Bankbürgschaft: Sicherheiten für den Kredit
Wenn Ihre Hausbank einen Kredit aufgrund fehlender Sicherheiten ablehnen würde, könnten Sie eine Bankbürgschaft über eine Bürgschaftsbank beantragen. Diese wird den Kreditantrag ebenfalls prüfen und entscheiden, ob sie eine Bankbürgschaft übernehmen möchte.
Bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten stehen Existenzgründer und Selbstständige oft einer Ablehnung der Kreditanfrage durch die Hausbank gegenüber. Die Bankbürgschaft durch die Bürgschaftsbank ist dann eine Möglichkeit fehlende Sicherheiten auszugleichen. Wo und wie der Antrag auf eine Bankbürgschaft zu stellen ist, wollen wir Ihnen nachfolgend anhand der zwei Bürgschaftsbanken aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zeigen.
Wie finde ich die entsprechende Bürgschaftsbank?
Bürgschaftsbanken sind wie die Förderbanken - mit Ausnahme der KfW - in den Landesgrenzen der einzelnen Bundesländer aktiv. Dementsprechend ist auch für eine Bankbürgschaft die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslands zuständig. Formal wird eine Bankbürgschaft über die jeweilige Hausbank beantragt, die den Kredit vergeben würde.
Eine Ausnahme stellt die Bürgschaft ohne Bank dar. Diese können Sie beantragen, wenn Sie noch keine Hausbank gefunden haben, die prinzipiell bereit wäre, Ihnen einen Kredit zu geben.
Wofür bürgen Bürgschaftsbanken?
Die Bürgschaftsbanken haben von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Programme von Bankbürgschaften. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist mit Ihren Arten der Bankbürgschaft sehr breit aufgestellt. Sie bietet grundsätzlich für Existenzgründer aller Bereiche - auch bei der Gründung per Franchise - eine Bankbürgschaft an. Natürlich können auch bereits bestehende Unternehmen eine Bankbürgschaft beantragen.
Grundsätzlich fördern die Bürgschaftsbanken wirtschaftlich tragfähige Konzepte. Eine Bankbürgschaft für Sanierung oder Umschuldung ist somit oftmals ausgeschlossen. Im Einzelnen gibt es eine Bankbürgschaft bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen für Kredite zur Investitionen von Geschäfts- und Betriebserweiterungen, für Finanzierung der Betriebsmittel oder einer Betriebsverlagerung.
Bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bekommt man eine Bankbürgschaft für Investitionen, Betriebsmittel, Gründungs-, Anlauf-, Markteinführungskosten, Avale, sowie Ausgaben für Forschung und Entwicklung.
Wie entscheidet die Bürgschaftsbank?
Der Antrag auf Bankbürgschaft muss über die Hausbank an die Bürgschaftsbank geleitet werden. Zum Erhalt einer Bankbürgschaft bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sind neben den grundlegenden Angaben zum Vorhaben sowie den bestehenden Vermögensverhältnissen, die detaillierte Darstellung des Vorhabens mit Businessplan und Ertragsvorschau sowie ein Lebenslauf notwendig.
An den Antrag einer Bankbürgschaft schließt sich dann ein persönliches Gespräch zwischen Mitarbeitern der Bürgschaftsbank und dem Unternehmer an. Auch ein Besuch des Unternehmens steht häufig auf der Tagesordnung. Im Wesentlichen sollen die wirtschaftliche Situation und die Zukunftsaussichten des Unternehmens geprüft werden. Im Anschluss wird Ihnen die Bürgschaftsbank eine Zusage oder Ablehnung der Bankbürgschaft erteilen.
Konditionen rund um die Bürgschaft
Die Höhe einer Bankbürgschaft ist in der Regel - wie auch im Fall der Bürgschaftsbanken in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen - auf 80 % des Kreditsumme und max. 1 Mio. € begrenzt. Die Laufzeiten einer Bankbürgschaft orientieren sich an der Kreditlaufzeit.
Kosten für eine Bankbürgschaft bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen:
- Einmailige Bearbeitungsgebühr: 1,5% des verbürgten Kreditbetrags - mindestens 400 €
- Jährliche Bürgschaftsprovision: 1% des verbürgten Kreditbetrags