| Das zeigt dir der Rechner
- ob du förderberechtigt bist: unmittelbar, über deinen Ehepartner oder gar nicht
- deine Förderung im ersten Jahr, also Zulagen plus Steuerersparnis
- deine Netto-Monatsrente bis 85 aus dem Altersvorsorgedepot und aus einem ETF-Sparplan, auf Wunsch auch aus einer Rürup-Rente
- wie viel deiner Sparrate ins Depot gehört und wie viel besser in den ETF-Sparplan
Die Felder sind mit einem Beispiel vorbelegt: selbstständig mit Gewinn und Steuererklärung, 35 Jahre, ledig, keine Kinder, 45.000 € zu versteuerndes Einkommen, 18.000 € weitere Einkünfte im Alter, 150 € im Monat, Rentenbeginn mit 67, im Alter freiwillig gesetzlich krankenversichert. Prüf zuerst die Antworten im Förder-Check und trag dann deine Zahlen ein. Das Ergebnis rechnet sich sofort neu.
Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026, Start am 1. Januar 2027.
| So funktioniert der Rechner
Links gibst du deine Angaben in fünf Schritten ein, rechts siehst du das Ergebnis. Jede Änderung rechnet der Rechner sofort neu. Vorausgefüllt ist ein Beispiel: 35 Jahre, ledig, 45.000 € zu versteuerndes Einkommen, 150 € Sparbetrag im Monat. Auf dem Handy stehen Angaben und Ergebnis untereinander.
Schritt 1: Förderfähigkeit prüfen
Der Rechner stellt dir nacheinander bis zu sieben Ja-Nein-Fragen. Welche Frage als Nächstes kommt, hängt von deiner Antwort ab. Unter jeder Frage findest du Beispiele und die Fundstelle im Gesetz. Gefördert werden vor allem:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel zulassungspflichtige Handwerker, Mitglieder der Künstlersozialkasse, selbstständige Lehrkräfte und Hebammen oder wer nebenher angestellt ist (§ 10a Abs. 1 Satz 1 EStG).
- Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, die für das Jahr eine Steuererklärung abgeben und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 10a Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 EStG).
- Angestellte Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks, etwa Geschäftsführer einer GmbH, wenn sie gegenüber dem Versorgungswerk in die Datenmeldung einwilligen (§ 10a Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG).
- Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung, wenn der andere Ehepartner förderberechtigt ist. Sie werden über ihn mittelbar gefördert (§ 79 Satz 2 EStG).
Zwei Fragen gelten für alle: Ab dem dritten Altersvorsorgevertrag, der ab 2027 abgeschlossen wird, gibt es keine Förderung mehr. Ein alter Riester-Vertrag schließt dich nicht aus. Schließt du aber ein Altersvorsorgedepot ab, gilt das neue Recht auch für deinen Riester-Vertrag. Alle Fallgruppen erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot für Selbstständige.
Am Ende zeigt der Rechner deinen Förderstatus. Solange du die Fragen nicht beantwortet hast, rechnet der Rechner mit voller Förderung:
| Status | Bedeutung | So rechnet der Rechner weiter |
| Förderfähig | Du bist unmittelbar förderberechtigt. | mit Zulagen und Steuervorteil |
| Voraussichtlich förderfähig | Du hast in diesem Jahr einen Verlust, etwa im Gründungsjahr. Ob du dann Einkünfte im Sinne des Gesetzes „erzielst“, ist noch nicht geklärt. | mit Zulagen und Steuervorteil |
| Mittelbar förderfähig | Du wirst über deinen Ehepartner gefördert. Deine Grundzulage beträgt höchstens 175 € und richtet sich nach seinen oder ihren Beiträgen. Du zahlst selbst mindestens 120 € im Jahr ein. | mit Zulagen, aber ohne Steuervorteil für deine Beiträge. Den Jahresbeitrag deines Ehepartners trägst du in einem eigenen Feld ein. |
| Nicht förderfähig | Du bekommst keine Zulagen. | nur ETF-Sparplan, auf Wunsch mit Rürup-Rente |
Schritt 2: Persönliche Daten und Einkommen
- Dein Alter 2027: Bist du zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25, gibt es einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus (§ 84 Satz 2 EStG). Der Rechner schreibt ihn im ersten Jahr gut.
- Familienstand: „Verheiratet“ heißt hier gemeinsame Steuererklärung. Der Rechner rechnet dann mit dem Splittingtarif und dem doppelten Sparerpauschbetrag.
- Kinder mit Kindergeld: Für jedes Kind trägst du das Alter im Jahr 2027 ein. Die Kinderzulage von bis zu 300 € je Kind fließt, solange Kindergeld gezahlt wird. Der Rechner nimmt dafür bis zum 18. Geburtstag an, in den erweiterten Eingaben kannst du auf 25 Jahre umstellen.
- Zu versteuerndes Einkommen heute: Das steht in deinem letzten Steuerbescheid. Gemeint ist nicht dein Umsatz und auch nicht dein Gewinn. Bei Verheirateten ist es das gemeinsame Einkommen. Schwankt dein Einkommen, nimm einen Durchschnitt. Der Rechner hält den Wert in heutiger Kaufkraft über die ganze Ansparzeit konstant.
- Weitere Einkünfte im Alter: Das ist das Jahreseinkommen, das du im Ruhestand neben dem Altersvorsorgedepot erwartest, also etwa gesetzliche Rente, Rente aus dem Versorgungswerk oder Mieten, in heutiger Kaufkraft. Diese Zahl bestimmt deinen Steuersatz im Alter und ist deshalb eine der wichtigsten Eingaben. Der Rechner versteuert sie wie eine gesetzliche Rente, also mit dem Besteuerungsanteil deines Rentenbeginns.
Schritt 3: Sparbetrag
Du kannst 10 bis 1.140 € im Monat einzahlen. Gefördert werden Beiträge bis 1.800 € im Jahr, also 150 € im Monat. Damit du überhaupt Zulagen bekommst, musst du mindestens 120 € im Jahr einzahlen (§ 86 EStG). In einen Vertrag passen höchstens 6.840 € im Jahr (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG), das sind 570 € im Monat. Weil höchstens zwei neue Verträge gefördert werden, liegt die Obergrenze im Rechner bei 1.140 €.
Für alles über 1.800 € im Jahr gibt es weder Zulage noch Steuerabzug. Dafür versteuert das Finanzamt bei diesem Teil im Alter nur den Ertrag und nicht die ganze Auszahlung. Ob davon wie bei einer Lebensversicherung nur die Hälfte steuerpflichtig ist, ist noch nicht bestätigt. Deshalb kannst du das in den erweiterten Eingaben selbst einschalten.
Schritt 4: Rentenbeginn und Krankenversicherung im Alter
Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG). Liegt der gewählte Rentenbeginn nicht mindestens ein Jahr nach deinem Alter 2027, rechnet der Rechner mit einem Rentenbeginn ein Jahr später.
Wie du im Alter krankenversichert bist, entscheidet oft darüber, ob sich das Depot lohnt:
- Gesetzlich freiwillig: Du zahlst Kranken- und Pflegebeiträge auf die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot, mit den Werten 2026 gut 20 Prozent. Beim ETF-Sparplan setzt der Rechner Beiträge nur auf den steuerpflichtigen Teil der Gewinne an.
- Gesetzlich pflicht (Krankenversicherung der Rentner, KVdR): Hier rechnet der Rechner ohne Beiträge auf die Auszahlungen. Pflichtversichert als Rentner bist du, wenn du eine gesetzliche Rente beziehst und in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert warst. Auch eine freiwillige Versicherung zählt dabei mit. Auch Selbstständige, die durchgehend gesetzlich versichert waren und eine gesetzliche Rente bekommen, können deshalb in die KVdR kommen.
- Privat: Deine Beiträge hängen nicht vom Einkommen ab. Der Rechner zieht deshalb nichts ab.
Ob die Krankenkassen das Altersvorsorgedepot in der KVdR genauso beitragsfrei lassen wie eine private Riester-Rente, ist noch nicht geklärt. Bist du unsicher, rechne beide Varianten durch.
Erweiterte Eingaben
Unter „Erweiterte Eingaben“ kannst du die Annahmen ändern. Die Rendite gilt für alle Varianten gleich, denn verglichen wird die Förderung und nicht die Geldanlage.
| Eingabe | Voreinstellung | Hinweis |
| Rendite pro Jahr vor Kosten | 6 % | für alle Varianten gleich |
| Inflation | 2 % | Alle Ergebnisse stehen in heutiger Kaufkraft. |
| Kosten Altersvorsorgedepot | 0,5 % | Im Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 % betragen (§ 2a Abs. 2 AltZertG). |
| Kosten ETF-Sparplan | 0,2 % | |
| Kirchensteuer | keine | 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % |
| Kindergeld bis | 18 Jahre | 25 Jahre bei Ausbildung oder Studium |
| Kosten Rürup-Rente | 1,0 % | nur sichtbar, wenn der Rürup-Vergleich eingeschaltet ist |
| Rürup-Rentenfaktor | 32 € | Monatsrente je 10.000 € Kapital, nur sichtbar mit Rürup-Vergleich |
| Ungeförderten Teil nur zur Hälfte versteuern | aus | gilt nach 12 Jahren und ab 62, rechtlich noch nicht bestätigt |
| So liest du das Ergebnis
Ganz oben steht, ob sich das Altersvorsorgedepot für dich lohnt. Der Rechner vergleicht dafür deine Netto-Monatsrente aus dem Depot mit der aus einem ETF-Sparplan:
- Lohnt sich deutlich: Das Depot bringt mehr als 10 Prozent mehr Netto-Rente.
- Lohnt sich knapp: Das Depot liegt vorn, aber höchstens 10 Prozent.
- Lohnt sich eher nicht: Der ETF-Sparplan bringt mehr.
- Ohne Förderung keine Option: Du bist nicht förderfähig. Dann zeigt der Rechner nur den ETF-Sparplan und auf Wunsch die Rürup-Rente.
Darunter steht, bis zu welchen weiteren Einkünften im Alter das Depot vorn liegt. Diese Grenze ist auf 500 € abgerundet. Liegen deine erwarteten Alterseinkünfte darüber, ist dein Steuersatz im Alter so hoch, dass der ETF-Sparplan gewinnt.
Die vier Kennzahlen
- Förderung im ersten Jahr: Zulagen plus die zusätzliche Steuererstattung. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung, ob der Sonderausgabenabzug von bis zu 1.800 € plus Zulagen mehr bringt als die Zulage, und erstattet dann die Differenz (Günstigerprüfung, § 10a Abs. 1 und 2 EStG).
- Förderquote: die Förderung im ersten Jahr im Verhältnis zu deinem Eigenbeitrag.
- Deine Belastung pro Monat: Sparbetrag minus Steuererstattung, also was dich das Depot im ersten Jahr wirklich kostet.
- Kapital zum Rentenbeginn: der Depotwert in heutiger Kaufkraft, vor Steuern und Krankenkassenbeiträgen.
Netto-Monatsrente bis 85
Das ist die wichtigste Zahl. Sie zeigt, was dir im Durchschnitt jeden Monat vom Rentenbeginn bis 85 bleibt, nach Einkommensteuer und Kranken- und Pflegeversicherung und in heutiger Kaufkraft. Der Rechner verteilt das Kapital dafür gleichmäßig bis 85, wie bei einem Auszahlungsplan. Die Balken vergleichen:
- Altersvorsorgedepot mit deinem Sparbetrag,
- ETF-Sparplan mit der gleichen Belastung: Dort legst du genau den Betrag an, den dich das Depot nach Steuererstattung kostet,
- Beste Aufteilung, falls es sich lohnt, nur einen Teil ins Depot zu stecken und den Rest in den ETF-Sparplan,
- Rürup-Rente, wenn du den Schalter „Rürup-Rente vergleichen“ einschaltest. Der Beitrag ist so bemessen, dass er dich nach Steuerersparnis gleich viel kostet. Die Rürup-Rente zahlt lebenslang, der Balken zeigt aber wie bei den anderen nur den Schnitt bis 85. Wer deutlich älter wird, bekommt aus der Rürup-Rente also mehr.
Vergleiche die Netto-Monatsrenten und nicht das Kapital. Auszahlungen aus geförderten Beiträgen werden im Alter voll versteuert, beim ETF-Sparplan nur der Gewinn.
Die Empfehlung
Unter den Balken steht, welche Variante bei deinen Angaben am meisten bringt. Oft ist das eine Aufteilung. Der Rechner prüft dafür Depotbeiträge von 10, 25, 30, 50, 75, 100 und 150 € im Monat, soweit sie unter deinem Sparbetrag liegen. Die Zulagen sind auf die ersten Euro am höchsten: Bis 360 € im Jahr gibt es 50 Prozent, danach 25 Prozent.
Woher deine Rente kommt
Das Wasserfalldiagramm zeigt für das Altersvorsorgedepot, wie aus deinen Beiträgen die Auszahlung wird: eigene Beiträge plus Zulagen plus Erträge, minus Kosten, Einkommensteuer und Krankenkassenbeiträge. Alle Werte sind Summen über die ganze Laufzeit in heutiger Kaufkraft. So siehst du auf einen Blick, welcher Posten bei dir am stärksten wirkt.
So wächst das Kapital
Die Linien zeigen, wie dein Kapital bis zum Rentenbeginn wächst. Fährst du mit der Maus oder dem Finger darüber, siehst du die Werte für jedes Jahr. Mit „Werte als Tabelle zeigen“ bekommst du sie als Liste. Darunter fasst die Tabelle „Was nicht in Euro steht“ zusammen, worin sich die Varianten außer beim Geld unterscheiden, etwa beim Zugriff vor der Rente und bei der Vererbung.
| Drei Beispielrechnungen
Alle drei Beispiele haben wir mit den Voreinstellungen gerechnet: 6 % Rendite vor Kosten, 2 % Inflation, 0,5 % Kosten im Depot, 0,2 % im ETF-Sparplan, 1,0 % bei der Rürup-Rente, Rentenbeginn mit 67, keine Kirchensteuer. Alle Personen sind ledig und förderfähig. Die Beträge sind Netto-Monatsrenten bis 85 in heutiger Kaufkraft. Du kannst jedes Beispiel im Rechner nachstellen.
| Freelancer | Gründerin mit Kind | Unternehmensberaterin | |
| Alter 2027 | 35 | 27 | 45 |
| Kinder | keine | 1 (2 Jahre alt) | keine |
| Zu versteuerndes Einkommen | 45.000 € | 28.000 € | 90.000 € |
| Sparbetrag | 150 €/Monat | 150 €/Monat | 300 €/Monat |
| Krankenversicherung im Alter | gesetzlich freiwillig | gesetzlich pflicht (KVdR) | privat |
| Weitere Einkünfte im Alter | 18.000 €/Jahr | 15.000 €/Jahr | 30.000 €/Jahr |
| Förderung im ersten Jahr | 772 € (540 € Zulage, 232 € Steuer) | 840 € (nur Zulagen) | 1.100 € (540 € Zulage, 560 € Steuer) |
| Belastung pro Monat | 131 € | 150 € | 253 € |
| Altersvorsorgedepot | 399 € | 747 € | 524 € |
| ETF-Sparplan | 413 € | 668 € | 476 € |
| Beste Aufteilung | 421 € (75 € ins Depot) | 767 € (100 € ins Depot) | 564 € (150 € ins Depot) |
| Rürup-Rente (mit Schalter) | 169 € | 293 € | 281 € |
| Urteil | Lohnt sich eher nicht | Lohnt sich deutlich | Lohnt sich deutlich |
| Depot liegt vorn bis zu weiteren Alterseinkünften von | 15.000 € | 39.500 € | 54.000 € |
Freelancer: Er bekommt die volle Grundzulage von 540 € und 232 € Steuererstattung. Trotzdem liegt das Depot allein 14 € hinter dem ETF-Sparplan, weil er im Alter freiwillig gesetzlich versichert ist und auf jede Auszahlung Kranken- und Pflegebeiträge zahlt. Mit 75 € im Monat ins Depot und dem Rest in den ETF-Sparplan hat er am meisten. Bei weiteren Alterseinkünften unter 15.000 € läge das Depot allein vorn.
Gründerin mit Kind: Grundzulage und Kinderzulage ergeben zusammen 840 €, eine Förderquote von 47 Prozent. Eine zusätzliche Steuererstattung gibt es bei ihrem Einkommen nicht, weil die Zulage schon mehr bringt als der Sonderausgabenabzug. Weil sie im Alter in der KVdR ist, zahlt sie keine Beiträge auf die Auszahlung. Das Depot liegt 79 € vor dem ETF-Sparplan, die beste Aufteilung bringt noch einmal 20 € mehr.
Unternehmensberaterin: Bei ihrem Steuersatz kommen zur Zulage 560 € Steuererstattung dazu. Sie spart 300 € im Monat, gefördert werden davon aber nur 150 €. Am meisten bringt deshalb die Aufteilung: 150 € ins Depot, der Rest in den ETF-Sparplan.
In keinem der drei Fälle ist die Rürup-Rente bis 85 vorn. Sie zahlt allerdings lebenslang und holt deshalb auf, je älter man wird.
| Warum unser Ergebnis von anderen Rechnern abweichen kann
Viele Rechner zeigen vor allem Zulagen und Depotwert. Wir rechnen bis zu dem, was dir im Alter tatsächlich bleibt. Deshalb kann unser Ergebnis vorsichtiger ausfallen:
- Gleiche Belastung statt gleicher Beitrag: Der ETF-Sparplan bekommt genau das Geld, das dich das Depot nach Steuererstattung kostet. Nur so ist der Vergleich fair.
- Dein persönlicher Steuersatz im Alter: Der Rechner ermittelt die Steuer auf die Auszahlung aus deinen weiteren Alterseinkünften und dem Einkommensteuertarif, statt einen pauschalen Steuersatz anzunehmen.
- Kranken- und Pflegeversicherung im Alter: Für freiwillig gesetzlich Versicherte sind die Beiträge auf die Auszahlung oft der Posten, der über das Ergebnis entscheidet.
- Steuern auf den ETF-Sparplan: Der Rechner berücksichtigt die Vorabpauschale in der Anspar- und in der Auszahlphase, die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds und den Sparerpauschbetrag von 1.000 €, bei Verheirateten 2.000 €.
- Heutige Kaufkraft: Alle Beträge sind um die Inflation bereinigt. 400 € im Ergebnis heißt: so viel, wie heute 400 € wert sind.
| Annahmen und Rechenweg
Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156. Die neuen Regeln gelten ab dem Beitragsjahr 2027. Der Rechner nutzt diese Werte:
| Regel | Wert | Fundstelle |
| Grundzulage | 50 % der Beiträge bis 360 €, 25 % der Beiträge von 360,01 bis 1.800 €, höchstens 540 € | § 84 Satz 1 EStG |
| Berufseinsteigerbonus | einmalig 200 €, wenn jünger als 25 zu Beginn des Beitragsjahres | § 84 Satz 2 EStG |
| Grundzulage bei mittelbarer Förderung | höchstens 175 €, berechnet aus den Beiträgen des Ehepartners | § 84 Satz 3 und 4 EStG |
| Kinderzulage | 100 % der Beiträge, höchstens 300 € je Kind mit Kindergeld | § 85 Abs. 1 EStG |
| Mindesteigenbeitrag | 120 € im Jahr | § 86 EStG |
| Sonderausgabenabzug | bis 1.800 € plus Zulagen, Günstigerprüfung | § 10a Abs. 1 und 2 EStG |
| Höchsteinzahlung | 6.840 € je Vertrag, höchstens zwei geförderte Verträge ab 2027 | § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, § 82 Abs. 5 EStG |
| Auszahlung | Beginn mit 65 bis 70, Auszahlungsplan mindestens bis 85 | § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG |
| Einkommensteuer | Tarif 2026, Grundfreibetrag 12.348 €, mit Solidaritätszuschlag und wahlweise Kirchensteuer | § 32a EStG, SolZG |
| Kapitalerträge | Abgeltungsteuer 25 %, Teilfreistellung 30 %, Basiszins 3,20 % für die Vorabpauschale | § 32d EStG, §§ 18, 20 InvStG |
| Rürup-Rente | Höchstbetrag 30.826 €, Besteuerungsanteil 82,5 % im Jahr 2023 plus 0,5 Prozentpunkte je Jahr | § 10 Abs. 3, § 22 Nr. 1 EStG |
| Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 % plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % plus 0,6 % für Kinderlose; Mindestbemessung 15.820 €, Beitragsbemessungsgrenze 69.750 € im Jahr | SGB V, SGB XI, Werte 2026 |
So rechnet der Rechner
- Er simuliert Jahr für Jahr mit Inflation und rechnet alles in heutige Kaufkraft um. Der Steuertarif wächst dabei mit der Inflation.
- Die Zulage schreibt der Rechner im Folgejahr gut, weil sie erst nach Ablauf des Beitragsjahres beantragt und ausgezahlt wird.
- Die Auszahlung rechnet er als gleichbleibende Rente in heutiger Kaufkraft bis 85. Beim gesetzlichen Auszahlungsplan wird die Rate mindestens alle drei Jahre neu festgelegt, aus mindestens 80 Prozent des Restkapitals. Über die Laufzeit ergibt sich nahezu dieselbe Summe.
- Die Steuer im Alter ist die Differenz zwischen der Steuer mit und ohne Auszahlung. Kranken- und Pflegebeiträge mindern dabei als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen.
- Die Rürup-Rente rechnet er mit dem eingestellten Rentenfaktor.
Vereinfacht oder nicht abgebildet sind: die Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Rentenbeginn, ein Auszahlungsplan über 85 hinaus, eine lebenslange Leibrente aus dem Depot und Garantieprodukte. Rechtlich noch offen sind, ob ein Verlust aus der Selbstständigkeit für die Förderung genügt, wie weit der Pfändungsschutz reicht und ob die Krankenkassen Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot wie Riester-Renten behandeln.
Den Rechenkern prüfen 60 automatisierte Tests, unter anderem die Zulagen in allen Stufen, den Steuertarif und die Günstigerprüfung. Die Werte für Steuer und Sozialversicherung aktualisieren wir jedes Jahr.
| Was der Rechner nicht in Euro ausdrückt
Die Netto-Rente ist nicht alles. Das Geld im Altersvorsorgedepot ist bis zur Rente gebunden: Vorher kommst du ohne Verlust der Förderung nur für eine selbst genutzte Immobilie daran. Für jede andere Entnahme musst du Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ein ETF-Sparplan bleibt dagegen jederzeit verfügbar, etwa als Reserve für dein Unternehmen. Auch bei Vererbung, Anbieterwechsel und Schutz bei einer Insolvenz unterscheiden sich die Varianten. Die Tabelle „Was nicht in Euro steht“ im Rechner fasst das zusammen. Die Regeln im Detail findest du im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot für Selbstständige.
| Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot-Rechner
Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die ab 2027 erstmals gefördert werden. Er funktioniert auch für Angestellte und Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Für Beamte ist die Förderfähigkeits-Abfrage nicht ausgelegt.
Dein zu versteuerndes Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid, bei Verheirateten das gemeinsame. Gemeint ist nicht der Umsatz und nicht der Gewinn. Schwankt dein Einkommen, nimm einen Durchschnitt der letzten Jahre.
Das Kapital wird auf die Jahre bis 85 verteilt. Von jeder Auszahlung gehen Einkommensteuer und, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, Kranken- und Pflegebeiträge ab. Außerdem ist alles in heutiger Kaufkraft gerechnet.
Meist aus einem von drei Gründen: Du bist im Alter freiwillig gesetzlich versichert und zahlst auf die Auszahlung aus dem Depot Kranken- und Pflegebeiträge. Du erwartest hohe weitere Einkünfte im Alter und hast deshalb einen hohen Steuersatz. Oder du sparst deutlich mehr als 150 € im Monat, und der ungeförderte Teil zieht das Ergebnis nach unten. Prüfe dann die beste Aufteilung.
Der Rechner prüft, ob es mehr bringt, nur einen Teil deines Sparbetrags ins Altersvorsorgedepot zu stecken und den Rest bei gleicher Belastung in einen ETF-Sparplan. Getestet werden 10, 25, 30, 50, 75, 100 und 150 € im Monat. Die Aufteilung erscheint nur, wenn sie mehr bringt als das Depot allein.
Die Voreinstellung von 6 % vor Kosten ist eine Annahme für ein breit gestreutes Aktienportfolio über lange Zeit und keine Garantie. Rechne zur Sicherheit auch mit 4 %. Weil die Rendite für alle Varianten gleich ist, ändert sich der Vergleich weniger als die absoluten Beträge. Beim Depot darf das Standarddepot höchstens 1,0 % Effektivkosten haben. Die Preise von deutschlands größten Neobrokern Trade Republic und Scalable findest du in unserem Anbietervergleich.
Gefördert werden nur 1.800 € im Jahr. Für den Rest gibt es weder Zulage noch Steuerabzug, dafür wird im Alter bei diesem Teil nur der Ertrag versteuert. Bis 570 € im Monat passen in einen Vertrag, bis 1.140 € in zwei Verträge.
Der Rechner rechnet mit dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), dem Einkommensteuertarif 2026, dem Basiszins 2026 und den Sozialversicherungswerten 2026. Wir aktualisieren die Werte jedes Jahr.
Der Rechner überträgt deine Eingaben weder an uns noch an Dritte.
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