auch umfasst die Garantie nie den vollen Betrag sondern stets nur einen bestimmten Anteil. Die Bürgschaftsbank Hessen vergibt beispielsweise eine Garantie über 70 %. 

Tipp

Die einzelnen Bürgschaftsbanken sind im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken organisiert.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.