- Gefördert werden Einzahlungen in ein Altersvorsorgedepot, das in Fonds und ETFs investiert
- Staatlicher Zuschuss bis zu 540 Euro pro Jahr (Grundzulage)
- Familien können zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind erhalten
- Höhere Chance auf Rendite als beim Riester-Vertrag
- Kursschwankungen und Verluste sind möglich.
| Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, bei dem Sparer langfristig in Fonds oder ETFs investieren können. Selbstständige werden direkt förderberechtigt sein.
Der Riester-Nachfolger funktioniert nicht wie ein klassisches Wertpapierdepot, über das Anleger frei verfügen können. Es gibt gesetzliche Regeln für Einzahlungen, Anlageformen und die Auszahlung im Alter. Dafür gibt es staatliche Förderung und steuerliche Regeln im Alter. Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 starten.
Selbstständige können bereits mit kleinen Sparbeträgen am Kapitalmarkt anlegen. Ziel ist, ein Vermögen aufzubauen, das später im Ruhestand ausgezahlt wird.
Keine Garantie: Chance und Risiko
Bei klassischen Garantieprodukten wie der heutigen Riester-Rente müssen Anbieter sicherstellen, dass Sparer zum Rentenbeginn mindestens ihre eingezahlten Beiträge zurückbekommen. Diese Sicherheit kostet Rendite, weil Anbieter das Geld vorsichtig anlegen müssen.
Beim Altersvorsorgedepot soll diese Garantie wegfallen. Dadurch kann mehr Geld in Fonds und ETFs investiert werden und die Chance auf eine höhere Rendite steigt. Gleichzeitig erhöht sich das Risiko: Kursschwankungen und Verluste sind möglich.
Warum ist das Altersvorsorgedepot für Selbstständige wichtig?
Für Selbstständige ist Altersvorsorge schwieriger planbar als für Angestellte. Einnahmen schwanken, Rücklagen werden für Steuern, Investitionen oder schlechte Monate gebraucht. Eine Betriebsrente oder ein Arbeitgeberzuschuss fehlen.
Aber eine strategische Altersvorsorge ist wichtig, um später nicht in der Altersarmut zu landen. Genau deshalb ist das neue Altersvorsorgedepot eine Option. Es verbindet staatliche Förderung mit Kapitalmarktanlagen.
Selbstständige können bereits mit kleinen Beiträgen starten und die Förderung nutzen, ohne sich für ein klassisches Garantieprodukt entscheiden zu müssen.
Wichtig bleibt aber: Das Altersvorsorgedepot löst nicht automatisch die Vorsorgelücke. Es ist ein Baustein. Selbstständige müssen prüfen, welche Sparrate dauerhaft tragbar ist und wie viel Risiko sie im Depot aushalten können.
Unterschiede Altersvorsorgedepot, Riester-Rente und ETF-Sparplan
| Kriterien | Altersvorsorgedepot | Klassische Riester-Rente | Freier ETF-Sparplan |
| Staatliche Förderung | Ja | Ja | Nein |
| Für Selbstständige | ab 2027 neu einbezogen | eingeschränkt | Ja |
| Kapitalmarktanlage | Ja | Eingeschränkt möglich | Ja |
| Beitragsgarantie | Nicht verpflichtend | Ja | Nein |
| Freie Verfügbarkeit | Eingeschränkt | Eingeschränkt | Ja |
| Auszahlung im Alter | Gesetzlich geregelt | Vertraglich / gesetzlich geregelt | frei |
Dadurch steht das neue Altersvorsorgeprodukt näher am Kapitalmarkt als viele klassische Rentenversicherungen. Gleichzeitig ist es stärker reguliert als ein freier ETF-Sparplan.
Wichtig für bestehende Riester-Verträge: Sie bleiben bestehen und werden nicht automatisch umgewandelt.
| Wie hoch ist die Förderung?
Der staatliche Zuschuss für das Altervorsorgedepot beträgt maximal 540 Euro in der Grundzulage plus maximal 300 € je Kind (Kinderzulage).
Grundzulage zum Altersvorsorgedepot
Die staatliche Förderung erfolgt über Zulagen auf die eigenen Einzahlungen in das neue Altersvorsorgedepot. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro.
Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro jährlich kommen 25 Cent je Euro hinzu. So kann die Grundzulage auf bis zu 540 Euro pro Jahr steigen.
Kinderzulage zum Altersvorsorgedepot
Zusätzlich ist für Familien eine Kinderzulage vorgesehen.
Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro. Der Höchstbetrag von 300 Euro pro Kind wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro erreicht.
Voraussetzung für die Förderung ist ein jährlicher Mindestbeitrag von 120 Euro.
Standarddepot
Das Standarddepot soll mit Hilfe von Voreinstellungen Menschen den Einstieg in die geförderte Altersvorsorge erleichtern. Somit müssen Sparer nicht selbst über jede Anlageentscheidung bestimmen. Individuelle Entscheidungen sind nur nötig, wenn sie vom Standard abweichen wollen.
Gleichzeitig sollen die Kosten begrenzt werden: Beim Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1 Prozent gedeckelt. Das ist wichtig, weil hohe und teils intransparente Kosten zu den zentralen Schwächen der bisherigen Riester-Rente zählten.
Wichtig: Die Effektivkostenobergrenze von 1,0 Prozent gilt nur für Standarddepots. Andere Altersvorsorgeverträge können teurer sein.
Wie hoch ist die maximale Einzahlung in ein Altersvorsorgedepot?
Die maximale Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag liegt bei 6.840 Euro jährlich. Die volle staatliche Förderung gibt es aber bereits bei 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr.
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag steigt. Für den Sonderausgabenabzug können künftig maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich Zulageanspruch berücksichtigt werden. Bei voller Grundzulage ohne Kinderzulage wären das 2.340 Euro.
Förderung ist nicht gleich Rendite
Die Zulagen erhöhen zwar den Sparbetrag, gleichzeitig fallen beim Altersvorsorgedepot Kosten an.
Beim Standarddepot sollen die Effektivkosten auf 1 Prozent begrenzt sein. Bei 2.340 Euro Depotzufluss wären das rechnerisch bis zu 23,40 Euro im ersten Jahr.
Langfristig zählen die Kosten stärker, weil sie jedes Jahr auf das wachsende Vorsorgekapital wirken.
Deshalb sollten Selbstständige nicht nur auf die Förderung achten, sondern auch auf die laufenden Kosten. Exakt berechnen lässt sich das erst, wenn konkrete Anbieter, Fonds, Effektivkosten und Vertragsbedingungen feststehen.
| Beispielrechnungen für das Altersvorsorgedepot
Die Förderung klingt attraktiv. Doch wie viel Geld kommt wirklich im Altersvorsorgedepot an?
Die folgenden Rechenbeispiele zeigen, wie sich Eigenbeitrag, Grundzulage und Kinderzulage bei verschiedenen Selbstständigen auswirken können.
Beispiel 1: Gründer mit wenig Liquidität - Förderung sichern
Ein Gründer zahlt im ersten Jahr nur den Mindestbeitrag von 120 Euro ein. Für jeden Euro auf die ersten 360 Euro gibt es 50 Cent vom Staat.
Rechnung:
120 Euro Eigenbeitrag + 60 Euro staatliche Zulage = 180 Euro im Altersvorsorgedepot
Die Förderung erhöht den Sparbetrag um 50 Prozent. Gerade in der Startphase kann das attraktiv sein, weil schon kleine Beiträge bezuschusst werden.
Beispiel 2: Freelancer mit schwankenden Einnahmen – 30 Euro monatlich als Einstieg
Eine freie Designerin zahlt 360 Euro im Jahr ein. Das entspricht 30 Euro im Monat. Für diesen Betrag greift die höchste Förderstufe: 50 Cent Zuschuss je eingezahltem Euro.
Rechnung:
360 Euro Eigenbeitrag + 180 Euro staatliche Zulage = 540 Euro im Altersvorsorgedepot
Die Designerin spart monatlich 30 Euro. Durch die Förderung werden daraus rechnerisch 45 Euro pro Monat fürs Alter. Das zeigt: Die erste Förderstufe ist besonders stark.
Beispiel 3: etablierter Solo-Selbstständiger – volle Grundzulage ausschöpfen
Ein selbstständiger IT-Berater zahlt 150 Euro im Monat in das Altersvorsorgedepot ein. Das sind 1.800 Euro im Jahr.
Die Rechnung:
Für die ersten 360 Euro: 360 Euro x 50 Prozent = 180 Euro Zulage
Für die weiteren 1.440 Euro: 1.440 Euro x 25 Prozent = 360 Euro Zulage
Gesamt: 1.800 Euro Eigenbeitrag + 540 Euro staatliche Zulage = 2.340 Euro im Altersvorsorgedepot
Damit schöpft er die volle Grundzulage aus.
Beispiel 4: Selbstständiger Vater – Kinderzulage zusätzlich nutzen
Für Selbstständige mit Kindern kann die Förderung besonders interessant sein.
Ein selbstständiger Fotograf hat ein Kind und zahlt 1.800 Euro im Jahr ein. Neben der Grundzulage kann er zusätzlich die Kinderzulage nutzen. Pro Kind sind bis zu 300 Euro vorgesehen.
Rechnung:
1.800 Euro Eigenbeitrag + 540 Euro Grundzulage + 300 Euro Kinderzulage = 2.640 Euro im Altersvorsorgedepot
In diesem Beispiel erhöht der Staat den eigenen Sparbeitrag um 840 Euro.
Beispiel 5: Gewerbetreibende mit zwei Kindern – Förderung trotz begrenzter Liquidität
Eine selbstständige Ladeninhaberin hat zwei Kinder. Sie kann wegen schwankender Einnahmen nur 600 Euro im Jahr einzahlen.
Rechnung Grundzulage:
Für die ersten 360 Euro: 360 Euro x 50 Prozent = 180 Euro Zulage
Für die weiteren 240 Euro: 240 Euro x 25 Prozent = 60 Euro Zulage
Grundzulage gesamt: 240 Euro
Zusätzlich erhält ein Elternteil für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage. Diese soll 1 Euro je eingezahltem Euro, maximal 300 Euro pro Kind, betragen.
Bei zwei Kindern kann die volle Kinderzulage erreicht werden, wenn mindestens 300 Euro Eigenbeitrag pro Kind eingezahlt werden.
2 Kinder × 300 Euro = 600 Euro maximale Kinderzulage
Da die Ladeninhaberin 600 Euro Eigenbeitrag einzahlt, kann sie je nach Vertragsgestaltung rechnerisch die volle Kinderzulage für beide Kinder ausschöpfen.
Vereinfacht dargestellt:
600 Euro Eigenbeitrag + 240 Euro Grundzulage + 600 Euro Kinderzulage = 1.440 Euro im Altersvorsorgedepot
Das Beispiel zeigt: Für Selbstständige mit Kindern kann schon ein mittlerer Eigenbeitrag eine hohe Förderwirkung haben. Entscheidend ist aber, wie die Kinderzulage im konkreten Vertrag und nach den finalen Förderregeln angerechnet wird.
Beispiel 6: Gut verdienender Selbstständiger mit höherer Sparrate
Eine Unternehmensberaterin möchte 300 Euro im Monat für die Altersvorsorge zurücklegen. Das sind 3.600 Euro im Jahr. Die Zulagenförderung wird aber nur bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag für die Grundzulage berechnet.
Rechnung:
3.600 Euro Eigenbeitrag + 540 Euro Grundzulage = 4.140 Euro im Altersvorsorgedepot
Die Förderung fällt hier im Verhältnis zum Eigenbeitrag geringer aus als bei kleinen Beiträgen. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag beträgt der Zuschuss 30 Prozent. Bei 3.600 Euro Eigenbeitrag sind es nur noch 15 Prozent.
Das bedeutet: Das Altersvorsorgedepot kann auch für Gutverdiener interessant sein. Die stärkste Förderwirkung entsteht aber bei Beiträgen bis 1.800 Euro pro Jahr.
Selbstständige können voraussichtlich mehr als 1.800 Euro pro Jahr in ihre Altersvorsorge investieren. Die volle Grundzulage ist aber bereits bei 1.800 Euro Eigenbeitrag erreicht.
Wer mehr bis zu 6.840 Euro einzahlt, kann weiter Vermögen fürs Alter aufbauen. Für den zusätzlichen Betrag gibt es nach dem bisherigen Modell aber keine weitere Grundzulage.
Wer nur die Förderung optimieren will, erreicht die volle Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Wer mehr fürs Alter zurücklegen möchte, kann darüber hinaus sparen. Dann steigt zwar das Vorsorgekapital, aber nicht mehr die Grundzulage. Daher lohnt es sich, alternative Altersvorsorge-Produkte oder Depots anzuschauen.
Die Förderung wirkt wie eine sofortige Zusatzrendite auf den Eigenbeitrag. Sie ist aber keine Kapitalmarktrendite. Denn Kapitalmarktrendite entsteht erst später durch die Entwicklung der Fonds und ETFs.
Die höchste Förderwirkung entsteht bei kleinen Beiträgen bis 360 Euro pro Jahr. Dort legt der Staat 50 Prozent auf den Eigenbeitrag dazu. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag sinkt die Förderquote auf 30 Prozent. Wer mehr einzahlt, baut zwar mehr Altersvorsorgekapital auf. Die relative Förderwirkung nimmt aber ab.
| Vor- und Nachteile des neuen Altersvorsorgedepots
Die wichtigsten Vorteile des Altersvorsorgedepots sind die staatliche Förderung sowie die höhere Renditechance. Aufgrund der nicht vorgeschriebenen Beitragsgarantie kann mehr Geld am Kapitalmarkt investiert werden. Vorgesehen sind breit gestreute Aktienfonds oder ETFs.
Zugleich ist die fehlende Garantie auf die eingezahlten Beiträge auch der Nachteil. Wer sich für das neue Altersvorsorgedepot entscheidet, trägt Kapitalmarktrisiken mit Kursschwankungen und möglichen Verlusten.
Für Menschen mit hohem Sicherheitsbedürfnis oder kurzem Anlagehorizont kann deshalb ein Garantieprodukt besser passen. Das Bundesfinanzministerium gibt an, dass Anleger je nach Vertrag zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beträge für ihre Rente oder ihren Auszahlungsplan erhalten können.
| Für welche Selbstständigen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist vor allem für Selbstständige interessant, die regelmäßig kleinere oder mittlere Beträge zurücklegen können. Dazu zählen etwa Freelancer, Solo-Selbstständige, Berater, Kreative, Handwerker oder Gewerbetreibende mit stabilen Einnahmen. Sie haben häufig keine betriebliche Altersversorgung und müssen ihre Altersvorsorge selbst organisieren.
Sinnvoll ist das Altersvorsorgedepot besonders dann, wenn bereits eine Liquiditätsreserve vorhanden ist, das Geld langfristig investiert werden kann und die staatliche Förderung als Renditebonus genutzt werden soll.
Jüngere Selbstständige profitieren zusätzlich vom langen Anlagehorizont: Sie haben mehr Zeit bis zur Rente und können zwischenzeitliche Kursschwankungen eher aussitzen.
Wer ETF-Sparen grundsätzlich sinnvoll findet und zusätzlich staatliche Förderung nutzen möchte, sollte das neue Altersvorsorgedepot prüfen.
Wichtig ist, dass Sparer:
- regelmäßig sparen können
- Marktrisiken verstehen
- kurzfristig nicht auf das angelegte Geld angewiesen sind
Kritisch prüfen sollten das Altersvorsorgedepot dagegen sehr sicherheitsorientierte Anleger sowie Personen, die kurz vor dem Rentenbeginn stehen. Für sie können Wertschwankungen schwerer wiegen, weil weniger Zeit bleibt, mögliche Verluste wieder auszugleichen.
Ebenfalls vorsichtig sollten Menschen sein, die Gebührenmodelle, Anlagekonzepte und Auszahlungsbedingungen nur schwer vergleichen können.
Soll ich meinen Riester-Vertrag wechseln?
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, sollte vor einem Wechsel genau rechnen. Bestehende Verträge bleiben erhalten und werden nicht automatisch umgestellt. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn Kosten, Fördervorteile und Auszahlungsbedingungen im neuen Vertrag insgesamt besser sind.
Entscheidend sind u. a.:
- bisherige Garantien
- bereits gezahlte Abschlusskosten
- laufende Kosten
- Fördervorteile
- Rentenfaktor oder garantierte Rentenleistung
- Bedingungen für die spätere Auszahlung
- steuerliche Folgen
- Hinterbliebenenregelungen
Gerade bei Altverträgen empfiehlt sich daher ein individueller Vergleich, bevor ein Vertrag gekündigt oder übertragen wird.
Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass ein bestehender Riester-Vertrag weitergeführt werden kann oder der Sparer durch eine Erklärung in die neue steuerliche Förderung wechseln kann. Dabei blieben die sonstigen Konditionen bestehen.
| Anbieter: Wartelisten für das Altersvorsorgedepot
Konkrete Altersvorsorgedepots werden voraussichtlich erst zum Start 2027 vergleichbar sein. Aktuell gibt es von künftigen Anbietern die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Das ist noch kein Vertragsabschluss.
Wichtig ist, später die Effektivkosten, die Fondsauswahl, die Auszahlungsregeln und mögliche Garantien zu prüfen.
| Anbieter | Status |
| finanzen.net ZERO | Warteliste live |
| Finanzguru | Warteliste live |
| Scalable Capital | Newsletter/Vormerkung live |
| ING | Warteliste live |
| flatex | Warteliste live |
| willbe | Warteliste live |
| envestor | Vormerkformular live |
| sunrise | Vormerkung live |
| Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: Was lohnt sich mehr?
Ein endgültiger Vergleich ist erst möglich, wenn konkrete Angebote und Kosten vorliegen. Grundsätzlich gilt: Das Altersvorsorgedepot bietet staatliche Förderung, der freie ETF-Sparplan bietet mehr Flexibilität und oft niedrigere Kosten.
Beispiel: Ein Selbstständiger zahlt 1.800 Euro pro Jahr ein. Im Altersvorsorgedepot kommen 540 Euro Grundzulage hinzu. Damit werden jährlich 2.340 Euro investiert. Bei einem freien ETF-Sparplan fließen dagegen nur die selbst eingezahlten 1.800 Euro ins Depot.
Bei 6 Prozent Bruttorendite, 30 Jahren Laufzeit und 1 Prozent Kosten im Altersvorsorgedepot ergäbe sich ein Endwert von rund 155.500 Euro. Ein freier ETF-Sparplan mit 0,2 Prozent Kosten käme bei gleicher Eigenleistung auf rund 137.400 Euro.
In dieser Modellrechnung liegt das Altersvorsorgedepot wegen der Förderung vorne. Jedoch ist die Verfügbarkeit des Geldes eingeschränkt. Der freie ETF-Sparplan bleibt flexibler: Das Geld ist frei verfügbar, die Kosten können niedriger sein und Anleger entscheiden selbst über Entnahme und Verwendung. Es handelt sich hier um eine vereinfachte Beispielrechnung, ohne Steuern, ohne Inflation, ohne Anbieterwechsel, ohne Auszahlungsphase.
Deshalb ist das Altersvorsorgedepot vor allem für Selbstständige interessant, die die Förderung als Renditehebel mitnehmen wollen und das Geld wirklich langfristig für die Altersvorsorge einplanen.
Wer maximale Flexibilität braucht, fährt mit einem freien ETF-Sparplan oft besser. Für kurzfristige Rücklagen bleibt ein Tagesgeldkonto sinnvoll.
| Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Das hängt vom Einzelfall ab. Das Altersvorsorgedepot bietet höhere Renditechancen, weil stärker in Fonds und ETFs investiert werden kann. Gleichzeitig entfällt die vollständige Beitragsgarantie.
Für risikobereite Sparer mit langem Anlagehorizont kann es attraktiver sein. Für sehr sicherheitsorientierte Anleger oder Personen kurz vor Rentenbeginn kann ein Garantieprodukt besser passen.
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Ein Wechsel sollte nur nach Vergleich von Kosten, Garantien und Auszahlungsbedingungen erfolgen.
Grundsätzlich kann vorhandenes Kapital vererbbar sein. Ob und in welchem Umfang Erben das Geld erhalten, hängt von der Vertragsphase und der gewählten Auszahlungsform ab.
Ohne Übertragung auf einen Ehepartner kann voraussichtlich eine Rückzahlung der staatlichen Förderung erforderlich sein. Dazu zählen Zulagen und gegebenenfalls festgestellte Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug.
In der Auszahlungsphase kommt es auf die gewählte Auszahlungsform an: Bei einem Auszahlungsplan ist noch nicht ausgezahltes Vermögen vererbbar. Abhängig von der Vertragsgestaltung endet eine lebenslange Leibrente mit dem Tod, es sei denn, es wurde eine Rentengarantiezeit vereinbart.
Nein, es ist nicht steuerfrei.
Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Kapitalerträge im Altersvorsorgevertrag nicht besteuert.
Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase. Leistungen, die auf geförderten Beiträgen, Zulagen sowie daraus erzielten Erträgen und Wertsteigerungen beruhen, unterliegen dann grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz.
Wer mehr einzahlt als förderfähig ist, bei dem kann die steuerliche Behandlung abweichen. Das ist für Sparer wichtig, die mehr als 1.800 Euro pro Jahr einzahlen wollen.
Die wichtigste Kritik betrifft Kosten, Vertrieb und Produktauswahl. Die Verbraucherzentralen warnen vor einer möglichen Verkaufswelle neuer Verträge und raten dazu, Angebote nicht vorschnell abzuschließen. Zwar gilt für Standarddepots eine Effektivkostenobergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr. Diese Grenze gilt jedoch nur für Standarddepots, nicht für alle Altersvorsorgeprodukte.
Andere Varianten könnten laut Verbraucherzentrale als teurere „Premium“-Modelle verkauft werden. Zudem besteht beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie ein Kapitalmarktrisiko: Höhere Renditechancen gehen mit Kursschwankungen und möglichen Verlusten einher.
Das hängt vom Ziel ab. Beim Altersvorsorgedepot gibt es Zulagen auf die eigenen Einzahlungen. Bei der Rürup-Rente entsteht der Vorteil vor allem über die Steuer, weil Beiträge als Altersvorsorgeaufwand abgesetzt werden können. Die Auszahlung wird später versteuert.
Die Rürup-Rente kann für gut verdienende Selbstständige interessant sein, die hohe Beiträge absetzen und eine lebenslange Rente möchten. Dafür ist sie sehr unflexibel: Das Kapital ist nicht frei verfügbar, meist nicht kündbar und nur eingeschränkt vererbbar.
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