Kredit ohne Sicherheiten: So klappt's bei der Bürgschaftsbank

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Wer für seine Selbstständigkeit einen Kredit von einer Bank beantragen möchte, muss dieser Sicherheiten vorlegen. Gerade junge Gründer haben aber häufig weder Haus noch Lebensversicherung, die der Bank als Absicherung dienen können. Bürgschaftsbanken können Gründern in diesen Fällen unter die Arme greifen. Wie das geht, verrät Guy Selbherr von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.

 

Für-Gründer.de: Hallo Herr Selbherr, wie kann es sein, dass Gründer, obwohl sie eine tolle Geschäftsidee haben, kein Geld von der Bank bekommen?

Guy Selbherr, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg: Das liegt nicht an der Idee, sondern an der Systematik, wie Banken aufgrund der Vorgaben der Bankenaufsicht arbeiten müssen. Hinzu kommt, dass wenn Sie privat jemandem Geld leihen, Sie Ihr Geld ja eigentlich auch wieder zurück haben wollen. Das ist bei Banken nicht anders. Und deshalb brauchen sie Sicherheiten, wenn sie Geld verleihen. Denn nur so können sie sich gegen den Ausfall des Kredits, also den Fall, dass der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin das Geld nicht zurückzahlen kann, absichern.

Das Thema Sicherheiten trifft Gründer oft etwas unerwartet, wenn sie zum ersten Mal einen Kredit brauchen. Vor allem sehr junge Gründer haben noch keine Lebensversicherung oder eine Immobilie, die sie als Sicherheit für einen Kredit einbringen können. Aber ohne Sicherheiten kein Kredit - leider. Hier kommt die Bürgschaftsbank ins Spiel.

Für-Gründer.de: Wie kann eine Bürgschaftsbank Gründer in einer solchen Situation unterstützen?

Guy Selbherr, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg: Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank sind für die Hausbanken echte Sicherheiten, die sie brauchen, um sich gegen den Ausfall abzusichern; also für den Fall, dass ein Kreditnehmer Zinsen und Tilgungen auf Dauer nicht mehr bezahlen kann. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg kann einen Kredit bis zu 80 % absichern – bis maximal 1,25 Millionen Euro.

  • Ein Beispiel: Braucht ein Gründer 100.000 Euro, kann die Bürgschaftsbank der Hausbank das Risiko für 80.000 Euro abnehmen. Damit hat die Hausbank nur noch ein Risiko von 20.000 Euro.

Aber die Bürgschaftsbank kann nicht nur Bürgschaften, sondern hat auch ein enormes Wissen, was Existenzgründungen angeht. Jedes Jahr prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgschaftsbank über 1.000 Gründungs- und Nachfolgekonzepte. Und:

Die Bürgschaftsbank ist mit den Kammern und Verbänden sehr gut vernetzt. Gründerinnen und Gründer können dieses Wissen nutzen und sich zum Beispiel von einem Branchenexperten individuell helfen lassen.

Für-Gründer.de: Was müssen Gründer in der Praxis tun, um eine Leistung der Bürgschaftsbank in Anspruch zu nehmen?

Guy Selbherr, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg: Der Weg zur Bürgschaft führt in Baden-Württemberg über die Hausbank. Man nennt es das Hausbankprinzip: Das heißt, der Gründer oder die Gründerin stellt einen sauber ausgearbeiteten Businessplan ihrer Hausbank vor.

Wichtig ist hier, dass nicht nur die Gründerpersönlichkeit punktet. Eine gute Präsentation des Geschäftskonzepts ist wichtig - schließlich will der Gründer sein Produkt oder seine Dienstleistung ja auch verkaufen. Aber auch das Konzept und die Zahlen müssen in sich schlüssig sein. Denn oft entscheidet nicht der Bankmitarbeiter allein. Es ist wichtig, dass der Bedarf für Investitionen und für die erste Zeit, in der es vielleicht noch keine Umsätze gibt sowie die zu erwartenden Einnahmen, die häufig später kommen als geplant, klar nachvollziehbar dargestellt sind.

Für-Gründer.de: Werden auch Bürgschaften von der Bürgschaftsbank abgelehnt?

Guy Selbherr, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg: Klar, das kommt vor. Wir begleiten sinnvolle und Erfolg versprechende Vorhaben. Ist eine Idee nicht tragfähig, also wird der Gründer davon nicht leben können, dann raten wir ab.

Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Für-Gründer.de: Was kostet den Gründer eine Bürgschaft von der Bürgschaftsbank?

Guy Selbherr, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg:

Für die einmalige Bearbeitung bezahlt der Gründer 1 % vom Bürgschaftsbetrag und eine jährliche Bürgschaftsprovision von 1 % aus dem noch ausstehenden Kreditbetrag.

Im ersten Jahr bei unserem 100.000-Euro-Kredit-Beispiel von vorhin mit 80 Prozent Bürgschaft sind das 800 Euro Bearbeitungsgebühr und 1.000 Euro jährliche Bürgschaftsprovision, sofern noch nichts getilgt wurde.

Für-Gründer.de: Was passiert im Falle der Insolvenz des finanzierten Unternehmens – muss der Gründer trotz Bürgschaft den vollen Kredit zurückzahlen?

Guy Selbherr, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg: Wenn alle Bemühungen scheitern, das Unternehmen zu retten, dann nimmt uns die Hausbank aus der Bürgschaft in Anspruch. Grundsätzlich wird eine Bank immer versuchen, so wenig Geld wie möglich zu verlieren. War jemand nicht erfolgreich und wechselt er nachher in ein Angestelltenverhältnis, kann er nach und nach das Geld zurückzahlen. Solche Angelegenheiten werden allerdings immer individuell geregelt.

Für-Gründer.de: Auf Bundesebene gibt es die KfW, dann die Landesförderbanken und eben auch regionale Akteure wie die Bürgschaftsbanken. Welche Vorteile kann die Bürgschaft über eine regionale Bürgschaftsbank haben?

Guy Selbherr, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg: Unser Vorteil ist der Heimvorteil und das ist die Nähe zu den Gründern. Die Hausbanken vor Ort kennen die handelnden Personen – die Kolleginnen und Kollegen der Bürgschaftsbank besuchen die Betriebe vor Ort. Die Gründerinnen und Gründer können das Netzwerk in der Region aus Kammern und Verbänden nutzen. Sie bieten ihnen Fachwissen, wenn sie an einem bestimmten Punkt nicht mehr weiter wissen. Aber sie können ihnen auch Türen öffnen, wenn es um Erweiterung, Wachstum oder Kooperationen geht.

Für-Gründer.de: Inwieweit kooperiert die Bürgschaftsbank mit anderen Bankinstituten?

Guy Selbherr, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg:

Grundsätzlich sind wir wettbewerbsneutral. Das heißt, wir arbeiten mit allen Kreditinstituten zusammen – ob Sparkasse, Deutsche Bank oder Volksbank.

Eine Kooperation gibt es allerdings tatsächlich: Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bietet seit vielen Jahren zusammen mit der L-Bank – das ist die Förderbank des Landes Baden-Württemberg, Förderkredit plus Bürgschaft an. Für die Hausbank ist das eine tolle Abkürzung. Denn sie braucht nur einen Antrag – nämlich den auf den Förderkredit – auszufüllen.

Für-Gründer.de: Welches sind die beliebtesten Produkte der Bürgschaftsbank?

Guy Selbherr, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg: Unser Gründerhit heißt Startfinanzierung 80 – ein Förderkredit der L-Bank mit 80-prozentiger Bürgschaft. Ebenfalls sehr beliebt bei größeren Beträgen ab 150.000 Euro ist der L-Bank-Förderkredit Gründungsfinanzierung, bei dem eine 50-prozentige Bürgschaft schon mit dabei ist. Aber es geht auch mehr oder weniger Bürgschaft – da sind wir flexibel. Dazu ein Hinweis: Die Mittel dafür kommen von der KfW. Die L-Bank vergünstigt sie.

Für-Gründer.de: Können Sie uns ein gutes Beispiel für einen erfolgreichen Gründer nennen, der eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank in Anspruch genommen hat?

Guy Selbherr, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg: Wir haben im vergangenen Jahr über 1.300 Gründerinnen und Gründer bei ihren Vorhaben begleitet. Einer davon ist Rehman Akhtar – er hat im Oktober in Heidelberg sein zweites „Hans-im-Glück-Restaurant” eröffnet. Rehman Akhtar ist heute 31 Jahre alt und inzwischen mehrfacher Franchisenehmer von Konzepten rund um die Gastronomie. Als junger Gründer mit kaum Eigenkapital hat er sich, wie er selbst sagt, das Vertrauen seiner Hausbanken erst erarbeiten müssen.

Für-Gründer.de: Welche drei Tipps geben Sie Gründern mit wenigen Sicherheiten mit auf den Weg zur erfolgreichen Darlehensfinanzierung?

Guy Selbherr, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg:

Haben Sie keine Angst vor dem Gespräch mit der Hausbank. Bereiten Sie sich gut vor, sprechen Sie auch mal mit Bekannten über Ihre Idee und vor allem: Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Kammern! All dies sind immer gute Tests.

Bringen Sie außerdem sauber vorbereitete Unterlagen mit. Denn der, mit dem Sie reden, ist nicht immer der alleinige Entscheider. Also muss aus den Unterlagen alles das klar und verständlich hervorgehen, was Sie vorhaben.

Für-Gründer.de: Vielen Dank für Ihre Praxistipps zur Bürgschaft für Gründer.

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