Private Altersvorsorge Altersvorsorgedepot 2027: Angebote von Scalable und Co. im Überblick

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Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot anbieten und schon jetzt unterbieten sie sich bei den Preisen. Selbstständige sind dabei erstmals unmittelbar förderberechtigt, wenn sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben. Ein Preisvergleich lohnt sich, doch ein günstiger Startpreis sagt wenig über die Kosten in fünf Jahren aus.

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Altersvorsorgedepot: Unterschiedliche Preise
Wer das Altersvorsorgedepot ab Januar 2027 nutzen möchte, sollte bei den Anbietern genau hinsehen. Bild: Leeloo The First / Pexels.

Selbstständige bekommen erstmals direkten Zugang zur Zulage

Bisher gehörten vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis. Künftig zählen auch Gewerbetreibende und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Einkommensteuergesetz dazu, sofern sie eine Steuererklärung abgegeben haben.

Die Zulage zum Altersvorsorgedepot richtet sich nach dem, was Selbstständige selbst einzahlen. Bis 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 Cent pro Euro, für weitere Beträge bis 1.800 € 25 Cent pro Euro. Wer den Höchstbetrag ausschöpfen will, muss also 1.800 € im Jahr selbst einplanen und erhält 540 € Grundzulage. Voraussetzung sind Einzahlungen von mindestens 120 € jährlich. 

Zusätzlich prüft das Finanzamt bei der Veranlagung, ob sich über die Zulage hinaus ein Steuervorteil ergibt. Selbstständige können ihre Beiträge als Sonderausgaben geltend machen, und zwar bis zu 1.800 € zuzüglich Zulageanspruch.

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Erste Altersvorsorgedepot-Anbieter nennen Preise und Gebühren

Scalable Capital hat den Preiswettbewerb im August eröffnet. Die bisher bekannten Konditionen für das Standarddepot:

  • Scalable Capital: keine Gebühren für Depotführung, Sparpläne, Ein- und Auszahlungen sowie Käufe und Verkäufe. Die laufenden Kosten sollen höchstens 0,15 % pro Jahr betragen.
  • Deka (Sparkassen): 0,1 % des Depotwerts im Jahr, bei 1.000 € Depotwert also 1 € jährlich. Das Standarddepot soll über die Sparkassen angeboten werden.
  • Deutsche Bank (digitales Standarddepot der DWS): 0,10 % pro Jahr in den ersten zwei Jahren, danach 0,28 %.
  • Deutsche Bank (Beratung): Das beratungsbasierte Angebot soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen und 0,99 % im Jahr kosten. Wer Beratung will, zahlt also deutlich mehr.
  • Smartbroker: erstattet drei Jahre lang die ETF-Kosten. Wer den Rabatt dauerhaft behalten will, muss mindestens 15-mal im Jahr ein Wertpapier handeln.
  • Trade Republic: hat den Start für 2027 bestätigt, nennt aber noch keine Konditionen.

Die Standarddepots von Scalable, Deka, Deutscher Bank und Smartbroker liegen damit deutlich unter dem gesetzlichen Deckel von 1,0 % Effektivkosten, der für das Standarddepot gilt.

Der Haken beim Altersvorsorgedepot

Das Gesetz erlaubt Anbietern, ihre Preise später zu erhöhen. Sie müssen das vier Monate vorher ankündigen. Deshalb gibt es die Befürchtung, dass der Wettbewerb am Ende zulasten der Kundschaft geht. Deutsche-Bank-Manager Raffael Gasser sagte dazu: "Lockvogelangebote sind ganz klar nicht unsere Strategie."

Selbstständige sollten beim Vergleich deshalb nicht nur den Startpreis prüfen, sondern auch die Preisstaffel und die Bedingungen für Rabatte, etwa die Mindestzahl an Wertpapiergeschäften oder die Dauer einer Kostenerstattung.

Ein Anbieterwechsel ist im neuen System vorgesehen. Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss der abgebende Anbieter ihn kostenfrei ermöglichen, der neue Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale verlangen. Abschlusskosten müssen außerdem auf die gesamte Ansparphase verteilt werden. 
 

Altersvorsorgedepot vergleichen: Der Dauerpreis entscheidet

Bis zum Marktstart am 1. Januar 2027 haben nicht alle Anbieter ihre Konditionen genannt, Trade Republic etwa hält sich noch bedeckt. Wer als Selbstständiger 2027 einsteigen will, kann bis dahin Anfangs- und Dauerpreis nebeneinanderlegen. Dabei sollte er im Blick behalten, dass die Zulage an eine abgegebene Steuererklärung geknüpft ist.

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